Alfreds Familie entstammte väterlicherseits ursprünglich ausTirol, lebte aber in Bayern. Jodls Eltern waren Alfred Jodl und Therese Baumgärtler. Die Vorfahren von Therese kamen ausFranken. Als Soldat kommandierte Jodls Vater Alfred eine Batterie des Königlichen Bayrischen 2. Feldartillerie-Regiments. Er dachte „großdeutsch“ und „nationalliberal“. Die ersten drei Töchter des Paares erreichten nicht das Kindesalter. Am 10. Mai 1890 wurde in Würzburg schließlich ihr Sohn Alfred geboren. Sechs Jahre später bekamen sie einen weiteren Sohn namensFerdinand. In dieser Zeit lebten die Eltern noch unverheiratet zusammen, da Therese Baumgärtler in Alfreds Regiment als „nicht standesgemäß“ galt. Um ihr Verhältnis zu legalisieren, musste Jodls Vater aus dem Militärdienst zuletzt als Oberst ausscheiden. Das Paar heiratete schließlich 1899.[1]
Am 23. September 1913 heiratete Jodl Irma Pauline Karoline Gräfin von Bullion (* 16. August 1885), mit der er bis zu ihrem Tod am 18. April 1944 verheiratet war. Sie war die älteste Schwester vonKonrad undGertraud von Bullion. Am 7. April 1945 heiratete er Luise Katharinavon Benda (* 10. September 1905, † 26. Januar 1998), eine enge Freundin seiner ersten Frau.[2] Beide Ehen blieben kinderlos.
Alfred Jodl besuchte ab 1895 Volksschulen inLandau in der Pfalz und ab 1899 inMünchen. Nachdem er bis zu seinem 13. Lebensjahr dasTheresien-Gymnasium München besucht hatte, trat Jodl im Jahr 1903 in dasKadettenkorps in München ein. Das Abitur bestand er aufgrund schwankender Leistungen erst im Jahr 1910 im Alter von 20 Jahren, als einer der Besten seines Jahrgangs.
Zu Beginn desErsten Weltkrieges nahm Jodl mit seiner Einheit an derSchlacht bei Saarburg teil (20. August 1914) und wurde am 24. August 1914 am Oberschenkel verwundet. Jodl bekam daraufhin dasEiserne Kreuz II. Klasse verliehen. Erst im März 1915 konnte Jodl zur Truppe zurückkehren. Im Jahr 1916 wurde Jodl zumOberleutnant befördert und gegen Jahresende an dieOstfront versetzt. Dort wurde er im Jahr 1917 Batteriekommandant im 72. k. ungarischen Feldkanonen-Regiment. Zu Jahresanfang 1918 wurde er alsGeneralstabsoffizier wieder an dieWestfront versetzt. Dort bekam Jodl am 3. Mai das Eiserne Kreuz I. Klasse verliehen.
Alfred Jodl (Zweiter von rechts) neben seinem Bruder Ferdinand (Dritter von rechts) bei einem Manöver der 7. Division (1926)
Am 1. Oktober 1923 erfolgte eine weitere Kommandierung zum Führergehilfenlehrgang II nach Berlin. Im Mai 1924 wurde Jodl insReichswehrministerium nach Berlin versetzt und im Oktober als Stabsoffizier zur7. (Bayerischen) Division nach München abkommandiert, wo er bis zum Oktober 1927 tätig war.
Mit dem 1. Oktober 1927 wurde er Chef der 5. Batterie des 7. (Bayerisches) Artillerie-Regiments. Von 1928 bis 1932 war er Lehrer für Taktik und Kriegsgeschichte. Am 1. Februar 1932 wurde er zumMajor befördert und am 1. Juni 1932 zum Gruppenleiter in der Operationsabteilung im Truppenamt des Reichswehrministeriums ernannt.
Am 20. Juni 1935 wurde Jodl Chef der Abteilung Landesverteidigung im Wehrmachtführungsamt (WFA); am 1. August 1935 erfolgte die Beförderung zumOberst. InBischofswiesen-Stanggaß, dem Ort, in dem dieReichskanzlei Dienststelle Berchtesgaden erbaut wurde, hielt sich Jodl gelegentlich auf, wenn Adolf Hitler auf demBerghof weilte.
Im Februar/März 1938 wurde in der Folge derBlomberg-Fritsch-Krise die Wehrmachtspitze neu gegliedert und das Oberkommando der Wehrmacht (OKW) gegründet, das mit zuverlässigen Nationalsozialisten besetzt wurde. Das Wehrmachtführungsamt (WFA) mit Jodl als neuem Chef war nun Teil des OKW und unterstand dessen Chef, General der ArtillerieWilhelm Keitel, direkt. Turnusgemäß wurde Jodl am 1. Oktober 1938 von seiner bisherigen Stabsstelle auf ein Truppenkommando als Artilleriekommandeur der44. Infanterie-Division versetzt. Jodls bisheriger Stellvertreter als Chef des WFA,Walter Warlimont, übernahm Jodls Aufgaben.
Nach einem halben Jahr im Truppendienst wurde Jodl am 1. April 1939 zumGeneralmajor ernannt. Es war vorgesehen, dass er im Oktober 1939 als Kommandeur die4. Gebirgs-Division übernehmen sollte. Aufgrund der für ihn bis zum 30. September 1939 geltendenMobilmachungsorder wurde er aber noch vor der Ernennung zum Divisionskommandeur am 23. August 1939 auf seine alte Stellung als Chef des Wehrmachtführungsamtes (ab 1940 Wehrmachtführungsstab) zurückberufen.
