Binnenwasserstraße werden dieWasserstraßen, alsoschiffbareVerkehrswege, innerhalb einerLandmasse genannt. Darunter fallen größereFlüsse undKanäle ebenso wie durch sie angebundeneBinnenseen.
Wie imfolgenden Kapitel erläutert, ist der Begriff ‚Binnenwasserstraße‘ nicht gleichbedeutend mit ‚Binnenschifffahrtsstraße‘.
Auf Grundlage des AbkommensEuropean Agreement on Main Inland Waterways of International Importance (AGN) führt dieWirtschaftskommission für Europa (UNECE) eine Datenbank der entsprechenden Wasserstraßen. Die Liste enthält -neben einer Nummerierung analog zu denEuropastraßen- die CEMT-Klassifizierung und nennt u. U. vorhandene Einschränkungen der Schiffbarkeit sowie Ausbauziele.[1]

Die deutschen Binnenwasserstraßen sind überwiegend im Eigentum des Bundes und somitBundeswasserstraßen. Daneben gibt es in einigen BundesländernLandeswasserstraßen.
Es geltenschifffahrtsrechtlich:
Eine Binnenwasserstraße kann hinsichtlich der vorrangigen Nutzung und der dementsprechend geltenden Verkehrsregeln entweder eine Binnenschifffahrtsstraße sein oder eine Seeschifffahrtsstraße.[2]Unter entsprechenden technischen Voraussetzungen dürfen auch Binnenschiffe auf Seeschifffahrtsstraßen verkehren und Seeschiffe auch auf Binnenschifffahrtsstraßen.
Das sogenannteCEMT-Klassifizierungssystem ist in derWasserstraßen- und Schifffahrtsverwaltung des Bundes am 24. März 1993 durch Erlass desBundesverkehrsministeriums für die Klassifizierung der deutschen Binnenwasserstraßen eingeführt worden. Auskunft über die mögliche Befahrbarkeit gibt hier auch die Binnenschifffahrtsstraßen-Ordnung oder dasElektronische Wasserstraßen-InformationssystemELWIS.
SieheListe der schiffbaren Flüsse und Kanäle in Frankreich
Der Unterlauf derMemel verbindet alsWasserstraße E41 die StadtKaunas mit demKurischen Haff.
Polens wichtigste Wasserstraßen sind dieOder undWeichsel. Im Osten gibt es Anschluss an denDnepr-Bug-Kanal.
Wasserstraßen im Sinne des österreichischen Schifffahrtsrechts sind dieDonau (einschl.Donaukanal in Wien) und ihre Nebengewässer sowie die Mündungsbereiche vonMarch,Enns undTraun.
Die Niederlande haben ein Binnenwasserstraßennetz von rund 6200 Kilometer Länge, das überwiegend aus Kanälen besteht.
Die Binnenwasserstraßen werden nachSchiffbarkeit ihresFahrwassers/ihrerFahrrinne in Klassen je nach maximaler Größe der Schiffe untergliedert. Hierbei sind die Hauptabmessungen Länge und Breite entscheidend. ZulässigeAbladetiefen, Höhe über der Wasserlinie und Tonnenangaben sind grundsätzlich variabel (z. B. wasserstandsabhängig), werden aber als zusätzliche Orientierungshilfe angegeben. Die europaweite Klassifikation dient der Förderung eines einheitlichen Binnenwasserstraßennetzes. Das von einer Arbeitsgruppe derWirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (englisch:Economic Commission for Europe, ECE) 1992 erarbeitete Klassifizierungssystem ist von derEuropäischen Verkehrsministerkonferenz (frz. CEMT, daher auch die BezeichnungCEMT-Klassen) übernommen worden.

| Klasse | Länge | Breite | Tiefgang | Typ |
|---|---|---|---|---|
| VII | 285 | 34,20 | 2,50 – 4,50 | Schubverband mit 3x3Leichtern |
| VIc | 280 | 22,80 | 2,50 – 4,50 | 3x2 Leichter |
| VIc | 195 | 34,20 | 2,50 – 4,50 | 2x3 Leichter |
| VIb | 195 | 22,80 | 2,50 – 4,50 | 2x2 Leichter |
| VIa | 110 | 22,80 | 2,50 – 4,50 | 1x2 Leichter |
| Vb | 185 | 11,40 | 2,50 – 4,50 | 2x1 Leichter |
| Va | 110 | 11,40 | 2,50 – 4,50 | Großes Rheinschiff |
| IV | 085 | 09,50 | 2,50 – 3,00 | Europaschiff |
Mit dieser fiktiven Klasse werden nicht klassifizierte Wasserstraßen bezeichnet, auf denen trotzdem regelmäßig Schifffahrt, z. B. durch Sportboote oder Ausflugsschiffe, stattfindet.
Regionale Klassen für kleinere Binnenschiffstypen, im Detail unterschiedlich definiert östlich und westlich der Elbe. Klasse I–III entspricht derPéniche bzw. demGroß-Finow-Maß, BM-500 undGustav-Koenigs-Klasse. Gilt z. B. für dieSaar vonSaarbrücken bisSaargemünd, km 91,40 – km 64,98.

