DieDeutschen Albumcharts (zurzeitAlbum Top 100) sind wöchentlicheMusikcharts fürDeutschland, die aktuell vonGfK Entertainment ermittelt werden. Neben den durch dieses Marktforschungsunternehmen ermitteltenTop-100-Charts für Alben werden auch nach Musikstilen und Vertriebsform aufgeschlüsselte sogenannteRepertoire-Charts angeboten. Die Erhebung erfolgt im Auftrag desBundesverbands der Musikindustrie (BVMI) (bis 2007:Bundesverband der Phonographischen Wirtschaft) und wird vom Unternehmen GfK Entertainment durchgeführt. Die GfK Entertainment trägt auch die Veröffentlichungsrechte und vermarktet diese.
Albumcharts gibt es in Deutschland seit dem 15. Juli 1962. Der erste Nummer-eins-Erfolg in der Musikmarkt-Hitparade war abJuli 1962 das SoundtrackalbumMy Fair Lady – Deutsche Originalaufnahme mit denProtagonistenKarin Hübner oder auchPaul Hubschmid. Publiziert wurden die Albumcharts zunächst wie dieSinglecharts in der ZeitschriftMusikmarkt. Die Hitliste wurde konsequent jeden Monat immer am 15. veröffentlicht.[1] Am 15. Dezember 1976 fand eine Änderung hinsichtlich des Zeitraumes der Chartveröffentlichungen statt. Die Albumcharts wurden fortan zweimal monatlich am 1. und am 15 publiziert. Die Ermittlung der deutschen Musikcharts wurde ab September 1977 auf die FirmaMedia Control übertragen. Ab dem 4. September 1978 stellte Media Control auf eine wöchentliche Erscheinungsweise ihrerAlbum Top 50 um (immer montags).[2][3] Bis zum 5. Januar 1980 verfügten die Albumcharts über 50 Platzierungen.[4] Ab dem 6. Januar 1980 verfügten die Albumcharts über mindestens 65 Plätze, die Anzahl der Plätze schwankte in den Folgejahren zwischen 65 und 100.[5][6] Erst seit dem 3. August 1992 wurde auf den stetigen und heute noch gültigen Umfang von 100 Plätzen erweitert.[7]
Zwischen 1984 und 2007 gab es Jahrgänge, in denenzwischen den Jahren keine Chartausgaben veröffentlicht wurden.
Seit Januar 2001 werden Verkäufe vonOnline-Anbietern und seit Juli 2002 auch Musikvideos in die Berechnung derAlbum Top 100 miteinberechnet. 2003 stieg dieGesellschaft für Konsumforschung (GfK) mit in die Chartermittlung ein, es entstandmedia control GfK International (2013 übernahm die GfK vollständig die Charterstellung).
Bis September 2005 wurde jeweils die Verkaufswoche von Montag bis Sonntag ausgewertet. Dann wurde der Termin für Neuveröffentlichungen auf den Freitag vorgezogen, um Neuerscheinungen zu Beginn des umsatzstarken Wochenendes auf dem Markt zu haben. Entsprechend wurde der Auswertungszeitraum der Charts auf Freitag bis Donnerstag verschoben. Das offizielle Datum der Charts ist seitdem nicht mehr Montag, sondern Freitag.
Seit dem 13. Juli 2007 wurden die Auswertungen auf sogenannte „Wertecharts“ umgestellt. Für die Chartplatzierung ist nicht mehr wie bisher die Anzahl verkaufter Tonträger beziehungsweise Downloads ausschlaggebend, sondern der von einem Produkt erzielte Umsatz. An der Chartspitze steht also nicht notwendigerweise das am häufigsten verkaufte Album, sondern dasjenige, für das am meisten Geld ausgegeben wurde. Damit verringert sich die Abhängigkeit von Sonderangeboten und Aktionen der großen Handelsketten und Online-Anbietern. Die Abkehr von den Verkaufszahlen zur Festlegung der Hitparadennotierung ist weltweit einzigartig. Dazu wurde für die Singlecharts die Voraussetzung gestrichen, dass Singles für eine Aufnahme in die Charts auch als physisches Produkte veröffentlicht werden mussten, es werden also auch sogenannte „Digital-Only-Releases“ erfasst.[8] Diese Umstellung hatte ab 2009 ebenfalls Einfluss auf dieAlbumcharts, wo fortan auch Downloads in die Wertung einflossen. Wie bei den Singles gab es ab diesem Zeitpunkt separateDownload-Charts für Alben.
