Consumer-to-Consumer (deutsch„Verbraucher zu Verbraucher“,C2C) ist in derBetriebswirtschaftslehre, imE-Business und allgemein imMarketing derAnglizismus für eineGeschäftsbeziehung zwischen mindestens zweiPrivatpersonen, die alsVerbraucher fungieren.
Der im E-Business entwickelte Begriff kann auch verallgemeinernd für alle Geschäftsbeziehungen zwischen verschiedenenWirtschaftssubjekten oder zwischen zwei gleichen Wirtschaftssubjekten verwendet werden. Wirtschaftssubjekte sindPrivathaushalte (englischconsumer),Unternehmen (englischbusiness) und derStaat mit seineröffentlichen Verwaltung (englischadministration). DerWirtschaftswissenschaftlerThomas Schildhauer definiert wie folgt: „Consumer-to-Consumer ist die Bezeichnung für dieKommunikation und dieAbwicklung von Geschäftsbeziehungen undGeschäftsprozessen zwischenEndkunden bzw. Privatpersonen“.[1] Die Geschäftsbeziehung findet zwischen mindestens zwei Privatpersonen statt. „Consumer-to…“ beschreibt dasjenige Wirtschaftssubjekt, das die Geschäftsbeziehung angebahnt hat. Gegenstand der Beziehung kann einKaufvertrag,Mietvertrag, sonstigerVertrag oder einGesetz sein, aufgrund dessenGüter oderDienstleistungen gegenGeld (oder ausnahmsweise gegen andere Güter) ausgetauscht werden.
Als Wirtschaftssubjekte, die Geschäftsbeziehungen zueinander eingehen, kommen Privathaushalte (englischconsumer, Konsumenten), Unternehmen (englischbusiness) und der Staat mit seinenStaatsunternehmen oderGebietskörperschaften (englischadministration) in Betracht. Die Geschäftsbeziehungen zwischen einzelnen Wirtschaftssubjekten können wie folgt systematisiert werden:[2][3]
Auf diese Weise ergeben sich neun Kombinationen vonGeschäftsfeldern.[4]
Weitere Beispiele für Consumer-to-Consumer-Beziehungen sindCrowdfunding fürProjekte von Privatpersonen,Flohmärkte,Hauspersonal,Privatkredite oderReinigungskräfte in Privathaushalten.
Consumer-to-Consumer bedeutet, dass sich bei einem Kaufvertrag mindestens zwei Privatpersonen alsVertragsparteien gegenüberstehen. Das kann beispielsweise beim Verkauf vonGebrauchtwagen der Fall sein, imOnline-Handel ist beispielsweiseEbay dieTauschbörse, die zwischen Privatpersonen in deren Funktion als Käufer und Verkäufer vermittelt. Auch alleOnline Shops funktionieren auf diese Weise.[5] Ein besondererVerbraucherschutz (etwa eineGewährleistung) ist hiermit nicht verbunden, weil dieser einen gewerblichen Verkäufer (Unternehmer) voraussetzt.