
DasAmtsgericht Kappeln war bis zum 31. März 2007 einGericht derordentlichen Gerichtsbarkeit und eines von bis dahin fünfAmtsgerichten (AG) im Bezirk desLandgerichtes Flensburg.
Sitz des Gerichts warKappeln an derSchlei. Im ehemaligen Amtsgerichtsbezirk des AG Kappeln leben ca. 35.000 Einwohner und es waren dort etwa 20Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen zugelassen, von denen etwa die Hälfte auchNotare oder Notarinnen sind.
Das AG Kappeln war mit dreiRichterstellen und 25 Mitarbeitern das kleinste Amtsgericht imLandgerichtsbezirk des Landgerichtes Flensburg und eines der kleinsten Amtsgerichte im LandSchleswig-Holstein.
Das Amtsgericht Kappeln war zuständig fürZivil-,Familien-,Straf-,Grundbuch-,Betreuungs-,Nachlass- undVollstreckungsangelegenheiten. Es wurden auchvermögensrechtliche Streitigkeiten bis zu einem Wert von 5.000 € undMietsachen verhandelt.
AlsRegistergericht war zuletzt auch für den Amtsgerichtsbezirk Kappeln das Amtsgericht Flensburg und für die Erstellung vonMahnbescheiden im automatisierten Verfahren dasAmtsgericht Schleswig zuständig.
Dem AG Kappeln unmittelbar übergeordnet war das Landgericht in Flensburg. Diesem wiederum übergeordnet war und ist dasSchleswig-Holsteinische Oberlandesgericht inSchleswig.
Aufgrund einesköniglich dänischenPrivilegs vom 3. März 1846 hatte Kappeln die uneingeschränkteFleckengerechtigkeit erhalten. Dem vom dänischen König ernanntenFleckensvogt oblag hierbei einerseits die gesamte Verwaltung, andererseits war er erstinstanzlicher Richter in allen Gerichtssachen seines Bezirks, weshalb sein Amt das „große juristischeStaatsexamen“ voraussetzte. Kappeln wurde damit Gerichtsort. Mit demDeutsch-Dänischen Krieg von 1864 geriet Kappeln unterpreußische Verwaltung, mit Gesetz vom 24. Dezember 1866 wurde nach demDeutschen Krieg von 1866 das gesamte Gebiet Schleswig-Holsteins mit dem Königreich Preußen vereint. Der letzte Fleckensvogt Kappelns, Hugo Emil von Buchwald (* 27. November 1810 inSchleswig), blieb auch nach dem Ende der dänischen Herrschaft in seinem Amt und bekam den Auftrag, das preußische Gerichtssystem zum 1. September 1867 auch in Kappeln einzuführen. Da das Gebiet des Fleckens Kappeln zu zweiLandkreisen gehörte – zumKreis Flensburg einerseits und zumKreis Schleswig andererseits – wurden in Kappeln hierbei zunächst zwei Amtsgerichte eingerichtet. Richter des Amtsgerichts Kappeln-Schleswig wurde der vormaligePellwormer Landschreiber Chemnitz, Richter des Amtsgerichts Kappeln-Flensburg ein Herr von Buchwald. Beide Gerichte tagten im Rathaus von Kappeln. Übergeordnet war dasKreisgericht Flensburg. In der Folge des Erlasses desGerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und der damit einhergehenden Vereinheitlichung des Gerichtswesens imDeutschen Reich wurden die beiden Amtsgerichte zu einem vereinigt.
Am 1. November 1884 bezog dieses Amtsgericht das neu errichtete Gerichtsgebäude mit Gerichtsgefängnis (Gerichtsstraße 1).[1][2] Das Gebäude wurde bis 2007 genutzt und steht unterDenkmalschutz.
Im Rahmen der Reform der Amtsgerichtsstruktur in Schleswig-Holstein wurde das AG Kappeln zum 31. März 2007 aufgelöst, da es zu klein war. Teile des vorherigen Amtsgerichtsbezirks Kappeln wurden demAmtsgericht Eckernförde und damit demLandgerichtsbezirk Kiel zugeschlagen, der Rest zu den AmtsgerichtsbezirkenSchleswig undFlensburg. Die Grenze zwischen den dem AG Eckernförde zugeteilten Teilen des Amtsgerichtsbezirks Kappeln wurde die Schlei. Zum AG Schleswig kamen die zum Kreis Schleswig-Flensburg gehörenden Städte Kappeln undArnis; zum AG Flensburg wegen der besseren Verkehrsanbindung die Gebiete derÄmterGelting undSteinbergkirche. Zu Einzelheiten der Reform ist auf das entsprechende Reformkonzept des Justizministeriums[3] und die Niederschrift der Sitzung des Rechtsausschusses des Landtages vom 7. Dezember 2005[4] zu verweisen.
54.662249.92683Koordinaten:54° 39′ 44,1″ N,9° 55′ 36,6″ O