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Deutsch-Tschechische Erklärung

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DieDeutsch-Tschechische Erklärung (eigentlichDeutsch-tschechische Erklärung über die gegenseitigen Beziehungen und deren künftige Entwicklung,tschechischČesko-německá deklarace o vzájemných vztazích a jejich budoucím rozvoji) ist ein grundlegendes Dokument der Regierungen derBundesrepublik Deutschland und derTschechischen Republik von 1997, in dem beide Seiten erklärten, dass sie „ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden“. Gleichzeitig vereinbarten sie die Einrichtung desDeutsch-Tschechischen Zukunftsfonds.

Der am21. Januar1997 von BundeskanzlerHelmut Kohl und BundesaußenministerKlaus Kinkel sowie PremierministerVáclav Klaus und AußenministerJosef Zieleniec in Prag unterzeichneten Erklärung stimmten sowohl derDeutsche Bundestag (am 30. Januar) als auch dastschechische Parlament (am 14. Februar) zu.

Vorgeschichte

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Im Rahmen derneuen Ostpolitik unter BundeskanzlerWilly Brandt hatte die damaligeBundesrepublik Deutschland auch mit derTschechoslowakei diplomatische Beziehungen aufgenommen – derPrager Vertrag von 1973 regelte die Grundlagen: Neben Gewaltverzicht, der Unverletzlichkeit der gemeinsamen Grenze und der Erklärung, gegenseitig keinerlei Gebietsansprüche zu erheben, war vereinbart worden, dasMünchner Abkommen von 1938 als nichtig anzusehen. Nach den Umwälzungen 1989/90 mit der tschechoslowakischenSamtenen Revolution und derVereinigung der beiden deutschen Staaten wurde 1992 einNachbarschaftsvertrag geschlossen, in dem unter anderem das Recht der jeweiligen Minderheiten, also derDeutschen in Tschechien sowie der Tschechen und Slowaken in Deutschland, „ihre ethnische, kulturelle, sprachliche und religiöse Identität frei zum Ausdruck zu bringen“ festgeschrieben wurde. Ausdrücklich aus dem Vertragswerk ausgeklammert blieben Vermögensfragen – beispielsweise eventuelle Entschädigungen für Enteignung undVertreibung der Deutschen aus der Tschechoslowakei.

Nach der friedlichen Auflösung der Tschechoslowakei zum 1. Januar 1993 stellte Tschechien im Januar 1996 ein formellesEU-Beitrittsgesuch.

Nach den Verhandlungen zwischen beiden Regierungen wurde die Erklärung nach etwa dreistündiger Aussprache vom Deutschen Bundestag am 30. Januar 1997 mit einer Mehrheit von 577 Stimmen angenommen; 20 Abgeordnete derCDU/CSU-Fraktion stimmten dagegen, 23 Abgeordnete der CDU/CSU-Fraktion und derPDS enthielten sich.[1] Im tschechischen Abgeordnetenhaus hingegen wurde eine kontroverse viertägige Debatte geführt, die sich teils bis spät in die Nacht erstreckte. DieKommunisten und dieRepublikaner waren gegen die Erklärung, auch einige andere Abgeordnete hatten Vorbehalte. Die Kritiker fürchteten insbesondere, dass die Erklärung einem deutschen Revisionismus und Entschädigungsforderungen der sudetendeutschen Vertriebenen den Weg bereiten könne, da die entsprechenden Punkte nicht deutlich genug geregelt seien. Die Debatte war von vielen Unterbrechungen gekennzeichnet, häufig verursacht von Kommunisten und Republikanern, die mehrfach Anträge auf die Verschiebung der Debatte einbrachten. Am Abend des 14. Februar 1997 beschloss das Abgeordnetenhaus die Annahme der Erklärung mit 131 zu 59 Stimmen.[2]

Inhalt

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Die Erklärung besteht aus einer Präambel und acht Punkten. Punkt eins hebt auf die Weiterentwicklung der Beziehungen „im Geiste guter Nachbarschaft und Partnerschaft“ ab, wobei der „gemeinsame Weg in die Zukunft ein klares Wort zur Vergangenheit“ erfordere. Im zweiten Punkt wird deutsches Bedauern ausgedrückt über das Münchner Abkommen, dieZerschlagung undBesetzung der Tschechoslowakischen Republik sowie die nationalsozialistische Gewaltherrschaft, im dritten Punkt tschechisches Bedauern über Leid und Unrecht durch dieVertreibung,Enteignung und Ausbürgerung derSudetendeutschen sowie darüber, dass Exzesse nicht bestraft wurden. Zentral ist Punkt vier, der feststellt, dass „jede Seite ihrer Rechtsordnung verpflichtet bleibt und respektiert, dass die andere Seite eine andere Rechtsauffassung hat. Beide Seiten erklären deshalb, dass sie ihre Beziehungen nicht mit aus der Vergangenheit herrührenden politischen und rechtlichen Fragen belasten werden.“

Im Punkt sieben wird die Einrichtung einesdeutsch-tschechischen Zukunftsfonds, im Punkt acht die Fortführung der Arbeit derdeutsch-tschechischen Historikerkommission sowie die Einrichtung einesdeutsch-tschechischen Diskussionsforums vereinbart.

Folgen

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Sowohl dieEuropäische Union als auch derEuroparat begrüßten die Erklärung[3], dieSudetendeutsche Landsmannschaft dagegen lehnte sie ab.[4] DerDeutsch-Tschechische Zukunftsfonds wurde am 29. Dezember 1997 als Stiftungsfonds nach tschechischem Recht mit Sitz inPrag gegründet.

Der Beitritt Tschechiens zur Europäischen Union erfolgte mit derOsterweiterung zum 1. Mai 2004.

Siehe auch

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Deutscher Bundestag: Stenographischer Bericht, 154. Sitzung, 30. Januar 1997,https://dip21.bundestag.de/dip21/btp/13/13154.pdf
  2. Stenographischer Bericht der 8. Sitzung des Abgeordnetenhauses des Parlaments der Tschechischen Republik, 11., 12., 13. und 14. Februar 1997 (online).
  3. Declaration by the Presidency on behalf of the European Union on the German-Czech Declaration on the Mutual Relations and their Future Development undThe Council of Europe and the Czech-German Declaration
  4. Vgl.David Binar:Nur zögernd gehen die Nachbarn aufeinander zu. Artikel in derWelt vom 16. Juni 1997.
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