Diedeutschen Singlecharts (auchSingle Top 100) sind wöchentlicheMusikcharts fürDeutschland, die vonGfK Entertainment ermittelt werden. Neben den offiziellen Top-100-Charts für Singles werden auch nach Musikstilen und Vertriebsform aufgeschlüsselte sogenannte Repertoire-Charts angeboten. Die Erhebung erfolgt im Auftrag desBundesverbands der Musikindustrie (BVMI) (bis 2007:Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft) und wird vom Unternehmen GfK Entertainment durchgeführt. Die GfK Entertainment trägt auch die Veröffentlichungsrechte und vermarktet diese.
Singlecharts gibt es in Deutschland seitMärz 1954, als dieJukebox aus denVereinigten Staaten nachWestdeutschland kam. Sie basierten zunächst auf den monatlichen Charts der ZeitschriftDer Automatenmarkt, die die Abspielzahlen von Singles in öffentlichen Jukeboxen ausgewertet hat. Bereits ab Dezember 1953 gab es eingeschränkte Informationen zu populären Titeln, so hieß in der Ausgabe vom Januar 1954, dass das LiedEs hängt ein Pferdehalfter an der Wand der „Boxen-Schlager im Dezember 1953“ gewesen sei. Die erste deutschlandweite Hitliste wurde jedoch erst für den Monat März 1954 veröffentlicht.[1][2] Im März 1954 platzierte sichWir, wir, wir haben ein Klavier vonZehn Whiskys und ein Soda an der Chartspitze, womit der Titel als ersterNummer-eins-Hit der deutschen Chart-Geschichte gilt.[1][3]
Über Jahre hinweg blieb derAutomatenmarkt die einzige Institution, die in Deutschland den Erfolg von Musiktiteln in Form von Chartlisten monatlich im Umfang von meist 30 Plätzen wiedergab. Ab Juli 1959 erschien die ZeitschriftMusikmarkt, die ebenfalls eine Hitliste enthielt. Diese ebenfalls monatlich erschienenen Singlecharts waren ausgereifter, da sie nicht nur den Musikbox-Erfolg zu Rate zogen, sondern auch denNotenverkauf, denAirplay-Einsatz sowie denTonträgerverkauf. Der erste Nummer-eins-Erfolg in der Musikmarkt-Hitparaden war imJuni 1959 der TitelDie Gitarre und das Meer vonFreddy Quinn. Dieser Titel war zeitgleich auch imAutomatenmarkt der Spitzenreiter.
Den Boxen-Charts lief dieMusikmarkt-Hitparade innerhalb kürzester Zeit den Rang ab und übernahm die Rolle des offiziellen deutschen Chart-Organs. Bis 1959 hatte sie noch einen stark schwankenden Umfang (20 bis 70 Plätze), erschien dann ab Anfang 1960 recht konsequent jeden Monat immer am 15. mit der Zeitschrift im Umfang von meist 50 Plätzen (gelegentlich ein paar mehr, bis zu 54 kamen vor). Mit Beginn des Jahres 1965 wurde der Umfang auf 40 Plätze begrenzt, dafür erschien die Hitparade, die nun auf den reinen Plattenverkäufen basierte, zweimal monatlich am 1. und am 15. Seit dieser Zeit gibt es auch die Chart-Poster, die im Plattengeschäft ausgehängt werden. Mit Beginn des Jahres 1971 stellte derMusikmarkt auf wöchentliche Erscheinungsweise um (immer montags) und erhöhte den Umfang wieder auf 50 Plätze. Die Ermittlung dieser wöchentlichen Top 50 wurde ab September 1977 auf die FirmaMedia Control übertragen.
Ab Januar 1980 hatten die Charts 75 Plätze, im August 1989 wurde auf den heute noch gültigen Umfang von 100 Plätzen erweitert. Dabei wurde von 1989 bis 2001 für die Plätze 51 bis 100 nicht nur der Verkauf derTonträger, sondern auch der Radioeinsatz der Titel herangezogen. Anfang 1997 wurde zudem eineSperrklausel eingeführt, die in der unteren Hälfte der Top 100 nur eine begrenzte Aufenthaltszeit für Chart-Titel ermöglichte. Dabei wurden Titel nach neun Wochen in den Charts beziehungsweise spätestens zwei Wochen nach Verlassen der Top 50 gestrichen. Am 19. März 2010 wurde diese Sperrklausel wieder abgeschafft.[4]
Zwischen 1984 und 2007 gab es Jahrgänge, in denenzwischen den Jahren keine Chartausgaben veröffentlicht wurden.
Seit Januar 2001 werden Verkäufe vonOnline-Anbietern und seit Juli 2002 auch Musikvideos in die Berechnung der Singlecharts miteinberechnet. Ab September 2004 wurden außerdem Downloads in die Wertung der Singlecharts mit einbezogen und für die Ermittlung der neu eingeführtenDownload-Charts benutzt. Voraussetzung war, dass das Stück neben dem Downloadangebot auch als Single auf einem Tonträger erhältlich war.
Bis September 2005 wurde jeweils die Verkaufswoche von Montag bis Sonntag ausgewertet. Dann wurde der Termin für Neuveröffentlichungen auf den Freitag vorgezogen, um Neuerscheinungen zu Beginn des umsatzstarken Wochenendes auf dem Markt zu haben. Entsprechend wurde der Auswertungszeitraum der Charts auf Freitag bis Donnerstag verschoben. Das offizielle Datum der Charts ist seitdem nicht mehr Montag, sondern Freitag.
