Anerkennung

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Anerkennung ist in mehrerenFachgebieten dieErklärung einesRechtssubjekts gegenüber einem anderen Rechtssubjekt oder gegenüberDritten, einen bestimmtenAnspruch,Sachverhalt oderStatus quo gutzuheißen. Der Begriff Anerkennung wird im allgemeinen Alltagsgebrauch, auch alsSynonym fürAkzeptanz,Lob oderRespekt verwendet. Gegenseitige Anerkennung gilt als notwendig für jede Art vonZusammenleben, beispielsweise in Beziehungen (Liebesbeziehung,Partnerschaft oderEhe), in einerSchulklasse oder imBeruf. Wird einGruppenmitglied nicht anerkannt, besteht die Möglichkeit zumAußenseiter zu werden.

Inhaltsverzeichnis

Etymologie

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Das Verb „anerkennen“ ist die Verdeutlichung des Verbs „erkennen“.[1]

Recht

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Rechtssubjekte, die mit einer Anerkennung in Verbindung kommen, könnennatürliche oderjuristische Personen bis hin zuStaaten sein. DieAnerkenntnis ist dagegen eineVertragsart (Schuldanerkenntnis) oder eineProzesshandlung.

Mit demRechtsbegriff der Anerkennung befassen sich vieleRechtsgebiete.

  • ImZivilrecht ist die Anerkennung ein häufig verwendeter Rechtsbegriff.
Mit der gemäߧ 80 Abs. 1BGB zur Entstehung einer rechtsfähigenStiftung erforderlichen Anerkennung durch diezuständigeLandesbehörde ist eineErlaubnis gemeint.
Gemäߧ 1592 Nr. 2 BGB wird dieVaterschaft durch Anerkennung konkretisiert. Die bereits vor der Geburt zulässige Anerkennung der Vaterschaft gemäߧ 1594 Abs. 1 BGB bedarf derZustimmung derMutter (§ 1595 Abs. 1 BGB) und ist zubeurkunden (§ 1597 Abs. 1 BGB).
Die Anerkennung ausländischer Entscheidungen inEhesachen nach§ 107FamFG erfolgt nur, wenn dieLandesjustizverwaltung festgestellt hat, dass die Voraussetzungen für die Anerkennung vorliegen.
Die Anerkennung und Vollstreckung ausländischerSchiedssprüche richtet sich gemäߧ 1061 Abs. 1ZPO nach demNew Yorker Übereinkommen über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche vom 10. Juni 1958.[2]
  • Asylrecht: Mit demAsylantrag wird gemäߧ 13 Abs. 2AsylG die Anerkennung alsAsylberechtigter sowie internationaler Schutz im Sinne des§ 1 Abs. 1 Nr. 2 AsylG beantragt. Die Erlöschensgründe der Anerkennung als Asylberechtigter sind in§ 72 AsylG abschließend aufgezählt. Der Widerruf hat gemäߧ 73 AsylG unverzüglich zu erfolgen, wenn die Voraussetzungen für die Anerkennung als Asylberechtigter nicht mehr vorliegen.
DieRichtlinie 2011/95/EU (Qualifikationsrichtlinie) legt Normen für die Anerkennung als Flüchtling und für den Flüchtlingsstatus fest.

Es bestehen auch Regelungen zur Anerkennung von Schulleistungen für den Hochschulzugang. Sehr verbreitet sind auchRegelungen zur „Anerkennung von Studienleistungen“, etwa inPrüfungsordnungen, sowie Vorschriften zur Anerkennung von im Ausland erbrachten Leistungen oder Abschlüssen. In Deutschland kommen dabei aufgrund derKulturhoheit der Länder vor allem durch Vorschriften der Länder zum Tragen, ggf. koordiniert durch dieKultusministerkonferenz. Bei beruflichen Qualifikationen kommt in Deutschland dasGesetz zur Verbesserung der Feststellung und Anerkennung im Ausland erworbener Berufsqualifikationen (Anerkennungsgesetz) zur Anwendung; zudem ist imeuropäischen Sekundärrecht die gegenseitigeAnerkennung von Berufsabschlüssen durchRichtlinie 2005/36/EG über die Anerkennung von Berufsqualifikationen geregelt.

