Baulos

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AlsBaulos wird in derBauwirtschaft gemäߧ 5 Abs. 2VOB/A die Aufteilung derBauleistung inTeilleistungen (Teillose) oder nachFachgebieten (Fachlose) bezeichnet.

Inhaltsverzeichnis

Allgemeines

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Der Begriff des Bauloses ist abgeleitet vomProduktionslos derIndustrie, das inLosfertigung hergestellt wird. Alle Baulose innerhalb einesBauvertrags ergeben die Bauleistung.[1] Die Aufteilung in Fach- und Teillose ist unter anderem aus Gründen derMittelstandsförderung bei größerenöffentlichen Aufträgen vorgesehen. Auch bei Beschaffung von Fahrzeugen oder ähnlichem, wie z. B. Booten, spricht man von Baulosen, wenn eineSerie gleichartiger Fahrzeuge in Teilaufträgen an verschiedene Hersteller oder nacheinander vergeben wird.

Verfahrensablauf

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Soweit sie nicht ohnehin rechtlich erforderlich ist, kann die Aufteilung in Baulose auch aus folgenden Gründen stattfinden:

  • Einerseits findet eine Aufteilung nach verschiedenen Arbeiten statt. So werden bei einem Hausbau dieInstallationen fürWasser,Strom oderGas in anderen Fachlosenausgeschrieben als z. B.Maurerarbeiten, damit diese Arbeiten von Fachleuten und Fachfirmen durchgeführt werden (gewerkemäßige Vergabe).
  • Ein weiterer Grund ist, wenn verschiedeneBaulastträger an einer Maßnahme beteiligt sind, beispielsweise bei einerStraßenkreuzung zwischen einerBundesstraße und einerLandesstraße. Hier werden die Arbeiten derBaumaßnahme so auf verschiedene Lose verteilt, dass in jedem Teillos nur der Anteil aufgeführt ist, der von einem der Beteiligten bezahlt werden muss (zwischenBund undBundesland).
  • Zügigere Fertigstellung: Insbesondere bei Linienbauwerken wie Straßen werden die Arbeiten an mehrere Firmen vergeben, die gleichzeitig, aber in unterschiedlichen Straßenabschnitten arbeiten.

Ein Sonderfall ist die interne Aufteilung der Arbeiten in einerArbeitsgemeinschaft (ARGE) zur Ausführung unter den ARGE-Partnern in Lose (genanntLos-ARGE,unechte ARGE oderDach-ARGE).[2]

Die Aufteilung einer Baumaßnahme in Teillose darf nicht zum Ziel haben, den Auftragswert unter den Schwellenwert zu reduzieren (§ 3 Abs. 2VgV).

Überschreitet die Gesamtsumme den Schwellenwert (Bauleistungen: 5.538.000 Euro für 2024/2025), sind alle Baulose in denEU-Mitgliedstaaten auszuschreiben, bis 80 % der Gesamtsumme erreicht sind. Das heißt, es gibt ein 20 %-Kontingent, für das die Vorschriften der VOB/A nicht anzuwenden sind. Aber auch von diesem Kontingent sind alle Einzellose, die einen Wert von 1 Mio. € überschreiten, ebenfalls EU-weit auszuschreiben.

Österreich

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InÖsterreich bezeichnet ein Baulos die Einzelparzelle in einem Gartensiedlungsgebiet, das Baulos soll mindestens 250 m² haben, während ein selbständiger Bauplatz mindestens 500 m² haben soll.[3]

Einzelnachweise

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  1. Klaus W. Usemann:Gebäudetechnik: Lexikon der Begriffe. Oldenbourg Industrieverlag, 2001,ISBN 978-3-486-26395-4 (google.com [abgerufen am 3. Juni 2024]). 
  2. Horst Locher/Ulrich Locher,Das private Baurecht, 7. Auflage, 2011, RdNr. 589;ISBN 3-406-48523-5
  3. ktv_cott: Grundabteilungen - Allgemeine Erläuterungen. Abgerufen am 27. Oktober 2023. 
Normdaten (Sachbegriff):GND:7616324-6(lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Baulos&oldid=251930300
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