
DieBenediktinische Konföderation (lat.Confoederatio Benedictina) ist seit 1893 der internationale Zusammenschluss der Klosterverbände desBenediktinerordens; sie istföderalistisch organisiert.
Ihre Mitglieder sind 19 selbständige benediktinischeKongregationen mit zusammen 7147 Mönchen (Stand: 2015).[1] Des Weiteren sind ihr Benediktinerinnenföderationen, -kongregationen und -klöster mit insgesamt 13725 Ordensfrauen konsoziiert (Stand: 2014).[2] Die monastischen Kongregationen der Mönche werden jeweils von einemErzabt,Abtpräses,Generalabt oder Generalprior geleitet. Gemeinsam bilden sie die „Benediktinische Konföderation“. Ihr Haupt und oberster Repräsentant ist derAbtprimas, der seinen Sitz in der PrimatialabteiSant’Anselmo in Rom hat, die auch die gleichnamigeBenediktineruniversität beherbergt. Alle vier Jahre treffen sich sämtliche Äbte und höheren Oberen der Konföderation in Rom zumÄbtekongress, der über aktuelle Entwicklungen und die geistliche Ausrichtung des benediktinischen Mönchtums berät und auch den Abtprimas wählt.
DerzeitigerAbtprimas ist der gebürtige AllgäuerJeremias Schröder (bis dahin Abtpräses derKongregation von St. Ottilien), der am 14. September 2024 zum Nachfolger von AbtGregory Polan (Abtei Conception) gewählt worden ist. Er ist der 11. Abtprimas, der vierte Deutsche und der dritte Missionsbenediktiner von St. Ottilien in diesem Amt.
PapstLeo XIII. (1878–1903) bestimmte mit demBreveSummum semper vom 12. Juli 1893, dass alle Kongregationen der schwarzen Benediktiner zu einerKonföderation zusammenzuschließen seien.[3] Für die Leitung der Konföderation schuf er das Amt desAbtprimas, der zugleich Abt des Kollegsklosters Sant’Anselmo auf demAventin sein sollte. Zum ersten Abtprimas ernannte der Papst den Abt von Maredsous,Hildebrand de Hemptinne, aus derBeuroner Kongregation. Dieser und seine Nachfolger erhielten aber nicht die Vollmacht einesGeneralsuperiors über den Orden, d. h. sie können nicht über die Klöster und selbständigen Ordenskongregationen verfügen, sondern sind quasiPrimates inter pares der Benediktiner. Mit einem eigens für die Benediktinerkonföderation geschaffenen Ordensgesetz, der „Lex propria benedictina“, wurde die Konföderation von PapstPius XII. (1939–1958) im Jahre 1952 reglementiert.[4] Damit wurden klare Regelungen zum Verhältnis der Ordenskonföderation zurRömischen Kurie und dem damit verbundenen Eigenrecht geschaffen. Das Gesetzeswerk wurde 1985 und erneut 2008 überarbeitet und von derKongregation für die Institute geweihten Lebens und für die Gesellschaften apostolischen Lebens genehmigt. Während des 20. Jahrhunderts traten auch nicht den schwarzen Benediktinern angehörende benediktinische Ordenszweige, wie z. B. dieOlivetaner, der Konföderation bei. Die Benediktineräbte wählen auf ihrem alle vier Jahre stattfindenden Äbtekongress den Abtprimas, für zunächst 8 Jahre und dann gegebenenfalls für weitere vierjährige Amtszeiten.
Klöster „extra Congregationes“ sind die mit der Konföderation konsoziierten KlösterLe Bouveret,Chevetogne,Tyburn Monasteries,San Benedetto (Norcia),Saint-Joseph de Clairval inFlavigny-sur-Ozerain mit deren TochtergründungSt-Pierre-St-Paul (Solignac) und die Congregation Notre-Dame d'Esperance mit derzeit acht Klöstern.
DieNiederländische Kongregation löste sich 2005 auf, die verbleibenden Klöster schlossen sich der Kongregation von Subiaco und der Kongregation der Verkündigung an.[4]Die Cassinensische Kongregation fusionierte 2013 mit der Sublazenser Kongregation, die 1872 von ihr abgetrennt worden war; die wiedervereinigte Kongregation trägt nunmehr den Namen Sublazensisch-Cassinensische Kongregation.