Sozial- und Staatsphilosophie

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Die Anerkennung anderer Menschen, Dinge oder Sätze schränkt dieHandlungsfreiheit eines Subjektes ein: Die Anerkennung anderer Menschen schließt Verpflichtungen ihnen gegenüber ein, die von ihrer Respektierung als Personen, über die Zustimmung zu ihren Wünschen, bis hin zur Würdigung ihrer Leistungen reicht.[10] Gegenüberjuristischen Personen wie Vereinen, Gemeinden oder Staaten meint Anerkennung eine „offizielle Bestätigung, Erklärung der Gültigkeit oder der Rechtmäßigkeit“.[10] Bezogen aufAussagen oderNormen bedeutet Anerkennung ihre Beachtung, Billigung oderWahrheitsannahme.[10] Indem das Erkennen in der Anerkennung eine Bedeutung für das menschlicheHandeln erlangt, verknüpft die Anerkennungtheoretische undPraktische Philosophie. In derLogik spielt Anerkennung eine Rolle in der AussagentheorieGottlob Freges.

Philosophische Ansätze, die Anerkennung oder bedeutungsähnliche Begriffe verwenden, lassen sich bis zuRousseau zurückverfolgen. Grundlegend ist der Begriff der Anerkennung für die PhilosophieImmanuel Kants, auch wenn er diesen nicht unmittelbar verwendet. Dies kommt bereits in der Menschenrechtsformel deskategorischen Imperativs zum Ausdruck, wonach man sich oder einen anderen Menschen jederzeit niemals nur als Mittel, sondern stets auch als Zweck behandeln soll.[11] Also hat man die eigene Willkür mit der Willkür der anderen nach einem allgemeinen Gesetz der Freiheit in Einklang zu bringen.[12] Entsprechend hat ein jeder Mensch „rechtmäßigen Anspruch auf Achtung von seinen Nebenmenschen, und wechselseitig ist er dazu auch gegen jeden Anderen verbunden.“[13]

Einen ersten Versuch der Systematisierung des Anerkennungsbegriffes leisteteJohann Gottlieb Fichte in seinerGrundlage des Naturrechts (1796).

„Im wechselseitigen Auffordern zu freiem Handeln und im Begrenzen der eigenen Handlungssphäre zugunsten des Anderen bildet sich sowohl individuelles wie gemeinsames Bewusstsein – eines ist nicht ohne das andere.“[14]

Darauf aufbauend entwickelteGeorg Wilhelm Friedrich Hegel 1802–1807 in seinen frühen Schriften in Jena ein theoretisches System, in dessen Zentrum ein Anerkennungsbegriff stand. Bei Fichte und Hegel ersetzt die Anerkennung gewissermaßen denGesellschaftsvertrag als Grundlage von Recht und Staat.[10] Mit Hegel endete zunächst die Entwicklung der philosophischen Anerkennungstheorie.[10]

Der aus Russland stammende, in Frankreich lebendeAlexandre Kojève belebte direkt nach dem Ende desZweiten Weltkrieges Hegels Ansatz neu. Dem jungen Hegel folgend hob er hervor, dass Anerkennung zur Bildung des Selbstbewusstseins notwendig sei. Dies bedinge auch, dass niemand für sich selbst allein diese Entwicklungsstufe erreichen könne. Erst wenn mehrere „Bewußtseine“ aufeinandertreffen, ereignet sich das, was Hegel „Bewegung der Anerkennung“, „Dialektik der Anerkennung“ nennt und den „Kampf um Anerkennung“ als Spezifikum des Menschen nötig macht. Hegel beschreibt dies in seiner „Phänomenologie des Geistes“ im Kapitel „Selbständigkeit und Unselbständigkeit des Selbstbewusstseins;Herrschaft und Knechtschaft“. Folgenschwer hatKarl Marx daraus sein Modell des Klassenkampfes entwickelt. Im 20. Jahrhundert beeinflusste dies auch psychoanalytische Entwürfe, etwaJacques Lacans. Auch das GesellschaftsverständnisTzvetan Todorovs knüpft an Hegel und Kojève an, wobei er sich gegenThomas Hobbes Bild der Gesellschaft als notwendiges Übel wendet.