Als Europawasserstraße wird jeder Kanal und Fluss bezeichnet, der es den sogenanntenEuropaschiffen erlaubt, diese Wasserstraße zu befahren. Das Europaschiff ist einBinnenschiff und hat eine einheitlich festgelegte Größe, die für alle europäischen Wasserstraßen Gültigkeit hat. Das Europaschiff hat folgende Abmessungen: Länge 85 m × Breite 9,50 m × Tiefgang 2,50 – 3,00 m.
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die vom sogenannten „Großen Rheinschiff“ oderGroßmotorgüterschiff befahren werden können. DasGroße Rheinschiff hat die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 m – 4,50 m.
Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die vonSchubverbänden mit zweiLeichtern hintereinander gekoppelt befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 172 m – 185 m × Breite 11,40 m × Tiefgang 2,50 – 4,50 m. Dieser Schiffstyp ist auf allen vorgenannten Wasserstraßen außer demNeckar beheimatet. DerMain hat nur von der Mündung bis Kilometer 174,20 Vb, danach bis Kilometer 384,07 Va, dieMosel hat von der Mündung bis an die deutsch-französische Grenze, Kilometer 242,20, Klasse Vb, dieSaar von km 87,20 bis zur Mündung beiKonz.

Bezeichnet Binnenwasserstraßen, die von Schubverbänden mit zwei Leichtern nebeneinander gekoppelt, befahren werden können. Ein Schubverband mit zwei Leichtern hat hierbei die Abmessungen: Länge 110 m × Breite 22,80 m × Tiefgang 2,50 m – 4,50 m.
Wie Klasse VIa, jedoch mit vier, also zwei nebeneinander + zwei davor. Die Abmessungen können dabei eine Länge von 195 m × Breite 22,80 × Tiefgang 2,50 – 4,50 betragen. Diese Schiffstypen sind nur auf den ganz großen Binnenwasserstraßen, wieRhein,Donau,Rhone undWaal, beheimatet.
Wie Klasse VIb, jedoch mit sechs Leichtern, entweder 3x2, oder 2x3 Leichter. Maximale Abmessung 280 m × 22,80 m, oder 195 m × 34,20 m. Diese Zusammenstellungen verkehren nur aufMittel- und Niederrhein, vonBad Salzig bis zur niederländischen Grenze, in Abhängigkeit vom Wasserstand.
Wie Klasse VIb, jedoch mit neun Leichtern im Verband 3×3, also drei Reihen zu je drei Schiffen nebeneinander. Die Abmessungen betragen dabei Länge 285 m × Breite 34,20 m × Tiefgang 2,50 – 4,50 m.
| Gewässer | Klasse | von – bis |
|---|---|---|
| Donau | VI | unterhalb vonRegensburg |
| Donau | Vb | oberhalb bisMain-Donau-Kanal |
| Elbe | Va | von tschechischer Grenze bisWittenberge |
| Elbe | VIb | von Wittenberge bis zumHamburger Hafengebiet |
| Elbe | Va | unterhalb des Hamburger Hafengebiets |
| Fulda | 0 | zwischenKassel undHann. Münden |
| Lahn | 0 | zwischenWetzlar und der Mündung |
| Main | Vb | im unteren Teil |
| Main | Va | im oberen Teil |
| Mosel | Vb | bis an französische Grenze |
| Rhein | VIb | Basel bisBad Salzig (km 564,3) |
| Rhein | VIc | von Bad Salzig bis niederländische Grenze |
| Weser | VIb | unterhalbBremen |
| Weser | IV | oberhalb Bremen |
| Gewässer | Klasse | von – bis |
|---|---|---|
| Datteln-Hamm-Kanal | IV | (teilweiser Ausbau auf Vb läuft) |
| Dortmund-Ems-Kanal | IV | (teilweiser Ausbau auf Vb läuft) |
| Vb | Hafen Dortmund – Abzweigung des Wesel-Datteln-Kanals | |
| Elbe-Seitenkanal | Vb | |
| Main-Donau-Kanal | Vb | |
| Mittellandkanal | Vb | |
| Nord-Ostsee-Kanal | VIb | |
| Rhein-Herne-Kanal | Vb | Duisburg-Ruhrorter Häfen – HafenVictor |
| IV | Hafen Victor – Abzweigung des Dortmund-Ems-Kanal (Ausbau auf Vb läuft) | |
| Wesel-Datteln-Kanal | Vb |