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Weisung Nr. 46

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(Weitergeleitet vonBandenbekämpfung)

DieWeisung Nr. 46,Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten, wurde vonAdolf Hitler am 18. August 1942 während desDeutsch-Sowjetischen Krieges erlassen. Sie erlaubte extreme Maßnahmen gegen Zivilisten und Widerstandskämpfer, wobei Juden generell mit Partisanen und Widerstand in Verbindung gebracht wurden. Die Weisung wurde vonSS undWehrmacht durch weitgehende Anordnungen umgesetzt. Die Ausbeutung desLebensraums im Osten und die Durchkämmung nachZwangsarbeitern kam im Kriegsverlauf hinzu. DieseBandenbekämpfung wurde auch in anderen Ländern vor allem auf dem Balkan und in Italien übernommen.

Am 18. Oktober 1942 wurde durch die Erweiterungen 46 a) und b), dem sogenanntenKommandobefehl, die Tötung von gefangen genommenen Soldaten alliierterKommandoeinheiten imSabotage- und Bandenkrieg befohlen.

Bandenbegriff und Entrechtung

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Die negative Belegung des BegriffsBande ist historisch begründet. Im Mittelalter wurden Mietstruppen, die für jede Sache zu kämpfen bereit waren, alsBanden bezeichnet. Im 18. und 19. Jahrhundert gab es großeRäuberbanden in Deutschland, so dass Polizei und Militär als Sicherheitskräfte ein engmaschiges Netz bildeten, um mit aller Härte gegen das „Räuberunwesen“ vorzugehen. SchonNapoleon soll den Begriff „Bandit“ mit Vorliebe zurKriminalisierung der spanischenGuerillero genutzt haben.[1]

Als die sowjetische und jugoslawische Partisanentätigkeit im Zweiten Weltkrieg zunahm, unterdrückteHimmler heroische Bezeichnungen wie „Partisan“, „Guerilla“ und „Freiheitskämpfer“ als ungeeignet für den Kampf gegen den „jüdisch-bolschewistischen“ Terror der „Banditen“ und „Gesetzlosen“. Diese jüdisch-bolschewistischen „Untermenschen“ seien „Straßenräuber“ und „Heckenschützen“.[2] Nicht nur die ähnlichen KategorienTerrorist,Brigant,Widerstandskämpfer,Freikorpsmitglied, Freiheitskämpfer,Spion oderSpäher konnten unter den Begriff „Bandit“ fallen, sondern die Nationalsozialisten verstanden darunter willkürlich auch unschuldige Zivilisten, Juden und feindlicheKommandoeinheiten (Gangster). Sie sollten getötet werden.[3]

Hitler selbst (einKarl-May-Fan) verglich den Kampf mit dem Nordamerikas gegen die Indianer, was einen Einblick in seine Vorstellung vonLebensraum und dem Siedlerleben in den Grenzgebieten gibt.[4]

Frühe Partisanenbekämpfung im „Osten“

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SS- und Polizeieinheiten

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In Polen konnten Heinrich Himmler,Kurt Daluege als Chef derOrdnungspolizei undReinhard Heydrich als Leiter desReichssicherheitshauptamtes bereits vor dem Überfall auf die Sowjetunion Erfahrungen mit Polizei- und Sicherheitsaufgaben in einem feindlichen Umfeld sammeln.[5] Im August 1940 wurde die Rolle der SS alsStaatsschutzkorps mit Aufgaben bei der Sicherung des eroberten Lebensraums durch Hitler bestätigt und im März 1941 dasKolonialpolizeiamt in die Ordnungspolizei integriert. Himmler stand der im Mai 1941 gebildeteKommandostab Reichsführer SS zur Verfügung.[6] Im Juli 1941 begann Himmler auskollaborierenden PolizistenSchutzmannschaften zu bilden, die dem Kolonialpolizeiamt unterstanden.[7] Während des Russlandfeldzuges galten „Säuberungsaktionen“ derEinsatzgruppen der Sicherheitspolizei und des SD hauptsächlich kommunistischen Funktionären, „Asiatisch-Minderwertigen“, „Zigeunern“ und „Juden“.[8]

Wehrmacht

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Die vonWalter Warlimont imOberkommando der Wehrmacht (OKW) für dasUnternehmen Barbarossa ausgearbeiteten Regelungen für die Sicherheit hinter der Front, sahen in verbrecherischen Befehlen (u. a.Kommisarbefehl) vor, dass SS und Wehrmacht Juden, Sowjetfunktionäre und politische Kommissare zur Tötung aussondern sollten. Damit sollte der Formierung eines ideologisch oder rassisch geprägten Widerstandes vorgebeugt und die unbehinderte Nutzung des erobertenLebensraums ermöglicht werden.[9] In den Richtlinien des OKW „für das Verhalten der Truppe in Rußland“ wurde von allen Soldaten „rücksichtsloses und energisches Durchgreifen gegen bolschewistische Hetzer, Freischärler, Saboteure, Juden“ und die restlose Beseitigung jeden Widerstandes gefordert. Durch Vorurteile und jahrelange Hetze bestand bei vielen Soldaten und Offizieren im Osten die Bereitschaft, Juden mit Partisanen gleichzusetzen. Den AufrufStalins zum Partisanenkrieg am 3. Juli 1941 sah Hitler als Chance, die Ausrottung der Juden mit der Partisanenbekämpfung zu verbinden.[10][11] DasOberkommando des Heeres gab im Oktober 1941 proaktiv eine Richtlinie an die Truppe heraus, die sich an dem traditionell harten Vorgehen des Heeres in früheren Konflikten (Deutsch-Französischer Krieg,Boxeraufstand,Herreroaufstand,Erster Weltkrieg,Niederschlagung der Münchener Räterepublik) orientierte.[12]

