Amt Wellmich
DasAmt Wellmich war einkurtrierscher und späternassauischer Verwaltungsbezirk mit Sitz inWellmich,heute ein nördlicher Stadtteil derLoreleystadt St. Goarshausen am rechtenRheinufer.
Geschichte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]DieBurg Maus oberhalb von Wellmich bildete den Kern des kurtrierschen Verwaltungsbezirks in diesem Teil des Rheintals. Im Spätmittelalter bildeten sich Amtsstrukturen. Aufgrund der geringen Größe des Amtes wurde es überwiegend gemeinsam mit demAmt Boppard verwaltet. Seit dem 18. Jahrhundert war es demOberamt Boppard nachgeordnet.
Zum trierschen Amt gehörte neben Wellmich nochPrath,Dahlheim,Hirzenach undRheinbay.[1]
Imersten Koalitionskrieg eroberte Frankreich 1794 dasLinke Rheinufer undannektierte es später. Damit verlor das Amt seine linksrheinischen Teile und es verblieben Wellmich, Prath und Dahlheim. DerReichsdeputationshauptschluss beendete 1803 die Existenz von Kurtrier. Das Amt Wellmich kam gemäß § 12 des vertrags mit den anderen rechtsrheinischen Teilen Kurtriers an das FürstentumNassau-Weilburg.[2] Nun wurde das Amt um benachbarte Orte erweitert, die ebenfalls an Nassau-Weilburg gefallen waren. Es bestand nun ausCamp, Dalheim,Ehrenthal,Filsen,Kestert,Lykershausen, Prath und Wellmich.[3]
Mit der Bildung desHerzogtums Nassau 1806 wurde das Amt Wellmich eines der 63Ämter des Herzogtums Nassau und Teil desRegierungsbezirks Ehrenbreitstein. In den Jahren 1803 bis 1816 wurden in vielen Einzelschritten und ohne erkennbare Systematik Ämter in Nassau zusammengelegt, um eine effektivere Verwaltung zu schaffen. So wurden die Ämter Wellmich und Oberlahnstein aufgelöst und demAmt Braubach zugeordnet.[4]
Beamte
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]1780 werden folgende Beamte des Amtes genannt:
- Amtmann:Franz Ludwig Freiherr von Elz zu Rübenbach
- Amtsverwalter: Heinrich Knodt
- Amtsschultheiß: Johann Georg Kray[5]
Siehe auch
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]Einzelnachweise
[Bearbeiten |Quelltext bearbeiten]- ↑Christian von Stramburg,Anton Joseph Weidenbach:Denkwürdiger und nützlicher rheinischer Antiquarius: Welcher die wichtigsten und angenehmsten geographischen, historischen und politischen Merkwürdigkeiten des ganzen Rheinstroms, von seinem Ausflusse in das Meer bis zu seinem Ursprunge darstellt, Teil 2, Band 5, 1836, S. 23–24online
- ↑Reichsdeputationshauptschluss
- ↑Wilhelm von der Nahmer: Handbuch des Rheinischen Particular-Rechts: Entwickelung der Territorial- und Verfassungsverhältnisse der deutschen Staaten an beiden Ufern des Rheins : vom ersten Beginnen der französischen Revolution bis in die neueste Zeit, Band 3, 1832, S. 8, (online bei Google Books)
- ↑Norbert Zabel: Räumliche Behördenorganisation im Herzogtum Nassau 1806–1866. 1981,ISBN 3-922244-39-4, S. 38
- ↑Des Hohen Erz-Stifts und Churfürstenthums Trier Hof-, Staats- und Stands-Kalender: 1780, S. 145,online