| Bundeskanzleramt — BKAmt — | |
|---|---|
| Staatliche Ebene | Bund |
| Stellung | Oberste Bundesbehörde |
| Gründung | 1949 |
| Vorgänger | Reichskanzlei |
| Hauptsitz | Berlin |
| Chef des Bundeskanzleramtes | Thorsten Frei (CDU), Bundesminister für besondere Aufgaben |
| Bedienstete | ca. 900(Stand: April 2024)[1] |
| Haushaltsvolumen | 5,0 Mrd. €(2026) einschließlich Bundeskanzler[2] |
| Netzauftritt | bundesregierung.de |
DasBundeskanzleramt (BKAmt)[3] ist eineoberste Bundesbehörde, die dendeutschenBundeskanzler in seinen Aufgaben unterstützt. Es hat seinenHauptsitz bzw. ersten Dienstsitz in der BundeshauptstadtBerlin und seinenzweiten Dienstsitz in der BundesstadtBonn.Thorsten Frei (CDU) ist Chef des Bundeskanzleramtes undBundesminister für besondere Aufgaben.
Derzeit beschäftigt das Kanzleramt rund 900 Mitarbeiter (Stand: 2024) bei einem aktuellen Jahresetat von rund fünf Milliarden Euro (2026).[4] Einzige nachgeordnete Behörde ist derBundesnachrichtendienst.
Das Bundeskanzleramt hat die Aufgabe, die für die Arbeit des Bundeskanzlers erforderlichen Informationen zu beschaffen und bereitzuhalten. Dies geschieht vor allem durch engen Kontakt zu denBundesministerien, die ihrerseits über die ressortspezifischen Informationen verfügen. Da das Bundeskanzleramt die Bundesministerien koordiniert, zum Beispiel beiGroßen Anfragen, entspricht die innere Struktur des Bundeskanzleramtes den jeweiligen Ministerien – man spricht hier auch von „Spiegelreferaten“. Diese vonHans Globke geschaffenen politischen Abteilungen sollen zum einen die Arbeit der Fachministerien begleiten und zum anderen dem Bundeskanzler eine kompetente Verfolgung seiner Arbeit ermöglichen.[5] DemAuswärtigen Amt, demBundesministerium der Verteidigung und demBundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung entspricht beispielsweise dieAbteilung 2.
Des Weiteren nimmt das Bundeskanzleramt die administrativen Aufgaben derBundesregierung wahr.
DurchOrganisationserlass vom 6. Mai 2025[6] sind dem Geschäftsbereich des Bundeskanzleramtes zudem zugeordnet:
Diese Zuständigkeiten werden danach von einer Staatsministerin beim Bundeskanzler wahrgenommen.

Wie alle Behörden ist auch das Kanzleramt in einen Leitungs- und einen Arbeitsbereich gegliedert. Die verwaltungsmäßige Arbeit wird dabei von sieben Abteilungen wahrgenommen:[7]
Die Gruppen (bzw. die Abteilung 7) gliedern sich inReferate.
Dem Bundeskanzleramt ist ferner dieStiftung Wissenschaft und Politik und die DigitalService4Germany GmbH zugeordnet.
Zum Leitungsbereich des Bundeskanzleramtes gehören der Bundeskanzler, der Chef des Bundeskanzleramtes sowie die im Geschäftsbereich des Bundeskanzlers und des Kanzleramtschefs angesiedelten Staatssekretäre und Staatsminister.
Ihnen unterstehen die Abteilungsleiter, in der Regel im Amt einesMinisterialdirektors, deren gebündelte Informationen über den Chef des Bundeskanzleramtes Verwendung in Lagebesprechungen – wie der wöchentlich stattfindenden „Großen Lage“[8] – finden.
Der Bundeskanzler wird in seiner Arbeit vomKanzlerbüro (Leitung:Philipp Birkenmaier) mit vier Organisationseinheiten (011–014) unterstützt, der Chef des Bundeskanzleramts vomBüro Chef BK mit fünf Organisationseinheiten (021–025). Dem Kanzlerbüro angegliedert ist die StabstelleNationaler Sicherheitsrat mit den drei Referaten 031 (Geschäftsstelle), 032 (Strategische Vorausschau und Planung) und 033 (Integriertes Lagebild).

Die Behörde wird nicht vom Bundeskanzler direkt, sondern vomChef des Bundeskanzleramtes (abgekürzt:ChefBK) geleitet, der gemäß § 7 Abs. 1GOBReg zugleich die Geschäfte einesStaatssekretärs der Bundesregierung wahrnimmt.