Weisung 46

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Am 18. August 1942 erließ Hitler die Weisung 46Richtlinien für die verstärkte Bekämpfung des Bandenunwesens im Osten alsGeheime Kommandosache. Darin wurde zunächst dasBandenunwesen beschrieben und dann wurden Gegenmaßnahmen so allgemein aufgeführt, dass – wie bei seinen Weisungen weit verbreitet – genügend Raum für dynamische Initiativen der Empfänger blieb.[13]

Bandenbekämpfungsanweisung

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  1. Alle operativen Einheiten wurden verpflichtet gegebenenfalls Resourcen zur Verfügung zu stellen.
  2. Die Truppen sollten die Initiative übernehmen und alle extremen Maßnahmen wurden erlaubt.
  3. Durch gerechtes Vorgehen sollte das Vertrauen der Zivilbevölkerung zurückgewonnen werden.
  4. Die lokale Bevölkerung sollte nur über das lebensnotwendigste verfügen, um den Banden die materielle Versorgung zu entziehen.
  5. Die Truppe wurde ermahnt, sich die Mitarbeit der Bevölkerung zu sichern.
  6. Gewarnt wurde vor einem zu großen Vertrauen in die einheimische Bevölkerung und insbesondere in Lokalkräfte.

Die Zusammenarbeit von SS und Wehrmacht wurde präzisiert. Die Wehrmacht sollte das Operationsgebiet vonBanditen „säubern“, während die SS und Polizei den Lebensraum sichern sollte und für die rassische „Säuberung“ zuständig war. Die Kräfte inReichsarbeitsdienst,Eisenbahntruppen undReichsforstamt sowie die Landwirtschaftsführer sollten zum Selbstschutz bewaffnet werden.[14]

Regelungen zur Umsetzung

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Bach-Zelewski, derHöhere SS- und Polizeiführer (HSSPF) für Russland Mitte wurde von Himmler zumInspekteur für die Bandenbekämpfung im gesamten Ostgebiet ernannt und hatte an ihn undMax von Schenckendorff (Heeresgruppe Mitte) für die Wehrmacht zu berichten.Walter Warlimont war im OKW für die Überwachung der Fortschritte in der Bandenbekämpfung zuständig.[4] Im November 1942 erging dieKampfanweisung für die Bandenbekämpfung im Osten. Darin wurde die Exekution vonBanditen undBandenverdächtigen im Kampf oder auf der „Flucht“ verlangt. Desertierte Partisanen sollten dagegen als Kriegsgefangene behandelt werden und nachweislich in Partisanenverbände gezwungeneBanditen sollten in Arbeitslager kommen. Dörfer, die die Partisanen unterstützt hatten, konnten kollektiv bis hin zum vollständigen Niederbrennen bestraft werden.[15] Im Dezember wurde Bach-ZelewskiChef der Bandenkampfverbände mit Entscheidungsvollmacht zur Planung und Durchführung von Antipartisanenoperationen und Weisungsbefugnis an die Höheren SS- und Polizeiführer.[16] Bach-Zelewski wurde von Wirtschaftsfachleuten unterstützt. Zivilisten wurden registriert und besteuert und alle verwertbaren Güter und Produkte wurden von Kommandos eingezogen, damit sie nicht denBanditen in die Hände fallen. Die erbeuteten Güter wurden zu Sammelpunkten gebracht, um für die weiteren Kriegsanstrengungen zu dienen. Wenn arbeitsfähige Einwohner von verdächtigen Dörfern die Bandenbekämpfungsaktionen überlebten, wurden sie meist zur Zwangsarbeit ins Reich deportiert.[17] DieBandenbekämpfung wurde auch zu einem Tauschgeschäft zwischen demGeneralbevollmächtigter für den Arbeitseinsatz,Fritz Sauckel, und Bach-Zelewski. Für die Bandenbekämpfung wurden gepanzerte Fahrzeuge im Gegenzug für die Ergreifung von Arbeitskräften (Arbeitserfassungsaktionen) zugesichert, so dass die HSSPF angewiesen wurden, diese Razzien zu unterstützen. Gefangene, die für den Arbeitseinsatz ungeeignet waren, solltenausgemustert werden, was einem Todesurteil gleichkam.[18]