Seit dem 13. Juli 2007 wurden die Auswertungen auf sogenannte „Werte-Charts“ umgestellt. Für die Chartplatzierung ist nicht mehr wie bisher die Anzahl verkaufter Tonträger beziehungsweise Downloads ausschlaggebend, sondern der von einem Produkt erzielte Umsatz. An der Chartspitze steht also nicht notwendigerweise das am häufigsten verkaufte Lied, sondern dasjenige, für das am meisten Geld ausgegeben wurde. Damit verringert sich die Abhängigkeit von Sonderangeboten und Aktionen der großen Handelsketten und Online-Anbietern. Die Abkehr von den Verkaufszahlen zur Festlegung der Hitparadennotierung ist weltweit einzigartig. Dazu wurde die Voraussetzung gestrichen, dass Singles für eine Aufnahme in die Charts auch als CD-Single veröffentlicht werden mussten, es werden also auch sogenannte „Digital-Only-Releases“ erfasst.[5]
2003 stieg dieGesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit in die Chartermittlung ein, es entstandmedia control GfK International. 2013 übernahm die GfK vollständig die Charterstellung.
2008, auf dem Tiefpunkt der CD-Verkäufe, reichten meist 5.000 wöchentliche Verkäufe physischer Singles bundesweit, um dieTop 10 der Singlecharts zu erreichen. Für die Singlecharts reichten nach Angaben von Manfred Gillig-Degrave, seinerzeit Chefredakteur des BranchenmagazinsMusikWoche, in umsatzschwachen Wochen schon weniger als 1.000 Verkäufe physischer Singles.[6]
Nachdem dasMusikstreaming 2013 seinen Durchbruch feierte und vonBillboard auch in dieBillboard Hot 100 eingerechnet wurde, wurde es zum 3. Januar 2014 auch in die Berechnung der Singlecharts in Deutschland einbezogen. In denSingle Top 100 wurden zunächst – anders als in denStreaming-Charts – nur Premium-Streams gewertet, also Liedabrufe, für die der Kunde einzeln oder perFlatrate direkt zahlt.[7] Werbefinanzierte Plattformen wieYouTube werden erst seit 2022 berücksichtigt.[8]
In der Chartwoche vom 13. März 2020 setzte sich die komplette Top-100-Hitliste erstmals ausschließlich aus digitalen Verkäufen beziehungsweise Nutzungsdaten zusammen, beinhaltete somit keine physischen Verkäufe mehr. Die erste Nummer eins konnte hierbei dieRapperinLoredana mit ihrer SingleAngst feiern.[9] Seit dem 4. Dezember 2020 finden Radioeinsätze von Titeln aus denTop 300 Airplaycharts wieder Berücksichtigung für die Ermittlung der Singlecharts. Somit werden fortan neben physischen Verkäufen, Downloads und Premium-Musikstreamings auch diedeutschen Airplaycharts in die Singleauswertungen integriert. Im Gegensatz der Inkludierung zwischen 1989 und 2001 gibt es diesmal keine Beschränkung, damals wurden Radioeinsätze nur für Titel der Plätze 51 bis 100 berücksichtigt. Darüber hinaus integrierte man zum 4. Dezember 2020 ebenfalls Daten des Musikstreaming-ServicesAmazon Prime Music, nachdem der Schwester-DienstAmazon Music Unlimited bereits seit Ende 2016 Teil der Singlecharts ist.[10]
Eine weitere Anpassung wurde mit der Chartausgabe des 6. Januar 2022 vollzogen. Fortan werden neben Airplays, Downloads, physischen Verkäufen und Premium-Streams auch Musikstreamings aus den werbefinanzierten, kostenfrei zugänglichen Musikangeboten von Audio- und Video-Streaming-Services berücksichtigt. Ebenso werden fortan auch Daten des VideoportalsYouTube zur Ermittlung der Singlecharts einbezogen, das betrifft sowohl Free- als auch Premium-Streams.[8]
Anders als in manchen anderen Ländern war das offizielle Datum der deutschen Charts bis Anfang Mai 2015 nicht mit dem Zeitraum identisch, in dem die Verkäufe der Alben und Lieder ausgewertet wurden. Bis 2005 endete der Erfassungszeitraum am Sonntag und die Charts wurden genau acht Tage später am Montag veröffentlicht. Es lag also eine weitere komplette Verkaufswoche zwischen Auswertung und Gültigkeitsdatum der Charts. Dies war früher dadurch bedingt, dass Datenerfassung per Post und Telefon und die Chartberechnung entsprechend viel Zeit in Anspruch nahmen. Durch die Entwicklung derelektronischen Datenverarbeitung und -übertragung wurden immer schnellere und genauere Auswertungen möglich, an die das offizielle Datum aber bis 2015 nicht angepasst wurde. 2005 wurde der Erfassungszeitraum auf Freitag bis Donnerstag vorgezogen, das offizielle Chartdatum ist seitdem immer ein Freitag. Seit Mai 2015, als Reaktion auf dieNew Music Fridays, ist die Chartermittlung bereits am Freitag direkt nach dem Ende des Erfassungszeitraums abgeschlossen. An diesem Tag werden um 16:00 Uhr die Charts aufoffiziellecharts.de bekanntgegeben. Weiterhin ist dieBezahlschranke des Musikarchivs weggefallen.[11][12]
Zurzeit umfasst das Portfolio rund 2.500 Anbieter, die eine für die Chartermittlung hinreichende Meldung abgeben können. Neben dem Einzelhandel oder Onlineanbietern, können auch spezielle Vertriebsformen (Download,Großhandel,Streaming oder auchTeleshopping) ihre Berücksichtigung finden, wenn sie den Direktverkauf am Endkunden statistisch erfassen und melden können. Über die Teilnahme am Panel entscheiden Prüfungsbeauftragte. Für alleVertriebswege gelten folgende Kriterien:
