EinBeruf ist „jede aufErwerb gerichtete Beschäftigung, die sich nicht in einem einmaligen Erwerbsakt erschöpft“ (BVerfGE 97,228[1]). Unter „Beruf“ wird oft eine systematisch erlernte, spezialisierte, meistens mit einemQualifikationsnachweis versehene Tätigkeit verstanden. Der Begriff ist abzugrenzen vomumgangssprachlichen AusdruckJob, der eineTätigkeit zum Erwerb bezeichnet, die nur vorübergehend ausgeübt wird oder nicht an eine besondere Eignung oder Ausbildung gebunden ist.
Beruf geht auf „berufen“ (mhdt.beruofen) zurück, einerPräfixbildung des Verbs „rufen“.
Die Ständelehre des Mittelalters kannte die „vocatio interna“ und die „vocatio externa“. Im Mittelalter betrachteten insbesondere Theologen den Beruf unter zwei Teilaspekten, dem „inneren Beruf“ (lateinischvocatio spiritualis odervocatio interna) und dem „äußeren Beruf“ (lateinischvocatio externa).[2]Martin Luther übersetzte das lateinischevocatio als die Berufung durch Gott. „Jeder bleibe in dem Beruf, in dem ihn Gottes Ruf traf“ oder „Jeder bleibe in der Berufung, in der er berufen wurde“ (1 Kor 7,20 EU). Er verwendete das Wort Beruf auch für den Stand, das Amt und dieArbeit des Menschen in der Welt. Luther hatte beide Aspekte zusammengefasst, weil für ihn Christen bei jederTätigkeit einer inneren und äußeren Berufung folgten. Diese innere Berufung mache jede Tätigkeit, auch die in der Familie, zum Beruf.[3]Vocatio interna ist die von Gott ausgehende innere Berufung einer Person zum heiligen Amt (Priester oder Mönch), die durchGisbert Voetius in seiner „Politica ecclesiastica“ (1663–1676) neues Gewicht erhielt. Die innere Berufung ist das eingenommene geistliche Amt, die äußere Berufung betraf weltliche Berufsstände.
Im Rahmen der späterenSäkularisierung verschwanden diespirituellen Bestandteile, während die soziale Verpflichtung im Rahmen der Arbeitsteilung erhalten blieb.[4] Über Beruf und Berufsausbildung wurden in denZünften die handwerklichen Aktivitäten gesteuert und die ständische Gesellschaftsordnung repräsentiert. Erst seit dem Übergang in das 19. Jahrhundert erhält der Begriff Beruf jenen Inhalt einer eine fachliche Qualifikation voraussetzenden, in der Regel mit einem Erwerbseinkommen verbundenen Tätigkeit. Beruf ist „der Kreis von Tätigkeiten mit zugehörigen Pflichten und Rechten, den der Mensch im Rahmen der Sozialordnung als dauernde Aufgabe ausfüllt und der ihm zumeist zum Erwerb desLebensunterhaltes dient“.[5] Der SoziologeMax Weber sieht 1925 im industriellen Beruf die „Spezifizierung, Spezialisierung und Kombination von Leistungen“, die für Personen die „Grundlage einer kontinuierlichen Versorgungs- und Erwerbschance“ bildeten.[6] Seit Webers Definition werden Berufe amtlich erfragt und in Statistiken veröffentlicht. Die amtliche deutsche Statistik versteht unter Beruf „die auf Erwerb gerichteten, besondere Kenntnisse und Fertigkeiten sowie Erfahrung erfordernden und in einer typischen Kombination zusammenfließenden Arbeitsverrichtungen … und die in der Regel auch die Lebensgrundlage für ihn und seine nicht berufstätigen Angehörigen bilden.“