Nachdem dasMusikstreaming 2013 seinen Durchbruch feierte und vonBillboard auch in dieBillboard-Charts eingerechnet wurde, wurde es zum 3. Januar 2014 auch in die Berechnung derSinglecharts in Deutschland einbezogen.[9] In denAlbumcharts finden Streamings erst seit der Chartwoche vom 5. Februar 2016 ihre Berücksichtigung.[10] In denTop-100-Charts werden – anders als in denStreaming-Charts – nur Premium-Streams gewertet, also Liedabrufe, für die der Kunde einzeln oder perFlatrate direkt zahlt. Werbefinanzierte Plattformen wieYouTube werden nicht berücksichtigt.[9]
Anders als in manchen anderen Ländern war das offizielle Datum der deutschen Charts bis Anfang Mai 2015 nicht mit dem Zeitraum identisch, in dem die Verkäufe der Alben und Lieder ausgewertet wurden. Bis 2005 endete der Erfassungszeitraum am Sonntag und die Charts wurden genau acht Tage später am Montag veröffentlicht. Es lag also eine weitere komplette Verkaufswoche zwischen Auswertung und Gültigkeitsdatum der Charts. Dies war früher dadurch bedingt, dass Datenerfassung per Post und Telefon und die Chartberechnung entsprechend viel Zeit in Anspruch nahmen. Durch die Entwicklung derelektronischen Datenverarbeitung und -übertragung wurden immer schnellere und genauere Auswertungen möglich, an die das offizielle Datum aber bis 2015 nicht angepasst wurde. 2005 wurde der Erfassungszeitraum auf Freitag bis Donnerstag vorgezogen, das offizielle Chartdatum ist seitdem immer ein Freitag. Seit Mai 2015 ist die Chartermittlung bereits am Freitag direkt nach dem Ende des Erfassungszeitraums abgeschlossen. An diesem Tag werden um 16:00 Uhr die ersten fünf Platzierungen der Charts aufoffiziellecharts.de bekanntgegeben, am folgenden Montag weitere fünf Platzierungen und am Mittwoch, fünf Tage nach Ende der Erfassung, die restlichen Platzierungen. Weiterhin ist dieBezahlschranke des Musikarchivs weggefallen.[11][12] Der Musikindustrie und Partnern werden diese Daten gegen Bezahlung bereits am Freitag komplett zur Verfügung gestellt. So lassen sich beispielsweise auf der Website vonMTV Germany bereits freitags die gesamtenSingle Top 100 abrufen.[13]
Zurzeit umfasst das Portfolio rund 2.500 Anbieter, die eine für die Chartermittlung hinreichende Meldung abgeben können. Neben dem Einzelhandel oder Onlineanbietern, können auch spezielle Vertriebsformen (Download,Großhandel,Streaming oder auchTeleshopping) ihre Berücksichtigung finden, wenn sie den Direktverkauf am Endkunden statistisch erfassen und melden können. Für Repertoire-Charts – wie dieJazz- oderSchlagercharts – sind auch „Spezialgeschäfte“ beziehungsweise „Genre-Server“ qualifiziert, wenn diese das betreffende Segment statistisch repräsentativ abbilden. Über die Teilnahme am Panel entscheiden Prüfungsbeauftragte. Für alleVertriebswege gelten folgende Kriterien:
Die Datenerfassung erfolgt durch IT-gestützteKassenterminals. Bei herkömmlichen Bild- und Tonträgerverkäufen handelt es sich um Kassenmeldungen mitBonnummer, Datum und Uhrzeit. BeiOnline-Musikdiensten müssen zusätzlich dieE-Mail-Adresse sowie dieKontonummer oder eine entsprechende Information mitgesendet werden. Pro E-Mail-Adresse oder Kontonummer wird ein Album maximal einmal gezählt. Die Kassenterminals registrieren bei jedem verkauften Produkt dieKatalognummer (in der Regel den sogenanntenEAN- oderUPC-Code), die Stückzahl, denBruttoverkaufspreis sowie das Kaufdatum mit Uhrzeit. Die Kassenterminals sind mit derArbeitsstation des „PHONONET-Systems“ bei den Anbietern verbunden.[14] PHONONET ist ein im Jahr 1991 gegründeter Dienstleister der Deutschen Musik- und Filmindustrie, der unter anderem einen kompletten eMedia-Katalog, inklusive Produktabbildungen, Sound- und Videosamples zur Online-Recherche anbietet und den Datenaustausch zwischenHandel undIndustrie (Bestell-, Liefer- oder auch Rechnungsdaten) gestaltet und betreibt.[15][16] Die bei den Händlern gespeicherten Datenansammlung werden täglich verschlüsselt an die GfK weitergeleitet. Die Verschlüsselung soll eine weitere Verwendung der Daten verhindern. Einzige Ausnahme stellt die Feststellung, ob zwei Daten identisch sind. Die GfK archiviert die Auslieferungsdaten über einen längeren Zeitraum und überprüft Mehrfachbestellungen anhand ihrer Daten im Archiv ab, gemeldeten Verkäufe werden um nicht zur Chartermittlung qualifizierte Produkte eliminiert. Produkte, die aufgrund von sehr starken Ähnlichkeitenadditionsfähig sind, werden zusammengefasst. Das IT-System kann qualifizierte Produkteauthentifizieren, indem es die Katalognummer als Indikator mit einer von PHONONET betriebenenArtikelstammdatenbank vergleicht. Die Datenbank von PHONONET enthält Informationen wie den Künstlernamen, Albumtitel,Musikverlag oder auch desMusiklabels. Legt eine Vertriebsfirma keinen „PHONONET-Artikelstamm“ an, muss eine vergleichbare individuelle Anmeldung bei der GfK erfolgen. Individuelle Anmeldung müssen spätestens eine Woche vor Publikation eingereicht werden. Im Zeitraum, in dem sich ein Produkt in den Charts aufhält, ist eine Abmeldung dessen nicht möglich.[14]
Im ersten Schritt der Datenverarbeitung übernimmt das IT-System der GfK die täglichen Absatzdaten der meldenden Händler. Die verkaufte Menge wird proTransaktion mit dem Bruttoverkaufspreis zum Verkaufswert multipliziert. Zunächst werden nicht qualifizierte Verkäufe eliminiert und additionsfähige Produkte zusammengezählt. Pro Transaktion gilt eine Obergrenze von 40 Euro, um die Repräsentativität aufgrund von einzelnen überdurchschnittlich hochpreisigen nicht zu gefährden.