  • In Deutschland wurde das Anerkennungsprinzip Hegels 1968 vonJürgen Habermas wieder aufgegriffen.[15] Habermas wies auf seine Aktualität hin und betonte die Vorteile des Konzeptes der Anerkennung gegenüber Problemen der Theorien vonImmanuel Kant oderKarl Marx: Bei Kant fehle in der Klärung moralischer Fragen die zwischenmenschlicheInteraktion und damit tatsächliche Intersubjektivität. Marx hingegen reduziere Interaktion aufArbeit.[10] Hegel habe mit der Anerkennung hingegen richtigerweise Interaktion und Arbeit auseinandergehalten.[16]

Logik

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In der Theorie und Terminologie vonGottlob Frege ist das Urteilen die Anerkennung des Wahrheitswertes eines Gedankens.[22]

Psychologie

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Die Psychologie betrachtet den engen Zusammenhang von einerseits Anerkennung (als Lob, Bestätigung[23] oder Respekt) und andererseits der Entwicklung und Bewahrung desSelbstwertgefühls eines Menschen.Joachim Bauer sagt dazu „Neurobiologische Studien zeigen, dass nichts das Motivationssystem so sehr aktiviert, wie von anderen gesehen und sozial anerkannt zu werden“.[23]

Für diePsychoanalyse ist Anerkennung – als mehr oder minder unwillkürliche Geste des Bewusstseins im Rahmen der Tiefenpsychologie derAbwehrmechanismen – ein Modus der (buchstäblichen)Wahrnehmung äußerlicher Gegebenheiten (etwa des anatomischen Geschlechtsunterschiedes) in ihrer seelischen Bedeutsamkeit (vgl. etwaKastrationsangst) und die Gegenbewegung zurVerleugnung.

Im Konzept „Emotionale Kompetenz“ von Claude Steiner[24] spielt die Idee der Anerkennung eine zentrale Rolle: Es wird davon ausgegangen, dass viele Menschen unter einem erheblichen Mangel an Anerkennung und Zuwendung, sogenanntenPositive Strokes, leiden. Als Ursachen werden verinnerlichte dysfunktionale Beziehungsmuster aus der Kindheit und der weiteren Entwicklung angenommen. Als Folgen dieses Zuwendungsmangels werden seelische Erkrankungen konstatiert.

Claude Steiner entwickelte den Gedanken der „Stroke-Ökonomie“: Anerkennung wird innerhalb der Familie unbewusst knappgehalten. Damit erreichen Eltern, dass eine Situation, in der unbegrenzt Anerkennung gegeben wird, umgewandelt wird in eine Situation, in der Anerkennung Mangelware ist und der Preis dafür entsprechend hoch ist. Nach Steiner dient dies Eltern dazu, ihre Kinder steuern zu können. Steiner glaubt, dass Erwachsene immer noch unbewusst diese Regeln im Alltag befolgen und so zu wenig Anerkennung geben und erhalten.

Theologie

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Die Anerkennung der Anderen wird als eine theologische Grunddimension der interkulturellen Kommunikation und der Bildung vonEdmund Arens undHelmut Peukert herausgearbeitet.

