DieEU-Baumusterprüfung ist Teil eines von derEuropäischen Union vorgeschriebenen undKonformitätsbewertung genannten Verfahrens, mit dem bestimmte Produkte vor derenInverkehrbringen auf die Einhaltung von Anforderungen aus EU-Rechtsakten zu prüfen sind. Die rechtliche Grundlage hierfür sind verschiedeneRichtlinien im Rahmen des sogenanntenNeuen Konzepts von 1985, auf dessen Grundlage europaweit einheitliche Mindestanforderungen zu gewährleisten sind.[1] Baumusterprüfungen werden durchBenannte Stellen durchgeführt.
Eine Baumusterprüfung ist u. a. im Geltungsbereich der folgenden EU-Richtlinien möglich:
Bei der ATEX Richtlinie 2014/34/EU wird die EU-Baumusterprüfung gefordert für:
Die ATEX-Leitlinien zur Richtlinie 2014/34/EU, 1. Ausgabe vom April 2016, beschreibt folgende Schritte:[2]
1. Hersteller erstellt die technische Dokumentation und Baumuster.
2. Die EU-Baumusterprüfung wird bei einerBenannten Stelle beantragt.
3. Die Übereinstimmung mit den Schutzzielen der Richtlinie (Essential Safety and Health Regulations (ESHR)) wird durch dieBenannte Stelle geprüft und deren Erfüllung durch die EU-Baumusterprüfbescheinigung bestätigt.
4. Der Hersteller produziert das Produkt in Übereinstimmung mit dem geprüften Baumuster.
5. Der Hersteller stellt eineEU-Konformitätserklärung aus. Diese ist bei einigen (aber nicht allen) EU-Richtlinien Bestandteil des Lieferumfangs des Produkts. Das Produkt wird mit demCE-Kennzeichen und der Nummer derBenannten Stelle gekennzeichnet.
Üblicherweise werdenharmonisierte Normen zur Überprüfung angewendet. Hier gilt dieVermutungswirkung, so dass mit dem Erfüllen dernormativen Prüfungen die Richtlinie als erfüllt gilt.