EinArbeitsamt ist eineBehörde, der dieArbeitsvermittlung auf demArbeitsmarkt obliegt. Heute wird diese Aufgabe in Deutschland von derBundesagentur für Arbeit und privaten Arbeitsvermittlern wahrgenommen.

DieArbeitsvermittlung in Deutschland blickt auf eine bewegte Vergangenheit zurück, in der sie nicht immer unumstritten war: Eine zentrale Organisation zur Arbeitsvermittlung gab es in Deutschland zunächst nicht. Es wurden lediglich regionale Strukturen z. B. durch die Ämter fürArbeitsnachweis geschaffen.
Obwohl bereits imErsten Weltkrieg seitens des Militärs gefordert, um die Arbeitsprozesse fern derFront in Gang halten zu können, wurde erst am 4. Oktober1918 dasReichsarbeitsamt geschaffen, welches für Arbeitsmarktpolitik und Arbeitsschutz, nicht aber für Arbeitsvermittlung zuständig war.
Das Reichsarbeitsamt bestand nur kurz und wurde am 13. Februar 1919 in dasReichsarbeitsministerium umgewandelt, der Vorstand des Reichsarbeitsamtes, StaatssekretärGustav Bauer, wurde Reichsarbeitsminister.

Am 15. Januar 1920 folgte die Errichtung desReichsamts für Arbeitsvermittlung, seit 1922 in der Reichsarbeitsverwaltung als Mittelbehörde des Reichsarbeitsministeriums organisatorisch eingegliedert. Erster Präsident des Reichsamtes warFriedrich Syrup. Die Organisationsstruktur war bereits in 13 Landesarbeitsämter und 361 Arbeitsämter als regionale Stellen aufgeteilt.
Am 16. Juli 1927 ging mit demGesetz über Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung (AVAVG) das Reichsamt für Arbeitsvermittlung in die neu gegründete „Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung“ (RAfAuA) über, in deren Aufgaben der Zusammenschluss von Arbeitsvermittlung undArbeitslosenversicherung festgelegt wurde. Präsident blieb Friedrich Syrup. Die RAfAuA enthielt Organe derSelbstverwaltung. 1938 wurde sie wieder weitgehend in dasReichsarbeitsministerium eingegliedert und die Selbstverwaltung aufgehoben, 1945 praktisch aufgelöst.

Während desZweiten Weltkriegs unterhielten die Landesarbeitsämter in den besetzten Ländern und in den abhängigen Staaten einen Rekrutierungsapparat fürFremdarbeiter, die in den meisten FällenZwangsarbeiter waren. In Deutschland teilten die Arbeitseinsatzverwaltungen diese Arbeiter gemäß Anforderungslisten der Industrie, Agrarwirtschaft, Bahn, Post, Gemeinden, Familienbetrieben und Landwirten bestimmtenArbeitslagern und Arbeitsstellen zu.[1] Im Jahr 1942 wurdeFritz Sauckel vonHitler zumGeneralbevollmächtigten für den Arbeitseinsatz berufen. Er wurde imNürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher wegen seiner Rolle bei der systematischen Verschleppung undAusbeutung von Zwangsarbeitern zum Tode verurteilt und gehängt.
Erst im Gesetz über die Errichtung einerBundesanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung vom 10. März 1952 wurde in derBundesrepublik Deutschland wieder die paritätische Beteiligung derSozialpartner und der Vertreter der öffentlichen Körperschaften, nebenGewerkschaften und Arbeitgebervereinigungen, an derSelbstverwaltung festgelegt.[2] Damit wurde der Grundstock für die heutige Bundesagentur für Arbeit (BA) gelegt.
DieB.f.A.u.A. erhielt mit der Verabschiedung desArbeitsförderungsgesetzes am 1. Juli 1969 einen neuen Namen: „Bundesanstalt für Arbeit“: Zusätzlich zuBerufsberatung,Arbeitsvermittlung undArbeitslosenversicherung wurde den Arbeitsämtern die Förderung der beruflichen Aus- undWeiterbildung zugewiesen, es trat also die Vorsorge für einen quantitativen und qualitativen Ausgleich von Angebot und Nachfrage auf dem Arbeitsmarkt in den Vordergrund.
2003 traten dieHartz I- undHartz-II-Gesetze in Kraft.
Am 1. Januar 2004 trat der neue Name „Bundesagentur für Arbeit“ in Kraft, was die Dienstleistungsorientierung der Arbeitsverwaltung in den Vordergrund rücken sollte; im gleichen Jahr trat das „Hartz-III“-Gesetz in Kraft, das den Umbau der Arbeitsverwaltung zu einer „modernen, kundenorientierten Dienstleistungsbehörde“ vorsah.
2005 trat das Vierte Gesetz für moderne Dienstleistungen am Arbeitsmarkt in Kraft, kurz „Hartz IV“.[3]