Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Bauartbedingte Höchstgeschwindigkeit

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie

Unterbauartbedingte Höchstgeschwindigkeit oderBauartgeschwindigkeit versteht man eine Fahrgeschwindigkeit, die bei ordnungsgemäßem Betrieb nicht überschritten werden soll oder kann.

Grundlagen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Innerhalb der Fahrzeugtechnik wird für ein einzelnes Fahrzeug oder einen bestimmten Fahrzeugtyp einebauartbedingte zulässige Höchstgeschwindigkeit festgelegt, die nicht überschritten werden darf, umSchäden am Fahrzeug oderSchädigungen durch dieses zu vermeiden.

Teils werden die Geschwindigkeitswerte vom Hersteller vorgegeben, insbesondere beispielsweise fürTriebfahrzeuge des Schienenverkehrs, teils von staatlichen bzw. amtlichen Organen wie in der Kraftfahrzeugtechnik. Der Begriff dient dazu,Kraftfahrzeuge zu typisieren, deren Benutzung ggf. einzuschränken und von gesetzlich bestimmten Auflagen und Anforderungen abhängig zu machen.

Die tatsächliche und reguläre Ausnutzung einer fahrzeugtechnisch bedingten Höchstgeschwindigkeit kann auch abhängig sein von der für den jeweiligenFahrwegs-Abschnittzulässigen Höchstgeschwindigkeit.

Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation inDeutschland undÖsterreich dar. Bittehilf uns dabei, die Situation in anderen Staaten zu schildern.

Rechtliches im Straßenverkehr

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Deutschland

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

In Deutschland definiert dieStraßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung in§ 30a StVZO eine „durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit“ als „Geschwindigkeit, die von einem Kraftfahrzeug nach seiner Bauart auf ebener Bahn bei bestimmungsgemäßer Benutzung nicht überschritten werden kann.“ In derFahrzeug-Zulassungsverordnung (FZV) findet sich in diesem Zusammenhang der Begriffbauartbedingte Höchstgeschwindigkeit (siehe§ 1 FZV).

In diesem Sinne differenziert die deutscheFahrerlaubnis-Verordnung (FeV)Fahrzeuge nach deren durch die Bauart bestimmter Höchstgeschwindigkeit und verbindet derenFahrerlaubnis mit Fahrerlaubnisklassen. Auch Gestattungen können daran geknüpft sein, so dürfen beispielsweise nachdeutscher Straßenverkehrs-Ordnung (StVO)Autobahnen undKraftfahrstraßen nur mit Kraftfahrzeugen benutzt werden, „deren durch die Bauart bestimmte Höchstgeschwindigkeit mehr als 60 km/h beträgt“ (§ 18 StVO). Diese Bestimmung sagt jedoch nichts über eine angeordneteMindestgeschwindigkeit, sondern besagt, dass die betreffenden Straßen mit bauartbedingt langsameren Fahrzeugen wieMopeds,Mofas,Tretrollern oderTraktoren nicht befahren werden dürfen.[1]

Österreich

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

In Österreich wird dieser Begriff auch alsBauartgeschwindigkeit bezeichnet. DasKraftfahrgesetz 1967 definiert ihn in § 2 Abs. 1 Z. 37a als „die Geschwindigkeit, hinsichtlich der auf Grund der Bauart des Fahrzeuges dauernd gewährleistet ist, dass sie auf gerader, waagrechter Fahrbahn bei Windstille nicht überschritten werden kann.“

Einzelnachweise

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Mindestgeschwindigkeit auf Autobahn und Co. bußgeldkatalog.de, abgerufen am 18. Mai 2021.
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Bauartbedingte_Höchstgeschwindigkeit&oldid=237317683
Kategorien:
Versteckte Kategorie:

[8]ページ先頭

©2009-2025 Movatter.jp