DasBezirksamt Schopfheim war ein staatlicher Verwaltungsbezirk imLand Baden, der vom 23. April 1810[1] bis 1. April 1938 existierte.
Schopfheim war bereits zu Zeiten derMarkgrafschaft Hachberg-Sausenberg Zentralort einer Verwaltungseinheit,Schopfheimer Viertel der Landgrafschaft Sausenberg.
Als 1809 beschlossen wurde dasOberamt Rötteln aufzulösen, wurden dessen Gemeinden den neu gebildetenBezirksämtern Lörrach, Kandern und Schopfheim zugeteilt.[2] Das neue Bezirksamt wurde demWiesenkreis zugeordnet und kam nach dessen Auflösung 1815 zum Dreisamkreis.
DasBezirksamt Kandern wurde 1819 aufgelöst und die GemeindenEndenburg, Kirchhausen[3] und Schlächtenhaus[4] dem Bezirksamt Schopfheim zugeordnet.[5]
Nach der badischen Verwaltungsreform von 1832 gehörte das Bezirksamt Schopfheim zumOberrheinkreis. Nach der erneuten Reform von 1864 wurde das Schopfheimer Amt Teil desLandeskommissärbezirks Freiburg, der bis 1938 die übergeordnete Staatsbehörde blieb. 1864 wurden in Baden auch Kreisverbände errichtet, die zur gemeinsamen Wahrnehmung von kommunalen Selbstverwaltungsaufgaben durch die Gemeinden mehrerer staatlicher Amtsbezirke dienten. Die Gemeinden des Amtsbezirks Schopfheim gehörten hier zum Kreis Lörrach, das Bezirksamt selbst hatte keine Selbstverwaltungsaufgaben, sondern war nur Teil der Staatsverwaltung.
1857 wurdenVerwaltung und Rechtspflege unterer Instanz voneinander getrennt. Die Bezirksämter wurden reine Verwaltungseinheiten, die Rechtsprechung wurde von Amtsgerichten übernommen.[6]
Zum 1. April 1885 wurde die GemeindeNeuenweg-Heubronn vom Bezirksamt Schopfheim abgetrennt und demBezirksamt Schönau zugewiesen.[7]
Durch dieVerordnung über die Vereinfachung der inneren Verwaltung vom 18. Januar 1924[8] wurde das Bezirksamt Schönau aufgehoben und die bisher dort zugehörigen Gemeinden dem Bezirksamt Schopfheim zugeschlagen. Außerdem wurde die GemeindeTodtmoos des ebenfalls aufgehobenenBezirksamtes St. Blasien dem Amt Schopfheim zugeordnet.
Das Bezirksamt wurde durch dasGesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936.[9] per 1. Oktober 1936 aufgehoben.
Die Gemeinden Bernau, Brandenberg, Todtnau und Todtnauberg wurden demAmtsbezirk Neustadt und damit dem Kreis Freiburg zugeteilt. Dossenbach, Minseln, Nordschwaben, Todtmoos und Wehr kamen zumAmtsbezirk Säckingen und damit zum Kreis Waldshut. Alle übrigen Gemeinden des Schopfheimer Bezirks kamen zumAmtsbezirk Lörrach und blieben damit auch beim Kreis Lörrach. Durch Verordnung vom 1. Juli 1936 wurde der Aufhebungstermin 1. Oktober zunächst aufgeschoben, während die Verschiebungen zu anderen Amtsbezirken per 1. Oktober erfolgten.
Mit Verordnung vom 28. Oktober 1936 wurde nur für Aufgaben der Wehrbezirkseinteilung die Aufhebung doch sofort wirksam.[10]Mit Verordnung vom 25. November 1937 wurde auch für den bisherigen Amtsbezirk Schopfheim dasGesetz über die Neueinteilung der inneren Verwaltung vom 30. Juni 1936 per 1. April 1938 voll in Kraft gesetzt.[11]
Durch dasGesetz über die Landkreisselbstverwaltung in Baden (Landkreisordnung) vom 24. Juni 1939[12] wurden die bisherigen Kreise per 15. Juni 1939 aufgelöst und die neuen Landkreise traten an deren Stelle. Der bisherige Kreis Lörrach als Verband derkommunalen Selbstverwaltung und das staatliche Bezirksamt Lörrach wurden durch den Landkreis Lörrach als unterer staatlicher Verwaltungsbezirk (Organleihe) und gleichzeitigSelbstverwaltungskörperschaft ersetzt. Die Gemeinden des ehemaligen Bezirksamtes Schopfheim gehören heute zumLandkreis Lörrach.
Kreis Freiburg: | Breisach (1924 aufgehoben) |Emmendingen |Ettenheim (1924 aufgehoben) |Freiburg |Kenzingen (1872 aufgehoben) |Neustadt |Staufen (1936 aufgehoben) |Waldkirch (1936 aufgehoben) | |
Kreis Lörrach: | Lörrach |Müllheim |Schönau (1924 aufgehoben) |Schopfheim (1936/38 aufgehoben) | |
Kreis Offenburg: | Gengenbach (1872 aufgehoben) |Kehl (bis 1881Kork) |Lahr |Oberkirch (1936 aufgehoben) |Offenburg |Wolfach |