Am 16. Dezember 1942 forderteWilhelm Keitel vom OKW in einer Anweisung brutale Maßnahmen gegen die „Pest“ der Partisanen, weil im Osten und auf dem Balkan nicht ausreichend Truppen zur Verfügung standen. Es ginge um „sein “oder „nicht sein“ und da könne man nicht auf dieGenfer Konvention achten. Der Truppe wurde erlaubt gegen Frauen und Mädchen vorzugehen, wenn es nur Erfolg bringen würde. Jeder Versuch, Menschen in diesen Partisanenoperationen zu schonen, werde als Verbrechen am deutschen Volk und Soldatentum angesehen. Kein Soldat werde wegen Handlungen während derBandenbekämpfung vor ein Gericht gestellt werden.[19]

Kommandobefehl als Erweiterung

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Hauptartikel:Kommandobefehl

Hitler war im Herbst 1942 laut Nachkriegsaussage vonAlfred Jodl betroffen von der Effizienz hervorragend ausgerüsteter Sabotagetrupps, die von den Briten aus der Luft oder von See abgesetzt wurden. Auch über die Kampfmethoden dieserKommandos war er aufgebracht. Walter Warlimont wurde deshalb von Jodl beauftragt einen Befehl auszuarbeiten, damit diese Kommandos wie sowjetische Partisanen behandelt werden sollten. Am 18. Oktober 1942 ergingen die Zusätze 46a und 46b zur Bandenbekämpfungsweisung, die sich mit demSabotage- und Bandenkrieg befassten und dann unter der BezeichnungKommandobefehl bekannter wurden und nur an Befehlshaber gingen. Alle Mitglieder feindlicher Kommandos sollten laut Hitler, ob in Uniform oder Zivil, ob bewaffnet oder unbewaffnet, im Kampf oder auf der „Flucht“ erledigt werden. Unter ihnen würden sich viele ehemalige Sträflinge befinden.[20]

Die West-Alliierten erhielten Kenntnis von der geheimen Erweiterung und ihre Fokussierung auf den Kommandobefehl führte dazu, dass dieser als eigenständiger Befehl unabhängig von der Bandenbekämpfung angesehen wurde.[21]

Aufarbeitung

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Die Mehrheit der deutschen Truppen, die in der Bandenbekämpfung eingesetzt wurden, begingen abscheuliche Kriegsverbrechen, zu denen sie offiziell ermuntert worden waren.[22] Bei denNürnberger Prozessen begründeten die Angeklagten ihre Brutalitäten mit der Illegalität des Widerstandes, um von den Aspekten der rassischen Verfolgung, der Zwangsarbeiteraushebung und wirtschaftlichen Ausbeutung abzulenken.[23] Bach-Zelewski diente als Zeuge, was ihm die Auslieferung an die Sowjetunion ersparte und die Möglichkeit für Relativierungen bot. Durch die wörtliche Übersetzung des NS-BegriffsBandenbekämpfung inPartisanenbekämpfung wurde der Sachverhalt (mit Ausnahme der Ermordung von Kommandosoldaten) zusätzlich mildernd dargestellt.[24]

Die deutsche Nachkriegsgesellschaft zeigte kein Interesse an einer Aufarbeitung. Die Ausarbeitung zuGeisel- und Partisanentötungen im Zweiten Weltkrieg derZentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen aus dem Jahr 1968 machte eine Strafverfolgung fast unmöglich.[25]

Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Dirk Freudenberg:Theorie des Irregulären: Partisanen, Guerillas und Terroristen im modernen Kleinkrieg. 1. Auflage. VS Verlag für Sozialwissenschaften, Wiesbaden 2008,ISBN 978-3-531-15737-5,S. 183. 
  2. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 76. 
  3. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. xvi. 
  4. abPhilip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 79. 
  5. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 48. 
  6. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 53. 
  7. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 55. 
  8. Helmut Krausnick:Hitlers Einsatzgruppen: Die Truppen des Weltanschauungskrieges 1938-1942. Fischer, 1989,ISBN 3-596-24344-0,S. 8. 
  9. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 50–52. 
  10. Andreas Hillgruber:Die Endlösung und das deutsche Ostimperium als Kernstück des rassenideologischen Programms der Nationalsozialisten. In:Vierteljahrshefte für Zeitgeschichte.Band 20,Nr. 2. München 1972,S. 145 f. (ifz-muenchen.de [PDF]). 
  11. Helmut Krausnick:Hitlers Einsatzgruppen: Die Truppe des Weltanschauungskrieges 1938-1942.S. 217. 
  12. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 77. 
  13. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 77 f. 
  14. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 78 f. 
  15. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 88. 
  16. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 105 u. 126. 
  17. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 145. 
  18. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 149. 
  19. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 89. 
  20. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 82 f. 
  21. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 83. 
  22. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 305. 
  23. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 112. 
  24. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 276 u. 279. 
  25. Philip W. Blood:Hitler's Bandit Hunters.S. 276.  (Im Buchtext fälschlich mit 1967 angeführt; Fußnote gibt korrektes Jahr an.)
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