
Aufwand ist in derWirtschaft allgemein der materielle oder ideelleEinsatz, den einWirtschaftssubjekt erbringen muss, um eineLeistung zu erstellen oder eineGegenleistung zu erhalten.Pendant ist derErtrag.
Wendet jemand Zeit auf (Zeitaufwand), liegt ein ideeller Aufwand vor, materieller Aufwand sind dieArbeit (Arbeitsaufwand) oder dasGeld (Aufwand im engeren Sinne). Der Aufwand vonRessourcen wird in Kauf genommen, um damit ein bestimmtesZiel zu erreichen. Der materielle ökonomische Aufwand dient der Erzielung vonErträgen. Er gilt wirtschaftlich als Einsatz vonVermögenswerten (wieRohstoffe,Maschinen),Arbeitskräften oderfremden Dienstleistungen. Deren Einsatz führt zu einemWertverzehr, der Aufwand genannt wird.[2]
Aufwand ist ein zentraler Begriff des externenRechnungswesen (Buchhaltung). Im Controlling und derKosten- und Leistungsrechnung werden dagegenKosten betrachtet. Das interne Rechnungswesen unterscheidet teilweise buchhalterischen Aufwand nach „Zweckaufwand“ und „neutralen Aufwand“, je nachdem ob es sich um Kosten des operativen Geschäfts handelt oder nicht.[3]
Das WortAufwendung tauchte ersichtlich erstmals im Jahre 1726 in der Gräflich-Leiningen-Grünstadtischen Successions- und Teilungsverordnung auf, das Wort Aufwand erst 1738 in einem Rechtslexikon.[4]
Für eine einheitliche Begriffsabgrenzung in derFachsprache sorgte 1929 erstmals der zurKölner Schule gehörende BetriebswirtErwin Geldmacher. Er schlug unter anderem die noch heute gültige Unterscheidung und Abgrenzung der Grundbegriffe wieLeistung, Aufwand,Erlös,Ertrag,Kosten undErfolg vor.[5]
Aufwand undErtrag sind die Erfolgsgrößen imexternen Rechnungswesen und werden zur Erstellung einer periodisiertenGewinn- und Verlustrechnung sowie zur Erstellung einerBilanz verwendet. Zur Ermittlung von gewinnwirksamen Aufwänden und Erträgen werden Leistungen des Unternehmens und damit verbundene Zahlungen einemGeschäftsjahr periodengerecht zugewiesen. Dies erfolgt überAbgrenzungen undAbschreibungen, mit denen Aufwand und Ertrag aus der Geschäftstätigkeit demjenigen Geschäftsjahr zugeordnet werden, dem sie wirtschaftlich zugehören, unabhängig davon, ob derZahlungsvorgang in einem anderen Geschäftsjahr stattgefunden hat oder stattfinden wird.
Ausgaben undEinnahmen sind ebenfalls dem externen Rechnungswesen, bzw. derBuchführung, zuzuordnen. Sie entstehen, wenn etwas gekauft bzw. verkauft wurde, unabhängig davon ob es schon bezahlt wurde oder nicht. Sobald effektive Zahlungen erfolgen, werden Ausgaben und Einnahmen zuAuszahlung undEinzahlung.
Aus- undEinzahlungen sind die grundlegenden Rechengrößen derInvestitionsrechnung und desTreasury. Sie bestimmen die Liquiditätsreserven des Unternehmens.
Kosten undErlöse werden als Begriffspaar iminternen Rechnungswesen, insbesondere in derKosten- und Leistungsrechnung verwendet. Es ist jedoch zu beachten, dass Erlöse nicht mitLeistung zu verwechseln sind.
Kosten und Erlöse sind kalkulatorische Größen. Sie tauchen weder in den Zahlungen des Unternehmens noch eins zu eins in Buchhaltung, Bilanz und Gewinn- und Verlustrechnung auf.
Unterschiede zwischen Kosten und Aufwand können beispielsweise entstehen, wenn
Kosten sind nicht per se einem Geschäftsjahr oder einer Zeitperiode zugeordnet. Oftmals werden bei einem Kostenvergleichdiskontierte Größen miteinander verglichen. Kosten sind weiterhin ein wesentlicher Bestandteil vonPreiskalkulationen. Dabei werden in der RegelErwartungswerte betrachtet, so dass die einkalkulierten Kosten keine direkte Entsprechung in Zahlungen oder Aufwänden haben. Hinzu kommen kalkulatorische Kostenelemente wie z. B.Wagniskosten.