Die Datenerfassung erfolgt durch IT-gestützteKassenterminals. Bei herkömmlichen Bild- und Tonträgerverkäufen handelt es sich um Kassenmeldungen mitBonnummer, Datum und Uhrzeit. BeiOnline-Musikdiensten müssen zusätzlich dieE-Mail-Adresse sowie dieKontonummer oder eine entsprechende Information mitgesendet werden. Pro E-Mail-Adresse oder Kontonummer wird ein Titel maximal einmal gezählt. Die Kassenterminals registrieren bei jedem verkauften Produkt dieKatalognummer (in der Regel den sogenanntenEAN- oderUPC-Code), die Stückzahl, denBruttoverkaufspreis sowie das Kaufdatum mit Uhrzeit. Die Kassenterminals sind mit derArbeitsstation des „PHONONET-Systems“ bei den Anbietern verbunden.[13] PHONONET ist ein im Jahr 1991 gegründeter Dienstleister der Deutschen Musik- und Filmindustrie, der unter anderem einen kompletten eMedia-Katalog, inklusive Produktabbildungen, Sound- und Videosamples zur Online-Recherche anbietet und den Datenaustausch zwischenHandel undIndustrie (Bestell-, Liefer- oder auch Rechnungsdaten) gestaltet und betreibt.[14][15] Die bei den Händlern gespeicherten Datenansammlung werden täglich verschlüsselt an die GfK weitergeleitet. Die Verschlüsselung soll eine weitere Verwendung der Daten verhindern. Einzige Ausnahme stellt die Feststellung, ob zwei Daten identisch sind. Die GfK archiviert die Auslieferungsdaten über einen längeren Zeitraum und überprüft Mehrfachbestellungen anhand ihrer Daten im Archiv ab, gemeldeten Verkäufe werden um nicht zur Chartermittlung qualifizierte Produkte eliminiert. Produkte, die aufgrund von sehr starken Ähnlichkeitenadditionsfähig sind, werden zusammengefasst. Das IT-System kann qualifizierte Produkteauthentifizieren, indem es die Katalognummer als Indikator mit einer von PHONONET betriebenenArtikelstammdatenbank vergleicht. Die Datenbank von PHONONET enthält Informationen wie den Künstlernamen, Liedtitel,Musikverlag oder auch desMusiklabels. Legt eine Vertriebsfirma keinen „PHONONET-Artikelstamm“ an, muss eine vergleichbare individuelle Anmeldung bei der GfK erfolgen. Individuelle Anmeldung müssen spätestens eine Woche vor Publikation eingereicht werden. Im Zeitraum in dem sich ein Produkt in den Charts aufhält, ist eine Abmeldung dessen nicht möglich.[13]
Im ersten Schritt der Datenverarbeitung übernimmt das IT-System der GfK die täglichen Absatzdaten der meldenden Händler. Die verkaufte Menge wird proTransaktion mit dem Bruttoverkaufspreis zum Verkaufswert multipliziert. Zunächst werden nicht qualifizierte Verkäufe eliminiert und additionsfähige Produkte zusammengezählt. Pro Transaktion gilt eine Obergrenze von 40 Euro, um die Repräsentativität aufgrund von einzelnen überdurchschnittlich hochpreisigen nicht zu gefährden. Aufgrund von Downloads und Streamings haben sich die Singlecharts in den letzten Jahren zu einer „Track-Chart“ entwickelt, dadurch ist eine Anpassung der Verkaufswerte nach Titelanzahl pro physischem Tonträger beziehungsweise pro „Download Singles Bundle“ vonnöten. Zur Berechnung des Verkaufswertes pro Titel muss der Gesamtpreis des Tonträgers durch die Anzahl der Titel dividiert werden. In Artikelstamm sind nicht immer alle Informationen zur Titelanzahl enthalten, deshalb rechnet das Chartsystem mit durchschnittlichen „Trackzahlen“. Die durchschnittliche Titelanzahl pro Kategorie wird durch PHONONET für ein Kalenderjahr ermittelt und jährlich angepasst. Zur Analyse des Verkaufswertes pro Titel wird nun der Verkaufswert durch die durchschnittliche Titelanzahl geteilt. Der daraus folgende Verkaufswert ist der für die Chartreihenfolge relevante Wert eines gekauften Produkts innerhalb der Singlecharts.
Durchschnittliche Trackanzahl der vier Singleskategorien
Musikstreams werden ebenfalls bei der Chartermittlung berücksichtigt. Im Gegensatz zu denDownloadcharts fließen in die offiziellenSingle Top 100 nur sogenannte „Premium-Streams“ ein (Endverbraucher zahlen für den Musik-Zugang). Werbefinanzierte oder „nicht-interaktive“ Musikstreams, bei denen der Endverbraucher das Lied oder dieWiedergabeliste nicht selbst auswählt beziehungsweise gestaltet, blieben bis 2022 unberücksichtigt.[13][8] Darüber hinaus werden nur Streams ab einer Abspieldauer von 31 Sekunden gewertet. Der Streaming-Wert ergibt sich aus folgender Rechnung, die halbjährlich überprüft wird: Anzahl Premiumkonten × Durchschnittswert eines Premiumabos ÷ Anzahl getätigter Streams durch Premiumnutzer.[13]
Die Verkaufswerte einer jeden Verkaufswoche werden schließlich pro Titel zusammengezählt, aus denen einPromille-Anteil am Gesamtergebnis berechnet wird. Dieser dient als Kriterium für die Chart-Rangfolge. Berücksichtigt werden Verkäufe ab dem für den jeweiligen Titel im PHONONET-Artikelstamm hinterlegten Veröffentlichungsdatum („Street Date“). Eine Änderung dieses Datums muss spätestens eine Woche vor zuvor geplanten Veröffentlichung erfolgen. Geht die Meldung zu spät ein, gilt für Erste das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum.[13]
Die Kontrolle der Chartermittlung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch Prüfungsbeauftragte vom Verband (BVMI) inBaden-Baden. Diese teilen dem Chart- und Marketingausschuss ihre Ergebnisse mit, der unter Umständen weitere Entscheidungen trifft. Bei Unstimmigkeiten, deren Lösungsansatz nicht aus der Systembeschreibung zu entnehmen sind, erfolgt innerhalb von 48 Stunden eine Abstimmung der Prüfungsbeauftragten. Die Abstimmung erfolgt nach einfacher Stimmenmehrheit, bei Gleichstand entscheidet die Stimme des BVMI. Bei einer Abstimmung müssen mindestens dreiStimmen eingehen, andernfalls ist diese zu wiederholen. Das Abstimmungsergebnis wird der GfK, den jeweiligen Interessenten und den Prüfungsbeauftragten bekanntgegeben. Die BVMI selbst unterscheidet in drei verschiedene Kontrollverfahren.