Musikstreams werden ebenfalls bei der Chartermittlung berücksichtigt. Im Gegensatz zu denDownload-Charts fließen in die offiziellenAlbum Top 100 nur sogenannte „Premium-Streams“ ein (Endverbraucher zahlen für den Musik-Zugang). Werbefinanzierte oder „nicht-interaktive“ Musikstreams, bei denen der Endverbraucher das Lied oder dieWiedergabeliste nicht selbst auswählt beziehungsweise gestaltet, bleiben unberücksichtigt. Darüber hinaus werden nur Streams ab einer Abspieldauer von 31 Sekunden gewertet. Der Streaming-Wert ergibt sich aus folgender Rechnung, die halbjährlich überprüft wird: Anzahl Premium-Konten × Durchschnittswert eines Premium-Abos ÷ Anzahl getätigter Streams durch Premium-Nutzer.
Die Verkaufswerte einer jeden Verkaufswoche werden schließlich pro Album zusammengezählt, aus denen einPromille-Anteil am Gesamtergebnis berechnet wird. Dieser dient als Kriterium für die Chart-Rangfolge. Berücksichtigt werden Verkäufe ab dem für den jeweiligen Titel im PHONONET-Artikelstamm hinterlegten Veröffentlichungsdatum („Street Date“). Eine Änderung dieses Datums muss spätestens eine Woche vor der zuvor geplanten Veröffentlichung erfolgen. Geht die Meldung zu spät ein, gilt für Erste das ursprüngliche Veröffentlichungsdatum.[14]
Die Kontrolle der Chartermittlung erfolgt in regelmäßigen Abständen durch Prüfungsbeauftragte vom Verband (BVMI) inBaden-Baden. Diese teilen dem Chart- und Marketingausschuss ihre Ergebnisse mit, der unter Umständen weitere Entscheidungen trifft. Bei Unstimmigkeiten, deren Lösungsansatz nicht aus der Systembeschreibung zu entnehmen sind, erfolgt innerhalb von 48 Stunden eine Abstimmung der Prüfungsbeauftragten. Die Abstimmung erfolgt nach einfacher Stimmenmehrheit, bei Gleichstand entscheidet die Stimme des BVMI. Bei einer Abstimmung müssen mindestens dreiStimmen eingehen, andernfalls ist diese zu wiederholen. Das Abstimmungsergebnis wird der GfK, den jeweiligen Interessenten und den Prüfungsbeauftragten bekanntgegeben. Die BVMI selbst unterscheidet in drei verschiedene Kontrollverfahren.
Die Verkaufsmeldungen werden vor ihrer Verwertung durch ein mehrstufiges Kontrollverfahren überprüft. Dazu gehören neben dem zeitlichen Verlauf der Produktverkäufe pro Tag und Woche die Mehrfachverkäufe eines Produkts innerhalb eines Registriervorgang. Große Differenzen im Bezug auf die Summen der durchschnittlichen Verkäufe führen gleichermaßen zu Überprüfungen. Die Verkaufsverläufe werden nach Händlern und Produkt verglichen sowie nach Datenkonstellationen durchsucht, die fehlerhaft, unlogisch oder unwahrscheinlich sein könnten. Somit sollen Erfassungsfehler erkannt und ausgeschlossen werden.
Die Verkäufe eines jeden Händlers werden mit der individuellen Obergrenze der Albumverkäufe verglichen, diese ergeben sich aus dem tatsächlich gemeldeten Volumen des jeweiligen Händlers. Sowie eine bestimmteToleranzgrenze überschritten wird, wird die betreffende Verkaufsmeldung dementsprechend angepasst.
