Auditeure waren Angehörige der Militärjustiz.
Zuerst inGustav Adolfs Kriegsrecht[1] genannt, hatten die Militärjustizbeamten imHeiligen Römischen Reich diestand- undkriegsgerichtlichen Untersuchungen zu führen, bei Stand- und Kriegsgerichten alsAnkläger,Strafverteidiger oderRichter zu fungieren und überhaupt alsjuristischer Beirat derMilitärbefehlshaber zu dienen.
InSachsen-Hildburghausen wurde im Verlauf der Errichtung der fürstlichen Garden erstmals im Jahr 1718 ein Auditeur angestellt.[2]
Es gabGarnisons-,Divisions-,Korps-,Feld- undGouvernements-Auditeure.Otto von Oehlschläger war General-Auditeur derPreußischen Armee und derKaiserlichen Marine, bevor er der zweite Präsident desReichsgerichts wurde.Ferdinand Perels war Auditeur derKaiserlichen Admiralität.
Ab 1900 hießen die AuditeureKriegsgerichtsrat und Oberkriegsgerichtsrat. Richterlicher Militärjustizbeamter konnte nach demReichs-Militärgesetz § 7, Abs. 1 vom 2. Mai 1874 nur werden, wer dieBefähigung zum Richteramt in einem der deutschenBundesstaaten erworben hatte.
In denÖsterreichisch-Ungarischen Streitkräften lautete die Bezeichnung Auditor mit dem vorangestellten Dienstgrad. (z. B. Oberstleutnant-Auditor)
In derSchweizerischenMilitärjustiz tragen die Staatsanwälte nach dem Militärprozss (MStP)[3] die FunktionsbezeichnungAuditor (Art. 4 Satz 1 lit. e, Art. 4b MStP).
Christian Dietrich Grabbe, derDramatiker desVormärz, war acht Jahre Auditeur inDetmold.
Die Affäre umAdolf Hofrichter 1909 inWien nahmMaria Fagyas zur Vorlage für ihrenverfilmten RomanDer Leutnant und sein Richter (New York 1970). Eine zentrale Figur ist der Hauptmann-Auditor Kunze.