Zum ChefBK ernennt der Bundeskanzler entweder einenStaatssekretär – in diesem Falle unterliegt der Amtsinhaber demBundesbeamtengesetz und kann vomBundespräsidenten als sogenannter „politischer Beamter“ gemäß§ 54BBG auch jederzeit in deneinstweiligen Ruhestand versetzt werden – oder er bestellt einenBundesminister für besondere Aufgaben zum ChefBK, dessen Stellung jedoch einem öffentlich-rechtlichenAmtsverhältnis entspricht und der alle Rechte eines Mitglieds der Bundesregierung genießt, wobei ihn der Bundeskanzler allerdings weiterhin ohne Weiteres entlassen kann (Art. 64 Abs. 1GG /§ 9 BMinG). In den Medien und der Öffentlichkeit ist daher auch die inoffizielle Bezeichnung(Bundes-)Kanzleramtsminister gebräuchlich.
Der ChefBK fungiert als zentrale Koordinierungsstelle für das Zusammenwirken der Bundesministerien, die ihn jederzeit über ihre Arbeit und dadurch über das gesamte Regierungshandeln des Bundes informieren. Er holt zudem im Umlaufverfahren die Entscheidungen der Bundesminister ein, wenn zwar eine Zustimmung der ganzen Bundesregierung erforderlich, eine mündliche Beratung jedoch nicht notwendig ist, und informiert sie wiederum über das Ergebnis sowie Entscheidungen des Bundeskanzlers. Außerdem obliegt ihm die langfristige Planung politischer Vorhaben der Bundesregierung und er ist zudem eine wichtige Verbindungsstelle zu den parlamentarischen Organen des Bundes, denBundesländern, gesellschaftlichen Gruppen und Einzelpersönlichkeiten sowie (gemeinsam mit dem Auswärtigen Amt) zu Repräsentanten ausländischer Staaten. Gemäß § 7 Abs. 2 GOBReg kann er an den Bundeskanzler gerichtete oder ihm vom Bundespräsidenten überwiesene Schreiben unmittelbar an den zuständigen Bundesminister weiterleiten.
Sofern der Bundeskanzler nicht selbst entscheidet, legt der ChefBK die Sitzungstermine des Bundeskabinetts und die jeweiligeTagesordnung fest und veranlasst die Einladung zu diesen Sitzungen. Außerdem leitet er die Runde der beamteten Staatssekretäre aller Bundesministerien, die regelmäßig zwei Tage vor jeder Kabinettssitzung stattfindet. An den Sitzungen des Bundeskabinetts und aller seiner Ausschüsse, einschließlich desNationalen Sicherheitsrats sowie den zuvor vorbereitend stattfindenden interministeriellen Besprechungen, nimmt der ChefBK gemäß § 23 Abs. 1 GOBReg ebenfalls teil – hat er den Rang eines Bundesministers, so besitzt er auch Stimmrecht. Die Vorlagen der Sitzungen müssen dem ChefBK mindestens eine Woche vor den Sitzungen zugeleitet werden. Die Einzelheiten von Übertragungen, die sich ausOrganisationserlassen des Bundeskanzlers bezüglich der Verlagerung von Geschäftsbereichen zwischen Bundesministerien ergeben, sind dem ChefBK mitzuteilen.
Er bereitet zudem die zweimal jährlich stattfindenden Zusammenkünfte derMinister- und Senatspräsidenten der deutschen Länder mit dem Bundeskanzler vor, indem er sich im Vorfeld unter seinem Vorsitz mit den Chefs derStaatskanzleien der Länder trifft.
Der ChefBK leitet auch die wöchentlichen Besprechungen der nationalen Sicherheitslage, die sogenannte „Nachrichtendienstliche Lage“ und die ihr folgende „Präsidentenlage“. Zudem ist ihm derBundesnachrichtendienst unterstellt – bestimmt ihn der Bundeskanzler auch zumBeauftragten der Bundesregierung für die Nachrichtendienste, so wirkt er auch direkt bei der Koordinierung der anderen beiden Nachrichtendienste des Bundes (Bundesamt für Verfassungsschutz undMilitärischer Abschirmdienst) mit.
DerNationale Normenkontrollrat unterstand bis 2021 seinerRechtsaufsicht.
DerBeauftragte der Bundesregierung für Kultur und Medien gehört zu seinemGeschäftsbereich.
Chefs des Bundeskanzleramtes
Bundesminister für besondere Aufgaben
Zur Unterstützung des Bundeskanzlers und des ChefBKs können weitere (beamtete) Staatssekretäre ins Bundeskanzleramt bestellt werden. Diese erhalten entweder als Beauftragte der Bundesregierung eigene Geschäftsbereiche oder wirken bei der Leitung der allgemeinen Verwaltung des Kanzleramtes mit. Außerdem hat der Bundeskanzler das Recht, sich selbstParlamentarische Staatssekretäre beizugeben, denen er ebenfalls eigene Aufgabenbereiche (so beispielsweise seit 1998/1999 alsKulturstaatsminister und seit 2005 alsIntegrationsbeauftragte) zuweisen kann und die ihn bei seiner politischen Arbeit (im Besonderen als seine Vertreter in Bundestag undBundesrat sowie deren Ausschüssen) unterstützen. Als einzigem Mitglied der Bundesregierung wird dabei dem Bundeskanzler seit 1999 dasPrivileg zugestanden, dass seine Parlamentarischen Staatssekretäre nicht Mitglieder desDeutschen Bundestages sein müssen. Seit Ende der 1970er Jahre ist es zudem allgemein üblich, dass der Bundeskanzler seine Parlamentarischen Staatssekretäre zuStaatsministern (gem.§ 8 ParlStG) ernennt. Der Bundeskanzler kann sie jederzeit entlassen (§ 4 ParlStG).
