DasEthnonymDeutsche wird in vielfältiger Weise verwendet. Für die Definition der Deutschen alsEthnie werden verschiedenesubjektive undobjektive Kriterien genannt, unter anderem deutscheAbstammung, deutscheMuttersprache, Pflege deutscherKultur, dasBekenntnis zum deutschenVolkstum und zurdeutschen Geschichte und der Glaube an diese Gemeinsamkeiten. Eine „völkische“ Konzeption der Deutschen sieht dabei in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen. Es gibt enge Wechselbeziehungen, aber auch Konfliktpotential zwischen den verschiedenen Konzeptionen, insbesondere einerseits zwischen dem Ethnienkonzept, das die Deutschen als Nachfahren des die deutsche Sprache sprechenden Bevölkerungsteils desOstfrankenreiches betrachtet, aber späternationalistisch umgedeutet wurde, sowie andererseits den Bestimmungen über dierechtliche Zugehörigkeit zuDeutschland. Imjuristischen Sinne bilden alledeutschen Staatsbürger das deutscheStaatsvolk. Bei der Zugehörigkeit dazu werden seit 1949 ethnische und kulturelle Kriterien nicht mehr berücksichtigt. Einzige Ausnahme sind dieStatusdeutschen, also den Staatsangehörigen gleichgestellte Personen als Deutsche im Sinne desGrundgesetzes. Diese Rechtsstellung wird heute nur nochSpätaussiedlern in der Zeit zwischen ihrer Aufnahme im Bundesgebiet und der Bescheinigung ihres Status als Spätaussiedler gewährt.
DasAdjektivdiutisc odertheodisk bedeutete ursprünglich so viel wie „zum Volk gehörig“ oder „die Sprache des Volkes sprechend“ und wurde seitspätkarolingischer Zeit zur Bezeichnung der nicht-romanischsprechenden Bevölkerung desFrankenreichs, aber auch derAngelsachsen benutzt. Es entstand in Abgrenzung zumLatein derPriester wie auch zumwalhisk, der Bezeichnung für dieRomanen, aus der unter anderem das WortWelsche entstanden ist.
Erster Beleg für den Begriff ist eine Stelle aus derGotenbibel desWulfila im 4. Jahrhundert. Er bezeichnet die Nichtjuden, dieheidnischen Völker, mit dem Adjektivthiudisko.[1]
Die Sprache westgermanischer Stämme wurde erstmals mitdiutisc odertheodisk bezeichnet in einem Brief despäpstlichenNuntiusGeorg von Ostia an PapstHadrian I. über zweiSynoden, die 786 inEngland stattgefunden hatten. Im Brief hieß es wörtlich, dass die Konzilsbeschlüssetam latine quam theodisce („auf Latein wie auch in der Volkssprache“) mitgeteilt wurden, „damit alle es verstehen könnten“(quo omnes intellegere potuissent).[2] In eineralthochdeutschen Form (diutisk, bzw.diutsch odertiutsch) lässttheodiscus sich zuerst in den SchriftenNotkers belegen und im kurz darauf folgendenAnnolied aus dem 11. Jahrhundert. Allerdings gibt es im Annolied noch eine weit gefasste Definition von „diutsch“, da der Autor schreibt, dass es in der Nähe vonIndien Völker gebe, diediutischin sprecchin, und bleiben germanische Variante auch noch 150 Jahre danach selten.[3]
Die Deutschen als Ethnie
Definitionen
Die Frage, wie die Deutschenethnisch und alsNation zu definieren wären, hat im Laufe der Geschichte eine Fülle verschiedener, teils widersprüchlicher Antworten gefunden.[4] Die Vorstellung einer ethnisch-kulturellen Einheit derDeutschen ist ab etwa Beginn des 19. Jahrhunderts, seit denFreiheitskriegen gegen die napoleonische Herrschaft, die wichtigste Grundlage deutscher Nationskonzepte. Da kein deutscherNationalstaat existierte, konstituierte sich das Konzept der deutschen Nation nicht über einen Staat, sondern über Vorstellungen kultureller (insbesondere auch sprachlicher) Identität und gemeinsamer Abstammung.[5] Dies prägt das deutsche Nationalverständnis bis in die Gegenwart und äußert sich etwa in den Bestimmungen über diedeutsche Staatsangehörigkeit.[6] Nach dem HistorikerFriedrich Meinecke (1922) wird eine solche Nation alsKulturnation vonStaatsnationen auf der anderen Seite abgegrenzt,[7] wonach die deutsche Nation neben deritalienischen eine der ersten primär kulturell und ethnisch konzipierten Nationen sei.
Der österreichisch-deutscheVölkerrechtlerRudolf Laun definierte 1930 „Volk im natürlichen Sinne“ als die aus „Abstammungsgemeinschaft undGeschlechtsverbindung entstandene und durch Gleichheit der Sprache zu geistiger Einheit verschmolzenesittliche Gemeinschaft des freien persönlichenBekenntnisses“.[8] Der Rechtswissenschaftler Karsten Mertens definiert 2004deutsche Volkszugehörige unter Heranziehung desBundesvertriebenengesetzes sowohl durch subjektive als auch durch objektive Merkmale: einerseits durch ein Bekenntnis zum deutschen Volkstum, das andererseits durch Abstammung, Sprache, Erziehung oder Kultur bestätigt wird.[9]
DerKulturwissenschaftlerHarald Haarmann führt 2004 als Kriterien für die Zugehörigkeit dieMuttersprache Deutsch und einedeutsche Abstammung an, wobei die Zahl derer, die das letztgenannte Kriterium erfüllen, größer sei als die Zahl der Muttersprachler. Deutschsein werde heute aber zunehmend im Sinne der Staatsangehörigkeit verstanden: Wer heute Deutsch spreche, könne ebenso gut ausEuropa wie ausAsien oderAfrika stammen. Deutschsein sei zu einem „multiethnischen Begriff“ geworden und nähere sich somit strukturell Begriffen wie Englischsein, Französischsein oder Spanischsein an, die gleichfalls multiethnische Situationen beschrieben.[10]
DerSoziolinguistUlrich Ammon definiert 2015 den „schwierigen Begriff ‚deutsche Ethnie‘“ unabhängig von staatlichen Definitionen als Menschen, die glaubten, Gemeinsamkeiten in ihrer jeweiligen Abstammung, Geschichte, Sprache, Kultur oder Religion zu haben. „Der Glaube ist dabei letztlich ausschlaggebend“. Die Selbstzuordnung, das ethnische Bekenntnis, könne sich dabei auch überlappen oder schwanken. Dies sei vor allem beiMigranten in Deutschland sowie bei deutschsprachigen Minderheiten, etwa inRumänien oderRussland, der Fall.[11]
Die Frage, ab wann von einem deutschenVolk gesprochen werden kann, fand seit demMittelalter unterschiedliche Antworten. DasAnnolied des späten 11. Jahrhunderts und die um Mitte des 12. Jahrhunderts entstandeneKaiserchronik warten mit demGeschichtsmythos auf,Gaius Iulius Caesar hätte Schwaben, Bayern, Sachsen und Franken unterworfen und anschließend mit ihrer, also deutscher Hilfe, das römische Kaisertum errichtet, das also in Wahrheit ein deutsches wäre.[12] Etwas später führteNorbert von Iburg in seinerVita Bennonis die Entstehung der Deutschen auf den SiegKarls des Großen über dieSachsen zurück.[13] Der HistorikerHerfried Münkler weist darauf hin, dass eine Rückbesinnung auf eine erfahrene politische Gemeinschaft zu Beginn des 19. Jahrhunderts nicht möglich war, weshalb viele Literaten dieHermannsmythik, die Erzählungen überFriedrich Barbarossa, der imKyffhäuser schlafe, einemNationalepos zusprachen. Hauptsächlich Intellektuelle beschworen inpolitischen Mythen eine nationale Identität von oben.[14] Der Schutzpatron der Deutschen,Erzengel Michael, wurde mit Schlafmütze zumdeutschen Michel, der nicht richtig wach wird und von anderen Nationen leicht betrogen werden kann.[15]
