Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Bauordnungen (Deutschland)

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

DieBauordnung (BauO) oderLandesbauordnung (LBO) des jeweiligenLandes ist einLandesgesetz und Kern des jeweiligenBauordnungsrechts. DieLänderkompetenz im Bauordnungsrecht wurde in einemRechtsgutachten des Bundesverfassungsgerichts festgestellt.

Anforderungen bei Bauvorhaben

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Die jeweilige Landesbauordnung regelt als Bauordnungsrecht die Anforderungen, die bei Bauvorhaben zu beachten sind. Dagegen werden die Bedingungen, auf welchenGrundstücken überhaupt und in welchem Art und Ausmaß gebaut werden darf, durch dasBauplanungsrecht bestimmt. Die Anforderungen der Bauordnung beziehen sich hauptsächlich auf dieBebauung; dazu gehören zum Beispiel:

Ziel der Bauordnungen ist es, Gefahren für Leib und Leben abzuwenden, Schäden an fremden Sachen zu vermeiden, sowie dieöffentliche Sicherheit und Ordnung zu gewährleisten. Von Verkehrsverbänden kritisiert wird, dass bei den Zuwegungen von Gebäuden und Grundstücken bislang dieVerkehrssicherungspflicht desBürgerlichen Gesetzbuches (BGB), die Regeln derWiener Straßenverkehrskonvention, die Allgemeinen Verwaltungsvorschriften zurStraßenverkehrs-Ordnung (VwV-StVO) sowie dasBehindertengleichstellungsgesetz (BGG) und dasÜbereinkommen der Vereinten Nationen (UN) über die Rechte von Menschen mit Behinderungen weder in der Musterbauordnung noch in den Länderbauordnungen umgesetzt wurden.[1] Sie fordern deshalb eindeutige Regelungen, dass zu bewohnten und öffentlich genutzten Gebäuden grundsätzlich zumindest markierte Wege für denFußverkehr vom öffentlichen Gehweg bis zu den Zu- und Abgängen der Gebäude führen müssen. Diese sind nach den in Deutschland geltenden Regelwerken zu dimensionieren, und der Hauptzugang mussbarrierefrei erreichbar sein. Dagegen setzt sich in den Länderbauordnungen allmählich durch, dass die Rollstuhl-Zugänglichkeit von Wohneinheiten stärker berücksichtigt wird[2][3] und Stellplätze für Fahrräder, Kinderwagen und gesondert auch fürGehhilfen (z. B.Rollstühle,Rollatoren) einzurichten sind[4][5].

Andere Regelungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Neben diesen materiellen Regelungen regeln die Bauordnungen auch die Formalien des Bauordnungsrechts wie

Die Bauordnung wird ergänzt durch zugehörigeErlasse undDurchführungsbestimmungen sowietechnische Baubestimmungen und bauaufsichtlich eingeführteRechtsnormen.

Auch weitere Themenbereiche zählen zum Bauordnungsrecht – beispielsweise dieGaragenverordnung, Prüfungsbestimmungen zuSchornsteinen undKaminen,Betrieben,Kleinkraftwerken usw.

Gleiches gilt auch für die Bauordnungen derLänder inÖsterreich. Gewisse zusätzliche Einschränkungen können die einzelnenGemeinden in derGemeindebauordnung oder derGemeindesatzung festlegen.

Geschichte

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Die antiken Wurzeln der heutigen Bauordnungen[6] gehen auf innerhalb berufsständischer Organisationen wieZünften undBauhütten überlieferte Anforderungen an Bauwerke zurück. Mit dem Anwachsen der Städte nahmen die Sicherheitsanforderungen an Bauwerke zu. Insbesondere die Brandgefahr wuchs erheblich. Um dem entgegenzuwirken, wurden im späten Mittelalter städtische Bauordnungen geschaffen.[7][8]

In der Zeit desAbsolutismus kam es zu einer Verlagerung der Rechtsetzung von den Kommunen hin zu den Ländern und Staaten, außerdem gewann die Gestaltung der Bauwerke zunehmend Bedeutung in den Bauordnungen. Durchgehender Grundgedanke blieb aber bis in die 1980er Jahre das Prinzip derPrävention durch die Überwachung von Seiten der öffentlichen Hand.

