Delegierte (vonlateinischdelegāre „hinschicken, anvertrauen“, Substantiv: dieDelegation) sind gewählte oder persönlich von einer dazu befähigten Instanz beauftragte Akteure, denen die Aufgabe der konkreten Aktion perEinzelvollmacht zukommt.
Die Mitglieder des Deutschen Bundestages sind zum Beispiel Delegierte des deutschen Volkes, sieheAbgeordneter. Aus ihren Reihen, genauso wie ausParteien, können auch einzelne Personen delegiert werden, um anFortbildungen,Veranstaltungen oderGipfeltreffen teilzunehmen.
ImRepräsentantenhaus der Vereinigten Staaten wird nach Abgeordneten und Delegierten unterschieden. Während Abgeordnete einenBundesstaat vertreten, stammen die Delegierten aus den abhängigen Gebieten wiePuerto Rico oderGuam sowie dem HauptstadtdistriktWashington, D.C. Sie besitzen lediglich in denAusschüssen Stimmrecht, nicht aber im Repräsentantenhaus selbst.
DieParteitage der Parteien setzen sich entweder aus ihren Mitgliedern oder aus den Delegierten der unteren Ebenen, z. B. Landesverbände, Bezirksverbände oder Kreisverbände zusammen. Die Zahl der Delegierten richtet sich dabei meistens nach der Zahl der Mitglieder einer Partei im entsprechenden Regionalverband.
Delegierte sind Interessenvertreter bei einer übergeordneten Vereinssektion oder bei einemDachverband.Delegierte haben über ihrenDelegationsstatus aktives und passivesWahlrecht, dürfen anAbstimmungen teilnehmen und bekommen Auslagen fürKosten undLogis auf Antrag erstattet. Eine Spezialform sindKlausurtagungen oderSchulungen. Näheres ist imVereinsrecht geregelt.
Betriebsräte sind Delegierte inWirtschaftsunternehmen, welche ab einer bestimmten Zahl vonArbeitnehmern gebildet werden können. Sie haben die Aufgabe, die Interessen der Arbeitnehmer gegenüber dem Arbeitgeber zu vertreten. Einzelheiten hierzu sind imBetriebsverfassungsgesetz geregelt.
In der Schweiz gibt es mit demVerwaltungsratsdelegierten eine Doppelrolle aus Verwaltungsratsmitglied und Mitglied der Geschäftsleitung.