In der historischen Forschung ist bis heute umstritten, ab wann von Deutschland und ab wann vom deutschen Volk gesprochen werden kann. In der älteren, stark national geprägten Forschung wurde die Gleichsetzung vonGermanen mit den Deutschen im mittelalterlichen Reich postuliert. Dieser Ansatz ist sehr problematisch und wird in der neueren Forschung abgelehnt,[16] denn es wird dabei auch eine bewusste Eigenidentität vorausgesetzt. In der modernen Forschung wird Ethnogenese hingegen als sozialer Prozess verstanden, in dessen Verlauf sich eine Identität im Rahmen eines komplexen Entwicklungsprozesses erst langsam herausbildet.[17] Hinzu kommt, dass eine Sprachgemeinschaft nicht einfach mit einer ethnischen Gemeinschaft gleichgesetzt werden kann.[18] Die Auswertung der zeitgenössischen Quellen ergibt denn auch nicht das Bild von „deutschen Stämmen“, die sich im 9. Jahrhundert bewusst in einem eigenen Reich (demOstfrankenreich) zusammengeschlossen haben. Als Orientierungspunkt diente vielmehr bis weit ins 11. Jahrhundert hinein das Frankenreich.[19]
Erst im 11. Jahrhundert taucht der Begriffrex Teutonicorum („König der Deutschen“) für den ostfränkischen/römisch-deutschen Herrscher auf, allerdings als Fremdbezeichnung durch anti-kaiserliche Kreise, denn die römisch-deutschen Herrscher haben sich selbst nie so bezeichnet.[20] Für die mittelalterlichen römisch-deutschen Herrscher waren die deutschsprachigen Gebiete ein wichtiger Teil des Reiches, das aber daneben auchReichsitalien und dasKönigreich Burgund umfasste. Aufgrund derReichsidee, die die Anknüpfung an das antike Römerreich und eine heilsgeschichtliche Komponente beinhaltete, war der damit einhergehende Herrschaftsanspruch nicht national, sondern (zumindest theoretisch) universal ausgerichtet.[21]
In der folgenden Zeit diente als loser politischer Rahmen das Reich, als verbindende kulturelle Komponente die deutsche Sprache. Eine „deutsche Identität“ – die Idee, zu einer spezifischen, abgegrenzten Gemeinschaft zu gehören – entwickelte sich im Allgemeinen Bewusstsein erst gegen Ende des 13. Jahrhunderts. Während in England und Frankreich mit ihren zentral organisierten Königsherrschaften die Tendenz zu „nationalen Königreichen“ neigte (wobeiBenedict Anderson den BegriffNation als „vorgestellte, begrenzte undsouveräne Gemeinschaft“ erläutert), dominierte im von partikularen Grundstrukturen geprägten römisch-deutschen Reich die universale Reichsidee, wenngleich Begriffe wiedeutsche Lande in späteren Quellen durchaus belegt sind. Erst im Spätmittelalter begannen deutsche Gelehrte wieAlexander von Roes undLupold von Bebenburg sich Gedanken über die Rolle „der Deutschen“ im Gefüge Europas und einer politischen Identität (biologische Kategorien spielten hier keine Rolle) zu machen, was aus einer Position politischer Schwäche des Reiches geschah, wobei die Überlegungen weiterhin stark mit der Reichsidee verknüpft blieben. Nun erst setzte der Prozess einer langsamen politischen Identitätsbildung im eigentlichen Sinne ein.[22]
Aus diesen Gründen wird die Frage, seit wann es ein deutsches Volk gibt, von dermediävistischen Forschung vor allem aufgrund derProzesshaftigkeit derEthnogenese nicht mehr eindeutig beantwortet. LautCarlrichard Brühl hat nicht ein ewiges oder präexistentes deutsches Volk den deutschen Staat geschaffen, wie dievölkische Geschichtsschreibung es lange annahm. In Wirklichkeit stehe umgekehrt „außer Frage, daß […] der Staat das deutsche Volk geschaffen hat“.[23]Bernd Schneidmüller sieht in den oben erwähnten Ursprungsgeschichten ein Indiz für ein sich ab dem 11. Jahrhundert ausbildendes Bewusstsein der Zusammengehörigkeit.[24] Nach dem AnglistenManfred Görlach gab es im europäischen Mittelalter noch kein sprachlich begründetes Nationalgefühl. Der HistorikerHeinz Thomas dagegen bewertet die integrierende Kraft derdeutschen Sprache höher und nimmt an, dass seit den 1080er Jahren Alemannen, Bayern, Franken und Sachsen zusammenfassend alsdeutsch bezeichnet worden seien. Der HistorikerKnut Schulz sieht dagegen Belege für ein Zusammengehörigkeitsgefühl von Deutschen im Ausland erst für das 15. Jahrhundert als gegeben an.[25] DasSyntagmadeutsche Nation ist erstmals für das 15. Jahrhundert belegt,deutsches Volk erst für das 19. Jahrhundert.[26]
Im Zuge derhochmittelalterlichenSiedlungsbewegung nach Osten gingen große Teile derWestslawen, die ab dem späten 6. und 7. Jahrhundert in die von denGermanen während der Völkerwanderung weitgehend geräumten Gebiete eingewandert waren (in etwa identisch mit denneuen Bundesländern östlich der Linie Elbe–Saale, dem östlichen Holstein, dem niedersächsischen Wendland und Teilen Oberfrankens sowie dem östlichenÖsterreich –sieheGermania Slavica), in der deutschsprachigen Bevölkerung auf. Letzte nicht-assimilierte Gruppen dieser Slawen sind die heute zweisprachigenSorben in derLausitz (max. 60.000) und in gewisser Weise auch dieKärntner Slowenen in Österreich, welche aber – anders als die Sorben – eine direkte Fortsetzung des slowenischen Siedlungsgebiets im heutigenSlowenien darstellen.
DasHeilige Römische Reich war ein multiethnisches Gebilde, in dem neben Deutschen auch Menschen mititalienischer,niederländischer,französischer undtschechischer Muttersprache in geschlossenen Siedlungsgebieten lebten.[27] Der HistorikerHelmut Neuhaus verweist auf zwölf Sprachen, die in derFrühen Neuzeit innerhalb der Grenzen des Heiligen Römischen Reichs Deutscher Nation gesprochen wurden, von denen Deutsch die häufigste gewesen sei. Es wurde aber auch außerhalb der Reichsgrenzen verbreitet gesprochen, namentlich inOst- und Südostmitteleuropa.[28]
Unterhalb des Kaisertums bildeten sich zunehmend selbstständige Territorien heraus, deren Untertanen dabei auch eine entsprechende, auf denKleinstaat bezogene Identität entwickelten: So kämpfte man in Kriegen für seinen Fürsten gegen das Heer des Nachbarfürsten, auch wurde die Art der Religionsausübung im Zeitalter derReformation nicht von einer gesamtdeutschenAutorität bestimmt (anders als etwa inEngland oderFrankreich), sondern vom jeweiligen Territorialherren. Daher beschränkte sich eine deutsche Identität naturgemäß mehr auf den sprachlichen und kulturellen Bereich. Dieser wurde allerdings mit der Zeit, vor allem aber auch durch die vermehrte Teilhabe der Bevölkerung an derSchriftkultur, immer wichtiger.Ulrich von Hutten undMartin Luther konnten daher mit ihrem Kampf gegen „welsche“ Kirchenherrschaft auf breite Unterstützung bauen. So wandte sich Luther 1520 in einer seiner Hauptschriftenan den christlichen Adel „deutscher Nation“.
Auch dieBarockdichter setzten sich für die deutsche Sprache und gegen Einflüsse anderer Sprachen ein, auch wenn noch beispielsweise der preußische KönigFriedrich II. der französischen Kultur den Vorzug gab, die in der frühen Neuzeit der deutschen Kultur wichtige Impulse gab (Vorbild Ludwigs XIV.,Hugenotten). Die deutsche Kultur erfuhr auch vonZuwanderern wichtige Anregungen, genannt seien hier die Hugenotten (unter deren Nachfahren sich auchTheodor Fontane findet). Auch diejüdischeMinderheit hatte Anteil am deutschen Geistesleben (Moses Mendelssohn), doch wenn sie sich nicht wieHeinrich Heinetaufen ließen, galten sie bis zu ihrerrechtlichen Gleichstellung, die in den deutschen Staaten zwischen 1797 und 1918 erreicht wurde, nicht als vollgültige Deutsche und wurden ausgegrenzt.[29]
Im Laufe der Zeiten wanderten weitere Bevölkerungsgruppen in den deutschen Sprachraum ein, so in der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts vielePolen undMasuren insRuhrgebiet, und assimilierten sich im Laufe der Zeit. Auf der anderen Seite wanderten deutsche Bevölkerungsgruppen (unter anderem aus derSchweiz und demDeutsches Reich) in fremdsprachige oder überseeische Gebiete aus, gründeten dort eigene Kolonien oder wurden von der dortigen Bevölkerung assimiliert.
