Alfred Streim (*1. Januar1932 inNeu-Isenburg; †17. August1996 inHeilbronn) war ein deutscherStaatsanwalt. Seit 1963 arbeitete er als Ermittler, ab 1984 als Leiter derZentralen Stelle der Landesjustizverwaltungen zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen inLudwigsburg.
Streim war nach dem Studium derRechts- undStaatswissenschaften 1952 bis 1956 an derUniversität Hamburg und dem 2. Staatsexamen alsGerichtsassessor und Staatsanwalt bei der Staatsanwaltschaft Hamburg tätig, ehe er 1963 zurZentralen Stelle der Landesjustizverwaltung zur Aufklärung nationalsozialistischer Verbrechen in Ludwigsburg abgeordnet wurde. 1966 wurde er dort Abteilungsleiter, 1975 alsOberstaatsanwalt stellvertretender Leiter und 1984 als NachfolgerAdalbert Rückerls Leiter der Zentralen Stelle. Streim führte während seiner drei Jahrzehnte währenden Tätigkeit in Ludwigsburg mehrere Tausend Vorermittlungen gegen mutmaßliche Täter in derZeit des Nationalsozialismus durch. Seine Ermittlungsergebnisse trugen insbesondere auch zur Enttarnung vonSS-Tätern des in Polen gelegenenVernichtungslagers Majdanek bei, wofür er eine hohe polnische Auszeichnung erhielt.
In der Frage derStrafverfolgung vonVerbrechen der Wehrmacht positionierte Streim sich 1995 als Kritiker und bemängelte, dass es trotz „über 1000Ermittlungsverfahren gegen eine Vielzahl von Angehörigen der ehemaligenWehrmacht, insbesondere desHeeres, die auf Initiative der Zentralen Stelle von den Strafverfolgungsbehörden eingeleitet wurden, in keinem Fall zu einer Anklage gekommen“ ist.[1] Dabei seien die Gründe für dieEinstellung der Verfahren „nur teilweise nachzuvollziehen gewesen“.[2] Die strafrechtliche Verfolgung von Verbrechen durch Wehrmachtsangehörige sei „insbesondere aus politischen Gründen unterblieben“.[3] Streim wandte sich während seiner gesamten Tätigkeit als auf NS-Verbrechen spezialisierter Staatsanwalt gegen eineAmnestie von Tätern oder Tendenzen, Ermittlungen wegen vermuteter Verjährung der Straftaten nicht aufzunehmen.
Geschichtswissenschaftlich bedeutsam sind seine Forschungen zur Behandlung sowjetischerKriegsgefangener im Gewahrsam der Wehrmacht und zur Frage, ob es beim deutschenÜberfall auf die Sowjetunion am 22. Juni 1941 einen expliziten BefehlAdolf Hitlers zurJudenvernichtung gegeben habe. Während Christian Streit in seinerDissertation auf der Basis von Wehrmachtsakten von 3,3 Millionen in deutscher Kriegsgefangenschaft umgekommenen sowjetischenRotarmisten ausgeht,[4] schätzt Streim unter ergänzender Hinzuziehung von Prozessakten der Nachkriegszeit die Zahl der umgekommenen sowjetischen Kriegsgefangenen auf „mindestens 2.530.000“.[5] In der Frage des Judenmords imDeutsch-Sowjetischen Krieg vertrat Streim gegenHelmut Krausnick gewandt die Auffassung, es habe vor dem 22. Juni 1941 keinen Mordbefehl Hitlers gegeben und die Täter seien nicht einfach als reine Befehlsempfänger zu betrachten.[6] Der HistorikerinAnnette Weinke zufolge hat sich die „Krausnick-Streim-Kontroverse“ positiv auf die Entwicklung hin zu einem „Wissenstransfer zwischen Justiz und Historie“ ausgewirkt und dazu beigetragen, „ein deutlich höheres Bewusstsein für den historiographischen Wert der Ermittlungsunterlagen“ zu entwickeln.[7]
In den 1990er Jahren bemühte sich Streim, nach dem absehbaren Ende der staatsanwaltschaftlichen Ermittlungen die mehr als 100.000 Untersuchungsakten in ein von ihm angestrebtes Ludwigsburger Institut zur Erforschung von NS-Gewaltverbrechen einzubringen, statt sie in das Bundesarchiv Koblenz zu überführen. Streim wollte die Forschungsunterlagen im Rahmen eines „Dokumentations- und Begegnungszentrums“ auch für die Öffentlichkeit nutzbar machen.[8] Alfred Streim verstarb 1996 nach einem Schlaganfall. Fünf Jahre nach seinem Tod kam es 2001 zur Gründung derForschungsstelle Ludwigsburg.
| Personendaten | |
|---|---|
| NAME | Streim, Alfred |
| KURZBESCHREIBUNG | deutscher Staatsanwalt |
| GEBURTSDATUM | 1. Januar 1932 |
| GEBURTSORT | Neu-Isenburg |
| STERBEDATUM | 17. August 1996 |
| STERBEORT | Heilbronn |