Berufsinhalt sind neben derEinkommenserzielung und dem Erwerb vonRentenansprüchen auch der persönliche Lebensinhalt, Interessen, Wertvorstellungen und Ziele, die spezifische gesellschaftliche Wertschätzung und das soziale Ansehen.[7] Berufe und Berufsinhalte unterliegen heute einem mehr oder weniger starken Wandel insbesondere hinsichtlich derArbeitsbedingungen. DieBerufsausbildung war ursprünglich so gestaltet, dass der Mensch den einmal erlernten Beruf sein gesamtesBerufsleben ausüben sollte. Technischer Fortschritt, ökonomischer Wandel und zunehmendeArbeitsteilung haben jedoch weltweit dazu geführt, dass ganze Berufsgruppen überflüssig wurden und der Beruf als „Lebensaufgabe“ nicht mehr Begriffsinhalt darstellt. Das hängt mit dem Wandel von der Berufsorientierung hin zur Prozessorientierung zusammen, der durch die Veränderung derBerufsbilder und -anforderungen zum Berufswechsel undUmschulung zwingen kann.[8]
Die zur Ausübung eines Berufs erforderlichen Fähigkeiten und Kenntnisse werden durchAusbildung,Praxis oderSelbststudium erworben. Die Aufnahme in einenBerufsstand kann aber auch erfolgen durch Zuschreibung (adscription), etwa beiErbfolge (z. B. alsBauer,zünftiger Handwerker), durchGelöbnisse (Soldaten),Diensteide (Beamte) oder durchOrdination (Geistlicher).
Die meisten Berufe sind das Ergebnis fortschreitenderArbeitsteilung. Sie haben häufig eine jahrhundertelange Tradition, da viele von der Gesellschaft benötigte oder gewünschte Leistungen im Wesentlichen konstant geblieben sind. Daher rührt auch die auffällige soziale Erscheinung derBerufsvererbung.
Zu den ältesten, frühgeschichtlichen Berufen gehörenSchmied,Zimmermann,Heiler,Priester,Wandererzähler und -sänger undWächter. Seit demMittelalter fanden sich viele Berufsgruppen inZünften undGilden zusammen, die auch die Ausbildung des beruflichen Nachwuchses übernahmen. Auch „unehrliche Berufe“ bildeten eigene Organisationen. DieStändeliteratur verzeichnet entsprechend derStändeordnung eine sich innerhalb derFrühen Neuzeit etablierte Vielfalt der Berufe mit ganz unterschiedlichen Qualifizierungs- und Tätigkeitsmerkmalen sowie Rahmenbedingungen. Die Komplexität der Berufskonzepte steigert sich entsprechend dem Fortschrittin der Technik undin der Wissenschaft.
In einigen Berufen wird auf die sogenannteBerufung des/der Einzelnen besonderer Wert gelegt (zum BeispielPfarrer,Priester, aber auchArzt,Lehrer,Apotheker,Richter). EinWissenschaftler erhält einen „Ruf“ auf eine Professorenstelle, wenn eineHochschule ihn gern in ihrem Kollegenkreis hätte.Diechristliche Soziallehre postuliert einePflicht zur Arbeit.In Artikel 24 der Verfassung der DDR (vom 6. April 1968) stand unter anderem:Jeder Bürger der DDR hat das Recht auf Arbeit. [...] (2) Gesellschaftlich nützliche Tätigkeit ist eine ehrenvolle Pflicht für jeden arbeitsfähigen Bürger. Das Recht auf Arbeit und die Pflicht zur Arbeit bilden eine Einheit.[9]
DasGrundgesetz garantiert dasGrundrecht derfreien Berufswahl, denn alle Deutschen haben das Recht, Beruf,Arbeitsplatz undAusbildungsstätte frei zu wählen (Art. 12 Abs. 1GG). Unter Beruf versteht man verfassungsrechtlich jede auf Dauer angelegte, der Einkommenserzielung dienende menschliche Betätigung.[10] Dem verfassungsrechtlichen Berufsbegriff sind zwei Elemente immanent, nämlichLebensaufgabe undLebensgrundlage. Für den Beruf als Lebensaufgabe ist wesentlich, dass jemand eine innere Beziehung zu seinem Beruf hat, für den er sich verpflichtet und verantwortlich fühlt.