DerChef des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung und Sprecher der Bundesregierung untersteht zwar dem Bundeskanzler, ist aber eigenständiger Leiter einer Obersten Bundesbehörde im Amt eines Staatssekretärs und nicht dem Bundeskanzleramt zugeordnet.
Beamtete Staatssekretäre im Bundeskanzleramt
Parlamentarische Staatssekretäre beim Bundeskanzler
Staatsminister beim Bundeskanzler
Mit dem Antritt derRegierung Merz wurdeJacob Schrot Leiter des Kanzlerbüros. Dieser wurde im Januar 2026 vonPhilipp Birkenmaier abgelöst.[9][10] UnterOlaf Scholz wurde es vonJeanette Schwamberger, unterAngela Merkel vonBeate Baumann, unterGerhard Schröder vonSigrid Krampitz, unterHelmut Kohl vonJuliane Weber, unterHelmut Schmidt vonKlaus Dieter Leister und unterWilly Brandt vonReinhard Wilke geleitet.
Im Gründungsjahr 1949 ging man von 120 Mitarbeitern zuzüglich Arbeitshilfen für das Bundeskanzleramt aus. Von 150 stieg die Belegschaft in den darauffolgenden 20 Jahren auf 250. In der Zeit von BundeskanzlerWilly Brandt (1969–1974) erhöhte sich die Mitarbeiterzahl auf 450 und stieg dann bis zum Jahr 2016 kontinuierlich auf 640 an.[11] Anfang 2019 waren es dann bereits 750 Mitarbeiter, für die ein mindestens 460 Millionen Euro teurer Neubau errichtet werden soll.[12] Mit Stand April 2024 wird von ca. 900 Mitarbeitern berichtet.[1]
Zahlreiche Mitarbeiter werden von den Ministerien entsendet und finanziert.[13]
Als erstes Bundeskanzleramt dienten 1949 zunächst einige Räume desMuseum Koenig. Am 3. November 1949 übergab dasbelgische Militär dasPalais Schaumburg inBonn an die Bundesregierung. In den Jahren 1954 und 1955 wurde es um zwei eigenständige Erweiterungsbauten ergänzt. Von 1976 bis 1999 befand sich der Sitz des Bundeskanzleramtes in einemNeubau, der von derPlanungsgruppe Stieldorf geplant worden war, anschließend verblieb dort zunächst ein Zweitsitz. Von Mai 2001 bis Juli 2013 war das Palais Schaumburg zweiter Dienstsitz des Bundeskanzleramtes. Er ist der Zentralabteilung (Abteilung 1) bzw. dem Kanzlerbüro zugeordnet und mit etwa 20 Mitarbeitern für die Bearbeitung von Eingaben und Petitionen sowie besondere Aufgaben zuständig. Im August 2013 wurde der Bonner Dienstsitz aufgrund einer bis zum Jahr 2027 geplanten Sanierung (Stand: Februar 2024) des Palais übergangsweise in dasGebäude des Presse- und Informationsamts der Bundesregierung verlegt. Im Juni 2024 wurde bekannt, dass das Bundeskanzleramt das Palais Schaumburg als zweiten Dienstsitz in Bonn aufgeben wird, da die Sanierung durch wiederholte Kostensteigerungen nicht mehr wirtschaftlich sei. DieBundesanstalt für Immobilienaufgaben soll sich um eine „alternative, historisch angemessene Nutzung“ des Palais kümmern. Der zweite Dienstsitz soll in den Räumen des Presse- und Informationsamtes der Bundesregierung in Bonn bleiben.[14]
Von 1999 bis zum Einzug in ein neues Gebäude saß das Bundeskanzleramt übergangsweise in dem ehemaligenStaatsratsgebäude derDDR am BerlinerSchloßplatz (heute:European School of Management and Technology). Seit 2001 dient ein vonAxel Schultes entworfener Neubau im Berliner Spreebogen, durch denPlatz der Republik vomReichstagsgebäude getrennt, als Behördensitz. Das Gebäude öffnet sich zu einem zentralen Platz gegenüber demPaul-Löbe-Haus, der als Bürgerforum gestaltet werden soll. Es ist Teil der „Band des Bundes“ genanntenGebäudegruppe amSpreebogenpark. In dem Gebäude arbeiten zurzeit auch Mitarbeiter desKulturstaatsministers.
Artikel
52.520278913.3690929Koordinaten:52° 31′ 13″ N,13° 22′ 8,7″ O