Bis Ende des 18. Jahrhunderts gab es kein ausgeprägtes deutsches Nationalbewusstsein.[30] Die territorial-politische Konzeption der ethnisch Deutschen bildete sich erst am Ende des 18. und zu Beginn des 19. Jahrhunderts heraus.[31] Den Wechsel brachten die nationalen Bewegungen in der ersten Hälfte und der Mitte des 19. Jahrhunderts, die nach den siegreichenBefreiungskriegen gegen dasfranzösische Kaiserreich und dienapoleonische Herrschaft großen Auftrieb erhielten. Sie stellten die Legitimität der herrschenden Dynastien infrage und verbanden die nationale Einheit mit der Forderung nach politischer Mitbestimmung des Volkes und wirtschaftlicher Liberalisierung. Dichter und Philosophen entdecktenMythen und Geschichten, die die Einheit des Volkes begründen und die Abgrenzung zu anderen Nationen legitimieren sollten: Die Nation wurde aus einer imaginären Vergangenheit beschworen als uralter Organismus, der im „Volksgeist“ wurzelt. Dem verbreiteten Topos vom rohen, unzivilisierten und trinkfesten Deutschen wurde nunmehr das Idealbild vonTacitus’Germania gegenübergestellt, als Beleg dafür, dass die Deutschen ein Volk mit gemeinsamen Vorfahren (einfache, unverbildete, treu und tapfer lebende Germanen) und gemeinsamer Geschichte seien, die bis in die Antike zurückreiche. Die Varusschlacht wurde verherrlicht,Hermann der Cherusker zum deutschenNationalhelden stilisiert.[32]
Diesoziale Konstruktion der Deutschen als ethnisch und religiös homogener nationaler Eigengruppe, die unter anderen „Turnvater“ Jahn,Ernst Moritz Arndt undJohann Gottlieb Fichte in den 1810er Jahren leisteten, ging einher mit derExklusion von Franzosen und Juden, die als fremd markiert wurden. Dies erfolgte auch in Reaktion auf die rechtliche Gleichstellung der Juden, die Napoleon in seinem Herrschaftsbereich durchgesetzt hatte und die nach 1814 vielerorts wieder rückgängig gemacht wurde. Obwohl viele deutsche Juden sich einer deutschen Kulturnation zugehörig fühlten und deutsche Staatsbürger waren, war auch nach ihrer endgültigen Emanzipation in derReichsverfassung von 1871 einantisemitisches Verständnis des BegriffsDeutsche verbreitet, das Juden ausschloss.[33]
Die bürgerlich emanzipatorische deutsche Nationalbewegung führte zurPaulskirchenverfassung von 1849 mit dem Abschnitt VIGrundrechte des deutschen Volkes, in dem Volkszugehörigkeit und die Grundrechte beschrieben sind. Darin wurde nicht die ursprünglich angestrebte territorial-politische multinationalegroßdeutsche Lösung eines Bundesstaates konzipiert, sondern die räumliche und ethnische Verengung der Nationalität (kleindeutsche Lösung) hatte in der Nationalversammlung die Toleranz zurückgedrängt.[34] Der preußische KönigFriedrich Wilhelm IV. wies die von derKaiserdeputation angetragene Kaiserwürde am 2. April 1849 vor dempreußischen Kronrat zurück, da er eine nationale Einheitsbewegung (Erfurter Union) unter restaurativer preußischer Führung ohne „Frankfurter Unwesen“ anstrebte.[35]
Parallel und teilweise mit dem ethnischen Konzept verwoben bildete sich ab dem Beginn des 19. Jahrhunderts ein bis in die Gegenwart nachwirkendesvölkisches Verständnis von Deutschtum und Staatsangehörigkeit heraus, das in der gemeinsamen Abstammung das primäre Unterscheidungsmerkmal zwischen Deutschen und Nichtdeutschen annimmt.[36] Aufbauend auf den SchriftenNovalis’ entwickelteFriedrich Schlegel um 1801 die Idee einer „wahren“ Nation, welche einfamilienähnliches Netzwerk bilden und so auf gemeinsamenAbstammungslinien, also einer gemeinsamenAbstammung, aller Nationsmitglieder beruhen würde.[37] Schlegel ging entgegen jeglicher historischer Erkenntnis davon aus, dass eine gemeinsame Sprache von gemeinsamer Abstammung zeuge.[38]
Innerhalb derVölkischen Bewegung, die im deutschen Kaiserreich entstand, bildete das als Abstammungsgemeinschaft verstandene deutsche Volk das zentrale Ideologem. Man glaubte, dass es lange historisch vor dem realen deutschen Staat existiert habe, mit dessen Staatsangehörigen, dem Staatsvolk, es nicht identisch sei, und unwandelbare Eigenschaften habe. Mit dieser Vorstellung wurden Forderungen nachGermanisierung der auch von Angehörigen anderer Ethnien bewohnten Teile des Deutschen Reichs gerechtfertigt, die entweder eingedeutscht oder vertrieben werden sollten. Auch diente es zur Legitimierungimperialistischer Eroberungsprogramme, da die Deutschen ein „Volk ohne Raum“ wären. Das deutsche Volk wurde gegenüber anderen Völkern als höherwertig dargestellt, wobei der damit einhergehendeRassismus auch minderwertige Elemente im deutschenVolkskörper ausmachte, die es zu bekämpfen gelte. Damit waren nicht zuletzt Juden gemeint. Konsens zwischen den völkischen Rassisten herrschte in dieser Frage nicht: Einige wieAlfred Ploetz hielten Rasse und Volk für synonym, während andere wieHans F. K. Günther glaubten, aus dem angeblich bestehenden Rassengemisch des bestehenden Volkes eine reine Rasse herauszüchten zu müssen.[39] Das Ideal dieser Rasse von Herrenmenschen waren dieArier, ein ursprünglichsprachwissenschaftlicher Begriff, dem dann ein biologischer Sinn unterlegt wurde. In derZeit des Nationalsozialismus wurde das Adjektiv arisch synonym für nicht-jüdisch gebraucht. Mit Arierparagrafen, Ariernachweisen und schließlich mit demReichsbürgergesetz von 1935 wurden dieJuden in Deutschland aus der deutschenVolksgemeinschaft ausgegrenzt.[40]
Einzelne Beobachter sahen dabei das völkische Element noch 1993 als das zentrale definierende Charakteristikum der deutschen Nation.[41]
Gegenwart
Nach einer Studie desBerliner Instituts für empirische Integrations- und Migrationsforschung (2014) definiert die große Mehrheit der Bevölkerung das Deutschsein über andere Kriterien als die Abstammung.[42] Demnach waren 96,8 % der Befragten der Meinung, dass „Deutsch sprechen zu können“ sehr wichtig oder eher wichtig sei, um „deutsch“ oder „wirklich deutsch“ zu sein.[43] Weitere Einschätzungen der Bevölkerung waren (Anteil der Antworten sehr wichtig/teils wichtig): deutscher Pass (78,9 %), akzentfrei Deutsch sprechen (40,8 %), auf dasKopftuch verzichten können (37,8 %), deutsche Vorfahren (37,0 %).
DasStatistische Bundesamt gibt für 2021 die Zahl der deutschen Staatsangehörigen mit rund 71,5 Millionen an. Etwas mehr als 16 % davon, nämlich rund 11,76 Millionen, haben einenMigrationshintergrund – besitzen also selbst oder mindestens ein Elternteil die deutsche Staatsangehörigkeit nicht durch Geburt –, wobei fast 7 Millionen Deutsche ohne eigene Migrationserfahrung sind. Die Zahl der Deutschen ohne Migrationshintergrund im weiteren Sinne wird mit etwas mehr als 60 Millionen angegeben.[44]
Neuere Ansätze der Soziologie und Psychologie
Assimilationshypothese und Abstammungshypothese
Anhand der Frage, ob jemand ethnisch Deutscherwerden kann, lassen sich die Anhänger derAssimilationshypothese von denen der Abstammungshypothese unterscheiden.[45] Die Assimilationshypothese besagt, dass die Anpassung an zentrale kulturelle Merkmale von Bedeutung sei. Dies seien vor allem die Beherrschung der deutschen Sprache, zuweilen die Nichtzugehörigkeit zumIslam, die Wohndauer in Deutschland und ein deutscher Ehepartner. Die Abstammungshypothese dagegen behauptet, dass man „deutsch sein“ nicht lernen könne: „deutsch“ sei man demnach nur, wenn die Eltern Deutsche sind.Bassam Tibi, deutscherPolitikwissenschaftlersyrischer Herkunft, stellt dazu ausdrücklich fest: „Eine ethnische Identität kann nicht erworben werden.“[46] Laut einer Studie aus dem Jahr 2010 stimmt jedoch nur einer von 123 befragten Migranten und kein befragter autochthoner Deutscher der Aussage zu: „Man kann nie wirklich deutsch werden.“[47]
Laut einer Studie derHumboldt-Universität zu Berlin mit dem Titel „Deutschland postmigrantisch“, für die über 8.200 Menschen befragt wurden, waren 2014 noch 37 Prozent der Ansicht, dass deutsche Vorfahren wichtig seien, um Deutsche oder Deutscher sein zu können. Über 40 Prozent der Bevölkerung sind der Meinung, man müsse dafür akzentfrei Deutsch sprechen. 38 Prozent der Bevölkerung gaben an, wer einKopftuch trage, könne nicht deutsch sein.[48]
Die These, auch Anhänger der Assimilationshypothese hätten Probleme damit, indeutschen Muslimen ethnische Deutsche zu sehen, wurde 1998 von der „Gesellschaft muslimischer Sozial- und Geisteswissenschaftler“ bestätigt: Diese haben den Eindruck, „jedes Festhalten an genuin islamischen Positionen, die nicht dem von westlich-abendländischer Seite gesetzten Rahmen für Religiosität, Integrationskriterien unddeutsche Identität entsprechen, könne von der Mehrheitsgesellschaft nur als gefährliche Abweichung vom gesellschaftlichen Konsens interpretiert werden.“[49]
Im April 2016 behauptete der Soziologe und Journalist Christian Jakob, „die Zeit, in der ‚nur deutsch sein kann, werdeutschstämmig ist‘“, sei „beendet“.[50]
Neue Deutsche
Naturalisationsurkunde von 1902
Der Begriff „Neue Deutsche“ war ein postmodernes Konstrukt, um Identitätsbildungsprozesse deutscher Staatsangehöriger mitMigrationshintergrund als prinzipielle Inklusionsprozesse zu verstehen und wurde im Forschungsprojekt „Hybride europäisch-muslimische Identitätsmodelle“ (HEYMAT) an der Humboldt-Universität Berlin bis 2016 verwendet.[51]
In einemVerlust und Gewinn. Ergebnisse aktueller Studien zur Zuwanderung betitelten Aufsatz untersuchte Felix Grigat im April 2015 die Frage: „Wer gehört zum deutschen Wir?“ Von den deutschen Staatsangehörigen mit Migrationshintergrund gaben 2014 laut der oben erwähnten Studie der Humboldt-Universität 81 Prozent an, Deutschland zu lieben, und 77 Prozent fühlen sich demzufolge deutsch. Fast jedem zweiten Deutschen mit Migrationshintergrund (47 Prozent) sei es wichtig, als deutsch gesehen zu werden – genauso viel wie bei den Deutschen ohne Migrationshintergrund (47 Prozent).[48]
Germanophilie (vonlateinischGermani‚Germanen‘, undaltgriechischφιλίαphilia, deutsch‚Freundschaft‘) bezeichnet eine allgemeineAffinität zudeutscherKultur,Geschichte oder zum deutschen Volk und somit das Gegenstück derGermanophobie.[52] Eine Gleichsetzung von „Germanen“ und „Deutschen“ erfolgte erstmals im 16. Jahrhundert[53] beiJohannes Turmayr, genannt Aventinus.[54] ImDeutschen existiert der Begriff jedoch hauptsächlich als wörtlicheÜbersetzung des imEnglischen häufiger verwendeten Begriffsgermanophilia und wird zur Beschreibung unterschiedlicher kulturgeschichtlicher, sozialer und literarischer Phänomene genutzt.