Siehe auch

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Literatur

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Monographien

  • Axel Honneth:Kampf um Anerkennung. Zur moralischen Grammatik sozialer Konflikte. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1992,ISBN 3-518-58128-7.
  • Jakub Kloc-Konkołowicz: Anerkennung als Verpflichtung. Klassische Konzepte der Anerkennung und ihre Bedeutung für die aktuelle Debatte. Würzburg: Königshausen & Neumann 2015,ISBN 978-3-8260-5831-8.
  • Rainer-Mathias Limmer:Der Begriff der Anerkennung. Philosophisch-psychologische Untersuchungen. Dissertation, Ludwig-Maximilians-Universität München 2005 (online,PDF, 0,98 MB).
  • Christine Wimbauer:Wenn Arbeit Liebe ersetzt. Doppelkarriere-Paare zwischen Anerkennung und Ungleichheit. Campus, Frankfurt/New York 2012,ISBN 978-3593397825.
  • Germo Zimmermann:Anerkennung und Lebensbewältigung im freiwilligen Engagement. Eine qualitative Studie zur Inklusion benachteiligter Jugendlicher in der Kinder- undJugendarbeit. Bad Heilbrunn: Verlag Julius Klinkhardt, 2015.ISBN 978-3-7815-2005-9,
  • Axel Honneth undJacques Rancière:Anerkennung oder Unvernehmen? Eine Debatte, herausgegeben von Katia Genel und Jean-Philippe Deranty. Suhrkamp, Berlin 2021,ISBN 978-3-518-29833-6.

Aufsätze

  • Edmund Arens (Hrsg.):Anerkennung der Anderen. Eine theologische Grunddimension interkultureller Kommunikation. Freiburg i.Br. 1995,ISBN 3-451-02156-0.
  • Axel Honneth:Verwilderungen. Kampf um Anerkennung im frühen 21. Jahrhundert,Aus Politik und Zeitgeschichte, 1–2/2011,Online-Version.
  • Thomas Laugstien:Anerkennung, in:Historisch-kritisches Wörterbuch des Marxismus, Bd. 1, Argument-Verlag, Hamburg, 1994, Sp. 249–261.
  • Helmut Peukert: Bildung als Wahrnehmung des Andern. Der Dialog im Bildungsdenken der Moderne. In: I.Lohmann/W.Weiße (Hrsg.): Dialog zwischen den Kulturen. Münster/New York 1994, 1–14.
  • Josef Senft: Anerkennung des Andern: Paradigma sozialethischer und religionspädagogischer Bildung. In: Orientierung 61 (1997) Nr. 3, S. 28–30.
  • Peter Sitzer/Christine Wiezorek:Anerkennung. In: Wilhelm Heitmeyer/Peter Imbusch (Hrsg.):Integrationspotenziale einer modernen Gesellschaft. VS-Verlag, Wiesbaden 2005,ISBN 3-531-14107-4, S. 101–132.
  • Herrmann Weber: "Die 'Anerkennung' von Religionsgemeinschaften durch Verleihung von Körperschaftsrechten in Deutschland" in Richard Potz und Reinhard Kohlhofer (Hrsg.):Die "Anerkennung" von Religionsgemeinschaften Verl. Österreich, Wien, 2002. S. 57–74.

Weblinks

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Wiktionary: Anerkennung – Bedeutungserklärungen, Wortherkunft, Synonyme, Übersetzungen
Wikiquote: Anerkennung – Zitate

