Apoplex
DerApoplex (eigentlich dieApoplexie, wie lateinischApoplexia vonaltgriechischἀποπληξία‚Schlag‘, in der Antike und im Mittelalter für schlagartige Ereignisse mit Bewusstseinsverlust oder mit teilweisen Lähmungserscheinungen[1] sowie Leiden des Gehirns, die dem Körper plötzlich und unvermittelt Empfindung und Bewegung nimmt[2]), früher auchSchlagfluss[3] genannt, ist einmedizinischer Begriff für eine plötzliche Durchblutungsstörung eines Organs oder einer Körperregion. In der medizinischen Umgangssprache wird der Begriff heute oft alsSynonym fürApoplexia cerebri (Schlaganfall) gebraucht; insbesondere früher fand er aber auch in Verbindung mit anderen Organen Verwendung, u. a. als
- Apoplexia adrenalis (Nebennieren),
- Apoplexia intestinalis neonatorum (Geburtstrauma der Bauchorgane),
- Apoplexia papillae (Verschluss einer die Netzhaut oder den Sehnerven versorgenden Augenarterie),
- Apoplexia retinalis (Netzhautblutung am Auge) oder auch
- Apoplexia spinalis (Rückenmark).
Gleichbedeutend verwendet wird der BegriffInsult (vonlateinischinsultare‚hineinspringen‘, ‚verhöhnen‘). Beim Schlaganfall, der eine plötzlich auftretendezerebrovaskuläre Insuffizienz ist, spricht man daher auch von einemzerebrovaskulären Insult oderzerebrovaskulären Unfall.
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Weblinks
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Axel W. Bauer:Schlaganfall. In:Werner E. Gerabek, Bernhard D. Haage,Gundolf Keil, Wolfgang Wegner (Hrsg.):Enzyklopädie Medizingeschichte. De Gruyter, Berlin / New York 2005,ISBN 3-11-015714-4, S. 1300.
- ↑Axel Karenberg, Irmgart Hort:Autoritätskritik bei Bernhard von Gordon? Das Apoplexie-Kapitel im ‚Lilium medicinae‘. In:Würzburger medizinhistorische Mitteilungen. Band 19, 2000, S. 7–11.
- ↑Reinhard Platzek: Rezension zu Peter Brunner:Krankenhaus und Klinikum Aschaffenburg. Ein geschichtlicher Abriß 1793–2014. Schmitt, Neustadt an der Aisch 2014,ISBN 978-3-87707-933-1. In:Medizinhistorische Mitteilungen. Band 34, 2015 (2016), S. 299 f., hier: S. 299, Anm. 2.