AlsBundesgesetz werden in derBundesrepublik Deutschland diejenigen einfachenGesetze bezeichnet, für die der Bund nach der Kompetenzordnung desGrundgesetzes in Art. 70 ff. GG dieausschließliche oderkonkurrierendeGesetzgebungszuständigkeit hat,[1] die aufBundesebene verabschiedet werden und die bundesweite Geltung beanspruchen. AlsBundesrecht wird darüber hinaus das gesamte in Deutschland auf Bundesebene geltendeRecht bezeichnet, beispielsweise auch das Grundgesetz oderRechtsverordnungen der Bundesminister.
Bundesgesetze werden vomDeutschen Bundestag beschlossen. Sie kommen zustande, wenn derBundesrat zustimmt bzw. nicht widerspricht (Art. 77,Art. 78 GG).[2] Dementsprechend werden sie entweder alsZustimmungsgesetze oder alsEinspruchsgesetze bezeichnet. Sie sindGesetze im formellen Sinne, weil sie vom Parlament (derLegislative) in einem formellenVerfahren verabschiedet wurden, während die aufgrund der Ermächtigung inArt. 80 GG von der Bundesregierung oder einem Bundesminister (derExekutive) erlassene Rechtsverordnungen als Gesetze im materiellen Sinne bezeichnet werden. Die Literatur geht bei der Differenzierung mitunter noch weiter. Einige Rechtslehren vertreten die Meinung, dass Rechtsverordnungen i. S. d.Art. 80Grundgesetz überhaupt nicht als (materielles) Gesetz bezeichnet werden sollten.[3]
Bundesgesetze werden vomBundespräsidenten nach Gegenzeichnung ausgefertigt und imBundesgesetzblatt verkündet. Rechtsverordnungen werden von der Stelle, die sie erlässt, ausgefertigt und grundsätzlich auch im Bundesgesetzblatt verkündet (Art. 82 GG).
Zu den Bundesgesetzen zählen neben den einfachen Parlamentsgesetzen und den entsprechenden Rechtsverordnungen auch dieEuropäische Menschenrechtskonvention sowie das Grundgesetz für die Bundesrepublik Deutschland, das allen übrigen Bundesgesetzen vorgeht. Nach derVölkerrechtsklausel inArt. 25 GG sind auch die allgemeinen Regeln des Völkerrechtes Bestandteil des Bundesrechtes.
Bundesgesetze stehen in derNormenhierarchie über denLandesgesetzen.Bundesrecht bricht Landesrecht. DieserGeltungsvorrang ist inArt. 31 GG normiert.
DieVerwaltungskompetenz für die Bundesgesetze liegt allerdings grundsätzlich bei den Ländern (Art. 83 GG).[4]
Formelle Bundesgesetze sind beispielsweise dasStrafgesetzbuch, dasBürgerliche Gesetzbuch oder dieZivilprozessordnung. Ein Bundesgesetz im materiellen Sinn ist die vom Bundesverkehrsministerium erlasseneStraßenverkehrs-Ordnung.