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Arbeitsgericht Bonn

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Arbeitsgericht Bonn

DasArbeitsgericht Bonn, einGericht derArbeitsgerichtsbarkeit, ist eines der dreißig nordrhein-westfälischenArbeitsgerichte. Bei ihm sind sechsKammern gebildet.[1]

Gerichtssitz und -bezirk

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Das Gericht hat seinen Sitz inBonn am Kreuzbergweg 5 (Weststadt). In diesem mehrfach umgestalteten Gebäude, erbaut 1875 als Wohnhaus des FabrikantenHermann Bleibtreu, eröffnete am 1. April 1938 eine Außendienststelle der Staatspolizeistelle Köln, d. h. derGestapo. Sie arbeitete dort vermutlich bis zum Frühjahr 1945. Gegen Kriegsende abgebrannt, wurde das Gebäude 1949 wiederaufgebaut und schließlich 1953 Sitz des Arbeitsgerichts.[2][3]

Das Arbeitsgericht Bonn istörtlich zuständig für Rechtsstreitigkeiten aus der StadtBonn, demKreis Euskirchen und dem linksrheinischen Teil desRhein-Sieg-Kreises (StädteBornheim,Meckenheim undRheinbach sowie die GemeindenAlfter,Swisttal undWachtberg). Es hält inEuskirchenGerichtstage ab.[4] Diesachliche Zuständigkeit ergibt sich aus demArbeitsgerichtsgesetz.

Übergeordnete Gerichte

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Dem Arbeitsgericht Bonn sind dasLandesarbeitsgericht Köln und im weiteren Rechtszug dasBundesarbeitsgericht übergeordnet.

Geschichte

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Gemäß Arbeitsgerichtsgesetz vom 23. Dezember 1926[5] wurden in Deutschland Arbeitsgerichte gebildet. Diese waren nur in der ersten Instanz organisatorisch selbstständige Gerichte, die Landesarbeitsgerichte waren den Landgerichten zugeordnet. AmLandgericht Köln entstand so 1927 dasLandesarbeitsgericht Köln als eines von fünf Landesarbeitsgerichten im Bezirk desOberlandesgerichtes Köln. In Bonn entstand das Arbeitsgericht Bonn. Sein Sprengel umfasste den Bezirk desAmtsgerichts Bonn. Es bestand je eine Kammer für Arbeiter, für Angestellte und für Handwerk.[6]

Nach der Besetzung Deutschlands durch die Alliierten wurden 1945 zunächst alle Gerichte geschlossen. Die ordentlichen Gerichte wurden schon bald wieder eröffnet, während die Arbeitsgerichte zunächst nicht wieder eingerichtet wurden, so dass arbeitsgerichtliche Streitigkeiten von den ordentlichen Gerichten erledigt werden mussten.

Mit demKontrollratsgesetz Nr. 21 vom 30. März 1946, in Kraft getreten am 4. April 1946, wurden schließlich wieder Arbeitsgerichte und Berufungsgerichte der Arbeitsgerichtsbarkeit in Deutschland eingerichtet, so auch 1947 das Arbeitsgericht Bonn – bis zum 1. Februar 1947 war zunächst das Arbeitsgericht Köln zuständig. Zunächst wurde das Gericht mit nur einem Richter am Kaiser-Karl-Ring 9 (beherbergt heute dasInstitut fürPsychologie derUniversität Bonn) inBonn-Castell eröffnet und war für die Bezirke derArbeitsämter Bonn, Euskirchen und Siegburg zuständig. 1953 zog das Gericht an seinen heutigen Sitz in den Kreuzbergweg 5 inBonn-Weststadt um, wo es das Gebäude zunächst zusammen mit dem Hochbauamt nutzte. Nachdem erneut Platzmangel aufgetreten war, zog 1975 aus dem Gebäude das Hochbauamt aus, sodass das Gebäude seitdem allein vom Arbeitsgericht genutzt werden kann.[7]

Siehe auch

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Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Anlage zur Bekanntmachung der Zahl der Kammern bei den Gerichten für Arbeitssachen des Landes Nordrhein-Westfalen (RV d. JM vom 15. Juli 2015), abgerufen am 23. Juli 2015
  2. Der Oberbürgermeister der Bundesstadt Bonn (Hrsg.): Broschüre 'Kreuzbergweg 5. Gestapo-Außendienststelle Bonn 1938 bis 1945' vom April 2013.
  3. Ehemalige Gestapo-Außendienststelle im Kreuzbergweg. Eintrag in der Datenbank „KuLaDig“ desLandschaftsverbands Rheinland
  4. Verordnung über die Abhaltung von Gerichtstagen der Arbeits- und Sozialgerichte vom 30. Oktober 2009. Abgerufen am 1. August 2012
  5. RGBl. I S. 507
  6. Verordnung über die Errichtung von Arbeitsgerichten und Landesarbeitsgerichten vom 10. Juni 1927,GS S. 97 f. (insb. S. 111),Digitalisat
  7. Historie. In: Arbeitsgericht Bonn. Abgerufen am 28. September 2025. 

50.7292057.092827Koordinaten:50° 43′ 45,1″ N,7° 5′ 34,2″ O

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