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Devisenfahndungsamt

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Aufgrund einerFühreranweisung vom 4. April 1936 gründeteHermann Göring am 1. August 1936 ein reichszentralesDevisenfahndungsamt, das demGeheimen Staatspolizeiamt angegliedert war, vonReinhard Heydrich geleitet wurde und bis 1941 bestand. Diesem Amt waren alleZollfahndungsstellen und alle Devisenfahndungsstellen derLandesfinanzämter „in sachlicher Hinsicht“ unterstellt.[1]

Göring richtete nach demAnschluss Österreichs eineWiener Devisenfahndungsstelle ein und war weisungsbefugt über die neuen Zollfahndungsstellen, die demReichsministerium der Finanzen unterstanden. ImSudetenland wurdenDevisenschutzkommandos mit Angehörigen des reichsdeutschen Zollfahndungsdienstes tätig, die faktisch vom Berliner Devisenfahndungsamt gesteuert wurden.[2]

Aufgaben

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Die Geschäftsordnung des Devisenfahndungsamtes nennt als Aufgaben neben der Überwachung derDevisenbewirtschaftung und der Bearbeitung größerer Fälle unter anderem die Zusammenarbeit mit den Zollfahndungsstellen, demSteuerfahndungsdienst bei den Landesfinanzämtern und Finanzämtern sowie denHauptzollämtern bei denReichsbahndirektionen.[3] Die Zusammenarbeit mit dem Zoll und den Devisenstellen der Landesfinanzämter wurde durch Erlass vom 17. Dezember 1936 geregelt. Darin wurden die Polizeibehörden angewiesen, bei Bekanntwerden vonAuswanderungsabsichten das örtliche Finanzamt, die Zollfahndung, die Stapoleitstelle, das Landesfinanzamt Berlin, die Reichsbankanstalt und die Steuerverwaltung des Gemeindevorstandes zu benachrichtigen.[4]

Zu den in der Geschäftsordnung genannten Aufgaben gehörte auch die Ausarbeitung von „Änderungsvorschläge[n] der einschlägigen Gesetze, Verordnungen und Erlasse“. Durch die Mitwirkung desSicherheitsdienstes richteten sich Maßnahmen verstärkt gegenJuden, denen man „typisch jüdisch[es], volksschädigendes Vergehen“ unterstellte.[5]

Zielrichtung

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Nach Darstellung von Ralf Banken erfolgte ein großer Teil der Neuerungen im Devisenrecht ab 1936 durch Erlasse und diente „durch die Mitwirkung der Gestapo nicht mehr nur der Verhinderung derKapitalflucht, sondern zielte bereits auf die Ausbeutung der gesamten jüdischen Bevölkerung […]“.[6] So kürzte man Einfuhrquoten und Devisenzuteilungen für jüdische Unternehmen und wies die Devisenstellen an, das Umzugsgut von Auswanderern zu kontrollieren. Im Juli 1938 erging eine „Sicherheitsanordnung“, nach der Juden der Zugang zu ihren Bankschließfächern nur im Beisein eines Beamten erlaubt war, der den Inhalt feststellen und der Zollfahndungsstelle berichten sollte.[7]

Nach denNovemberpogromen 1938 wurde als Sanktion dieJudenvermögensabgabe erhoben. Alsbald folgten Bestimmungen wie dieVerordnung zur Ausschaltung der Juden aus dem deutschen Wirtschaftsleben oder dieVerordnung über den Einsatz des jüdischen Vermögens. Das Devisenrecht und ihre Institutionen waren seitdem nur noch ein „zusätzliches Instrument zur Ausbeutung der jüdischen Bürger“, nicht aber mehr das Wichtigste.[8]