Allgemeine Kontrolle
Die Verkaufsmeldungen werden vor ihrer Verwertung durch ein mehrstufiges Kontrollverfahren überprüft. Dazu gehören neben dem zeitlichen Verlauf der Produktverkäufe pro Tag und Woche die Mehrfachverkäufe eines Produkts innerhalb eines Registriervorgang. Große Differenzen im Bezug auf die Summe der durchschnittlichen Verkäufe führen gleichermaßen zu Überprüfungen. Die Verkaufsverläufe werden nach Händlern und Titeln verglichen sowie nach Datenkonstellationen durchsucht, die fehlerhaft, unlogisch oder unwahrscheinlich sein könnten. Somit sollen Erfassungsfehler erkannt und ausgeschlossen werden.
Händlerbezogene Kontrolle
Die Verkäufe eines jeden Händlers werden mit der individuellen Obergrenze der Titelverkäufe verglichen, diese ergeben sich aus dem tatsächlich gemeldeten Volumen des jeweiligen Händlers. Sowie eine bestimmteToleranzgrenze überschritten wird, wird die betreffende Verkaufsmeldung dementsprechend angepasst.
Titelbezogene Kontrolle
Nach Eingehen aller Verkaufsmeldungen werden die Verkaufssummen jedes Titels ermittelt und der durchschnittliche Absatz aller Produkte pro Händler errechnet. Abweichungen des Verkaufs vom Mittelwert werden für jeden Händler individuell in einem Prüfungsprotokoll ausgewiesen. Übersteigen die Abweichungen eine gewissen Grenze, wird die jeweilige Meldung geprüft und gegebenenfalls angepasst. Erkennbare Unregelmäßigkeiten führen zu weiteren Kontrollen. Titel, deren Vertrieb aufunlauterer Beeinflussung basieren, sind nicht zur Chartermittlung qualifiziert. Das gilt unter anderem für massierte Käufe und Nutzungen unter Einsatz technischer Hilfsmittel.[13]
Damit die Verkaufsdaten derHändler ein repräsentatives Geschäftsbild widerspiegeln, werden die von den Händlern abgegebenen Meldungen gewichtet. Für zur Chartermittlung in Frage kommende Anbieter sind auf Grundlage ihrer Struktur und ihres Volumens bei der GfK erfasst. Das Chart-Panel deckt mittlerweile mehr als 75 % des relevanten Musik-Marktes ab und nähert sich somit einerVollerhebung. Damit ist die Anwendung eines mehrstufigenStichprobenverfahrens nicht mehr einhergehend, überproportionale Meldungen müssen jedoch ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist die Handelsstruktur in aktuell elf „Händlergruppierungen“ aufgeteilt. Diese Händlergruppierungen setzten sich ausGroßkunden sowie einem Zusammenschluss von strukturell gleichartigen Anbietern und Händlern zusammen. Jeder Gruppierungen ist einGewichtungsfaktor zugeordnet, dieser orientiert sich am jeweiligenMarktpotenzial und wird in regelmäßigen Abständen überprüft sowie gegebenenfalls angepasst. Der Gewichtungsfaktor wird auf die gemeldeten Absatzwerte der jeweils betroffenen Händlergruppierung nach Titel angewandt. Eine repräsentative Zusammensetzung der Stichproben soll durch einrekursives Rechenverfahren gewährleistet werden.[13]
Mit Ausnahme vonindizierten Produkten durch dieBundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), werden alle Produkte deren Artikelstammdaten der GfK vorliegen, gewertet. Mittels des sogenanntenOpt-out-Verfahrens besteht für Lieder die Möglichkeit einer optionalen Abmeldung aus denSingle Top 100, die bislang lediglich als „unbundled Track“ aus Alben und nicht als eigenständige Single vertrieben werden. Eine erneute Anmeldung dieser sogenannten „Albumtracks“ kann jederzeit zur darauffolgenden Erfassungswoche erfolgen. Des Weiteren können Produkte, deren Erstveröffentlichung nicht zu Beginn einer Chartwoche erfolgen, befristet für die erste Woche abgemeldet werden. Die „Artikelstamm-Informationen“ müssen mindestens über folgende Angaben verfügen:
Für die Charts qualifizieren sich nur diejenigen Produkte, die von mindestens drei Händlergruppierungen nachweislich Verkaufsmeldungen erhalten haben. Als Händlergruppierung gilt nicht nur die Meldung eines einzelnen Handelsunternehmens oder einer einzelnen Verkaufsstelle, sondern auch Großkunden oderHandelsketten beziehungsweise Zusammenfassungen von Handelsunternehmen. Hiermit soll vermieden werden, dass durch unzureichendeRepräsentativität hohe Verkaufserlöse bei einer geringen Anzahl von Anbietern ungerechtfertigte Platzierungen erzielt werden.[13]
Die Chartplatzierungen werden in der Regel für jedes Produkt individuell ermittelt. Bei Singles werden die technischenKonfigurationen des gleichen Produktssummiert, sei es durch Unterschiede in der Vertriebsform (CD, Download, Stream usw.) oder am Produkt (Extended Version, Liveversion, Remix usw.). Das gilt für Produkte, deren Variationen inhaltlich zu großen Teilen übereinstimmen. Die sogenannte „Titelidentität“ ist gegeben, wenn der Hauptbestandteil mindestens zu 70 % übereinstimmt.[13]