US-amerikanisches deutschenfeindliches Plakat aus demErsten Weltkrieg. Auf dem Knüppel steht das deutsche WortKultur geschrieben.
Deutschenfeindlichkeit,Germanophobie oderDeutschenhass (französischgermanophobie,englischgermanophobia) war eine breite Erscheinung in der Zeit derimperialistischen Auseinandersetzungen zwischen den Großmächten um die Jahrhundertwende (19./20. Jahrhundert)[55] sowie insbesondere zurZeit und während der Verfolgung nationalsozialistischer Gewaltverbrechen. Der Begriff wurde nach demZweiten Weltkrieg u. a. durchrechtsextremistische Gruppierungen fürgeschichtsrevisionistische Propaganda verwendet.[56]
Der BegriffDeutschenfeindlichkeit wurde gelegentlich für die Beschreibung vonMobbing von ethnisch deutschen Schülern durch Mitschüler mitMigrationshintergrund benutzt.[57][58] Eine verstärkte Debatte erfuhr das Wort ab 2009 im Zusammenhang mit vonBerliner Lehrern und Wissenschaftlern beobachtetem Mobbing seitensmuslimischer Schüler.[59] Im Jahr 2017 ging dasKriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen e. V. davon aus, dass es den Sachverhalt der „Deutschenfeindlichkeit“ gebe, und operationalisierte Aussagen, denen befragte Jugendliche zustimmten, sowie von ihnen ausgeübte Verhaltensweisen, die es als Ausdruck von Deutschenfeindlichkeit bewertete.[60]
Der politische Begriff in Deutschland
Innerstaatliches Recht
Lange wurde in Deutschland die Frage, wer zum deutschen Staatsvolk gehört, nach demAbstammungsprinzip entschieden. Dies zeigte sich deutlich am Verbot so genannterMischehen, das die Gouverneure vonDeutsch-Südwestafrika,Deutsch-Ostafrika undSamoa in den Jahren von 1905 bis 1912 erließen, obwohl dasSchutzgebietsgesetz sie eigentlich zuließ. In Südwestafrika wurden solche Ehen annulliert, deutsche Männer, die solche Beziehungen führten, verloren ihr Wahlrecht, in Samoa wurden die Kinder aus solchen Beziehungen den so genannten „Eingeborenen“ gleichgestellt. Das bedeutete einen Bruch mit der traditionellenPatrilinearität des deutschen Staatsbürgerschaftsrechts, wonach die Staatsangehörigkeit des Kindes nach der des Vaters bestimmt wird.[61] Ein weiteres Beispiel für ein solches Verständnis war dasReichs- und Staatsangehörigkeitsgesetz von 1913, das von der Idee einerVolksnation geprägt war: Nation und ethnische Homogenität des deutschen Volkes sollten zusammenfallen. DasGeburtsortsprinzip, das in den nicht-preußischen Bundesstaaten noch lange eine Rolle gespielt hatte und das dieSPD vertrat, wurde verworfen. Entsprechend der damals vorherrschendenStaatslehre verstand man den Staat als Organismus, als biologische Einheit des blutsverwandten Staatsvolkes. Damit und mit der „langen Tradition institutionalisierterDiskriminierung gegenüber Ausländern bzw. ausländischen Arbeitern undnationalen Minderheiten“ entsprach das Gesetz, wie der Historiker Vito F. Gironda schreibt, dem Reichsnationalismus, der sich seit den 1880er Jahren zunehmend radikalisiert hatte.[62]
Erst mit Inkrafttreten desGrundgesetzes 1949 änderte sich dieses ethnische Verständnis. Für die Zugehörigkeit zum deutschen Volk liegt keineLegaldefinition vor.[63]De jure sind alle PersonenDeutsche, welche
Dasdeutsche Recht kennt verschiedene Begriffe des „Deutschen“. Im Sprachgebrauch des Grundgesetzes sind nachArt. 116 alle deutschen Staatsangehörigen Deutsche, ganz gleich welcher Ethnie sie angehören.[64] Auf ethnische oder kulturelle Kriterien wird bei der Frage der Zugehörigkeit zum deutschen Staatsvolk nicht abgestellt.[65] Deshalb sindSinti,Juden, die dauerhaft in Deutschland leben und (Spät-)Aussiedler zumeist deutsche Staatsangehörige, auch wenn nicht alle anderen Deutschen sie der deutschen Ethnie zurechnen.[66]
Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind auch diejenigen, die ihre Abstammung unter bestimmten Umständen von deutschen Vorfahren nachweisen können (Statusdeutsche). Sie stellen die einzige Ausnahme dar, bei der dieVolkszugehörigkeit staatsrechtlich von Bedeutung ist.[65] Bei Statusdeutschen soll die „Zugehörigkeit zu der deutschen Nation im ethnisch-kulturellen Sinne den grundsätzlich maßgeblichen Anknüpfungspunkt für die Verleihung der deutschen Staatsangehörigkeit bilden.“[67] Das war etwa von Bedeutung, wenn jemand in Deutschland einBürgerrecht für sich geltend machte, insbesondere das Recht auf einen dauerhaften Aufenthalt in Deutschland (Freizügigkeit im Sinne vonArt. 11 GG), das Recht auf freieBerufswahl (Art. 12 GG) oder das Recht auf Rentenzahlungen nach demFremdrentengesetz. § 6 desBundesvertriebenengesetzes (BVFG) definiert einen deutschen Volkszugehörigen als jemanden, der „sich in seiner Heimat zum deutschen Volkstum bekannt hat, sofern dieses Bekenntnis durch bestimmte Merkmale wie Abstammung, Sprache, Erziehung, Kultur bestätigt wird.“ Diese Formulierung geht auf die nationalsozialistischeVerordnung über dieDeutsche Volksliste und die deutsche Staatsangehörigkeit in den eingegliederten Ostgebieten vom 4. März 1941 zurück, die Abstufungen deutscher Staatsangehörigkeit für bestimmte, rassisch definierte Bevölkerungsgruppen in den vom Reich annektierten Gebieten festgelegt hatte.[68] Heute gehört der besondere Rechtsstatus der Statusdeutschen, wie der RechtswissenschaftlerIngo von Münch urteilt, „praktisch der Vergangenheit an“.[69] Er wird nur noch Spätaussiedlern für die Zeit zwischen ihrer Ankunft in Deutschland und der Ausstellung einerBescheinigung zum Nachweis ihrer Spätaussiedlereigenschaft nach § 15 BVFG gewährt.[70]
Sonderfälle stellen Personen dar, die 1945 als deutsche Staatsangehörige ihren Wohnsitz östlich derOder-Neiße-Linie beibehalten haben, und Personen, die nach Art. 116 Abs. 2 GG einen Anspruch darauf haben, dass ihre illegale Ausbürgerung aus politischen oder rassischen Gründen während derZeit des Nationalsozialismus rückgängig gemacht wird. Die Nachkommen beider Gruppen haben einen Rechtsanspruch auf Bestätigung der deutschen Staatsangehörigkeit, wenn sie einen entsprechenden Antrag stellen. Hierbei handelt es sich vor allem um Staatsbürger derRepublik Polen[71] undIsraels.[72]
Darüber hinaus besteht seit 2021 auch für jene (Nachfahren von) Verfolgten des NS-Regimes, welche nicht unter die Regelung des Art. 116 Abs. 2 des Grundgesetzes fallen, ein Rechtsanspruch auf einen vereinfachten (Wieder-)Erwerb derdeutschen Staatsangehörigkeit. Dies gilt auch bei Wohnsitz im Ausland. Eventuell bestehende andereStaatsbürgerschaft(en) dürfen fortbestehen.[73][74]
Der Begriff „nationale Minderheit“ ist im Sinne des „Rahmenübereinkommens desEuroparates zum Schutz nationaler Minderheiten“ zu verstehen, das Deutschland am 11. Mai 1995 unterzeichnet hat.[76] In Artikel 3 dieses Übereinkommens heißt es: „Jede Person, die einer nationalen Minderheit angehört, hat das Recht, frei zu entscheiden, ob sie als solche behandelt werden möchte oder nicht; aus dieser Entscheidung oder der Ausübung der mit dieser Entscheidung verbundenen Rechte dürfen ihr keine Nachteile erwachsen.“ Ein polnischer Staatsbürger deutscher Abstammung hat also beispielsweise das Recht, selbst zu entscheiden, ob er als „Deutscher“ eingestuft und behandelt werden möchte oder nicht, und „Deutschtumsprüfungen“ finden bei Angehörigen der nationalen Minderheit der Deutschen dort, wo sie anerkannt sind, nicht statt. Die letztgenannte Regelung gilt allerdings nicht für Personen, die alsSpätaussiedler anerkannt undBundesbürger werden möchten.
