Movatterモバイル変換


[0]ホーム

URL:


Zum Inhalt springen
WikipediaDie freie Enzyklopädie
Suche

Archidiakon

aus Wikipedia, der freien Enzyklopädie
(Weitergeleitet vonArchidiakonat)
Dieser Artikel behandelt das ehemalige Amt der römisch-katholischen Kirche. Für weitere Bedeutungen sieheArchidiakon (Begriffsklärung).
Karte des in dreiLand­ka­pi­tel un­ter­teil­tenAr­chi­dia­kon­ats Tri­ni­ta­tis des „Stifts­probsts beiAl­ler­hei­li­gen“ imBis­tum Spey­er

Archidiakon (auchErzdiakon) war in derrömisch-katholischen Kirche die Bezeichnung für einen Amtsträger, der von derSpätantike bis in dieFrühe Neuzeit als Stellvertreter eines residierendenBischofs wesentliche Verwaltungsaufgaben wahrnahm. Das Gebiet, für das er zuständig war, wurde alsArchidiakonat bezeichnet.

Entstehung des Amts des Archidiakons

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Als Archidiakon wurden seit dem 4. Jahrhundert die Vorsteher desDiakonkollegiums einer Bischofsstadt bezeichnet. Die Archidiakone dienten dem Bischof als Helfer vor allem bei der Armenfürsorge, bei der Diözesanverwaltung und bei der Aufsicht über den niederenKlerus.[1] Der Ausbau der kirchlichen Strukturen imFränkischen Reich führte seit dem 9. Jahrhundert zu einer Verdrängung derChorbischöfe. Stattdessen ernannten die Bischöfe für ihre weiträumigen und verkehrsmäßig oft schlecht erschlossenen Diözesen oft mehrere Archidiakone als ordentliche Stellvertreter. Die Archidiakone wurden mit derVisitation der Kirchen innerhalb der Diözesen beauftragt und erhielten damit Disziplinargewalt über die Gemeindepriester. Die Archidiakone hatten vor allem auf die Einhaltung der Kirchendisziplin bei den Geistlichen und bei der Bevölkerung zu achten. Allerdings waren die Rechte der Archidiakone nicht einheitlich und klar beschrieben, sondern der konkrete Umfang ihrer Amtsrechte konnte sich von Diözese zu Diözese unterscheiden.[2]

Amtshandlung bei der Beförderung zum Archidiakon und Protodiakon

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Der zum Archidiakon oder Protodiakon befördert werden soll, wird durch einen Protodiakon und einem Diakon zu dem während des kleinen Introitus Mitten in der Kirche stehenden Bischof geführt. Hier verbeugt sich der zu Ordinierende dreimal und neigt das Haupt. Nachdem der Bischof gebetet hat, bekreuzt er ihn über dem Haupt und spricht: Gelobet sei der Herr. Siehe der Knecht Gottes N. ist Archidiakon (oder Protodiakon) geworden im Namen des Vaters, des Sohnes und des Heiligen Geistes. Die Hand legt ihm nun der Bischof auf den Kopf und sagt dreimal:Axios. Der Chor wiederholt ebenfalls dasselbe dreimal.[3]

Bildung von Archidiakonaten

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Ehemalige Archi­dia­ko­nats­kir­cheSt. Mar­tin zu Lühn­de

Den Archidiakonen wurden einzelne Sprengel zugewiesen, die in älteren Quellen alsParochie bezeichnet wurden. Seit dem 11. Jahrhundert werden die Sprengel als Archidiakonate bezeichnet,[4] die selbst wieder mehrere Landkapitel[5] undDekanate umfassen konnten. Eine weitere Unterteilung der Archidiakonate oder der Dekanate gab es auch insedes, d. h.Erzpriester­sitze.

Die Festlegung eines territorialen Amtsbereichs führte teilweise zu einer Verselbständigung der Amtsgewalt der Archidiakone. Sie setzten nun auch Priester in ihre Ämter ein und hieltenSendgerichte, in denen sie Geistliche bestrafen, ihnen Abgaben auferlegen oder sie von ihren Ämternsuspendieren konnten. Sie konnten sogar das Recht zurExkommunikation haben. Damit wurden die Archidiakone zu selbständigenPrälaten mit ordentlicherJurisdiktion, die nicht mehr einfach von den Bischöfen abberufen werden konnten, sondern nahezu unabhängige Amtsträger waren. Im Extremfall engte ein mächtiger Archidiakon den Handlungsspielraum der Bischöfe stark ein. Aufgrund der Vielzahl ihrer Aufgaben beauftragten Archidiakone ab dem späten 12. Jahrhundert selbstOffiziale undVikare mit den Aufgaben ihrer Amtsführung. In anderen Diözesen blieben die Archidiakone dagegen vom Bischof abhängige Vikare. So sprach das MainzerProvinzialkonzil von 1310 den Archidiakonen in den Bistümern derKirchenprovinz Mainz nur eine niederekirchliche Gerichtsbarkeit in Ehesachen und in Sachen zu, die Kirchen,Investitur undWucher betrafen, und zwar bis zur Summe von 20Schillingen, während alle anderen Sachen denDiözesanbischöfen vorbehalten blieben.

Als Weihegrad für Archidiakone war ursprünglich die Diakonweihe vorgeschrieben, doch schließlich wurde das Amt häufig von Priestern ausgeübt, die allerdings keine Bischofsweihe hatten. In manchen Bistümern trugen Archidiakone dennoch den Ehrentitel Chorbischof. Es gab aber auch Fälle, dass sie der Weihe nach bloßSubdiakone oder gar Laien waren,[4] denn das Amt wurde vielfach mit festenPfründen imDomkapitel oder inStiften verbunden. Dadurch konnte das Amt des Archidiakons sehr einträglich sein.

