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Amtsgericht Dresden

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Gerichtsgebäude Roßbachstraße 6, Foto von 2004

DasAmtsgericht Dresden ist ein Gericht derordentlichen Gerichtsbarkeit inDeutschland und eines von insgesamt 25Amtsgerichten imFreistaat Sachsen.

Gerichtssitz und -bezirk

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Der Gerichtsbezirk des Amtsgerichtes Dresden umfasst das Stadtgebiet vonDresden (§ 1 Abs. 4,Anlage Nr. 8 Sächsisches Justizgesetz). Der Hauptsitz des Gerichtes befindet sich seit September 2012 in der Roßbachstraße 6. Das Grundbuchamt, die Insolvenzabteilung, das Registergericht, die Betreuungsabteilung sowie die Zwangsvollstreckungsabteilung haben ihren Sitz am Olbrichtplatz 1.Dem Gericht unterstehen auch die sich im Gebiet der LandeshauptstadtDresden befindlichenSchiedsstellen mit ihrenFriedensrichtern.

Aufgrund der Konzentration von Zuständigkeiten in Sachsen ist das Amtsgericht Dresden zudem für folgende Verfahren zuständig:[1]

  • Verfahren der Gesamtvollstreckungs- und Insolvenzordnung sowie Führung der Handels-, Genossenschafts-, Partnerschafts-, Vereins- und Güterrechtsregister für die Amtsgerichtsbezirke Bautzen, Dippoldiswalde, Görlitz, Hoyerswerda, Kamenz, Meißen, Pirna, Riesa, Weißwasser und Zittau
  • Zwangsversteigerungs- und Zwangsverwaltungsverfahren für die Amtsgerichtsbezirke Dippoldiswalde, Meißen, Pirna und Riesa
  • Verfahren nach demStaRUG zentral für den gesamten Freistaat Sachsen

Übergeordnete Gerichte

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Dem Amtsgericht Dresden sind dasLandgericht Dresden und im weiteren Instanzenzug dasOberlandesgericht Dresden sowie derBundesgerichtshof übergeordnet.

Das Amtsgericht Dresden ist – neben den AmtsgerichtenChemnitz undLeipzig – eines der drei Präsidialamtsgerichte in Sachsen. Die Dienstaufsicht über das Amtsgericht Dresden als Justizverwaltungsbehörde (d. h. die nicht-richterliche Tätigkeit) obliegt daher dem Präsidenten des Oberlandesgerichtes Dresden. Dienstaufsichtsbehörde aller anderen Amtsgerichten ist der Präsident des jeweiligen örtlichen Landgerichtes und danach der Präsident des Oberlandesgerichtes.

Geschichte

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Bildung nach dem Gerichtsverfassungsgesetz

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Zum 1. Oktober 1879 trat dasGerichtsverfassungsgesetz desDeutschen Reichs in Kraft und wurde durch Landesrecht umgesetzt. Ein Gesetz desKönigreichs Sachsen vom 1. März 1879[2] bestimmte die Errichtung einesOberlandesgerichtes mit Sitz in Dresden und von Landgerichten inDresden,Leipzig,Bautzen,Zwickau,Chemnitz,Freiberg undPlauen. Eine königliche Verordnung vom 28. Juli 1879 bestimmte die Bezirke der Landgerichte und ordnete die Bildung von 105 Amtsgerichten in Sachsen an. Dem Landgericht Dresden war dabei u. a. das Amtsgericht Dresden als Gericht der ersten Instanz unterstellt. Aufgelöst wurde das zwischen 1856 und 1879 bestehendeGerichtsamt Dresden, das bisherige Eingangsgericht.