Eine entsprechende Regelung wurde bereits im Deutsch-dänischen Abkommen vom 29. März 1955 vereinbart. Dort erklärt die dänische Regierung: „Das Bekenntnis zum deutschen Volkstum und zur deutschen Kultur ist frei und darf von Amts wegen nicht bestritten oder nachgeprüft werden.“[77]
Die Bundesrepublik Deutschland fördert deutsche Minderheiten in den Ländern, mit denen sie in den 1990er Jahren die o. g. Verträge abgeschlossen hat. Allerdings werden ausschließlich Mittlerorganisationen begünstigt. Eine direkte Förderung von Individuen, die der deutschen Minderheit angehören, findet nicht statt. Rechtsansprüche gegen den deutschen Staat, die über die Garantien des Art. 116GG hinausgehen, haben Angehörige deutscher Minderheiten nicht[75] (→ Bleibehilfen).
Im Zusammenhang mit den BegriffenDeutschtum undDeutschtümelei (übertriebener Betonung desdeutschen Wesens) sei auf die bereitsoben hervorgehobene Herkunft und ursprüngliche Bedeutung des Wortes „deutsch“ hingewiesen. Sie war zunächst eine abgrenzende Bezeichnung von „keltischen Bewohnern westeuropäischer Gebiete“ und nahm – daraus abgeleitet – auch eine geschichtliche Bedeutung an. Die Bezeichnungdeutsch ist aus dieser Sicht am besten aus dem Gegensatz zuwelsch richtig zu verstehen und zu beurteilen. Der Begriff „deutsch“ ist so gesehen zwar eine Bezeichnung sprachlichgermanischen Ursprungs, wurde aber zunächst vor allem in derlatinisierten Formtheodisca lingua als amtliche Bezeichnung der germanischen (altfränkischen) Sprache im ReichKarls des Großen gebraucht.[79]
Auch die BezeichnungGermanien ist ein römischer Begriff und kein Name, den sich die so genannten Völker selbst gaben. Geschichtlich spielte die Situation derVölkerwanderung und der politisch vomRömischen Reich angestrebtenRomanisierung Germaniens eine entscheidende Rolle. Die negative Bewertung und Bedeutung des BegriffsDeutschtümelei hängt zusammen mit einer rein abgrenzenden Haltung zwischen diesen kulturellen und sprachlichen Einflüssen. Das Moment der Abgrenzung und Ausgrenzung klingt jedoch nicht nur in dem Begriffspaar „welsch“ und „deutsch“ an, sondern auch in dem Begriff der „Barbaren“. Dies war in der Antike eine Sammelbezeichnung ursprünglich für alle der griechischen und später auch der römischen Kultur fernstehenden Völker.[80]
Nach Gründung derBundesrepublik Deutschland und derDeutschen Demokratischen Republik führten nur diese beiden Staaten noch das Wort „Deutsch“ beziehungsweise „Deutschland“ in ihrem Staatsnamen.Art. 116 desGrundgesetzes umfasst mit dem Begriff „Deutscher“ mehr Menschen als jene mit deutscher Staatsangehörigkeit, nämlich auch die sogenanntenStatusdeutschen, deren Zahl allerdings inzwischen als sehr gering angenommen wird. Wenn nach derdeutschen Wiedervereinigung von „Deutschen“ die Rede ist, sind in der Regel Menschen mit deutscher Staatsangehörigkeit gemeint.
Nicht alleEinwohner Deutschlands sind deutsche Staatsangehörige oder haben nur eine Staatsbürgerschaft. Nach dem Zensus von 2011 haben etwa 4 Millionen Deutsche eine weitere Staatsbürgerschaft.[81] Die nicht vorhandene deutsche Staatsangehörigkeit eines in der Bundesrepublik lebenden Menschen darf nur dann zur Abwehr von Ansprüchen rechtlich geltend gemacht werden, wenn sich der Betreffende dabei auf einBürgerrecht beruft. Ansonsten verbietet esArt. 3 des Grundgesetzes, Menschen auf Grund ihrer Abstammung und Herkunft zu benachteiligen oder zu bevorzugen. Nach der Wiedervereinigung und demZusammenbruch der Sowjetunion sank mit der Zahl der Statusdeutschen das Bedürfnis nach einer über die Staatsgrenzen Deutschlands hinausreichenden Definition derDeutschen, so dass bei derReform des Jahres 2000 in das deutsche Staatsangehörigkeitsrecht erstmals seit Beginn des 20. Jahrhunderts wieder Elemente desGeburtsortsprinzips(ius soli) Eingang fanden. Bis dahin galt in Deutschland ausschließlich das Abstammungsprinzip.[82]
Die Bundesrepublik versteht sich als Staat aller Deutschen, gleich welcher ethnischen Gruppe, welcher Kultur oder Religion sie zugerechnet werden. Somit ist es unzulässig, bestimmte ethnische oder kulturelle Merkmale als dominierend zu definieren und einen Verfassungsauftrag zu formulieren, der deren Schutz verlangt. Das würde derfreiheitlichen Konzeption des Grundgesetzes zuwiderlaufen.[83] Die Rechte anerkannternationaler Minderheiten in Deutschland sind durch Gesetze geschützt. Das bedeutet, dass sie selbst entscheiden, ob sie in einer bestimmten Situation als Deutsche (kraft Staatsangehörigkeit) oder als Angehörige einerethnischen oder nationalen Minderheit (mit einem verbrieften Recht z. B. aufBrauchtumspflege oder eigene Schulen) behandelt werden wollen. In Deutschland gibt es außerdem keine staatliche Erfassung der Angehörigen nationaler Minderheiten und generell keine bevölkerungsstatistischen und sozioökonomischen Daten, die auf ethnischer Basis erhoben werden.[84]
Kompliziert ist das Verhältnis derFriesen in Deutschland zur Frage ihrer „(nicht)deutschen Identität“. Es dauerte lange, bis sie bereit waren, sich auch als Deutsche zu sehen. So war noch 1463 von „Freschen boden oder grunt“ im Gegensatz zu „Duitschen grunt“ die Rede. Noch bis weit in dieNeuzeit begann für Friesen erst landeinwärts der Grenze ihrer Siedlungsgebiete „Deutschland“.[85] Ihre Differenzen zur Mehrheitskultur der Deutschen sind als gering anzusehen, womit auch ihreVolksgruppe zum deutschen Volk zählt.[86]
„Die Friesen in Ostfriesland eint ein Gefühl gemeinsamer Geschichte und Kultur, das sich in einer regionalen Identität ausdrückt. Sie betrachten sich nicht als nationale Minderheit. Die Saterfriesen betrachten sich als saterfriesische Sprachgruppe. Die größte Gruppe der organisatorisch zusammengeschlossenen Nordfriesen – der Nordfriesische Verein – sieht sich ebenfalls nicht als nationale Minderheit, sondern als Gruppe mit eigener Sprache, Geschichte und Kultur innerhalb Deutschlands. Die zweite überregionale Organisation, die Friisk Foriining (früher ‚Foriining for nationale friiske‘) sieht die Friesen als eigenständiges Volk und betrachtet sich als nationale Minderheit in Deutschland. Heute haben sich beide Gruppen auf die Kompromissbezeichnung ‚friesische Volksgruppe‘ geeinigt und werden so auch in derVerfassung des Landes Schleswig-Holstein bezeichnet. Nach dem Rahmenübereinkommen zum Schutz nationaler Minderheiten wird der Status der friesischen Volksgruppe dem einer nationalen Minderheit gleichgesetzt. Dies wird von allen friesischen Verbänden und Organisationen begrüßt.“[87]
Im Übrigen halten vieleSoziologen es nicht für sinnvoll, die Herkunft von Menschen mit Migrationshintergrund in Deutschland zu fixieren (wie es in einigen osteuropäischen Ländern mit Hilfe vonNationalitätseinträgen geschieht): „Die Eigendynamik der modernen Gesellschaft [ist] erheblichinklusiver […] als die politische Semantik in Deutschland in den letzten 40 Jahren. Aus der internationalenMigrationsforschung ist bekannt, dass sich Migranten mit permanentem Residenzstatus von derautochthonen Bevölkerung immer weniger unterscheiden, was nicht im Sinne einer kulturellenAssimilation zu verstehen ist, sondern in dem Sinne, dass die Institutionen desRechts und des Marktes, der Bildung und vielleicht auch der Politik für Herkünfte indifferenter werden.“[88]
