EinDekanat (früher teilweise auchDekanei; vonlateinischdecanatus zudecem ‚zehn‘: ursprünglich ein Gebiet von etwa zehnPfarreien) ist das Amt oder der Bezirk einesDekans oder Dechanten und somit vor allem der Begriff für eine kirchliche Verwaltungseinheit. In manchenDiözesen werden sogenannteStadtdekanate bzw.Kreisdekanate eingerichtet, die mit den Kommunalgrenzen übereinstimmen. Zwei oder mehrere Dekanate werden mancherorts zu einer gemeinsamenDekanatsregion (Regionaldekanat) innerhalb eines Bistums oder einerLandeskirche zusammengefasst, der ein Regionaldekan, nichtresidierenderDomkapitular oderRegionalbischof vorsteht.
Nach demKirchenrecht derrömisch-katholischen Kirche sind Dekanate[1] als pastorale Einheiten der mittleren Ebene eine mögliche Untergliederung einesBistums. Zu einem Dekanat werden mehrere benachbartePfarrgemeinden zusammengeschlossen, mit dem vorrangigen Ziel, dieSeelsorge durch gemeinsames Handeln zu fördern.
Dem Dekanat steht derDekan oderDechant vor, der durch dieDekanatskonferenz (auch Conveniat oder Pastoralkonferenz genannt) der hauptamtlichen Mitarbeiter (Priester,Diakone,Pastoralreferenten,Gemeindereferenten,Dekanatskantoren) und denDekanatsrat unterstützt wird. Früher konnten Dekanate zur besseren Organisation in Definiturbezirke unterteilt sein.
Hauptaufgabe des Dekans ist die Förderung und Koordinierung der gemeinsamenpastoralen Tätigkeit im Dekanat:
DasAmt des Dekans/Dechanten bekleidet immer ein Priester des Dekanates.
„Für das Amt des Dechanten, das nicht mit dem Amt des Pfarrers einer bestimmten Pfarrei verbunden ist, hat der Bischof einen Priester auszuwählen, den er nach Abwägen der örtlichen und zeitlichen Umstände für geeignet hält.“[2]
Die meisten heute existierenden Dekanate sind geschichtlich gewachsen. Sie waren ursprünglich durchwegs mit der bedeutendsten Pfarre einer Region verbunden, etwa einerMutterpfarre, oder als besonderes Privileg eines Hauptortes(Dekanatspfarre). Von diesen festen Sitzen eines Dekanats ist man in den letzten Jahren in der Praxis zunehmend abgekommen.[3] Die gängige Praxis ist, dass diePfarrer der im Dekanat gelegenenPfarreien in der Dekanatskonferenz einen der Ihren wählen und demBischof zur Ernennung vorschlagen. Das Amt wechselt oft im Turnus.
Oft werden auch die modernerenPfarrverbände (mehrere Pfarren mit nur einer Pfarrstelle) zu neuen Dekanaten zusammengefasst. In manchen Bistümern wie etwa 2017 imErzbistum Köln wurden mehrere Dekanate zuStadt- oder Kreisdekanaten fusioniert, die mit den kommunalen Grenzen der Landkreise und kreisfreien Städte übereinstimmen und von einemStadt- oder Kreisdechanten geleitet werden.
Trotzdem hat sich aber regional der informelle Titel derDekanatskirche (Dekanatspfarrkirche) erhalten, und etliche Pfarreien, besonders im europäischen Zentralraum des Katholizismus, sind noch offizielle Dekanatspfarrämter, und der dortige Pfarrer ist immer der Dekan. So führte die Diözese Innsbruck 2012 noch 11 der 16 Dekanate als Dekanatspfarramt.[4]
Siehe auchKategorie:Dekanatskirche
Manche deutscheLandeskirchen kennen die regionale Einteilung in Dekanate. Hierzu gehören dieEvangelische Landeskirche in Baden, dieEvangelische Landeskirche in Württemberg, dieEvangelisch-Lutherische Kirche in Bayern, dieEvangelische Kirche der Pfalz und dieEvangelische Kirche in Hessen und Nassau. Jedem Dekanat steht eine Dekanin oder ein Dekan vor.
In anderen evangelischen Landeskirchen werden die Dekanate alsKirchenkreis oderPropstei bezeichnet. Von dem Dekanat als kirchlichem Aufsichtsbezirk eines Dekans ist aber der BegriffKirchenbezirk (beispielsweise in Baden und Württemberg) zu unterscheiden. Dabei handelt es sich um die Körperschaft, deren Gebiet jedoch in der Regel deckungsgleich mit dem Dekanat ist. In Österreich kommt dasSeniorat dem römisch-katholischen Dekanat am nächsten, allerdings ohne Visitationsrecht.
In derAlt-Katholischen Kirche in Deutschland ist ein Dekanat[5] eine Zusammenfassung von Gemeinden. Das Dekanat selber hat keine Aufgaben, wohl aber der für das Dekanat zuständige Dekan. Dazu gehören:
Der Dekan, ein Priester des Dekanates, wird aufgrund einer Wahl, die durch eine Versammlung der Geistlichen und der Kirchenvorstände des Dekanates erfolgt, vom Bischof ernannt.
Zahlreicheanglikanische Kirchen, beispielsweise dieChurch of England, teilen ihreArchidiakonate (englischarchdeaconries) in Dekanate(deaneries), die mehrere Kirchengemeinden(parishes) umfassen. Dafür gibt es auch den formaleren Begriffrural deanery („Landdekanat“),[6] dessen Dekan dannrural dean („Landdekan“) genannt wird – in urbanen Gebieten setzt sich in einigen Diözesen dafür auch der Titelarea dean („Gebietsdekan“) durch. Die Einrichtung derrural deaneries ist alt und entsprach ursprünglich der Untergliederung inHundreds („Hundertschaften“). Die heutigen Dekanatsgrenzen der Church of England gehen auf denArchdeaconries and Rural Deaneries Act 1874 (37 & 38 Vict., cap. 63) zurück.[7][8]
Das Dekanat der Church of England wird von einerSynode geleitet, welcher der Dekan vorsteht.
Mittelalterlich war das Amt des Dekans ein relativ hohes Amt. Wie der Bischof etwa dem Rang desFürsten entsprach, entsprach der Dekan dem Rang einesGrafen. Und sein Einflussgebiet hatte etwa dieselbe Größe. Dort, wo die Verwaltungsgliederung – vor der Schaffung der laizistischenpolitischen Gemeinde – auf Pfarren beruhte, hatte der Dechant eine bedeutende Rolle und verwaltete ein nicht unbeträchtliches Vermögen (vgl. den BegriffWidum und das Vermögen derPfarrpfründe). Daher wurden die Pfarrämter der Dekanatskirchen zu durchaus repräsentativen Anwesen ausgebaut, die manDechanthof nennt.
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