Nach Eingehen aller Verkaufsmeldungen werden die Verkaufssummen jedes Albums ermittelt und der durchschnittliche Absatz aller Produkte pro Händler errechnet. Abweichungen des Verkaufs vom Mittelwert werden für jeden Händler individuell in einem Prüfungsprotokoll ausgewiesen. Übersteigen die Abweichungen eine gewissen Grenze, wird die jeweilige Meldung geprüft und gegebenenfalls angepasst. Erkennbare Unregelmäßigkeiten führen zu weiteren Kontrollen. Musikalben, deren Vertrieb aufunlauterer Beeinflussung basieren, sind nicht zur Chartermittlung qualifiziert. Das gilt unter anderem für massierte Käufe und Nutzungen unter Einsatz technischer Hilfsmittel.[14]
Damit die Verkaufsdaten derHändler ein repräsentatives Geschäftsbild widerspiegeln, werden die von den Händlern abgegebenen Meldungen gewichtet. Für zur Chartermittlung in Frage kommende Anbieter sind auf Grundlage ihrer Struktur und ihres Volumens bei der GfK erfasst. Das Chart-Panel deckt mittlerweile mehr als 75 % des relevanten Musik-Marktes ab und nähert sich somit einerVollerhebung. Damit ist die Anwendung eines mehrstufigenStichprobenverfahrens nicht mehr einhergehend, überproportionale Meldungen müssen jedoch ausgeschlossen werden. Aus diesem Grund ist die Handelsstruktur in aktuell sieben „Händlergruppierungen“ aufgeteilt. Diese Händlergruppierungen setzten sich ausGroßkunden sowie einem Zusammenschluss von strukturell gleichartigen Anbietern und Händlern zusammen. Jeder Gruppierungen ist einGewichtungsfaktor zugeordnet, dieser orientiert sich am jeweiligenMarktpotenzial und wird in regelmäßigen Abständen überprüft sowie gegebenenfalls angepasst. Der Gewichtungsfaktor wird auf die gemeldeten Absatzwerte der jeweils betroffenen Händlergruppierung nach Produkt angewandt. Eine repräsentative Zusammensetzung der Stichproben soll durch einrekursives Rechenverfahren gewährleistet werden.[14]
Mit Ausnahme vonindizierten Produkten durch dieBundesprüfstelle für jugendgefährdende Medien (BPjM), werden alle Produkte deren Artikelstammdaten der GfK vorliegen, gewertet.
Für die Charts qualifizieren sich nur diejenigen Produkte, die von mindestens drei Händlergruppierungen nachweislich Verkaufsmeldungen erhalten haben. Als Händlergruppierung gilt nicht nur die Meldung eines einzelnen Handelsunternehmens oder einer einzelnen Verkaufsstelle, sondern auch Großkunden oderHandelsketten beziehungsweise Zusammenfassungen von Handelsunternehmen. Hiermit soll vermieden werden, dass durch unzureichendeRepräsentativität hohe Verkaufserlöse bei einer geringen Anzahl von Anbietern ungerechtfertigte Platzierungen erzielt werden.[14]
Die Chartplatzierungen werden in der Regel für jedes Produkt individuell ermittelt. Bei Musikalben werden die technischenKonfigurationen des gleichen Produktssummiert, sei es durch Unterschiede in der Vertriebsform (CD, Download, Stream usw.) oder am Produkt (Extended Version, Liveversion, Remix usw.). Das gilt für Produkte, deren Variationen inhaltlich zu großen Teilen übereinstimmen. Die sogenannte „Titelidentität“ ist gegeben, wenn der Hauptbestandteil mindestens zu 70 % übereinstimmt. Aus diesem Grund werden die Verkäufe vieler Livealben oder Neuauflagen zu denen des vorangegangenen Studioalbums (Basisprodukt) hinzuaddiert. So geschehen beiUnheiligsGroße Freiheit aus dem Jahr 2010. Das Album platzierte sich insgesamt 23 Wochen an der Spitze derAlbumcharts, was daran liegt, dass das Album nach der Veröffentlichung einer Liveversion und einer „Winter-Edition“ nochmals auf Platz eins stürmte. Durch die Additionsregel feierte Unheilig nur einen Charterfolg mit dem Basisprodukt (Version mit den wenigsten Titeln)Große Freiheit anstatt dreimal zu charten. Ausnahmen von der Additionsregel bestehen, wenn betroffene Vertriebsfirmen für eine getrennte Erfassung plädieren. Die Additionsregel wird auch aufgehoben, wenn der Vertrieb eines Produkts durch eine gerichtliche Verfügung untersagt wurde. Eine Neuauflage muss der erneuten Qualifikation zur Chart-Ermittlungen widerstehen. Produkte, deren Erscheinungsbild und Inhalt obgleich der Titelgleichheit ein eigenständiges Album darstellen, sind von der Additionsfähigkeit ebenfalls ausgenommen. Ausschlaggebend hierfür ist, das nicht mehr als 50 % der Titel bereits auf anderen Musikalben veröffentlicht wurden. Best-of-Alben sowie Livealben sind von dieser Regelung ausgenommen. Während desProduktlebenszyklus darf sich das Erscheinungsbild eines Basisprodukts ändern, ohne dass die Additionsfähigkeit beträchtigt wird.[14]
