AlsCEF-Maßnahme (continuous ecological functionality-measures, Übersetzung etwaMaßnahmen für die dauerhafte ökologische Funktion) werden im Bereich derEingriffsregelung Maßnahmen desArtenschutzes verstanden. Die gesetzliche Grundlage in Deutschland ergibt sich aus§ 44 Abs. 5 i. V. m.§ 15Bundesnaturschutzgesetz (Eingriffsregelung). Entscheidendes Kriterium ist, dass sie vor einem Eingriff in direkter funktionaler Beziehung durchgeführt wird. Eine ökologisch-funktionale Kontinuität soll ohne zeitliche Lücke gewährleistet werden. Es handelt sich um eine zeitlich vorgezogeneAusgleichsmaßnahme. Über ein begleitendesMonitoring wird der Erfolg kontrolliert.
CEF-Maßnahmen setzen direkt am betroffenen Bestand der geschützten Arten an. Sie sollen die Lebensstätte (Habitat) für die betroffenePopulation in Qualität und Quantität erhalten. Die Maßnahme soll dabei einen unmittelbaren räumlichen Bezug zum betroffenen Habitat haben und angrenzend neue Lebensräume schaffen, die in direkter funktionaler Beziehung mit dem Ursprungshabitat stehen.
Eine Gebäuderuine soll abgebrochen werden. Sie istLebensstätte für gesetzlich geschützteFledermäuse, für die der Verlust ihres Lebensraumes einen deutlichen Eingriff darstellen würde. Nach gesetzlicher Vorgabe sind daher vor Abbruch des Gebäudes im Rahmen einer CEF-Maßnahme geeignete Lebensräume neu zu schaffen: Für den Verlust von außen liegenden Spaltenquartieren (z. B. hinter Fensterläden) kann das Aufhängen vonNistkästen (in diesem Fall Flachkästen) an geeigneten Stellen (z. B. an anderen Gebäuden in der Nähe) wirksam sein. Es ist darauf zu achten, dass die CEF-Maßnahme die Situation der jeweilig verlustig gehenden Lebensstätte bestmöglich nachbildet, damit sie als Ausgleich für diese Lebensstätte und für die betreffende Art auch wirksam werden kann. So sind Fledermauskästen i. d. R. kein geeigneter Ausgleich für den Verlust von unterirdischen Winterquartieren, wie z. B. Unterkellerungen von Gebäuderuinen. Die Wirksamkeit von CEF-Maßnahmen muss vor dem Eintreten des Verlustes gewährleistet sein und durch ein Erfolgsmonitoring bestätigt werden, um ggf. nachgebessert zu werden.