Die Produkte können mit Bonusinhalten wie Interviews, Liveaufnahmen oder Musikvideos ergänzt werden. Daraus wird zunächst kein neues Produkt generiert, diese zusätzlichen Inhalte dienen lediglich der Erweiterung des Angebots, sofern sie bestimmte Punkte berücksichtigen. Die Bonusinhalte dürfen nur der Aufwertung/Ergänzung des eigentlichen Inhaltes dienen und kein eigenständiges Musikprodukt darstellen. Das Ziel hierbei ist, die Chartqualifikation diskriminierungsfrei zu steuern und auszuschließen, dass unmusikalische Hauptbestandteile den Eintritt in die Chartqualifikation ermöglichen. Bonusinhalte wirken sich nicht auf die Chartfähigkeit eines Produktes aus. Bonusmaterialien stellen eine Beigabe dar und müssen überprüft werden, ob der „Wertbestandteil“ vertretbar ist. Bonustitel mit einer Mindestgesamtlänge von 45 Sekunden, die nicht mit dem bereits vorhandenen Titel identisch sind, gehören dem sogenannten „originären Tracklisting“ an und finden als solches ihre Berücksichtigung, soweit die Chartregeln sich auf die Titelliste beziehen. Werden Bonusinhalte zu einem Titel hinzugefügt, die selbst keine Musikprodukte darstellen, wird das Hauptprodukt dadurch nicht zu einem musikalischen Produkt. DasGenre definiert sich durch den Basisinhalt, weitere Inhalte haben hierauf keinen Einfluss.[13]
Digitale Produkte können zusätzlich mitLinks aufWebangebote verkauft werden, die über bestimmte Adressen undKennwörter nur den jeweiligen Eigentümern den Abruf auf Inhalte erlauben. Zurzeit handelt es sich dabei um folgende Varianten:
Produkte gelten in der Regel als Single, bis zu einer maximalen Gesamtspielzeit von 23 Minuten. Ebenso dürfen die Produkte nicht mehr als fünf Titel beinhalten, von denen einer erkennbar alsA-Seite ausgewiesen ist.Doppel-A-Seiten wie z. B.Find You’re Here / Find You’re Gone vonWolfsheim sind für diedeutschenAirplaycharts zulässig, für Download-Singles muss einer von beiden Titeln als A-Seite benannt werden.[13] In diesem Fall wurdeFind You’re Here als A-Seite benannt und erreichte dieSingle Top 100, währendFind You’re Gone diesen verfehlte.[16] Liveaufnahmen, Remixe sowie Musikvideos, deren Inhalt derjenigen Single identisch sind, bleiben bei der Bestimmung von Spieldauer und Titelanzahl unberücksichtigt. Handelt es sich um Bonusinhalte, deren Inhalt von der ausgegebenen A-Seite abweicht, werden diese Inhalte berücksichtigt. Titel werden erst ab einer Mindestspielzeit von 45 Sekunden für die Titelanzahl angerechnet. Unterschreitet ein Titel diese, wird dieser trotzdem im Bezug auf die Gesamtspielzeit von 23 Minuten berücksichtigt.[13]
Zwei Singles („Singles-2er-Set“), die als eine Verkaufseinheit vertrieben werden, fallen unter die DefinitionDoppelalbum. Verkaufseinheiten die mehr als zwei Singles übersteigen fallen unter die Definition „Album-Set“. Für die Singlecharts sind Titel von bis zu zwei Interpreten qualifiziert. Handelt es sich umPublikationen mit „Projektcharakter“ (wie ein Konzertmitschnitt), qualifizieren sich diese ebenso trotz der Teilnahme mehrerer Interpreten. Singles die gegenwärtig unveröffentlichtes Material verwenden, können auch Titel von mehr als zwei Interpreten enthalten. Sogenannte2-Track-Singles dürfen nur zwei Titel enthalten, deren Inhalt ist hierbei irrelevant. 2-Track-Singles zählen zur „Singles-Gruppe“ und finden mit dem Faktor von 2,3 ihre Berücksichtigung.[13]
Digitale Formen des Musikvertriebs wie Downloads und Streams sind in die Ermittlung der Charts integriert, soweit deren Vertrieb vergleichbar mit deren der physischen vergleichbar ist. Dies trifft vor allem auf sogenannte „Commercial Downloads“ zu, soweit diese individuell erstanden werden. Musikstreamings, die sich zur Chartermittlung qualifizieren, gehen mit einem bestimmten Wert in die Ermittlung ein. Dieser Wert wird halbjährlich einer Prüfung unterzogen und bildet sich aus folgender Rechnung: Anzahl Premium-Konten × Durchschnittswert pro Premium-Abo ÷ Stream-Anzahl der Premium-Nutzer.[13] Aufgrund der steigenden Gerüchte um Manipulationsverdacht durch Musikstreamings erfolgte zum 2. August 2019 eine Regeländerung. Für die ersten beiden Chartwochen ab der Albumveröffentlichung werden alle anderen Titel des Albums – mit Ausnahme von Singleveröffentlichungen und einem sogenannten „Fokustrack“ – für die Singlecharts ausgeschlossen.[17] Diese Fokustrack-Regelung entfiel Ende Juli 2025 wieder, seitdem können sich die acht erfolgreichsten Titel aus dem betreffenden Album in den Charts platzieren.[18]
DieTOP-100-Charts beziehen sich auf musikalische Inhalte als Basis, die einerseits imAudioformat sowie andererseits imVideoformat angeboten werden können. Deshalb werden reine Audio-Tonträger, Musikvideos sowie „Kombiprodukte“ (Produkte, bei denen Bild-/Tonträger unterschiedlicher Formate/Inhalte zusammen angeboten werden) für die TOP-100-Charts zusammengeführt. Bei einem Kombiprodukt „Spielfilmvideo-Musik“ entscheidet die Spielzeit der Filmvideo-Inhalte beziehungsweise Musikinhalte über die Chart-Zuordnung. Beläuft sich die Spieldauer des musikalischen Produktes auf mehr als 50 % der Gesamtspielzeit, qualifiziert es sich für die Musikcharts, andernfalls für dieSpielfilm-Charts. Darüber hinaus werden zusätzlich separateMusikvideo-Charts als Genre-Charts publiziert.[13]