Der Gerichtssprengel umfasste Dresden,Altfranken,Babisnau,Bannewitz mitNeubannewitz,Blasewitz mitWaldpark,Boderitz,Boxdorf mit Baumwiese,Briesnitz,Buchholz,Bühlau mit Bühlauer Grund,Neubühlau undQuohren,Burgstädtel,Coschütz (Alt- und Neu-),Cossebaude (Vorder- und Hinter-),Cotta mit Elbhäusern,Cunnersdorf bei Helfenberg,Dippelsdorf,Dölzschen,Eichbusch,Eisenberg mit Auerhaus,Eutschütz,Gaustritz,Gönnsdorf,Golberode,Gompitz,Goppeln,Gostritz,Großdobritz,Gruna mit Daheim und grüner Wiese,Rittergut Helfenberg,Helfenberger Grund,Hosterwitz mitKeppgrund,Kaditz mitKleinkaditz bei Serkowitz undNeukaditz bei Trachau,Kaitz,Kauscha,Kemnitz,Kleindobritz,Kleinnaundorf,Kleinpestitz,Klotzsche,Kötzschenbroda mit OrtsteilFürstenhain,Krieschendorf,Laubegast,Leuben,Leubnitz,Leuteritz mitNeuleuteritz,Leutewitz,Lindenau,Lockwitz,Löbtau,Loschwitz,Maltzschendorf,Merbitz,Mickten,Mobschatz,Mockritz mit Kleinmockritz,Moritzburg,Naundorf mit Kroatenplatz,Naußlitz,Neunimptsch mitJuchhöh und rote Häuser,Neuostra,Nickern,Niedergohlis,Niedergorbitz,Niederlößnitz,Niederpoyritz,Niedersedlitz,Nöthnitz,Obergohlis,Obergorbitz,Oberlößnitz mitHoflößnitz,Oberpoyritz,Oberwartha,Ockerwitz,Omsewitz,Pappritz,Pennrich,Pieschen,Pillnitz,Plauen,Podemus,Porsberg mitMaix,Praschütz,Prohlis,Radebeul,Räcknitz,Rähnitz,Reichenberg mitLößnitzgrund und Reichenberg bei Boxdorf,Reick,Reitzendorf,Rennersdorf,Rippien mitgoldener Höhe,Rochwitz,Rockau mit Rockauer Grund,Rosentitz,Roßthal,Schönfeld,Schullwitz,Seidnitz mit „am Albertspark“,Serkowitz mitweißem Roß undWeintraube,Sobrigau,Söbrigen,Stetzsch,Strehlen,Striesen mitNeustriesen,Tolkewitz,Torna,Trachau,Trachenberge mitHellerberge undwildem Mann,Uebigau,Wachwitz mitKönigs-Weinberg,Wahnsdorf mitGrundmühlen undWilhelmshöhe,Weißer Hirsch,Weißig bei Dresden mit Haidemühle und Vierhäuser,Welschhufe mit Neuwelschhufe,Wilschdorf,Wölfnitz,Zaschendorf,Zitzschewig mitRietzschkegrund,Zöllmen,Zschertnitz und die Fischhäuser, Langebrücker, Moritzburger, Dresdner, Pillnitzer und Ullersdorfer Forstreviere.[3] Das Amtsgericht Dresden war eines von 14 Amtsgerichten im Bezirk des Landgerichtes Dresden. Der Amtsgerichtsbezirk umfasste danach 281.719 Einwohner. Das Gericht hatte damals 28 Richterstellen und war zu der Zeit das mit Abstand größte Amtsgericht im Landgerichtsbezirk. Es war gleichzeitigElbzollgericht.[4]

Kreisgericht Dresden-Mitte und Kreisgericht Dresden

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Mit derVerordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951 wurden die Gerichtsbezirke in derDDR an die Landkreise angepasst. Der Sprengel des Amtsgerichtes Dresden war damit der Stadtkreis Dresden.[5] In der DDR wurden 1952 die Amtsgerichte und damit auch das Amtsgericht Dresden aufgehoben undKreisgerichte gebildet. Nach demEnde der DDR wurden die Aufgaben der ehemaligen Dresdner Kreisgerichte auf dasKreisgericht Dresden-Mitte übertragen, das seitdem die BezeichnungKreisgericht Dresden trug.

Neubildung des Amtsgerichtes

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Die Zuständigkeiten desKreisgerichtes Dresden wurden am 31. Dezember 1992 an das neu gebildete Amtsgericht Dresden übertragen.[6] Der Hauptsitz befand sich bis September 2012 in der Berliner Straße 7–13.

Siehe auch

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Weblinks

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Commons: Amtsgericht Dresden – Sammlung von Bildern, Videos und Audiodateien

Einzelnachweise

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  1. Amtsgericht Dresden: Amtsgericht Dresden - Aufgaben, Zuständigkeit. Archiviert vom Original am 1. August 2021; abgerufen am 23. März 2024. 
  2. Gesetz, Bestimmungen zur Ausführung des Gerichtsverfassungsgesetzes vom 27. Januar 1877 und über die Zuständigkeit der Gerichte in Sachen der nichtstreitigen Gerichtsbarkeit enthaltend. Vom 1. März 1879, Gesetz- und Verordnungsblatt für das Königreich Sachsen S. 59
  3. Sächsisches Gesetz- und Verordnungsblatt von 1879 S. 236,Digitalisat
  4. Carl Pfafferoth:Jahrbuch der deutschen Gerichtsverfassung. 1888, S. 422online
  5. Verordnung zur Änderung von Gerichtsbezirken im Lande Sachsen vom 5. Mai 1951; GBl. DDR 1951, S. 404
  6. VergleicheKreisgericht Dresden-Mitte (Bestand) auf der Seite vomArchivportal-D, zuletzt abgerufen am 12. Juli 2021
Justizbehörden inDresden

51.05402777777813.754444444444Koordinaten:51° 3′ 14,5″ N,13° 45′ 16″ O

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