EinVerweser (ahd.firwesan „jemandes Stelle vertreten“) ist einVertreter im weitesten Sinne, insbesondere in staatlichen Spitzenämtern. ImSchweizerischen steht ein Verweser auch für einen nicht-schulischen Lehrer, der fachübergreifend gebildet ist, sowie für den Stellvertreter eines ordentlich gewählten Pfarrers.
LautJohann Christoph Adelung bezeichnete man als Verweser „eine Person, welche etwas verweset, die Aufsicht über dasselbe hat. In diesem Verstande war Fürweser und Verweser so viel, als ein Vormund.“[1] Verweser wurden in der Geschichte alsRegenten, die dasAmt einesmonarchischenStaatsoberhauptes provisorisch ausübten, eingesetzt. Diese Position wurde häufig mit dem BegriffReichsverweser umschrieben.[2]
AlsLandesverweser bezeichnete man den Vertreter desLandeshauptmanns in Verwaltung und insbesondere Justiz.[3]
Die Funktion und den Begriff des Amtsverwesers gibt es schon seit Anfang des 16. Jahrhunderts.[4]
- DieGemeindeordnung vonSachsen (§ 54 Abs. 4 bis 6 derSächsischen Gemeindeordnung sowie§ 51 Abs. 2 bis 4 der SächsischenLandkreisordnung) sieht einenAmtsverweser für das Amt desBürgermeisters einer Stadt oderGemeinde oder desLandrates vor, wenn keine regulär gewählte Person dieses Amt ausüben kann. InBaden-Württemberg wurde die Bezeichnung ebenfalls verwendet, bis 2023 eine Umbenennung inAmtsverwalter vorgenommen wurde (in § 48 Abs. 2 und 3).[5][6] Der Vertretungsfall kann eintreten, wenn der Amtsinhaber beispielsweise wegen Krankheit (wie im Frühjahr 2018 im Fall des Bürgermeisters der sächsischen StadtThum) nicht amtieren kann, stirbt oder gegen einen Amtsinhaber ein Disziplinarverfahren durchgeführt wird und deshalb nach§ 39Beamtenstatusgesetz ein Amtierverbot ausgesprochen wird (wie im Frühjahr 2018 im Fall des Bürgermeisters der sächsischen GemeindeSchönheide), oder er nach dem Disziplinarrecht vom Dienst suspendiert ist. Die Ansetzung von Neuwahlen kommt im Todesfall und bei Krankheit in Betracht, wenn der Amtsinhaber wegen Dienstunfähigkeit dauerhaft in den Ruhestand versetzt worden ist. Wird in einem Disziplinarverfahren rechtskräftig auf Entfernung aus dem Beamtenverhältnis entschieden, wird ebenfalls eine Neuwahl angesetzt.
- Auch wenn gegen eine Wahl fristgerecht eineBeschwerde oderWahlprüfungsbeschwerde eingelegt wurde (wie im November 2020 mit den drei Wahlanfechtungen bei der Wahl desChemnitzer Oberbürgermeisters),[7] kann ein Amtsverweser eingesetzt werden, bis die Rechtmäßigkeit der Wahl festgestellt wurde. Sollte die Wahl für ungültig erklärt werden, müssen ebenfalls Neuwahlen angesetzt werden. Der Amtsverweser übt die Amtsgeschäfte in jedem Fall nur so lange aus, bis ein rechtmäßig gewählter Kandidat das Amt übernehmen kann.
- Im kirchlichen Bereich werden auf frei gewordene Pfarr- und Bistumsstellen Verweser abgeordnet, bis diese wieder ordentlich besetzt werden können. DiesePfarrverweser bzw.Bistumsverweser, die sich sodann um die weitere Entwicklung (Abwicklung) des jeweiligen Objektes zu kümmern haben, werden auch für nicht mehr genutzteKlöster oder andere Einrichtungenbestellt.
- Für aus dem Amt ausgeschiedeneNotare wird ein offizieller Notariatsverwalter bestellt, der früher alsNotariatsverweser bezeichnet wurde. Auch werdenNachlassverwalter als Verweser bezeichnet.
- Gemäß dem Wiener Übereinkommen über konsularische Beziehungen wird imKonsulatswesen als Verweser bezeichnet, wer nur vorübergehend das Konsulat verwaltet.
- 1848 wurde das seit 1509 so bezeichnete Amt des „Landvogts“ desFürstentums Liechtenstein in „Landesverweser“ umbenannt. Die Inhaber des Amtes waren Stellvertreter des meist abwesenden Fürsten und führten alle Aufgaben des Oberamts bzw. Regierungsamts aus.[8] Erst mit dem Inkrafttreten der neuenVerfassung des Fürstentums Liechtenstein im Jahr 1921 besteht dieRegierung des Fürstentums Liechtenstein, als oberstes Exekutivorgan des Staates, aus einemRegierungschef und vier Regierungsräten.
- In den Jahren 1918 und 1919 wurdeKärnten von einer nicht direkt gewähltenProvisorischen Landesversammlung regiert, derArthur Lemisch mit dem Titel einesLandesverwesers vorstand. Der Titel Landesverweser wurde gewählt, da während der Monarchie sowohl ein Landeshauptmann als auch ein Landespräsident existiert hatten und die genauen Befugnisse des Amtes in der jungen Republik erst in Ausarbeitung begriffen waren. In Vorbereitung auf (letztlich erst 1921 durchgeführte) Wahlen wurde der Titel aufLandeshauptmann geändert.
- ↑Adelung:Verweser.zeno.org
- ↑Karl Ernst Georges:Verweser. In:Kleines deutsch-lateinisches Handwörterbuch. 7. Auflage. Hahnsche Buchhandlung, Hannover / Leipzig 1910,Sp. 2556 (Digitalisat.zeno.org).
- ↑Landesverweser. In: Vormalige Akademie der Wissenschaften der DDR, Heidelberger Akademie der Wissenschaften (Hrsg.):Deutsches Rechtswörterbuch.Band 8, Heft 5/6 (bearbeitet von Heino Speer u. a.). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar 1988,ISBN 3-7400-0075-9 (adw.uni-heidelberg.de).
- ↑Amtsverweser. In: Preußische Akademie der Wissenschaften (Hrsg.):Deutsches Rechtswörterbuch.Band 1, Heft 4 (bearbeitet vonEberhard von Künßberg). Hermann Böhlaus Nachfolger, Weimar (adw.uni-heidelberg.de – Erscheinungsdatum zwischen 1914 und 1930).
- ↑§ 48 Abs. 2 GemO Baden-Württemberg, aktuelle Fassung bei Landesrecht-BW.de.
- ↑RP weist Einsprüche zurück und bestätigt Gültigkeit. Rhein-Neckar-Zeitung, 1. August 2023.
- ↑Sven Schulze zum Amtsverweser gewählt. Stadt Chemnitz, Pressemitteilung, 25. November 2020; abgerufen am 26. November 2020.
- ↑Landvogt – Historisches Lexikon. Abgerufen am 16. Juni 2019.