Curia Regis

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Curia Regis ist einlateinischer Begriff und bezeichnete den „Königlichen Rat“ oder „Gerichtshof des Königs“ als Verwaltungsbehörden des Königs.

Inhaltsverzeichnis

Heiliges Römisches Reich

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ImHeiligen Römischen Reich wurden mit „curia“ die aufReichs- undLandtagen getrennt beratendenStände sowie derHoftag bezeichnet.

Königreich England

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InEngland war im Mittelalter die Curia Regis eine Versammlung von Kronvasallen und geistlichen Herren des Reiches, die gewöhnlich dreimal jährlich nach einem Einberufungsbefehl am Hof zusammentrat, um den König zu beraten.

Mit dernormannischen Eroberung gelangte ab 1066 auch dieses am weitesten entwickelteFeudalsystem des europäischen Kontinents nach England. Aus den direktenVasallen der Krone, normannischen wie angelsächsischen, wurde eine Curia Regis gebildet. Ihre Aufgabe warRecht zu sprechen undSubsidien für den König zu bewilligen. Sie löste ihren Vorgänger, den angelsächsischenWitenagemot ab[1], einen Rat mit nur geringen Funktionen, weil zuvor Rechtsfälle nur selten bis zum obersten Gericht gelangten und die königlichen Verwaltungskosten bis dahin aus dem Landbesitz der Krone gedeckt werden konnten.[2]

Wilhelm der Eroberer beschnitt nach der Eroberung die Macht derEarls, die in angelsächsischer Zeit teils sehr ausgedehnte Ländereien besaßen. Er vergab kleine Ländereien an seine wichtigsten militärischen Verbündeten. Wilhelm war zwar ein absolutistischer Herrscher, suchte aber bei der Gesetzgebung stets den Rat der Curia Regis.

Die Earls rangen mit den Klerikern und dem König um Macht. 1215 zwangen sieJohann Ohneland, dieMagna Charta zu unterzeichnen. Diese sah vor, dass der König ohne Zustimmung des Rates abgesehen von denZehnten keine Steuern einziehen oder neu einführen durfte. Es wurde auch festgelegt, dass die Earls, sowie dieErzbischöfe,Bischöfe undÄbte vom König persönlich zur Versammlung, demParlément oder Parlament eingeladen werden mussten.

Im Jahr 1265 ludSimon V. de Montfort, der gegen seinen Schwager Heinrich III. rebellierte, seine Anhänger ohne vorherige königliche Zustimmung zu einem Parlament. Neben 120 Kirchenmännern und 23 Earls wurden auch je zweiRitter aus jeder Grafschaft und je zwei Bürger aus jedemBorough eingeladen – das erste Mal, dass Bürgerliche an einem englischen Parlament teilnahmen.

De Montforts neue Regeln wurden 1295 durchEduard I. mit demModel Parliament formell bestätigt. Mit der Zeit entwickelte sich daraus dasEnglische Parlament.

Siehe auch

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Einzelnachweise

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  1. Curia Regis. West's Encyclopedia of American Law, 2. Ausgabe (2008). Abgerufen am 8. September 2016.
  2. Iring Fetscher:Politikwissenschaft. Eine Vorlesungsreihe der Johann Wolfgang Goethe-Universität mit dem Hessischen Rundfunk, Band 3, Zweiter Teil,Zur Geschichte des englischen Parlamentarismus, Fischer Bücherei, Frankfurt 1968, S. 103ff.
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