Der Tatsache geschuldet, dass die deutschen Musikcharts in ihrem Format der Veröffentlichung unabhängig sind, sind auch wiederbeschreibbareDatenträger (SD-Karten,USB-Sticks usw.) für die Chartermittlung zugelassen, sofern ihreSpeicherkapazität nicht größer als zweiGigabyte ist. Datenträger die wiederbeschreibbar sind, werden als Beigabe entsprechend ihrem materiellenNutzwert aus Verbrauchersicht bewertet. Wenn durch technische Maßnahmen gewährleistet ist, dass ein Datenträger nicht wiederbeschreibbar ist, wird dieser nicht als Beigabe gewertet.[13]
2005 wurden Lieder der deutschen SängerinGracia Baur von den Charts ausgeschlossen, weil der BVMI-Prüfausschuss auf versuchte Manipulation erkannt hatte. Im April 2005 erhärtete sich zunächst der Verdacht auf Chartmanipulation durch ihren ProduzentenDavid Brandes, der laut einem Bericht derSat.1-SendungAkte 05/12 gezielt Käufer beauftragt haben soll, seine Produkte in großen Mengen bei einer bekannten Elektronikgroßmarktkette zu erwerben. Durch die massiven Aufkäufe sollte eine künstlich gute Chartplatzierung erreicht werden. DerBundesverband der Phonographischen Wirtschaft (BPW) und das MarktforschungsunternehmenMedia Control entschieden sich aus diesem Grund am 11. April 2005, die SingleRun & Hide sowie drei weitere Singles und zwei Alben für drei Monate aus den deutschen Charts auszuschließen. Weiter betroffen waren unter anderem auch ein Album (Blue Tattoo) und eine Single (I Know) vonVanilla Ninja sowie die SingleHeaven Is a Place on Earth von Virus Incorporation. David Brandes räumte in der TalkshowJohannes B. Kerner vom 19. April 2005 ein, er habe in den ersten drei Wochen nach Erscheinen vonRun & Hide 2.000 Exemplare kaufen lassen. Brandes beruft sich darauf, dass dies gang und gäbe in der Branche sei und er seiner Künstlerin einen Wettbewerbsnachteil verschaffen würde, wenn er es nicht getan hätte. Die Zahl von Media Control, wonach er 31.000 CDs erworben haben soll, wies er jedoch zurück. Gracia selbst bestreitet die Vorwürfe, von den Käufen gewusst zu haben. Unmittelbar nach dieser Sendung entschied sich Media Control, die Titel von Brandes für weitere drei Monate aus den Charts zu verbannen. Obwohl dieQualifikation zumEurovision Song Contest 2005 rechtlich von den Chartmanipulationen unberührt blieb, forderten weite Teile der deutschen Musikbranche Gracias Rücktritt. Sie lehnte dies jedoch ab und setzte auch – im Gegensatz zu Vanilla Ninja – die Zusammenarbeit mit Brandes fort.[6][19][20]
2016 widerfuhr dem LiedLove on Repeat vonDave Ramone (feat.Minelli) das gleiche Schicksal. Zwei Wochen nach Erscheinen der Single stellte der BVMI-Prüfausschuss verdächtige Verkäufe fest und nahm das Lied aus der Wertung. Aufgrund der Nachprüfung wurde auf versuchte Chartmanipulation erkannt und die Single für acht Wochen für die Charts gesperrt.[21]
DasY-Kollektiv veröffentlichte im Mai 2019 eine Dokumentation, die unter anderem auch vermutete Chartmanipulationen bei Rappern thematisiert. Der Reporter Ilhan Coşkun führte u. a. ein Interview mit einer maskierten Person namens „Kai“.[22] Dieser behauptete, dass er die Charts für einigeDeutschrapper manipuliere und veranschaulichte daraufhin, wie dies funktioniere. Laut ihm würden die Rapper selbst möglicherweise nichts davon wissen, jedoch ihre Manager. Der Grund, warum er auspacke, sei der gewesen, dass gewisse Leute sich an seine Freundin „rangemacht“ und diese „ausgespannt“ hätten. Die Dokumentation, die in kürzester Zeit über eine Million Aufrufe auf Youtube verzeichnete, entwickelte sich zum großen Thema innerhalb der deutschen Rapszene, zu dem auch einige Rapper Stellung bezogen.[23] Da im Interview von Managern die Rede war und im weiteren Verlauf auch die NamenSero el Mero undMero fielen, reagierte einen Tag später der RapperXatar, Labelchef (Alles oder Nix Records) der beiden Rapper, in einem über zwölf Minuten langen Statement auf die Vorwürfe gegen ihn und seine Künstler.[24] Darin beteuerte Xatar, dass weder von ihm noch von seinen Leuten jemals „Fake-Clicks“ oder „Fake-Streams“ gekauft worden seien. Laut dem Rapper seien die Vorwürfe haltlos und es werde in der Dokumentation auch nichts bewiesen, sondern „lediglich durch die Blume irgendwas erzählt“. Bei „Kai“ gehe er davon aus, dass dieser in Wahrheit kein echterHacker sei. Gegen Ende des Videos bot er diesem und Coşkun ein persönliches Treffen mitLive-Stream an. Alimkhan Arsanov vom YouTube-KanalMois, der Kontakte zu vielen bekannten deutschen Rappern pflegt, lud Xatar nach einem persönlichen Telefonat zu einem Interview ein, das einen Tag später erschien.[25][26] Darin stellte sich Xatar einigen Fragen, bei denen es meist um die Manipulationsvorwürfe ging. Er wiederholte darin, dass er unschuldig sei, begründete dies anhand mehrerer Argumente und erklärte, warum es seiner Meinung nach „keinen Sinn“ machen würde, dass er „Klicks“ für Künstler wie Mero kaufe. Im Zuge der Diskussion entstand um „Kai“ und Mero einMeme, der vor allem in den Kommentarspalten unter Meros Musikvideos häufig vorzufinden ist.