Die Produkte können mit Bonusinhalten ergänzt werden (Poster, Sticker, T-Shirts usw.). Daraus wird zunächst kein neues Produkt generiert, diese zusätzlichen Inhalte dienen lediglich der Erweiterung des Angebots, sofern sie bestimmte Punkte berücksichtigen. Die Bonusinhalte dürfen nur der Aufwertung/Ergänzung des eigentlichen Inhaltes dienen und kein eigenständiges Musikprodukt darstellen. Das Ziel hierbei ist, die Chartqualifikation diskriminierungsfrei zu steuern und auszuschließen, dass unmusikalische Hauptbestandteile den Eintritt in die Chartqualifikation ermöglichen. Bonusinhalte wirken sich nicht auf die Chartfähigkeit eines Produktes aus. Bonusmaterialien stellen eine Beigabe dar und müssen überprüft werden, ob der „Wertbestandteil“ vertretbar ist. Die Beigaben dürfen nicht gegen folgende Regularien verstoßen:
Bei sogenannten „Medien-Bundles“, die sich aus verschiedenen „Entertainmentgruppen“ (Film, Literatur, Musik usw.) zusammensetzten, müssen sich die Musiklabels oder Vertreiber für eine Zuordnung entscheiden.[14]
Digitale Produkte können zusätzlich mitLinks aufWebangebote verkauft werden, die über bestimmte Adressen undKennwörter nur den jeweiligen Eigentümern den Zugriff auf Inhalte erlauben. Zurzeit handelt es sich dabei um folgende Varianten:
Musikalben können sich in denAlbum Top 100 oder denTop 30 Compilationcharts platzieren. Produkte gelten in der Regel als Alben, ab einer Mindestgesamtspielzeit von 23 Minuten oder einer Mindestanzahl von fünf Titeln. Produkte mit geringerer Laufzeit platzieren sich in denSingle Top 100. Musikalben die nicht mehr als zwei Interpreten beinhalten oder Soundtracks qualifizieren sich für dieTop-100-Charts. Soundtrackalben müssen hierbei zu mindestens 50 % aus Titeln bestehen, die in Filmen zu hören sind.
Ab einer Beteiligung von mehr als drei Interpreten, qualifizieren sich Musikalben in der Regel für dieTop 30 Compilationcharts. Ausnahme hierbei stellen Veröffentlichungen mit „Projektcharakter“ wie unter anderem Labelsampler (Sampler 4) oder ein öffentliches Konzert (Live 8). Es muss sich hierbei jedoch um eine Erstverwertung handeln, das heißt mindestens 75 % des Inhaltes muss projektspezifisch neu produziert worden sein, Neuaufnahmen oder Remix sind nicht inbegriffen.[14]
Digitale Formen des Musikvertriebs wie Downloads und Streams sind in die Ermittlung der Charts integriert, soweit deren Vertrieb vergleichbar mit deren der physischen vergleichbar ist. Dies trifft vor allem auf sogenannte „Commercial Downloads“ zu, soweit diese individuell erstanden werden. Musikstreamings, die sich zur Chartermittlung qualifizieren, gehen mit einem bestimmten Wert in die Ermittlung ein. Gewertet werden jedoch nur Musikstreamings, die mit einerEuropean Article Number (EAN) des jeweiligen Produkts an die GfK geliefert werden. Pro Album müssen mindestens sechs Titel gestreamt werden, maximal werden die zwölf meistgespielten Titel gewertet. Die beiden Titel mit den meisten Streamingabrufen werden nicht mit ihren tatsächlich abgerufenen Wert berücksichtigt, weil diese bereits einen starken Einfluss bezüglich derSingle Top 100 haben. Dieser Tatsache geschuldet, gehen die beiden mit dem Durchschnittswert der folgenden zehn Titel in die Wertung ein. Der Umsatz zur Chartermittlung setzt sich auch folgender Rechnung zusammen: ((Stream-Summe Titel 3–12 × 12) ÷ 10) × Wert pro Titel in €[14]
In die Wertung fallen alle Musikalben, die nicht die Bedingungen derAlbum Top 100 erfüllen, in der Regel handelt es sich hierbei um sogenannteKompilationen oderSampler. Diese zeichnen sich unter anderem dadurch aus, dass sie Titel von mehr als drei Künstlern beinhalten oder es sich um Produktionen für TV-Serien handelt. „DJ-Projekte“, Musikalben die Remix mit fließenden Übergängen beinhalten, fallen ebenfalls unter dieCompilations.[14]