Danach setzte in Deutschland im Zuge derEntbürokratisierung eine Reihe von Bauordnungsnovellen ein, die durch mehr Eigenverantwortlichkeit vom Präventionsprinzip Abschied nahmen, das heißt, die Verantwortung für die Einhaltung der Vorschriften liegt beimBauherrn, unterstützt durch dieBauvorlageberechtigten. Verstöße werden seitdem im Nachhinein zunehmend durchBußgelder geahndet. Gab es 1995 noch in neun von 16 Ländern ein vereinfachtes Baugenehmigungsverfahren[9], ist dieses mittlerweile in allen 16 Landesbauordnungen verankert.

Musterbauordnung

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

DieMusterbauordnung (MBO) soll die dem Landesrecht unterliegenden Landesbauordnungen vereinheitlichen. Sie wird ständig aktualisiert von derBauministerkonferenz (ARGEBAU), in der alle Länder vertreten sind. Auf dieser Musterbauordnung basieren die Bauordnungen sämtlicher Länder. Die Musterbauordnung selbst ist kein Gesetz. Aus Gründen der Vereinfachung und Übersichtlichkeit wird in der Regel jedoch auf die Musterregelungen Bezug genommen, die im Bereich der Bauprodukte und Bauarten nahezu einheitlich in den Ländern übernommen sind. Die Länderbauordnungen enthalten deshalb im Wesentlichen übereinstimmende Vorschriften; sie unterscheiden sich nur in Details.[10][11] Die aktuelle Fassung der Musterbauordnung stammt aus dem Jahr 2002 und wurde zuletzt im November 2023 geändert. Die einzelnen Versionen werden auf der Webseite der Bauministerkonferenz veröffentlicht.[12]

Liste der Landesbauordnungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Die Tabelle enthält die Bezeichnungen der Bauordnung jedes Landes und das Datum der letztenNovellierung. Diese Liste ist alphabetisch nach Land sortiert.

LandTitelAbkürzungDatumLetzte ÄnderungLink
BWBaden-WürttembergLandesbauordnung für Baden-WürttembergLBO05.03.201018.03.2025[1]
BYBayernBayerische BauordnungBayBO14.08.200723.12.2024[2]
BEBerlinBauordnung für BerlinBauO Bln26.09.200520.12.2023[3]
BBBrandenburgBrandenburgische BauordnungBbgBO15.11.201828.09.2023[4]
HBBremenBremische LandesbauordnungBauO29.05.2024[5]
HHHamburgHamburgische BauordnungHBauO14.12.200513.12.2023[6]
HEHessenHessische BauordnungHBO28.05.201820.07.2023[7]
MVMecklenburg-VorpommernLandesbauordnung Mecklenburg-VorpommernBauO MV 201515.10.201509.04.2024[8]
NINiedersachsenNiedersächsische BauordnungNBauO03.04.201218.06.2024[9]
NRWNordrhein-WestfalenBauordnung für das Land Nordrhein-WestfalenBauO NRW 201821.07.201830.05.2024[10]
RPRheinland-PfalzLandesbauordnung Rheinland-PfalzLBauO24.11.199807.12.2022[11]
SLSaarlandLandesbauordnungLBO18.02.200412.12.2023[12]
SNSachsenSächsische BauordnungSächsBO11.05.201601.03.2024[13]
SASachsen-AnhaltBauordnung des Landes Sachsen-AnhaltBauO LSA10.09.201314.02.2024[14]
SHSchleswig-HolsteinLandesbauordnung für das Land Schleswig-HolsteinLBO06.12.2021[15]
THThüringenThüringer BauordnungThürBO02.07.2024[16]

