DasAmtsgericht Norburg war ein deutschesAmtsgericht mit Sitz inNorburg.
Bis 1866 wurde die Rechtsprechung in Norburg durch dasAmt Norburg wahrgenommen.
Mit derAnnexionSchleswig-Holsteins wurden 1867 in der nunmehr preußischen Provinz fünf Kreisgerichte und das übergeordneteAppellationsgericht Kiel eingerichtet.[1] Als Eingangsgerichte wurden Amtsgerichte geschaffen, darunter das Amtsgericht Norburg als eines von 19 Amtsgerichten desKreisgerichts Flensburg. DenGerichtssprengel bildete der Flecken und die Landgemeinde Norburg und die KirchspieleIgen,Hagenberg,Schwenstrup undÖxbüll sowie dem bisher zu Igenharde gehörenden Teil des KirchspielsRottmark.[2]
Mit dem Inkrafttreten des deutschenGerichtsverfassungsgesetzes am 1. Oktober 1879 wurden reichsweit einheitlich Amts-,Land- undOberlandesgerichte geschaffen. Das Amtsgericht Norburg blieb bestehen und war nun demLandgericht Flensburg nachgeordnet.
SeinGerichtsbezirk umfasste daraufhin aus demKreis Sonderburg den Fleckensbezirk Norburg und die GemeindebezirkeBrandsbüll,Broballig,Dünnewitt,Eken,Elstrup,Guderup-Sjellerup,Hagenberg,Hellwitt,Holm,Lauensby,Lunden-Elsmark,Meels, Öxbüll,Pöhl,Schwenstrup,Stevening undStolbro.[3] Am Gericht bestand 1880 eine Richterstelle. Das Amtsgericht war damit ein kleines Amtsgericht im Landgerichtsbezirk.[4]
1919 wurde der Sprengel des Amtsgerichts Norburg dänisch und die Geschichte des Amtsgerichts Norburg endete. In Dänemark wurde mit Gesetz vom 28. Juni 1920 dasRetten i Sønderborg eingerichtet. In Norburg entstand kein Gericht mehr.[5] Dieses besteht bis heute.