Der Tatsache geschuldet, dass die deutschen Musikcharts in ihrem Format der Veröffentlichung unabhängig sind, sind auch wieder beschreibbareDatenträger (SD-Karten,USB-Sticks usw.) für die Chartermittlung zugelassen, sofern ihreSpeicherkapazität nicht größer als zweiGigabyte ist. Datenträger die wieder beschreibbar sind, werden als Beigabe entsprechend ihrem materiellenNutzwert aus Verbrauchersicht bewertet. Wenn durch technische Maßnahmen gewährleistet ist, dass ein Datenträger nicht wieder beschreibbar ist, wird dieser nicht als Beigabe gewertet.[14]
DieTop-100-Charts beziehen sich auf musikalische Inhalte als Basis, die einerseits imAudioformat sowie andererseits imVideoformat angeboten werden können. Deshalb werden reine Audio-Tonträger, Musikvideos sowie sogenannte „Kombiprodukte“ (Produkte, bei denen Bild-/Tonträger unterschiedlicher Formate/Inhalte zusammen angeboten werden) für dieTop-100-Charts zusammengeführt. Bei einem Kombiprodukt „Spielfilmvideo-Musik“ entscheidet die Spielzeit der Filmvideo-Inhalte beziehungsweise Musikinhalte über die Chart-Zuordnung. Beläuft sich die Spieldauer des musikalischen Produktes auf mehr als 50 % der Gesamtspielzeit, qualifiziert es sich für die Musikcharts, andernfalls für dieSpielfilm-Charts. Darüber hinaus werden zusätzlich separateMusikvideo-Charts als Genre-Charts publiziert.[14]
2005 wurden Alben derestnischenPop-Rock-GirlgroupVanilla Ninja von den Charts ausgeschlossen, weil der BVMI-Prüfausschuss auf versuchte Manipulation erkannt hatte. Im April 2005 erhärtete sich zunächst der Verdacht auf Chartmanipulation durch ihren ProduzentenDavid Brandes, der laut einem Bericht derSat.1-SendungAkte 05/12 gezielt Käufer beauftragt haben soll, seine Produkte in großen Mengen bei einer bekannten Elektronikgroßmarktkette zu erwerben. Durch die massiven Aufkäufe sollte eine künstlich gute Chartplatzierung erreicht werden. DerBundesverband der Phonographischen Wirtschaft (BPW) und das MarktforschungsunternehmenMedia Control entschieden sich aus diesem Grund am 11. April 2005, die AlbenBlue Tattoo undTraces of Sadness sowie die SingleBlue Tattoo undI Know für drei Monate aus den deutschen Charts auszuschließen. Neben Vanilla Ninja waren auch weitere Singles vonGracia Baur (Run & Hide) und Virus Incorporation (Heaven Is a Place on Earth) betroffen. David Brandes räumte in der TalkshowJohannes B. Kerner vom 19. April 2005 ein, dass es unter anderem vonRun & Hide über 2000 Exemplare habe kaufen lassen. Brandes beruft sich darauf, dass dies gang und gäbe in der Branche sei und er seiner Künstlerin einen Wettbewerbsnachteil verschaffen würde, wenn er es nicht getan hätte. Die Zahl von Media Control, wonach er 31.000 CDs erworben haben soll, wies er jedoch zurück. Unmittelbar nach dieser Sendung entschied sich Media Control, die Titel von Brandes für weitere drei Monate aus den Charts zu verbannen. Einen Monat nach Bekanntwerden des Manipulationsversuchs nahm Vanilla Ninja dennoch amEurovision Song Contest 2005 mit einem von Brandes geschriebenen Titel (Cool Vibes) teil. Kurze Zeit später beendete die Band die Zusammenarbeit mit Brandes.[17][18][19][20]
Top 10 Comedy-Charts
DieComedy-Charts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Produkte die der ProgrammartComedy zuzuordnen sind. Hierzu zählen: Programmart 124 „Comedy-Wort“ (Wortanteil über 50 %), Programmart 127 „Comedy Musik“ (Musikanteil mindestens 50 %), Programmart 117 „Kabarett“ und Programmart 651 „Humor, Satire, Kabarett, Comedy“. Die Zuordnung von Produkten für diese Repertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Eine Platzierung in denComedy-Charts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt, dessen musikalischer Inhalt 50 % übersteigt, kann sich sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
DieTop 15 deutschsprachige Alben werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben mit deutschsprachigen Liedtexten.