[11] Lebensgrundlage setzt wiederum voraus, dass ein Beruf für eine gewisse Dauer gegen Entgelt ausgeübt wird.[12] Gerhard Pfennig erklärt den Berufsstatus am Beispiel der Soldaten und verweist darauf, dasswehrpflichtigeSoldaten lediglich eine öffentliche Dienstleistung erfüllten. Der soldatische Dienst als Beruf komme lediglich fürBerufssoldaten in Frage, deren Wehrdienst durch die soldatische Laufbahn zu einem Beruf geworden sei.[13] Der Begriff des Berufs ist dabei nicht auf bestimmte traditionelle oder rechtlich fixierte Berufsbilder beschränkt, sondern umfasst jede frei gewählte Form der (erlaubten) Erwerbstätigkeit und ist daher für die Entwicklung neuer Berufsbilder offen.[14]
Einem Beruf ist also eine nicht nur kurzfristige Tätigkeit immanent; ebenso muss er auf Einkommenserwerb abzielen (Erwerbstätigkeit). Der BegriffEinkommen ist weit auszulegen, hierunter können neben dem typischen Geldeinkommen auch Naturalleistungen (Deputatlohn wie freie Wohnmöglichkeit, Speisen und Getränke) verstanden werden.
Man unterscheidet denerlernten und denausgeübten Beruf. Der erlernte Beruf beruht auf einer abgeschlossenen Berufsausbildung undurkundlich bestätigtem Qualifikationsnachweis. Ausgeübter Beruf ist die von einemArbeitnehmer tatsächlich verrichtete Tätigkeit, für welche keine abgeschlossene Berufsausbildung nachgewiesen werden kann. Wer den Beruf ausübt, für den er eine Berufsausbildung abgeschlossen hat, ist im erlernten Beruf tätig. Wer hingegen in einem Beruf tätig ist, den er ursprünglich nicht erlernt hat, arbeitet in einem ausgeübten Beruf.Freie Berufe sind überwiegend selbständige Tätigkeiten, die nicht derGewerbeordnung unterliegen. Auch diese sind auf eine gewisse Dauer angelegt und beruhen auf fachlicher Vorbildung, unterscheiden sich von den anderen Berufen jedoch durch wirtschaftliche Selbständigkeit.[15]
Ein Berufstätiger kann sich mit seinem Beruf, mit seinemArbeitgeber oder mit beiden identifizieren. Wird eine Tätigkeit als wichtig für denSelbstwert einer Person erachtet, spricht man von der Identifikation mit dem Beruf („job involvement“).[16] Eine hohe Berufsidentifikation kann zu einer höheren und/oder besserenArbeitsleistung beitragen.
Der Beruf ist auch ein bedeutender Mechanismus für densozialen Status einer Person. Dabei gilt der berufliche Status in modernen Gesellschaften als der beste Einzelindikator für den sozialen Status einer Person. DasPrestige von Berufen hängt unter anderem von derQualifikation und dem erzielten Einkommen ab.[17]Der formale Status ergibt sich aus der Einteilung inArbeiter,Angestellte,Beamte undSelbständige, während der materielle Status meist auf die Einkommenshöhe reduziert wird.
Die Angabe des Berufs ist in allen Statistiken und Erhebungen zumArbeitsmarkt oder zur sozioökonomischen Lage weltweit unverzichtbar. Der Beruf ist nach wie vor ein dominierender Aspekt in der Beschreibung von Arbeitsmarktentwicklungen. Auch in der Vermittlungsarbeit der Arbeitsämter hat die Angabe des Berufs eine zentrale Bedeutung. EineBerufsklassifikation schafft für die Vermittlung die Möglichkeit, über sinnvolle und praxisgerechte Zusammenfassungen von ähnlichen beruflichen Tätigkeiten zu verfügen und anzuwenden.