Rivalität zwischen Bischöfen und Archidiakonen und Niedergang des Amts

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Die ausgedehnten Rechte der Archidiakone und ihre zum Teil beträchtlichen Einkünfte führten bald zu Missbräuchen, die von Konzilen bald energisch bekämpft werden mussten. Als im 13. Jahrhundert die Archidiakone oft zu Rivalen der Bischöfe geworden waren, versuchten die Bischöfe die Macht der Archidiakone zu beschränken. Sie schufen durch die Ernennung von eigenen Offizialen undGeneralvikaren neue Hilfsämter, deren Aufgaben mit denen der Archidiakone konkurrierten. Im Spätmittelalter verloren die Archidiakone zugunsten der Macht der Bischöfe weiter an Bedeutung. Auch die erstarkenden Domkapitel bemühten sich, den Einfluss der Archidiakone zu begrenzen.[6]

DasKonzil von Trient nahm den Archidiakonen das selbständige Visitationsrecht und unterwarf sie der besonderen Ermächtigung durch den Bischof. Auch das Recht, zu exkommunizieren wurde ihnen endgültig genommen, ebenso das Recht, kirchliche Strafprozesse zu führen oder Verfahren gegen Kleriker wegen Verletzung desZölibats durchzuführen. Damit verschwanden die meisten Archidiakonate, doch einzelne konnten aufgrund der durch die Reformation bedingten konfessionellen Zerrissenheit oder aufgrund günstiger politischer Umstände ihre Position bis ins 19. Jahrhundert behaupten. Danach wurde der Titel eines Archidiakons in derkatholischen Kirche ein bloßer Ehrentitel, der vereinzelt alsDignität im Domkapitel verliehen wird.[6] Da die Zentralorte der Archidiakonate oft ihre bedeutende Stellung verloren, finden sich besonders in Norddeutschland nicht selten in kleinen Ortschaften große, baulich kaum veränderte Archidiakonatskirchen aus romanischer Zeit.

In deranglikanischen Kirche dagegen sind die Diözesen weiterhin inArchidiakonate unterteilt und der Titel wird weiter verwendet.

Siehe auch

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]

Literatur

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  • August Franzen:Der Kölner Archidiakonat in vor- und nachtridentinischer Zeit. Eine kirchen- und kirchengeschichtliche Untersuchung über das Wesen der Archidiakonate und die Gründe ihres Fortbestandes vor und nach dem Konzil von Trient. Münster 1953 (=Reformationsgeschichtliche Studien und Texte. Band 78/79).
  • Franz Gescher:Der kölnische Dekanat und Archidiakonat in ihrer Entstehung und ersten Entwicklung. Ein Beitrag zur Verfassungsgeschichte der deutschen Kirche im Mittelalter. Stuttgart 1919; Neudruck Amsterdam 1963 (=Kirchenrechtliche Abhandlungen. Band 95).
  • Manfred Groten:Archidiakon, in:Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage (LThK³), Band 1, Freiburg 1993, Sp. 947–948.
  • Karl Joseph von Hefele:Archidiacon und Archidiaconat, in:Wetzer und Welte’s Kirchenlexikon, Bd. 1, Freiburg 1882, Sp. 1253–1256 (Digitalisat)
  • Johannes Naumann:Bistum, in:Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 6, Berlin 1980, S. 701–702.
  • Bernhard Panzram:Archidiakon. In:Lexikon des Mittelalters(LexMA).Band 1. Artemis & Winkler, München/Zürich 1980,ISBN 3-7608-8901-8,Sp. 896 f. 
  • Willibald M. Plöchl:Geschichte des Kirchenrechts II. Wien 1962, vor allem S. 146 ff.
  • Karl-Albert Zölch:Die Bischöfe von Speyer zur Zeit Kaiser Friedrichs II. (Dissertation an der Uni Heidelberg). Heidelberg 2014PDF

Weblinks

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
Wiktionary: Archidiakonat – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen

Anmerkungen

[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]
  1. Manfred Groten:Archidiakon, in:Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage (LThK³), Band 1, Freiburg 1993, Sp. 947
  2. Manfred Groten:Archidiakon, in:Lexikon für Theologie und Kirche. 3. Auflage (LThK³), Band 1, Freiburg 1993, Sp. 948.
  3. Michael Rajewsky:Euchologion der Orthodox-Katholischen Kirche. aus d. griech. Orig.-Text mit durchgängiger Berücks. d. altslav. Übers. ins Dt. übertr. 2. Zamarski & Dittmarsch, Wien 1861,OCLC162838871,S. 72,73. 
  4. abJohannes Naumann:Bistum, in:Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 6, Berlin 1980, S. 702.
  5. Landkapitel wurden auchRuralkapitel oderArchidiakonatssprengel genannt; vgl.Landkapitel Grüningen oderLandkapitel Roßdorf.
  6. abJohannes Naumann:Bistum, in:Theologische Realenzyklopädie (TRE), Bd. 6, Berlin 1980, S. 703.
Normdaten (Sachbegriff):GND:4142950-3 (GND Explorer,lobid,OGND,AKS)
Abgerufen von „https://de.wikipedia.org/w/index.php?title=Archidiakon&oldid=263670435
Kategorien:

[8]ページ先頭

©2009-2026 Movatter.jp