DieHip-Hop-Charts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben des GenresHip-Hop. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET (Programmart 114). Eine Platzierung in denHip-Hop-Charts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händlergruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
DiePopcharts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben des GenresPopmusik. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET (u. a. Programmarten 102, 104, 118, 180, 187 oder 192). Eine Platzierung in denPopcharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händlergruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
DieRock- und Metalcharts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben des GenresRockmusik. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET (u. a. Programmarten 101, 105, 106, 128, 181 oder 188). Eine Platzierung in denRock- und Metalcharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händlergruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
DieVinylcharts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben die in Form einerVinylschallplatte veröffentlicht werden. Eine Platzierung in denVinylcharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren.[14]
DieJazzcharts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben des GenresJazz. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Eine Platzierung in denJazzcharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
Top 20 Klassik-Charts
DieKlassik-Charts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Musikalben des GenresKlassik. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Eine Platzierung in denKlassik-Charts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts. Einzigartig kommt in dieser Hitparade eine sogenannte „Bereinigungsregeln“ zum Einsatz. Das bedeutet, dass dieKlassik-Charts um diejenigen Produkte bereinigt werden, welche nach mindestens dreimaliger Positionierung, frühestens aber bei der zweiten und dritten Positionierung in Folge die schlechter als Position 15 ist. Nachdem sich ein Klassikalbum sechs Mal in der Hitparade platziert hat, fällt die Bereinigungsgrenze soweit dahingehend, dass Albnen bereinigt werden, die frühestens bei der fünften und sechsten Notierung hintereinander schlechter als Position zehn platziert waren. Schied ein Album aus denKlassik-Charts aus, können diese ab dem Folgemonat wieder einsteigen, wenn sie mindestens den sechsten Rang erreichten, andernfalls bleibt ein Wiedereinstieg verwehrt. Für Wiedereinsteiger beginnt die Berechnung der Wochenanzahl im Rahmen der Bereinigungsvorschriften von neuem.[14]
Top 20 Musikvideo-Charts
DieMusikvideo-Charts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet werden alle Videoalben die als „originäre Musikvideos“ in Formaten wie Blu-Ray, DVD oder VHS gekennzeichnet sind. Die Zuordnung von Produkten für diese Repertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Eine Platzierung in denMusikvideo-Charts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt, dessen musikalischer Inhalt 50 % übersteigt, kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
DieSchlager Top 20 werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Die Hitparade erscheint in wöchentlicher Auswertung. Gewertet werden alle Musikalben des GenresSchlager. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Eine Platzierung in denSchlagercharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
DieSchlager Top 50 werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Die Hitparade erscheint in monatlicher Auswertung. Gewertet werden alle Musikalben des Genres Schlager. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Eine Platzierung in denSchlagercharts ist völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt kann sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in den Repertoire-Charts platzieren. Die Zuordnung von Produkten zu den verschiedenenRepertoire-Charts erfolgt im Wesentlichen über Repertoire-Einzeichnungen der Firmen bei PHONONET. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts.[14]
Top 100 Album-Jahrescharts
DieJahrescharts werden wie dieSingle Top 100 jährlich ermittelt. Nach Ende eines jeden Jahres wird aus den Verkäufen (und seit einigen Jahren auch den Download- und Streamingäquivalenten) der vergangenen zwölf Monate eine Gesamtauswertung erstellt. Der Chartermittler veröffentlicht diese Jahrescharts jeweils zu Beginn des neuen Jahres. Für Alben liegen diese Chartlisten seit 1978 vor.[21] Seit 2018 orientiert sich die Publizierung nicht mehr nach dem Kalenderjahr. Die Jahrescharts werden seitdem bereits Anfang Dezember bekanntgegeben.[22]
Top 100 Download Album-Charts
DieDownload-Charts werden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händler-Gruppierungen wie in denTop-100-Charts. Eine Abmeldung einzelner Titel ist nicht möglich.[14]
DieMidweekcharts werden wie dieAlbum Top 100 von Freitag bis Montag ermittelt. Der Tatsache geschuldet, dass Händler verspätet ihre Meldungen liefern, kann die Datenbasis leicht von denen derTop-100-Charts abweichen.[14]