Einzelnachweise

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  1. Gerhard Köbler,Etymologisches Rechtswörterbuch, 1995, S. 17; vergl. die Formulierung „Er erkannte das Weib“ für „zur Frau nehmen“ in der Bibel.
  2. BGBl. 1961 II S. 121
  3. Herrmann Weber,Die 'Anerkennung' von Religionsgemeinschaften durch Verleihung von Körperschaftsrechten in Deutschland, in Richard Potz/Reinhard Kohlhofer (Hrsg.), Die "Anerkennung" von Religionsgemeinschaften, Verlag Österreich, Wien, 2002. S. 57
  4. Barbara Gartner,Der religionsrechtliche Status islamischer und islamistischer Gemeinschaften, Springer, Wien-New York, 2011, S. 517
  5. Barbara Gartner,Der religionsrechtliche Status islamischer und islamistischer Gemeinschaften, Springer, Wien-New York, 2011, S. 519
  6. Katja Funken,Das Anerkennungsprinzip im internationalen Privatrecht, 2009, S. 23 f.
  7. Rudolf L. Bindschedler,Die Anerkennung im Völkerrecht, in: Berichte der Deutschen Gesellschaft für Völkerrecht, Heft 4, 1961, S. 1
  8. Karl Doehring,Völkerrecht, 2004, S. 412
  9. Andreas von Arnauld,Völkerrecht, 2014, S. 38
  10. abcdefGabriel Amengual:Anerkennung. In: Hans Jörg Sandkühler (Hrsg.):Enzyklopädie Philosophie. Bd. 1: A–N. Meiner, Hamburg 1999,ISBN 3-7873-1452-0, S. 66–68.
  11. Immanuel Kant:Grundlegung zur Metaphysik der Sitten, BA 67
  12. Immanuel Kant:Metaphysik der Sitten, RL, Akademie-Ausgabe Band VI, 230
  13. Immanuel Kant:Metaphysik der Sitten, TL, Akademie-Ausgabe Band VI, 462
  14. zitiert nach Ludwig Siep,Anerkennung als Prinzip der praktischen Philosophie. Untersuchungen zu Hegels Jenaer Philosophie des Geistes. Alber, Freiburg/München 1979, S. 22
  15. Jürgen Habermas,Arbeit und Interaktion. Bemerkungen zu Hegels „Jenenser Philosophie des Geistes“, in: Jürgen Habermas,Technik und Wissenschaft als „Ideologie“, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1968, S. 9–47. Vgl. auch Jürgen Habermas,Erkenntnis und Interesse, Suhrkamp, Frankfurt am Main 1968, S. 81
  16. Jürgen Habermas:Arbeit und Interaktion. Bemerkungen zu Hegels „Jenenser Philosophie des Geistes“. In: Jürgen Habermas:Technik und Wissenschaft als „Ideologie“. Suhrkamp, Frankfurt am Main 1968, S. 46.
  17. Karl-Heinz Ilting,Anerkennung. Zur Rechtfertigung praktischer Sätze, in: Gerd-Günther Grau (Hrsg.), Probleme der Ethik. Zur Diskussion gestellt auf der wissenschaftlichen Tagung 1971 des engeren Kreises der Allgemeinen Gesellschaft für Philosophie in Deutschland e. V. Alber, Freiburg im Breisgau/München 1972
  18. Ludwig Siep,Anerkennung als Prinzip der praktischen Philosophie. Untersuchungen zu Hegels Jenaer Philosophie des Geistes. Alber, Freiburg/München 1979, S. 22
  19. Andreas Wildt,Autonomie und Anerkennung. Hegels Moralitätskritik im Lichte seiner Fichte-Rezeption, Klett-Cotta, Stuttgart, 1982
  20. Avishai Margalit:The Decent Society: (1996) translated by Naomi Goldblum, deutsch: Politik der Würde. Über Achtung und Verachtung, Fischer 1999
  21. Unter anderem 2009 in "Raster des Krieges"/"Frames of War".
  22. Gottlob Frege, ’’Der Gedanke: eine logische Untersuchung’’, in: Beiträge zur Philosophie des deutschen Idealismus I, 2, 1918, S. 58 (62), in: Frege,Logische Untersuchungen, 3. Aufl., 1986,ISBN 3-525-33518-0, S. 30 (35): „Wir unterscheiden demnach 1. das Fassen des Gedankens – das Denken, 2. die Anerkennung der Wahrheit eines Gedankens – das Urteilen, 3. die Kundgebung dieses Urteils – das Behaupten.“
  23. abSüchtig nach Anerkennung, Zeit WISSEN, 11. Juni 2013
  24. Claude Steiner:Emotionale Kompetenz. Deutscher Taschenbuch-Verlag, München 1999,ISBN 3-423-36157-3.
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