Durch soziologische Konzeptionen derHybridität und desDiversity Managements wird die Idee infrage gestellt, Menschen müssten entweder Deutsche oder Nichtdeutsche sein und sich zu einem von beidem „bekennen“. Vielmehr seien deutsche Staatsbürger und lange in Deutschland lebende Menschen nicht-deutscher Staatsangehörigkeit oftmals „andere Deutsche“. Dies treffe in besonderem Maß auf muslimische Dauerbewohner Deutschlands zu.[89]
Verhältnis zu anderen deutschsprachigen Volksgruppen innerhalb Europas
Der deutsche Sprachraum in Europa
Mit derReichsgründung von 1871 kam es zu einem Bruch zwischen dem politischen und nicht-politischen Deutschlandbegriff. Das Deutsche Reich vereinigte weder alle Deutschsprachigen, noch waren alle seine Staatsbürger deutschsprachig: Die deutschsprachige Bevölkerung imBaltikum, in Österreich, der Schweiz undLuxemburg gehörten nicht zum Reich, andererseits schloss dasStaatsgebiet nichtdeutsche Minderheiten wie Franzosen, Dänen, Niederländer, Sorben und Polen ein.[90][91][92] Mit seiner Gründung wurden das Deutsche Reich und Deutschland gleichgesetzt. Deswegen musste die nicht-politische Zugehörigkeit zum umfangreicheren deutschen Sprach- und Kulturgebiet durch einen Zusatz ausgedrückt werden: Es entstanden völkische Bezeichnungen wieDeutschschweizer,Deutsch-Balten,Deutsch-Österreicher und so weiter; Deutsche an sich waren nur noch die Reichsdeutschen.[93] Dies ist einer der Gründe, aus denen sich die meisten Schweizer, Liechtensteiner, Südtiroler, Österreicher und anderen Deutschsprachigen nicht als Deutsch bezeichnen, obwohl sie wie die Deutschen aus dem mittelalterlichen und frühneuzeitlichen deutschen Sprach- und Kulturgebiet entstanden. Das wandelnde Verhältnis dieser Gruppen zu den Deutschen und dem Deutschsein ist kompliziert und vielschichtig.
Das Staatsgebiet der Schweiz umfasst deutsche, französische, italienische und rätoromanische Kultur- und Sprachgebiete, die grenzüberschreitend mit den Nachbarstaaten bestehen, sowie Kantone mit überwiegendkatholischer undprotestantischer Religionszugehörigkeit. Die einheimischen Volksgruppen der Schweiz versuchen einerseits, ihre jeweilige Identität beizubehalten, haben aber andererseits im Laufe der Zeit ein gemeinsames volksgruppenübergreifendes Zusammengehörigkeitsgefühl und einen festen Willen zum Erhalt des gemeinsamen Staates entwickelt. Separatistische Bestrebungen gibt es keine, so dass die Menschen ihre Staatsgemeinschaft auch alsWillensnation bezeichnen. Von den deutschsprachigen Schweizern wird zumeist dasSchweizerdeutsch, eine Sammelbezeichnung für die in der Deutschschweiz gesprochenenalemannischenDialekte und ein wesentliches Teil des Schweizer Gemeinschafts- und Heimatgefühl, alsAlltagssprache gesprochen.Schweizer Hochdeutsch wird im Alltag kaum gesprochen, zumeist eher zur Verständigung mit oder unter Personen, die des Schweizerdeutschen nicht mächtig sind, so z. B. mit Bewohnern der Romandie, der Italienischen Schweiz bzw. mit Auswärtigen oder zugezogenen Personen.[94]
Um 1500 waren die Schweizer, sowohl in der Eigenwahrnehmung als in der Fremdwahrnehmung, Glieder des Heiligen Römischen Reichs und, im zeitgenössischen Sinn, Deutsche.[95] So definierte die Berner ChronistDiebold Schilling die Schweizer mit der Wendung „gemeinen Eidgnossen und aller Tütschen nacion“ (Eidgenossen und aller deutscher Sprache) als Teil eines größeren Verbands. Wobei der Begriff „Nation“ in seinem mittelalterlichen Kontext vor allem alsSprachgemeinschaft stattVolksgemeinschaft übersetzt werden muss.[96] DasEthnonym „Schweizer“ oder „Helvetius“ war anfangs noch keine Volksbezeichnung, sondern ein „gemeine[r] Kriegsname“ auf prinzipiell derselben Ebene wie „Landsknecht“.[97]
Die Ablösung der Schweizer vom Reich, Reichsgedanken oder – und damit nicht deckungsgleich – das wandelnde Verhältnis der Schweizer zur deutschen Nation lassen sich schwer auf epochale Daten reduzieren. Stattdessen geht es um einen jahrhundertelangen Prozess, in dem vier Phasen zu unterscheiden sind: die Ausbildung einernatio helvetica im Rahmen des Reichsverbands bis etwa 1550; eine rechtliche Ambivalenz im Verhältnis der Eidgenossenschaft zum Heiligen Römischen Reich von circa 1550 bis circa 1650; die formale Klärung der Schweizer Souveränität im Jahrhundert zwischen um 1650 und 1750; und letztlich, mit einem Rückgriff ab 1700, die Formation der Schweizer Kulturnation.[98] Der Prozess derNationenbildung hat in der Schweiz früher angefangen als in Deutschland, was auch von Zeitgenossen bemerkt wurde. So behauptete der deutsche StaatswissenschaftlerFriedrich Karl von Moser in seinem 1766 erschienenen BuchVon dem Deutschen Nationalgeist, dass es den Deutschen, im expliziten Vergleich zu den Schweizern, an einem Nationalbewusstsein fehle.[99] In derwilhelminischen Zeit und während derHerrschaft des Nationalsozialismus, distanzierten die Schweizer sich mehr von den Deutschen als vorher.[100]
Teile des 18. und 19. Jahrhunderts waren gekennzeichnet durch die Zuspitzung des Konflikts zwischenPreußen undÖsterreichern um die Vormachtstellung innerhalb des Heiligen Römischen Reiches, was imDeutschen Dualismus mündete. 1806 legte der letzterömisch-deutsche Kaiser, Franz II., seine Krone nieder, da sich zahlreiche deutsche Fürsten dem vomfranzösischen Kaiser Napoleon I. geschaffenenRheinbund angeschlossen hatten. Bereits 1804 war dasKaisertum Österreich entstanden, indem sich Kaiser Franz II. als Franz I. zumKaiser von Österreich krönen ließ. Nachdem Österreich im Sommer 1813 dem Bündnis vonPreußen und demRussischen Reich gegen Napoléon beitrat und in derVölkerschlacht bei Leipzig dem französischen Kaiser eine schwere militärische Niederlage beibrachten, war damit der Grundstein für den 1815 gegründetenDeutschen Bund gelegt, der Preußen und Österreich wiederum verband. Als in derRevolution von 1848 die Errichtung eines deutschen Nationalstaates möglich schien, stritt man sich heftig darum, ob zusammen mit Österreich eineGroßdeutsche Lösung gefunden werden könne. DasHabsburgerreich umfasste auch zahlreiche Gebiete, in denen Deutsche nur eine Minderheit darstellten, wie beispielsweiseBöhmen undUngarn, deren Einbeziehung im Widerspruch zu einer nationalstaatlichen Lösung gestanden hätte. Diedeutsche Frage wurde 1867 bzw. 1870/71 dadurch geklärt, dass dasKönigreich Preußen zunächst denmilitärischen Sieg über Österreich erzielte, denNorddeutschen Bund gründete und daraufhin die Lösung eines weitgehend preußisch geprägtenDeutschen Reiches ohne Österreich durchsetzte (→ Kleindeutsche Lösung). Dennoch bestanden bündnispolitische Verbindungen weiter fort, hinzu kamen die üblichen kulturellen Verbindungen, wie sie zwischen befreundeten Nachbarstaaten üblich sind.