Top 100 Streaming Album-Charts
Im Gegensatz zu denAlbum Top 100 fließen in dieStreaming-Charts ebenfalls werbefinanzierte Streams ein. Wie zur Ermittlung der Albumcharts fließen Streams ab einer Mindesthördauer von 31 Sekunden in die Wertung mit ein. DieStreaming-Charts werden stückbasiert, also nach ihrer Anzahl und nicht wertbasiert wie die Albumcharts ermittelt. Abweichend von denAlbum Top 100 gilt eine Mindesthändlerbreite von zwei und nicht von drei Händlergruppierungen wie in denTop-100-Charts. Eine Abmeldung einzelner Titel ist nicht möglich.[14]
Top 150 Daily-Trend-Charts (Alben)
DieDaily-Trend-Charts werden mit Ausnahme des Sonntages wie dieAlbum Top 100 täglich ermittelt. Der Tatsache geschuldet, dass Händler verspätet ihre Meldungen liefern, kann die Datenbasis leicht von denen derTop-100-Charts abweichen. Die Ermittlungen erfolgen täglich für den jeweils vorangegangenen Tag. Da Streaming-Anbieter ihre Meldungen momentan noch verspätet abliefern, sind diese mit einer Verzögerung von einem Tag in denDaily-Trend-Charts enthalten.[14]
DieIndependentcharts wurden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. In dieser Chartliste wurden nur Alben von Musikern berücksichtigt, die durch unabhängigeMusiklabels, den sogenanntenIndependent-Labels, veröffentlicht wurden. Eine Platzierung in denIndependentcharts war völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt konnte sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in denIndependentcharts platzieren.[23]
Top 20 Independent-Distributorcharts
DieIndependent-Distributorcharts wurden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. In dieser Chartliste wurden nur Alben von Musikern berücksichtigt, die durch unabhängige Musiklabels veröffentlicht und vertrieben wurden. Eine Platzierung in denIndependent-Distributorcharts war völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt konnte sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in denIndependent-Distributorcharts platzieren.[24]
Top 20 Independent-Newcomercharts
DieIndependent-Newcomercharts wurden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. In dieser Chartliste wurden nur Alben von Musikern berücksichtigt, die durch unabhängige Musiklabels veröffentlicht wurden und sich nicht öfters als zweimal in denAlbumcharts platzierten. Eine Platzierung in denIndependent-Newcomercharts war völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt konnte sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in denIndependent-Newcomercharts platzieren.[24]
DieNewcomercharts wurden wie dieAlbum Top 100 ermittelt. Gewertet wurden alle Musikalben von Künstlern, die zuvor niemals in denAlbum Top 100 oder denNewcomercharts platziert waren. Eine Platzierung in denNewcomercharts war völlig unabhängig von einer Notierung in denTop-100-Charts. Ein Produkt konnte sich also sowohl in denAlbum Top 100 als auch in denNewcomercharts platzieren.[25][26]
Nach dem Abbild derOfficial Charts Company, welche dieBritischen Musikcharts erstellt, führte die GfK in Zusammenarbeit mit dem Bundesverband Musikindustrie als weitere Marketingmaßnahme einen sogenanntenNummer 1 Award ein. Dieser wird seit dem Frühjahr 2016 für dieOffiziellen Deutschen Album-Charts und seit Ende 2017 auch für dieOffiziellen Deutschen Single-Charts vergeben. Den erstenAlbum-Award erhieltAndrea Berg für ihrenNummer-eins-ErfolgSeelenbeben am 16. April 2016. Seine Premiere feierte der Preis während der vonFlorian Silbereisen moderierten ARD-ShowDas große Schlagerfest – Die überraschende Show der Besten mit Florian Silbereisen. Der Preis wurde durch den GfK-Geschäftsführer Mathias Giloth überreicht. Es spielt keine Rolle, ob ein Werk direkt auf Platz eins einsteigt oder von einer niedrigeren Position aus nach oben klettert.[27] Seit 2018 wird auch einAlbum-Jahresaward verliehen, dieser geht an den Spitzenreiter der Albumjahrescharts eines jeden Jahres. Der ersteAlbum-Jahresaward ging anHelene Fischer und ihr selbst betiteltes StudioalbumHelene Fischer.[28]
Das AlbumDie 30 besten Spiel- und Bewegungslieder vonSimone Sommerland, Karsten Glück und die Kita-Frösche konnte sich in der Chartwoche vom 19. März 2021 zum 358. Mal in den Albumcharts platzieren. Kein anderes Album zuvor konnte sich so lang in den Albumcharts halten. Das Musikprojekt brach damit den Rekord vonHelene Fischer, die sich mit ihrem AlbumBest of Helene Fischer 357 Wochen in den Albumcharts platzieren konnte.[29] Das AlbumDie 30 besten Spiel- und Bewegungslieder ist auch das erste Album, das sich 400 Wochen (Chartwoche vom 15. April 2022) und 500 Wochen (Chartwoche vom 16. August 2024) in den Charts platzierte.
„Die Charts kann keiner mehr verstehen. Ich fordere eine Entrümpelung und Neugestaltung. Sonst muss man sich die Sinnfrage stellen. Packt man ein T-Shirt dazu oder macht eine Sonderedition, erhöht das den Verkaufspreis und lässt die Platte im Ranking nach oben steigen. Es macht doch keinen Sinn, dass nicht die tatsächlich verkaufte Stückzahl interessiert, sondern der Preis entscheidend ist.“