Top 3 Breakthrough Artistcharts
DieTop 3 Breakthrough Artistcharts werden wie dieSingle Top 100 ermittelt. Gewertet werden Interpreten, die nie besser als Rang 20 der Singlecharts und zugleich nicht besser als Rang 50 der Albumcharts platziert waren.
Top 15 deutschsprachige Singles
DieTop 15 deutschsprachige Singles werden wie dieSingle Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Titel mit deutschsprachigen Liedtexten.
DieDancecharts werden wie dieSingle Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Titel des GenresElektronische Tanzmusik. Eine Platzierung in denDancecharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Titel kann sich also sowohl in denSingle Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei Phononet.[27]
DieSingle-Trending-Charts werden wie dieSingle Top 100 ermittelt und beinhalten die ersten 20 Titel, die es nicht in dieSingle Top 100 schafften. Es können sich nur Lieder platzieren, die nie den Sprung in die offizielle Hitparade schafften. Konnte sich ein Titel in der Vergangenheit in denTop-100-Charts platzieren, ist eine weitere Platzierung in denSingle-Trending-Charts ausgeschlossen.
Top 100 Download Single-Charts
DieDownloadcharts werden wie dieSingle Top 100 ermittelt. Abweichend zu denSingle Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händlergruppierungen wie in denTop-100-Charts. Eine Abmeldung einzelner Titel ist nicht möglich.[13]
DieMidweekcharts werden wie dieSingle Top 100 von Freitag bis Montag ermittelt. Der Tatsache geschuldet, dass Händler verspätet ihre Meldungen liefern, kann die Datenbasis leicht von denen derTop-100-Charts abweichen.[13]
DieMost-Wanted-Charts werden wie dieSingle Top 100 monatlich ermittelt. Fünf eigenständige Rankings geben Aufschluss über die aktuell beliebtesten „Oldies,Evergreens und Kulthits“. Dabei werden die Top-100-Titel aus den 1960ern, 1970ern, 1980ern, 1990ern und 2000ern jeweils separat aufgelistet.[28]
Top 100 Single-Jahrescharts
DieJahrescharts werden wie dieSingle Top 100 jährlich ermittelt. Nach Ende eines jeden Jahres wird aus den Verkäufen (und seit einigen Jahren auch den Download- und Streamingäquivalenten) der vergangenen zwölf Monate eine Gesamtauswertung erstellt. Der Chartermittler veröffentlicht diese Jahrescharts jeweils zu Beginn des neuen Jahres. Für Singles liegen diese Chartlisten seit 1959 vor.[29] Seit 2018 orientiert sich die Publizierung nicht mehr nach dem Kalenderjahr. Die Jahrescharts werden seitdem bereits Anfang Dezember bekanntgegeben.[30]
Top 100 Streaming Single-Charts
Im Gegensatz zu denSingle Top 100 fließen in dieStreamingcharts seit Einführung werbefinanzierte Streams ein. Wie zur Ermittlung der Singlecharts, fließen Streams ab einer Mindesthördauer von 31 Sekunden in die Wertung mit ein. Die Streamingcharts werden stückbasiert, also nach ihrer Anzahl und nicht wertbasiert wie die Singlecharts ermittelt. Abweichend zu denSingle Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händlergruppierungen wie in den Top-100-Charts. Eine Abmeldung einzelner Titel ist nicht möglich.[13]
DieDaily-Trend-Charts werden mit Ausnahme des Sonntages wie dieSingle Top 100 täglich ermittelt. Der Tatsache geschuldet, dass Händler verspätet ihre Meldungen liefern, kann die Datenbasis leicht von denen derTop-100-Charts abweichen. Die Ermittlungen erfolgen täglich für den jeweils vorangegangenen Tag. Da Streaming-Anbieter ihre Meldungen momentan noch verspätet abliefern, sind diese mit einer Verzögerung von einem Tag in denDaily-Trend-Charts enthalten.[13]
DieSchlagercharts wurden im Zeitraum von 2001 bis 2003 analog der Regeln derSingle Top 100 ermittelt. Gewertet wurden alle Titel des GenresDeutscher Schlager. Eine Notierung in denSchlagercharts war völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Titel konnte sich also sowohl in denSingle Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenen Repertoire-Charts erfolgte im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET.[27]
Nach dem Vorbild derOfficial Charts Company, die diebritischen Musikcharts erstellt, führte die GfK in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Musikindustrie als weitere Marketingmaßnahme einen sogenanntenNummer 1 Award ein. Dieser wird seit dem Frühjahr 2016 für dieOffiziellen Deutschen Album-Charts und seit Ende 2017 auch für dieOffiziellen Deutschen Single-Charts vergeben. Es spielt keine Rolle, ob ein Werk direkt auf Platz eins einsteigt oder von einer niedrigeren Position aus nach oben klettert. Den erstenSingle-Award erhieltBausa für seinenNummer-eins-ErfolgWas du Liebe nennst am 7. Dezember 2017.[31] Seit 2018 wird auch einSingle-Jahresaward verliehen, dieser geht an den Spitzenreiter der Single-Jahrescharts eines jeden Jahres. Der ersteSingle-Jahresaward ging anDynoro undGigi D’Agostino für ihre KollaborationIn My Mind.[32]
NachCaterina Valente mit fünf Nummer-eins-Hits bis zum Jahr 1960 undFreddy Quinn mit sechs Titeln auf Platz eins bis 1966 hatte seit Oktober 1966 die englische PopgruppeThe Beatles zunächst mit sieben und ab Dezember 1969 mit elf Titeln die meisten Nummer-eins-Hits in den deutschen Singlecharts. Über 49 Jahre hatten die Beatles damit die meisten Nummer-eins Erfolge in Deutschland, bis der RapperCapital Bra am 22. März 2019 mit dem LiedWir ticken seinen elften und eine Woche später mitCherry Lady seinen zwölften Nummer-eins-Hit hatte. Mit weiteren zehn Liedern und damit insgesamt 22 Titeln auf Platz eins hat Capital Bra aktuell die meisten Nummer-eins-Hits in Deutschland.
