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Amtsgericht Rödding

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DasAmtsgericht Rödding war ein deutschesAmtsgericht mit Sitz inRödding.

Geschichte

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Bis 1866 wurde die Rechtsprechung in Rödding durch dasHaderslev Amt wahrgenommen.

Mit derAnnexionSchleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordneteAppellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Rödding als eines von 19 Amtsgerichten desKreisgerichts Flensburg. DenGerichtssprengel bildete die KirchspieleJels,Osterlinnet, Rödding,Strave,Schottburg,Hygum,Lintrup,Hjerting,Calslund undFohl schleswigschen Anteils undGramm.[2]

Mit dem Inkrafttreten des deutschenGerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-,Land- undOberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Rödding blieb bestehen und war nun demLandgericht Flensburg nachgeordnet.

SeinGerichtsbezirk umfasste daraufhin aus demKreis Hadersleben die GemeindebezirkeBrendstrup,Dover,Endrupskov,Fedstedt, Fohl,Grammby,Grönnebek,Hjerting,Hjortwatt,Hügum, Jels,Kastrup,Kjöbenhoved,Langetwedt,Lintrup,Meilby, Osterlinnet, Rödding, Schottburg,Studstrup,Stenderup II,Thiset,Tornum undWesterlinnet sowie den Gutsbezirk Gramm.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]

1919 wurde der Sprengel des Amtsgerichts Rödding dänisch und die Geschichte des Amtsgerichts Rödding endete. In Dänemark wurde mit Gesetz vom 28. Juni 1920 dasRetten i Rødding eingerichtet.[5] Dieses bestand bis 1972. Seit 1972 besteht kein Eingangsgericht mehr in Rödding, das zuständige Gericht war ab dann dasRetten i Sønderborg inSonderburg. In Rödding besteht weiter eine Zweigstelle dieses Gerichtes.

Einzelnachweise

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  1. Verordnung vom 26. Juni 1867, Preußische Gesetzsammlung 1867, S. 1073 ff.
  2. Verfügung vom 6. August 1867, betreffend die Einrichtung der nach der Allerhöchsten Verordnung vom 26. Juni d. J. in den Herzogthümern Schleswig und Holstein zu bildenden neuen Gerichte (JMBl. S. 213http://vorlage_digitalisat.test/1%3D%7B%7B%7B1%7D%7D%7D~GB%3D~IA%3D~MDZ%3D%0A10509837~SZ%3D229~doppelseitig%3D~LT%3DJMBl.%20S.%20213~PUR%3D)
  3. Verordnung, betreffend die Bildung der Amtsgerichtsbezirke vom 5. Juli 1879, GS Nr. 30, S. 500,Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth:Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung, 1888, S. 440online
  5. Eintrag beim Reichsarchiv
Amtsgerichte im Landgerichtsbezirk Flensburg
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