Nach dem Zerfall derÖsterreichisch-Ungarischen Monarchie entstand 1918 die Republik Österreich (die kurzfristig alsDeutschösterreich bezeichnet wurde). Es gab viel Skepsis, inwieweit dieser „Rest-“ oder „Rumpfstaat“ – beraubt der ungarischen Agrar- und der böhmischen Industriegebiete – alleine lebensfähig sei. Ein Zusammenschluss mit dem Deutschland derWeimarer Republik wurde aber durch denVertrag von Saint-Germain unmöglich (Anschlussverbot). Mit dessen Ratifizierung im Jahr 1919 wurde auch der Name „Deutschösterreich“ untersagt und in „RepublikÖsterreich“ geändert.
In der Zeit desaustrofaschistischenStändestaats (1933 bis 1938) – der mit der Ausschaltung des Parlaments und der Eliminierung demokratischer Strukturen durch den BundeskanzlerEngelbert Dollfuß begann – war es der offizielle Standpunkt der Regierenden, Österreich als „zweiten“ – und wegen deskatholischen Fundaments – „besseren deutschen Staat“ anzusehen. Ein eigenes Nationalbewusstsein war nur in Ansätzen vorhanden, man empfand sich als Österreicher, grenzte sich jedoch gegenüber den Deutschen nur unscharf ab. Als BundeskanzlerKurt Schuschnigg immer stärker unter deutschen Druck geriet und eine Volksabstimmung ansetzte, ob Österreich Teil von Deutschland werden solle, und dafür sogar auf die Unterstützung der bis dato verfolgten Sozialdemokraten zurückzugreifen gedachte, verlangte die deutsche Führung ultimativ, die Abstimmung abzusetzen. Schließlich marschierte die deutscheWehrmacht in Österreich ein. Der„Anschluss“ Österreichs am 13. März 1938 wurde von zahlreichen Menschen begrüßt, andere wiederum mussten fliehen oder wurden verhaftet. Führende Vertreter der österreichischen Sozialdemokratie wie auch derVaterländischen Front, darunter auch Schuschnigg, wurden inKonzentrationslager verbracht. Die ursprünglich von Schuschnigg initiierte Volksabstimmung fand schließlich unter pseudo-demokratischen Umständen statt – ohne Wahlgeheimnis – und führte zu der von der neuen Autoritäten angestrebten Zustimmung. Der NameÖsterreich wurde aus den Bezeichnungen der nun zuReichsgauen umgeformtenBundesländer getilgt (so wurdeOber- und Niederösterreich zuOber- und Niederdonau). Die darauffolgenden Ereignisse, der Zweite Weltkrieg und dienationalsozialistische Diktatur, führten dann zu einem verstärkten Wunsch nach der Rückkehr zu einem österreichischen Nationalstaat. Viele Österreicher betätigten sich als Widerstandskämpfer gegen dasnationalsozialistische Regime – z. B.Carl Szokoll – oder mussten wegen ihreroppositionellen Haltung – wieFranz Jägerstätter, der bereits 1938 die Eingliederung Österreichs in das Nachbarland abgelehnt hatte – mit ihrem Leben büßen.
Unmittelbar nach der Befreiung Österreichs und der Wiedererrichtung der Republik Österreich wurden am 10. Juli 1945 durch das österreichische Staatsbürgerschafts-Überleitungsgesetz (StGBl. Nr. 59/1945) die Sammeleinbürgerungenösterreichischer Staatsbürger im Zuge des Anschlusses Österreichs anDeutschland rückgängig gemacht. Unterstützt durch die erfolgreiche Geschichte der Zweiten Republik ging auch eine eindeutige Abgrenzung gegenüber den Deutschen einher. Dazu trug neben den Erfahrungen mit dem Nationalsozialismus auch die Tatsache bei, dass sich Österreich gegenüber den Besatzungsmächten als „erstes Opfer des Nationalsozialismus“ bessere Friedensbedingungen erhoffte. Wesentliche österreichische Politiker hatten unter dem nationalsozialistischen Regime gelitten – wieLeopold Figl undAdolf Schärf – oder emigrieren müssen (etwaBruno Kreisky). So bezeichnen sich die Österreicher heute nahezu einhellig (mit Ausnahme betont deutschnationaler Bürger, die empirischen Untersuchungen zufolge weniger als fünf Prozent ausmachen) trotz der gemeinsamen Sprache wieBairisch – wo zum Teil allerdings Unterschiede in Grammatik, Stil und besonders den Dialekten festzustellen sind – nicht als „Deutsche“; eine eigene österreichische Identität ist mittlerweile längst unverkennbar. In der Republik Österreich wird unterschieden zwischen deutsch-, slowenisch-, romanes-, slowakisch-, ungarisch und kroatischsprachigen[101] Österreichern, entsprechend sind auch die offiziellenMinderheitensprachen geregelt.[102][103]
DasFürstentum Liechtenstein hat als einziges Land im deutschen Sprachraum ausschließlich Deutsch als Amts- und Schulsprache.
Nach dem Ende des Heiligen Römischen Reiches wurde Liechtenstein 1806 unabhängig und war im 19. Jahrhundert Mitglied des Deutschen Bundes. Wirtschaftlich war Liechtenstein von 1852 bis 1919 durch einen Zollvertrag mit Österreich verbunden. Nachdem dieHabsburgermonarchie aufgelöst worden war, lehnte es sich dagegen zunehmend an die Schweiz an (Zollvertrag 1923). Am Beispiel der Landeshymne kann man erkennen, dass während desErsten Weltkrieges dasDeutschtum Liechtensteins infrage gestellt, von Zeitgenossen aber auch nachdrücklich verteidigt werden konnte. Die Mitte des 19. Jahrhunderts gedichtete HymneOben am deutschen Rhein war schon um 1895 verbreitet und spätestens ab 1920 offizielleNationalhymne. Die Bezeichnung des Rheins alsdeutsch und gar deutliche Bezüge auf Deutschland („Dies liebe Heimatland im deutschen Vaterland“) erregten im 19. Jahrhundert offensichtlich noch keinen Anstoß. Noch 1916 konnte ein Landesgedicht dendeutschen Rhein enthalten und der Dichter sich „als Deutscher“ bezeichnen. Fast gleichzeitig gab es jedoch auch den Versuch eines Dichters, mit dem Text „Oben amjungen Rhein“ deutsche Bezüge aus der Hymne zu entfernen – dieser traf durchaus auf Widerstand. Aus den 1930er Jahren sind teils heftige Auseinandersetzungen zwischen deutsch oder sogarnationalsozialistisch gesinnten Liechtensteinern und Liechtensteiner Landespatrioten auch um den Text der Hymne überliefert. Landestreue Gruppen nutzten einen „bereinigten“ Text, um sich von den Nationalsozialisten und dem Deutschen Reich abzugrenzen. Trotz erneuter Reformversuche kurz nach Kriegsende wurde erst 1963 ein leicht veränderter Text ohne den Begriffdeutsch vom Landtag zur Landeshymne erklärt.[104]
Deutschsprachige Gemeinschaft Belgiens
Deutsch ist eine der dreiAmtssprachenBelgiens und wird als Muttersprache im Osten des Landes, vorwiegend in den KantonenEupen undSankt Vith gesprochen. Den amtlichen Status genießt Deutsch in derDeutschsprachigen Gemeinschaft, die aus den Teilen Neu-Belgiens besteht, die bis 1920 zu Deutschland (Rheinprovinz) gehörten, außer den GemeindenMalmedy undWeismes (Kanton Malmedy), wo schon vor der Angliederung an Belgien mehrheitlich Französisch gesprochen wurde. Darüber hinaus gibt es in Belgien Orte, in denen man schon vor 1920 deutsch sprach (Alt-Belgien). Sie liegen außerhalb der Deutschsprachigen Gemeinschaft Belgiens und die alleinige Amts- und Unterrichtssprache ist Französisch. Es handelt sich dabei um zwei getrennte Regionen: Alt-Belgien-Süd[105] (dasAreler Land) im äußersten Südosten des Landes; es umfasst die StadtArel und ein paar umgebende Dörfer, sowieAlt-Belgien-Nord[105] (die Gegend um die OrteBleiberg,Welkenraedt undBaelen, alle drei liegen westlich beziehungsweise nordwestlich von Eupen).
Das Deutsche gilt in Luxemburg neben demLuxemburgischen undFranzösischen als Amtssprache und ist eine der dreiVerwaltungs- und Gerichtssprachen desGroßherzogtums Luxemburg.[106] Luxemburg gehörte vom Mittelalter bis 1795 zum Heiligen Römischen Reich.[107] Ab 1815 war das Großherzogtum Mitglied des Deutschen Bundes. Nach dessen Auflösung 1866 gingen die Luxemburger auf Distanz zur deutschen Politik und zu den Deutschen und entwickelten erst ihre spezifische luxemburgische Kultur unter starken französischen und deutschen Einflüssen.[108] DerLondoner Vertrag von 1867 legte später fest, dass Luxemburg als Staat bestehen blieb und das Land „auf ewig“ für neutral erklärt wurde.[109] DemDeutschen Reich trat Luxemburg nicht bei, sondern es wahrte seineUnabhängigkeit.[110] Bei einem während der deutschen Besatzung durchgeführten Zensus antworteten die Luxemburger auf die Fragen nach Staatsbürgerschaft, Volkszugehörigkeit und Muttersprache jeweils mit „Luxemburgisch“. Nach den beiden Weltkriegen war ihre Identität stark antideutsch geprägt, was bei der Abgrenzung des Luxemburgischen vom Deutschen eine maßgebliche Rolle spielte. 1984 wurdeLëtzebuergesch als eigenständige Nationalsprache im Sprachengesetz verankert.[111] Diestandarddeutsche Sprache hat seitdem an Bedeutung verloren.