Aufwand ist der inGeldeinheiten ausgedrückte Werteverzehr, der in einemUnternehmen in einemGeschäftsjahr anfällt.[6][7] Aufwand sind also auch Minderungen desVermögens, die nicht unmittelbar der Herstellung von Gütern und Dienstleistungen dienen, beispielsweise Spenden an gemeinnützige Organisationen.
Eine andere Definition sieht den Aufwand als Verminderung des bilanziellenEigenkapitals, die nicht aufEntnahmen,Kapitalherabsetzung oderGewinnausschüttung zurückzuführen ist.[8] Aufwand schlägt sich letztlich in einer Verminderung des betrieblichenReinvermögens nieder.[9]
Günter Wöhe und andere Autoren verstehen den Aufwand als den mit demFaktorpreis bewerteten Faktoreinsatz (auchenglischInput genannt).[10][11]
Aufwandskonten sind sämtliche Konten, die der Erfassung und Verrechnung von Aufwand dienen.[12] Aufwandskonten, derenBuchungen weder sachlich noch der Höhe nach als Kosten eingestuft werden können, werden nicht in die Kostenrechnung übernommen (neutraler Aufwand).[13]
AlsZweckaufwand versteht man denjenigen Teil des Aufwands, der direkt auf denBetriebszweck gerichtet ist und zeitlich in die betrachtete Periode fällt. Beim Zweckaufwand entspricht der Aufwand derFinanzbuchhaltung genau den betrieblichen Kosten, die in derKosten- und Leistungsrechnung erfasst werden. Der Zweckaufwand lässt sich weiter untergliedern in:
Der Zweckaufwand bildet zusammen mit denZusatzkosten dieGesamtkosten.
Alsneutralen Aufwand bezeichnet man den Teil des Aufwands, der keinen Kostencharakter hat (dem keine Kosten gegenüberstehen), der nicht auf denBetriebszweck gerichtet ist, der in Art und Höhe so außergewöhnlich ist, dass er nicht als Kosten verrechnet wird oder zeitlich einer anderen Periode zufällt.[14]
Durch dasBilanzrichtlinie-Umsetzungsgesetz sind seit Dezember 2005 unter anderem der neutrale Aufwand (Position 15) und das neutrale Ergebnis (Position 17) als Zwischengröße in derGewinn- und Verlustrechnung entfallen (§ 275 Abs. 2HGB).
In derKostenrechnung wird zwischen Aufwand und Kosten klar abgegrenzt:[15]
| Begriff | Unterart | Erläuterung |
|---|---|---|
| Aufwand, aber keine Kosten | neutraler Aufwand |
|
| Aufwand und gleichzeitig Kosten |
| |
| Kosten, aber kein Aufwand | Zusatzkosten | aufwandslose Kosten werden in der Finanzbuchhaltung nicht erfasst (kalkulatorischer Unternehmerlohn) |
Kalkulatorische Kosten sind Kosten, denen kein Aufwand (Zusatzkosten) oder ein Aufwand in unzureichender Höhe (Anderskosten) gegenübersteht.
Die Betriebswirtschaftslehre spricht überwiegend vom Aufwand, dessen grammatikalischer PluralAufwände ist. Doch wird dies nicht konsequent angewendet, so dass meist von „Aufwendungen“ (dem Plural desRechtsbegriffsAufwendung) die Rede ist. Aufwand und Aufwendung weisen unterschiedlicheBegriffsinhalte auf. Auch dasBilanz- undHandelsrecht sind hierbei nicht konsequent, denn§ 246HGB spricht von „Aufwendungen und Erträgen“, die Gliederungsvorschrift des§ 275 Abs. 2 HGB jedoch von „Materialaufwand“ und „Personalaufwand“ (§ 275 Abs. 2 Nr. 5 und Nr. 6 HGB), in § 275 Abs. 2 Nr. 8 HGB sind „sonstige betriebliche Aufwendungen“ vorgesehen. DasSteuerrecht spricht in§ 82b Abs. 1EStDV vomErhaltungsaufwand.
DieDeutsche Bundesbank untergliedert den Aufwand inMaterialaufwand,Personalaufwand,Abschreibung,Zinsaufwand, Betriebssteuern und übrige Aufwendungen.[16]