Ausweitung

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Das deutsche Devisenrecht wurde imZweiten Weltkrieg auf annektierte und einige besetzte Gebiete ausgedehnt:Westpolen,Elsass-Lothringen,Luxemburg,Eupen-Malmedy, dieUntersteiermark,Krain und denBezirk Bialystok. 1941 wurden diebesetzten Niederlande in den deutschen Wirtschaftsraum einbezogen. Auch in anderen besetzten Gebieten führten deutsche Behörden ein Devisenrecht ein oder ergänzten vorgefundene Bestimmungen in ihrem Sinne.[9]

Es galt eine Anbietungspflicht, nach der ausländische Wertpapiere, Devisen und Edelmetalle staatlichen Zentralbanken zum Ankauf gemeldet werden mussten. Devisenschutzkommandos öffneten Schließfächer, beschlagnahmten nicht zum Pflichtverkauf gemeldete Werte sowie sogenanntes Feindvermögen und konfiszierte Sachwerte anlässlich derDeportation von Juden.[10]

Auflösung des Amtes

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Auf Anraten von Heydrich löste Göring das zentrale Devisenfahndungsamt zum 26. Mai 1941 auf. Nach Darstellung von Ralf Banken räumte Heydrich seine Machtposition freiwillig, da das Devisenrecht für ihn allein im Zusammenhang mit der Judenpolitik interessant gewesen sei. Durch das bevorstehende Auswanderungsverbot sowie die Entscheidung zurDeportation aller Juden aus dem Reichsgebiet sei ihm sein Amt als oberster Devisenfahnder als nicht mehr nötig erschienen.[11]

Die HistorikerinSusanne Meinl wies 2005 darauf hin, dass die Tätigkeit des Devisenfahndungsamtes wenig untersucht sei und sieht weiteren Forschungsbedarf.[12]

Literatur

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  • Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht als Steuerungs- und Diskriminierungsinstrument 1933–1945. In: Johannes Bär, Ralf Banken:Wirtschaftssteuerung durch Recht im Nationalsozialismus. Frankfurt/M. 2006,ISBN 3-465-03447-3.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht als Steuerungs- und Diskriminierungsinstrument 1933–1945. In: Johannes Bär, Ralf Banken:Wirtschaftssteuerung durch Recht im Nationalsozialismus. Frankfurt/M. 2006,ISBN 3-465-03447-3, S. 179 und 199 f.
  2. Ralf Blanken:Hiergegen kann nur mit freier Fahndung eingeschritten werden – Die Arbeit der deutschen Devisenschutzkommandos 1938 bis 1944. In:Hartmut Berghoff, Jürgen Kocka, Dieter Ziegler (Hrsg.):Wirtschaft im Zeitalter der Extreme. München 2010,ISBN 978-3-406-60156-9, S. 379.
  3. Auszug aus der Geschäftsordnung bei Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 200 in Anm. 280.
  4. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 201.
  5. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 209.
  6. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 210.
  7. Dokument VEJ 2/67 in: Susanne Heim (Bearb.):Die Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden durch das nationalsozialistische Deutschland 1933–1945 (Quellensammlung), Band 2:Deutsches Reich 1938 – August 1939, München 2009,ISBN 978-3-486-58523-0, S. 232.
  8. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 213.
  9. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 225–227.
  10. Insa Meinen:Die Deportation der Juden aus Belgien und das deutsche Devisenschutzkommando. In:Johannes Hürter;Jürgen Zarusky (Hrsg.):Besatzung, Kollaboration, Holocaust – Neue Studien zur Verfolgung und Ermordung der europäischen Juden. München 2008,ISBN 978-3-486-58728-9, S. 64 / Ralf Blanken:Hiergegen kann nur mit freier Fahndung eingeschritten werden..., S. 380.
  11. Ralf Banken:Das nationalsozialistische Devisenrecht..., S. 227.
  12. Susanne Meinl:Stigmatisiert – Diskriminiert – Ausgeraubt. In: Fritz Bauer Institut (Hrsg.):Gesetzliches Unrecht. Frankfurt/M. 2005,ISBN 3-593-37873-6, S. 92 in Anm. 11.
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