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Werner Hoppe und Susan Grotefels:Öffentliches Baurecht – Juristisches Kurzlehrbuch für Studium und Praxis. C. H. Beck’sche Verlagsbuchhandlung, München 1995 (Erste Auflage); 3. Auflage unter Mitarbeit von Jan-Dirk Just und Bernd Schieferdecker mit dem TitelÖffentliches Baurecht. Bauplanungsrecht mit seinen Bezügen zum Raumordnungsrecht, Bauordnungsrecht, in der ReiheStudium und Praxis, München 2004,ISBN 3-406-52607-1

Baden-Württemberg

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Bayern

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Hans Koch, Paul Molodovsky, Gabriele Famers:Bayerische Bauordnung. Kommentar mit einer Sammlung baurechtlicher Vorschriften. Loseblattsammlung. Rehm Verlag,ISBN 978-3-8073-0152-5.
  • Alfons Simon, Jürgen Busse:BayBO. Kommentar. Loseblattkommentar. Verlag C. H. Beck,ISBN 978-3-406-44019-9.
  • Stefan Wolf:BayBO. Kurzkommentar. 4. Auflage. 2010,ISBN 978-3-556-02069-2.

Hessen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Nordrhein-Westfalen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • Horst Gädtke, Knut Czepuck, Markus Johlen, Andreas Plietz, Gerhard Wenzel u. a.:BauO NRW. Kommentar. 13. Auflage. Werner Verlag, 2019.

Rheinland-Pfalz

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Thüringen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Bernd Herzog-Schlagk:Bauordnungen (BauO). Hrsg. von FUSS e. V. Berlin 2015.
  2. Z. B. Landesbauordnung für Baden-Württemberg, zuletzt bearbeitet März 2015, § 35, Absatz 1.
  3. Z. B. Brandenburgische Bauordnung, zuletzt bearbeitet November 2010, § 45, Absatz 1.
  4. Z. B. Bauordnung für Berlin, zuletzt bearbeitet Juli 2011, § 50.
  5. Z. B. Brandenburgische Bauordnung, zuletzt bearbeitet November 2010, § 41, Absatz 5.
  6. Cornelius Steckner:Baurecht und Bauordnung. Architektur, Staatsmedizin und Umwelt bei Vitruv, in:Heiner Knell,Burkhardt Wesenberg (Hrsg.),Vitruv – Kolloquium 1982, Technische Hochschule Darmstadt 1984, S. 259–277.
  7. G. Bindung:Bauordnung (Baurecht), in:Lexikon des Mittelalters, 10 Bände, Metzler, Stuttgart 1977–1999, hier: Bd. 1, Spalte 1670–1671. (Online inBrepolis Medieval Encyclopaedias - Lexikon des Mittelalters, mit Bibliothekspasswort; Suchwort eingeben:Bauordnung).
  8. J.-P. Sosson:Roof and urban building regulations(Dach, II. Dach und städtische Bauordnungen), in:Lexikon des Mittelalters, 10 Bände, Metzler, Stuttgart 1977–1999, hier: Bd. 3, Sp. 414–415. (Online inBrepolis Medieval Encyclopaedias - Lexikon des Mittelalters, mit Bibliothekspasswort; Suchwort eingeben:Bauordnung).
  9. Hoppe/Grotefels:Öffentliches Baurecht, 1995, Seite 784/785
  10. Was ist die Musterbauordnung? (Memento vom 11. August 2017 imInternet Archive)Deutsches Institut für Bautechnik (DIBt)
  11. FAQ zum deutschen Regelungssystem für Bauprodukte und Bauarten - 1. Welche Rechtsgrundlagen gelten? Deutsches Institut für Bautechnik, abgerufen am 15. Juni 2020. 
  12. Bauministerkonferenz: Mustervorschriften und Mustererlasse
Bitte denHinweis zu Rechtsthemen beachten!
Normdaten (Sachbegriff):GND:4223882-1 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauordnungen_(Deutschland)&oldid=257540963
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp