DieBundesstraße 304 (Abkürzung:B 304) führt vonDachau nördlichMünchens durch die bayerische Landeshauptstadt überEbersberg,Wasserburg am Inn undTraunstein bis nachFreilassing an derStaatsgrenze zuÖsterreich (StadtSalzburg).
Die heutige Bundesstraße 304 folgt ungefähr der Route der alten Salzstraße, die vonSalzburg undBad Reichenhall überWasserburg Richtung München und weiter nachAugsburg führte und die zum Transport des Handelsguts diente. Später verband ein Postkutschendienst über sie München mitWien.[1]
Die heutige Trasse der B 304 war 1932 Teil der damaligenFernverkehrsstraße 10 (FVS 10). Während der weitaus längere Teil vonHomburg bisAugsburg die BezeichnungBundesstraße 10 erhielt, bekam der Streckenabschnitt von München bis Freilassing in der zweiten Phase der Reichsstraßennummerierung[2] die eigenständige Nummer 304. Der Verlauf der Straße wurde nach demAnschluss Österreichs im Jahr 1938 überSalzburg,Bad Ischl undBad Aussee bis nachTrautenfels verlängert (nunmehrSalzkammergut Straße B 145), wo sie an derEnnstal Straße B 320 (damalsReichsstraße 318) endete.[3]
Im ersten Referentenentwurf zum Bundesverkehrswegeplan 2030 sind insgesamt sieben Vorhaben zur B 304 genannt. Diese sind in drei Kategorien gelistet:
Drei Projekte sind im vordringlichen Bedarf (VB), ein Projekt im weiteren Bedarf mit Planungsrecht (WB*) und drei Projekte im weiteren Bedarf (WB) eingruppiert. Dabei handelt es sich um folgende Projekte:
| Kategorie | Projektnummer | Straßen- nummer | Abschnitt | Ausbauziel | Länge in km | Investitions- kosten in Mio. Euro | Nutzen- kosten- verhältnis | Umwelt- und naturschutz- fachliche Beurteilung | Städtebauliche Beurteilung | Planungssituation[A 1] |
|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|---|
| VB | B304-G020-BY | B 304 | Ortsumfahrung Obing | Neubau zweistreifig | 4,1 | 12,9 | 3,6 | mittel[4] | hoch | fertiggestellt; Verkehrsfreigabe 17. Juli 2020[5] |
| VB | B299-G130-BY-T03-BY | B 304 | Ortsumfahrung Altenmarkt (mitAubergtunnel) | Neubau zwei- bzw. vierstreifig | 7,8 | 52,6 | 4,9 | ohne Angabe | Planfeststellungsbeschluss ergangen | |
| VB | B299-G130-BY-T04-BY | B 304 | Ortsumfahrung Nunhausen/Matzing | Neubau zwei- bzw. vierstreifig | 6,2 | 21,7 | 7,4 | mittel[4] | Vorplanung läuft | |
| WB* | B304-G010-BY-T02-BY | B 304 | Ortsumfahrung Steinhöring | Neubau zweistreifig | 4,0 | 22,3 | >10 | mittel[4] | ohne Planungsbeginn | |
| WB | B304-G010-BY-T03-BY | B 304 | Ortsumfahrung Tulling | Neubau zweistreifig | 2,8 | 9,7 | 1,4 | gering[4] | ohne Planungsbeginn | |
| WB | B304-G010-BY-T04-BY | B 304 | Ortsumfahrung Forsting | Neubau zweistreifig | 3,9 | 11,2 | 2,2 | gering[4] | ohne Planungsbeginn | |
| WB | B304-G010-BY-T01-BY | B 304 | Ortsumfahrung Eglharting/Kirchseeon (Süd) | Neubau zweistreifig | 9,2 | 48,0 | 4,7 | mittel[4] | hoch | Umweltverträglichkeits-/ Variantenuntersuchung abgeschlossen |
| Gesamt | 38 | 178,4 |
Für diese Teilabschnitte wird die Flächeninanspruchnahme wie folgt angegeben[4]:
Folgende Projektvarianten wurden nicht in den ersten Referentenentwurf aufgenommen. Sie wurden ohne Dringlichkeit eingestuft und waren ausgeschieden[6]:
Mit „kein Bedarf“ (KB) wurde eingestuft:
An die Veröffentlichung des Referentenentwurfes schloss sich eine sechswöchige Öffentlichkeitsbeteiligung an. Nach Auswertung der eingegangenen Stellungnahmen lag ein überarbeiteter Kabinettsentwurf vor. Nach der Ressortabstimmung Ende Juli 2016 hat das Bundeskabinett den Plan am 3. August 2016 beschlossen.[7][8]
Bis zum 30. Juni 2015 bestand für LKW nach demBundesfernstraßenmautgesetz (BFStrMG) generell keineMautpflicht auf der B 304.[9] Seit dem 1. Juli 2018 sind Bundesstraßen für LKW ab 7,5 Tonnen generell mautpflichtig.[10]
Für den Neubau einer vierstreifigen Bundesstraße geht man von folgenden Brutto-Flächenbedarfen (Trassenbreiten inklusive Nebenflächen, Böschungen und Einschnitten) aus[4]:
Bei einer zweistreifigen Bundesstraße sehen die Werte wie folgt aus[4]: