Deutsche Notenbank

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Deutsche Notenbank
HauptsitzBerlin (Ostberlin),Deutsche Demokratische Republik
Gründung20. Juli 1948
Auflösung/Fusion1968
Präsident
LandSowjetische Besatzungszone späterDeutsche Demokratische Republik
WährungMark der Deutschen NotenbankMark (DDR)
ISO 4217DDM
Währungsreserven
Basisleihzinssatz
Basisanlagezinssatz
Drucker
Website
Münzprägeanstalt(en)Münze Berlin, Muldenhütten (bis 1953)
Website
Website
VorgängerDeutsche Emissions- und Girobank (bis 1948)
NachfolgerStaatsbank der DDR (1968)
Liste der Zentralbanken

DieDeutsche Notenbank (DNB) war dieZentralbank in derSowjetischen Besatzungszone (SBZ) sowie derDDR von 1948 bis 1968. Sie wurde am 20. Juli 1948 als Nachfolgerin derDeutschen Emissions- und Girobank gegründet. DieDeutsche Emissions- und Girobank war am 21. Mai 1948 als ein zentrales Bankorgan gegründet worden, sie hatte aber nicht das Recht der Geldemission.[1]

Deutsche Emissions- und Girobanken waren bereits im Februar 1947 in den fünf Ländern der SBZ gegründet worden.[2] Ihnen oblag es bisher, den Geldumlauf zu regeln und den Zahlungsverkehr innerhalb der Länder rationell durchzuführen. In derWestzone und derBundesrepublik Deutschland übernahm dieBank deutscher Länder und ab 1957 dieBundesbank diese Aufgaben.

Ihren Sitz hatte die Bank zuerst in Potsdam.[3] Am 20. Juli 1948 erhielt die Deutsche Notenbank auf Beschluss derDeutschen Wirtschaftskommission das alleinige Recht, in der sowjetischen Besatzungszone Deutschlands und im Gebiet derViersektorenstadt Berlin („Groß-Berlin“) neue Geldzeichen auszugeben.[4] Zugleich verlegte sie ihren Sitz in densowjetischen Sektor von Berlin. DasGesetz über die Deutsche Notenbank vom 31. Oktober 1951 übertrug der Deutschen Notenbank das alleinige Recht zur Ausgabe vonBanknoten und zur Führung der Kassengeschäfte desStaatshaushaltes in der DDR. Die Bank gab ab 1957 bis 1967 die erstenReiseschecks der DDR aus. Diese Aufgabe übernahm ab 1967 dieDeutsche Außenhandelsbank (DABA). Sie unterstand als nicht-selbständige Institution jedoch der Aufsicht desMinisteriums der Finanzen.

Eine Reihe von Kreditinstituten auf Landesebene wurde in die Deutsche Notenbank integriert. So wurden z. B. 1950 dieSächsische Landesbank und die Emissions- und Girobank Sachsen in die Deutsche Notenbank eingegliedert.[5]

Zum 1. Januar 1968 wurde die Deutsche Notenbank inStaatsbank der DDR umbenannt.

Rechtsgrundlage der Arbeit der Deutschen Notenbank war zunächst die Anordnung vom 20. Juli 1948 über die Deutsche Notenbank (ZVOBl. S. 291)[6] und später das „Gesetz über die Deutsche Notenbank“ vom 31. Oktober 1951.[7]

Organe

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Als Organe der Bank fungierten der Verwaltungsrat und das Direktorium. Das Direktorium führte die gesamten Geschäfte der DNB, vertrat die Bank gerichtlich und zeichnete verantwortlich für die Einstellung und Entlassung von Angestellten. Es bestand aus dem Präsidenten, dem Vizepräsidenten und bis zu vier weiteren Direktoren. Der Verwaltungsrat hatte die allgemeine Leitung und die Kontrolle der Tätigkeit der DNB zu gewährleisten. Ihm gehörten 17 Mitglieder an, die ehrenamtlich arbeiteten und ihre Beschlüsse mit einfacher Stimmenmehrheit unter dem Vorsitz des Leiters der HV Finanzen der DWK fassten.Im Verwaltungsrat saßen die Leiter der am Grundkapital beteiligten Hauptverwaltungen derDWK, die Präsidenten der Emissions- und Girobanken, zwei Vertreter des Bundesvorstandes desFDGB, ein Vertreter derVereinigung der gegenseitigen Bauernhilfe und ein von der DWK bestellter Vertreter der volkseigenen Betriebe.

Mit dem „Gesetz über die Deutsche Notenbank“ vom Oktober 1951, durch das die DNB den Status einer Staatsbank und das alleinige Recht zur Ausgabe von Banknoten erhielt, unterstand sie unmittelbar demMinisterrat, in dem der Präsident der DNB mit Sitz und Stimme vertreten war. Als Organe der DNB blieben das Direktorium und der Verwaltungsrat bestehen, jedoch führte nunmehr der Ministerpräsident den Vorsitz im Verwaltungsrat. DerMinister für Finanzen übernahm die Funktion des Stellvertreters. Das Direktorium setzte sich aus dem Präsidenten, einem Vizepräsidenten und fünf Direktoren zusammen.[8]

Präsidenten der Deutschen Notenbank waren:

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. SMAD-Befehl Nr. 94/1948 über die Deutsche Emissions- und Girobank vom 21. Mai 1948 (Zentralverordnungsblatt Nr. 19 S. 209)
  2. Befehl des Obersten Chefs der Sowjetischen Militärverwaltung in Deutschland Nr. 37 über die Organisation von Emissions- und Girobanken der Provinzen (Länder) vom 19. Februar 1947
  3. SMAD-Befehl Nr. 122/1948
  4. Satzung der Deutschen Notenbank vom 20. Juli 1948 (Zentralverordnungsblatt Nr. 36 S. 403)
  5. Staatsarchiv Leipzig (Memento vom 29. November 2012 imInternet Archive)
  6. Zentralverordnungsblatt Nr. 29 S. 320 vom 20. Juli 1948
  7. Gesetz über die Deutsche Notenbank vom 31. Oktober 1951 imGesetzblatt der DDR, Teil I Nr. 128 vom 8. November 1951, S. 991ff.,Digitalisat.
  8. Bundesarchiv Deutsche Notenbank 1945-1967 Signatur DN 6
Normdaten (Körperschaft):GND:2007938-2(lobid,OGND,AKS)
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