International verwendet dieInternationale Standardklassifikation der Berufe (ISCO) seit 1957 ein Schema für die Eingruppierung von Berufen. In Deutschland nutzt dieBundesagentur für Arbeit seit Januar 2011 eine mit diesem Schema weitgehend kompatible Neusystematisierung der Berufe, die auch vomStatistischen Bundesamt alsKlassifizierung der Berufe übernommen wurde.
Heute wird dieBerufsausbildung (Inhalte, Dauer) in den meisten europäischen Ländern staatlich festgelegt. Die staatliche Reglementierung der Berufswahl findet aber in Deutschland und den meisten anderen Ländern ihre Grenzen im Grundrecht derBerufsfreiheit.
Wer welchen Beruf ausüben darf, wurde und wird in verschiedenen Kulturkreisen unterschiedlich gehandhabt. In Europa gilt prinzipiell das Recht der freien Berufsausübung, das jedoch einigen Einschränkungen unterliegt. Bei so genanntenreglementierten Berufen ist für die Ausübung eine entsprechende Ausbildung undQualifikation erforderlich: AlsArzt oderRechtsanwalt darf beispielsweise nur tätig sein, wer ein medizinisches bzw. juristischesHochschulstudium erfolgreich abgeschlossen, entsprechende Praxiserfahrung (Referendariat) nachweisen kann und die Zulassung einerÄrztekammer oderRechtsanwaltskammer besitzt. Ebenfalls unterliegt die Ausübunghandwerklicher Berufe bestimmten Einschränkungen: So ist beispielsweise zurselbständigen Ausübung eines Handwerks in Deutschland ein Fachschulabschluss zumStaatlich geprüften Techniker, Abschluss zumHandwerksmeister (Meisterbrief) oder Hoch- bzw. Universitätsabschluss erforderlich. (Novellierung der Handwerksordnung § 7.2)
Erfolgreich sozial herausgebildete Berufe entwickeln eine mehr oder minder ausgeprägteBerufsethik.
Die Abgrenzung zumJob wird meist durch den Aspekt der Dauerhaftigkeit vorgenommen. Job ist eine temporäre, kurzfristige Tätigkeit ohne innere Beziehung und Verantwortung zur Tätigkeit, eine Gelegenheitsarbeit. Das kommt beim Wort „jobben“ zum Ausdruck, mit dem eine vorübergehende Tätigkeit zwecks Einkommenserzielung umschrieben wird. Diese Abgrenzung findet auch in angelsächsischen Ländern statt, wo bei Beruf von „profession“ (lat.professio) oder „occupation“ die Rede ist und „job“ eher als Nebentätigkeit klassifiziert wird.
Der Berufsbegriff wird auch benutzt, um Einkommenserwerb und fachliche Qualifikation zu betonen. Berufsmusiker (Berufssportler, Berufssoldaten,Berufsrichter) sind fachlich ausgebildet und werden für ihre Arbeitsleistung bezahlt, Amateurmusiker oderLaienrichter hingegen kaum oder gar nicht.
Nach Angaben des Statistischen Bundesamtes[18] werden die Berufe in 369 so genannteBerufsordnungen unterschieden, in der alle existierenden Berufe eingruppiert sind, wodurch eineKlassifizierung der Berufe entsteht. Vgl.Frauenanteile in der Berufswelt.
(Quelle:[19])
- Maschinenbau- und Betriebstechnik 1.456.000
- Lagerwirtschaft, Post und Zustellung, Güterumschlag 1.158.000
- Unternehmensorganisation und -strategie 1.137.000
- Fahrzeugführung im Straßenverkehr 946.000
- Elektrotechnik 568.000
- Fahrzeug-, Luft-, Raumfahrt- und Schiffbautechnik 563.000
- Geschäftsführung und Vorstand 532.000
- technische Produktionsplanung, -steuerung 529.000
- Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 523.000
- Hochbau 478.000
- Büro und Sekretariat 1.589.000
- Erziehung, Sozialarbeit, Heilerziehungspflege 1.409.000
- Verkauf (ohne Produktspezialisierung) 1.219.000
- Unternehmensorganisation und -strategie 1.218.000
- Reinigung 1.022.000
- Gesundheits- und Krankenpflege, Rettungsdienst und Geburtshilfe 952.000
- Verwaltung 899.000
- Arzt- und Praxishilfe 686.000
- Lehrtätigkeit an allgemeinbildenden Schulen 604.000
- Altenpflege 602.000
Wer einen Beruf erlernt hat (z. B. über eine Lehre oder über ein akademisches Studium) und diesen ausübt istBerufsträger. MancheBerufsbezeichnungen sind gesetzlich geschützt (z. B. Arzt, Rechtsanwalt).