Südtiroler (Italien)
Südtirol musste 1919 durch denVertrag von Saint-Germain von Österreich anItalien abgetreten werden.[112][113] Das ab 1922faschistische Italien unterdrückte die nichtitalienische Bevölkerung, deren Sprache und Kultur und betrieb eine rigoroseItalianisierungspolitik. Der „Anschluss“ Österreichs an das Deutsche Reich hatte ein Abkommen zwischenHitler undMussolini zur Folge. Im Oktober 1939 hatten die überwiegend deutschsprachigen Südtiroler sowie dieLadiner zwischen dem Verbleib in ihrer Heimat bei Aufgabe der deutschen bzw. ladinischen Vor- und Nachnamen, ihrer Sprache und Kultur (Dableiber) zu wählen oder sieoptierten, d. h. Auswanderung und Ansiedlung in Deutschland oder den im Zweiten Weltkrieg deutsch besetzten Gebieten sowie Annahme der deutschenReichsbürgerschaft (Optanten). Zwar stimmten 86 % der Wahlberechtigten – nur Männer waren wahlberechtigt und stimmten ggf. für ihre Familien ab – für die Umsiedlung, tatsächlich wanderten von diesen jedoch nur 72.000 aus. Viele davon kehrten später zurück nach Südtirol.[114]
1946 wurde Südtirol formal eineAutonomie zugestanden, die jedoch erst mit dem2. Autonomiestatut von 1972 vollständig umgesetzt wurde. Heute gehören nach einem Tiefpunkt in den 1950er Jahren wieder etwa 69 % der Bevölkerung der deutschen Sprachgruppe an. Nach amtlicher Darstellung garantieren ein komplexes und ausdifferenziertes Rechtssystem,Ämterrotation,paritätische Gremienbesetzung und die proportionale Vertretung aller drei Sprachgruppen das friedliche Miteinander von Deutschsprachigen, Italienischsprachigen und Ladinern.[115] Nach einer Umfrage des Landesinstituts für Statistik derAutonomen Provinz Bozen – Südtirol von 2014 geben 80,7 Prozent der dortigen deutschen Sprachgruppe als „territoriale, ethnische und nationale Zugehörigkeit“ an: „Südtiroler“. An zweiter Stelle steht mit 18,4 Prozent „Europäer“; als „Italiener“ bezeichneten sich 9,3 Prozent, als „Deutsche“ 4,0 Prozent (Mehrfachnennungen waren möglich).[116]
In den italienischen ProvinzenTrentino undVicenza südlich derAlpen leben noch etwa 1000Zimbern, Sprecher des südlichsten deutschen Dialektes, desZimbrischen.
Deutsche Minderheiten außerhalb des geschlossenen deutschen Sprachraums
NS-AnsteckerVolksdeutscherWeltweite Verteilung von Deutschsprachigkeit:
Deutsch ist offizielleAmtssprache (de jure oder de facto) und Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit.
Deutsch ist eine kooffizielle oder regionale Amts- undVerkehrssprache, doch nicht Muttersprache der Bevölkerungsmehrheit.
Deutsch (oder eine Varietät des Deutschen) ist eine rechtlich anerkannte Minderheitensprache (Quadrate bei zu geringer geografischer Ausdehnung/zu dünner Verteilung).
Deutsch (oder eine Varietät des Deutschen) wird von einer nennenswerten Minderheit gesprochen (>50.000), hat jedoch keinen rechtlichen Status.
Personen, die sich zur deutschen Kultur zugehörig fühlen, aber aus deutschen Siedlungsgebieten außerhalb Deutschlands stammen, wurden nach dem Ersten Weltkrieg und dann im nationalsozialistischen Deutschland alsVolksdeutsche bezeichnet und teilweise in Absprache mit derSowjetunion unterJosef Stalin unter dem MottoHeim ins Reich inUmsiedlungsprogrammen und nach rassischer und Erbgesundheitsprüfung vorrangig im besetzten Polen angesiedelt. Unter anderem die einschlägige Rechtsliteratur undVertriebenenverbände nutzen die BezeichnungVolksdeutsche weiterhin. Zu dieser Gruppe gehörigeSpätaussiedler (§ 4 BVFG), die nach dem 31. Dezember 1992 dieNachfolgestaaten der Sowjetunion verlassen haben, um sich innerhalb eines halben Jahres in Deutschland niederzulassen, besitzen einen gebundenen Anspruch auf Verleihung der deutschenStaatsbürgerschaft. Soweit sie diesen Anspruch nicht eingelöst haben, gelten sie trotz ihrer deutschen Volkszugehörigkeit rechtlich nicht als Deutsche.
In den Auswanderergruppen erfolgte die Assimilation in unterschiedlichem Maß: viele Einwanderer haben sich völlig an die Kultur des Gastlandes angepasst und zum Teil auch ihre Namen entsprechend geändert (z. B. Schmidt in Smith), andere halten, in mehr oder weniger intensiver Form, kulturelle und folkloristische Traditionen aufrecht. Insbesondere der Zweite Weltkrieg trug dazu bei, dass viele Deutsche sich vom deutschen Mutterland eher distanzierten. Traditionsgebunden blieben dagegen vor allem dieAmischen, dieMennoniten alter Ordnung und dieHutterer in den Vereinigten Staaten undKanada sowie konservativeAltkolonier-Mennoniten inLateinamerika. Diese Gruppen umfassen mehr als eine halbe Million Menschen.
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↑Grundlegend istCarlrichard Brühl:Deutschland – Frankreich. Die Geburt zweier Völker. 2. Auflage, Köln/Wien 1995; vgl. auch Joachim Ehlers:Die Entstehung des Deutschen Reiches. 4. Auflage, München 2012.
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↑Carlrichard Brühl:Deutschland – Frankreich. Die Geburt zweier Völker (9.–11. Jahrhundert). 2. Auflage, Böhlau, Köln/Weimar/Wien 2001,ISBN 3-412-13300-0, S. 226.
↑Bernd Schneidmüller:Reich – Volk – Nation. Die Entstehung des deutschen Reiches und der deutschen Nation im Mittelalter. In: Almut Bues und Rex Rexheuser (Hrsg.):Mittelalterliche nationes – neuzeitliche Nationen. Harsowitz, Wiesbaden 1995, S. 73–101, hier S. 96 ff.
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↑Hans Kohn:Romanticism and the Rise of German Nationalism. In:The Review of Politics, Bd. 12, Nr. 4, 1950, S. 443–472, 460.
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↑Dieter Gosewinkel:Einbürgern und Ausschließen. Die Nationalisierung der Staatsangehörigkeit vom Deutschen Bund bis zur Bundesrepublik Deutschland (= Kritische Studien zur Geschichtswissenschaft, Bd. 150). 2. Auflage, Vandenhoeck & Ruprecht, Göttingen 2003,ISBN 978-3-647-35165-0, S. 302–305.
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↑Günther Drosdowski:Etymologie. Herkunftswörterbuch der deutschen Sprache – Die Geschichte der deutschen Wörter und der Fremdwörter von ihrem Ursprung bis zur Gegenwart. Bd. 7, 2. Aufl., Dudenverlag, Mannheim 1997 (Stichwort „deutsch“, S. 123; Stichwort „welsch“, S. 808).
↑Tillmann Bendikowski:Der Tag, an dem Deutschland entstand. Die Geschichte der Varusschlacht. C. Bertelsmann, 2008,ISBN 978-3-570-01097-6 (Stichwortverzeichnis zu „Barbaren“ und „Welsch“, S. 7, 23, 48, 51, 53, 56, 68, 97, 109, 122, 133, 136, 146, 175 f., 201, 217; das Buch setzt sich zur Aufgabe, die Beurteilung der geschichtlichen Geschehnisse von aller „Deutschtümelei“ zu befreien).
↑Bernd Martenczuk:Das Territorialitätsprinzip, die Mehrstaatigkeit und der Gleichheitssatz. Zur verfassungsrechtlichen Problematik des Optionsmodells im neuen Staatsangehörigkeitsrecht. In:Kritische Vierteljahresschrift für Gesetzgebung und Rechtswissenschaft 83, Heft 2 (2000), S. 194–217, hier S. 205.
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↑Dietrich Murswiek:Schutz der Minderheiten in Deutschland. In: Josef Isensee, Paul Kirchhof (Hrsg.):Handbuch des Staatsrechts der Bundesrepublik Deutschland. 3. Auflage.BandX. C.F. Müller, Heidelberg 2012,§ 213 Rn. 14, 16.
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