Das LiedEin Stern (… der deinen Namen trägt) des DuosDJ Ötzi &Nik P. konnte sich im Januar 2010 als erster Song überhaupt 100 Wochen in den deutschen Singlecharts platzieren.
Der TitelAnother Love des britischen SängersTom Odell war der erste Song, der sich 200 Wochen in den deutschen Singlecharts platzieren konnte. In der Chartwoche vom 8. Dezember 2023 löste das Lied mit seiner 200. Platzierung den TitelRoller vonApache 207 als erfolgreichsten Dauerbrenner ab.
Die GfK Entertainment benannte am 13. August 2014 erstmals den offiziellen „Sommerhit des Jahres“ in Deutschland, hierbei fiel die Wahl aufPrayer in C, einem Remix des deutschen DJsRobin Schulz eines Lieds des französischen Folkpop-DuosLilly Wood & the Prick. Im gleichen Jahr wurden rückwirkend die Sommerhits bis 2009 präsentiert, wobei man sich für das Jahr 2012 nicht einigen konnte und zunächst vier Titel bestimmte.[39] Mit der Präsentation für den „Sommerhit des Jahres 2016“ erweiterte man die Liste rückwirkend bis ins Jahr 1990. Für das Jahr 2012 konnte man sich nun aufI Follow Rivers von der schwedischen SängerinLykke Li einigen.[40]
Im Jahr 2025 wurde mitGolden erstmals einK-Pop-Lied zum Sommerhit des Jahres gekürt. Außerdem ist es das erste Mal in der Geschichte der deutschen Musikindustrie, dass eine fiktive Musikgruppe den offiziellen Sommerhit interpretiert.[41]
Als Kriterien für einen Sommerhit nennt GfK Entertainment: „Er hat eine eingängige Melodie, ist zum Tanzen geeignet, verbreitet Urlaubsstimmung, stand möglichst auf Platz eins der Charts, wurde durch kein Großevent bekannt, wird in Clubs rauf und runter gespielt und stammt von einem Künstler, der in den Jahren zuvor keine großen Charterfolge feiern konnte. Dazu kommen hohe Abrufe auf Musik-Streaming-Portalen und im Social Media Bereich.“[40]
Liste der offiziellen Sommerhits in den deutschen Singlecharts[42]
2009 kritisierteTim Renner, ehemaliger Geschäftsführer vonUniversal Music Deutschland, das Prinzip der deutschen Musikcharts. Gegenüber demSpiegel äußerte er sich wie folgt: „Charts sind heute völlig irrelevant. Die Musikindustrie rennt einem Mechanismus hinterher, der dem Markt nicht mehr entspricht.“[43]
Nachdem die deutschen Singlecharts über lange Jahre einer der wichtigsten „Gradmesser“ für Radiostationen war, die ihre Titellisten zu Teilen auf diesen aufbauten, verloren die Singlecharts Ende der 2010er „massiv“ an Bedeutung hierfür. Heutzutage warte kaum noch ein Musikchef auf die wöchentliche Ausgabe der „Offiziellen Charts“. Seit der Integration von Musikstreamings bestünde nahezu die Hälfte der gelisteten Positionen mit Titeln aus dem Segment „Deutscher Hip-Hop“ – innerhalb der Top 10 seien es teilweise bis zu neun Titel gewesen. Ein Genre, das bei internen Musiktests der Radiostationen bis auf wenige Ausnahmen (wieBremen Next oder98.8 Kiss FM) weniger gute Bewertungen durch die Hörer erzielt. Die restlichen platzierten Titel beziehungsweise Genres innerhalb der Singlecharts liefern für die Programmgestaltung wegen ihrer Langzeitpräsenz keine wirklich aufsehenerregenden Erkenntnisse. Tanja Ötvös, Musikchefin bei Radio Hamburg, sagte folgendes zur Problematik: „Die Singlecharts der GfK haben wir gekündigt. Zur Orientierung nutzen wir neben unserer eigenen Marktforschung, die absolute Priorität hat, vor allem dieSpotify- undShazam-Charts. Auch auf dieiTunes-Verkäufe werfen wir einen Blick, stellen jedoch immer wieder fest, dass sich die dort platzierten Titel seltener in unserer Rotation wiederfinden. Seit einiger Zeit haben wir auch eine Airplaychartsendung am Samstagabend von 17.00 bis 19.00 Uhr im Programm, die sich aus denOffiziellen Airplaycharts von MusicTrace ergibt“. Exemplarisch stehe hier die Entwicklung beiSWR3. Dort verfügte das Segment „Titel aus den aktuellen Charts“ 2016 über einen Anteil von 37 %, 2019 seien es noch 16 % gewesen. Dagegen stieg der Anteil an aktuellen Songs, die nicht in den Singlecharts vertreten sind von acht auf 25 %.[17]