- Günter Lanczkowski, Gustaf Wingren, Heinz-Horst Schrey: Art.Beruf I. Religionsgeschichtlich II. Historische und ethische Aspekte III. Protestantismus und Katholizismus der Neuzeit. In:Theologische Realenzyklopädie 5 (1980), S. 654–676 (zur Kultur- und Begriffsgeschichte)
- Werner Dostal, Friedemann Stooß, Lothar Troll:Beruf – Auflösungstendenzen und erneute Konsolidierung. In:Mitteilungen zur Arbeitsmarkt- und Berufsforschung, Nr. 3, Nürnberg 1998, S. 438–460 (Artikel, sowi-online.de; mit einer Übersicht über Definitionen des Begriffs Beruf).
- Gerald Sailmann:Der Beruf. Eine Begriffsgeschichte. Transcript, Bielefeld 2018,doi:10.1515/9783839445495.
Deutschland:
Österreich:
- Berufslexikon. Arbeitsmarktservice, 2010, abgerufen am 17. Dezember 2012 (Umfangreiche, jährlich aktualisierte statistische Informationen zu den einzelnen Berufen und Berufsgruppen sowie Ausbildungseinkommen).
- ↑https://www.bundesverfassungsgericht.de/SharedDocs/Entscheidungen/DE/1998/02/fs19980217_1bvf000191.html#abs94
- ↑Karin Rebmann/Walter Tenfelde/Tobias Schlösser,Berufs- und Wirtschaftspädagogik, 2011, S. 92.
- ↑ARSP, Ulfrid Neumann/Lorenz Schulz,Verantwortung in Recht und Moral, Beiheft 74, 2005, S. 41.
- ↑Jan Kruse,Geschichte der Arbeit und Arbeit als Geschichte, 2002, S. 31.
- ↑Werner Conze,Geschichtliche Grundbegriffe, Artikel Beruf, Band 1, 1972, S. 490–508.
- ↑Max Weber,Wirtschaft und Gesellschaft, 1925, S. 80.
- ↑Karin Rebmann/Walter Tenfelde/Tobias Schlösser,Berufs- und Wirtschaftspädagogik, 2011, S. 92.
- ↑Martin Honecker,Grundriss der Sozialethik, 1995, S. 469.
- ↑Volltext
- ↑BVerfGE 7, 377, 397
- ↑Gerhard Pfennig,Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen, 1960, S. 50.
- ↑Gerhard Pfennig,Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen, 1960, S. 51.
- ↑Gerhard Pfennig,Der Begriff des öffentlichen Dienstes und seiner Angehörigen, 1960, S. 51.
- ↑Bundesverfassungsgericht, Urteil vom 11. Juni 1958, Az. 1 BvR 596/56, BVerfGE 7, S. 377, 397(online) (Memento vom 28. Januar 2016 imInternet Archive).
- ↑so die Definition des BFH in BStBl. 1958 III, 134, 137.
- ↑Jeannette Hron:Motivationale Aspekte von beruflicher Perspektive, 2000, S. 77.
- ↑Marco Schneider:Reliabilität und Validität der Messung von beruflichem Status, 2008, S. 43.
- ↑www.destatis.de Datenreport 2008 Arbeitsmarkt (PDF).
- ↑Erwerbstätige nach Wirtschaftsbereichen und Berufsgruppen. Abgerufen am 12. September 2022.