Hitlers Stab 1940 mit Jodl (rechts neben Hitler)Generaloberst Jodl unterzeichnet in Reims die bedingungslose Kapitulation der Wehrmacht (7. Mai 1945)Die Verhaftung von Jodl am 23. Mai 1945 bei derSportschule inFlensburg-Mürwik, die sich am Rande derMarineschule Mürwik befindet
Während der Krieg gegen Polen allein vomOberkommando des Heeres (OKH) geplant worden war, wurde derAngriff auf Dänemark und Norwegen wegen der eher skeptischen Haltung im OKH im Zusammenhang mit dem Westfeldzug auf Hitlers Anordnung hin vom OKW unter Jodl geplant.[3] Auch später waren alle Operationen im Westen und inNordafrika so genannte OKW-Kriegsschauplätze, lediglich dieOstfront blieb operativ unter der Kontrolle des OKH.
In der Folgezeit war Jodl bald mit der Ausarbeitung von Plänen für einen Feldzug gegen dieSowjetunion beschäftigt. DieWeisung Nr. 21 vom 18. Dezember 1940, die unter dem TarnnamenFall Barbarossa den Angriff auf die UdSSR skizzierte, stammte maßgeblich von Jodl und seinen Mitarbeitern im Wehrmachtführungsstab. Jodl war auch an der Abfassung des völkerrechtswidrigenKommissarbefehls beteiligt,[4] der insbesondere anordnet: „Diese Kommissare [i. e. „politische Kommissare als Organe der feindlichen Truppe“] werden nicht als Soldaten anerkannt; der für Kriegsgefangene völkerrechtlich geltende Schutz findet auf sie keine Anwendung. Sie sind nach durchgeführter Absonderung zu erledigen.“[5] Im März 1941 sprach sich Jodl dafür aus, dass bei dem geplanten Feldzug die derSS unterstehendenEinsatzgruppen sowjetische Kommissare und „Bolschewistenhäuptlinge“ im Operationsgebiet ohne Verzögerung „unschädlich“ zu machen hätten (siehe Kommissarbefehl).[6] Tatsächlich verübten die Einsatzgruppen imDeutsch-Sowjetischen Krieg Verbrechen unvorstellbaren Ausmaßes.[7]
Im Verlauf der deutschen Sommeroffensive 1942 (Fall Blau) gab es wiederholt Unstimmigkeiten zwischen Jodl und Hitler. Bereits in der Planungsphase hielt Jodl die vorgesehenen Kräfte für zu schwach, um die weitgesteckten Ziele erreichen zu können. Hitlers Eingriff in die Operationsplanung und die damit verbundene Aufteilung derHeeresgruppe Süd Anfang Juli kritisierte er heftig („Aufsplitterung der Kräfte“), aber letztlich erfolglos. Als der deutsche Angriff im Vorfeld des Kaukasus festgefahren war, stellte sich Jodl gegen Hitlers Vorwurf, die Befehlshaber vor Ort hätten die Situation verschuldet; diese hätten lediglich Hitlers Befehle befolgt. Angesichts dieser offenen Konfrontation plante Hitler Jodls Ablösung durch GeneralFriedrich Paulus, sobald dieserStalingrad erobert haben würde.[8] Nach außen verbarg Jodl den Konflikt und lobte Hitler ausdrücklich für dessen strategische Weitsicht. In einem Vortrag zur strategischen Lage am 7. November 1943 in München vor den Reichs- und Gauleitern nannte er als das „natürliche Empfinden des Volkes, dass es in diesem Kriege nur den Kampf bis zum Letzten gibt. Kapitulation ist das Ende der Nation, ist das Ende Deutschlands.“ Das Vertrauen auf den Endsieg sei ungebrochen und werde dadurch gerechtfertigt, dass „das Genie an der Spitze der Führung“ stehe.[9] Ab November 1942 war bis Ende Februar 1945Heinz Waizenegger sein Adjutant.
Jodl war auch an denDeportationen der europäischen Juden in die Vernichtungslager beteiligt. So vermerkte Jodl im Herbst 1943 auf einem Schreiben des deutschenWehrmachtbefehlshabers in Dänemark,Hermann von Hanneken, der den militärischen Ausnahmezustand nicht als Vorwand für Judendeportationen missbraucht sehen wollte: „Geschwätz. Es geht um staatliche Notwendigkeiten.“[12]
Am 30. Januar 1944, dem Jahrestag derMachtergreifung desNS-Regimes, wurde Jodl zum Generaloberst befördert. Am 18. April 1944 starb seine Ehefrau Irma inKönigsberg. BeimAttentat vom 20. Juli 1944 auf Hitler wurde Jodl leicht verletzt. Am 7. April 1945 heiratete Jodl Luise Katharina von Benda (1905–1998), eine Freundin seiner ersten Frau und ehemalige Sekretärin im OKH. Auch diese Ehe blieb kinderlos.
Am 28. Oktober 1944 befahl er die vollständige und rücksichtslose Deportation (Evakuierung) der norwegischen Bevölkerung und die Zerstörung aller Unterkünfte ostwärts desLyngenfjords im Zuge desUnternehmens Nordlicht. Der Befehl wurde an den meisten Orten mit der befohlenen Härte und Gründlichkeit durchgeführt und bewirkte die größte Wanderungsbewegung und Zerstörungen auf norwegischem Boden. Der Befehl wurde im Nürnberger Prozess gegen die Hauptkriegsverbrecher in der Urteilsbegründung des Gerichts als einer der Fälle gewertet, in denen JodlKriegsverbrechen undVerbrechen gegen die Menschlichkeit begangen habe.[13][14]
NachdemGeneralfeldmarschallWilhelm Keitel am 13. Mai 1945 von denAlliierten verhaftet worden war, wurde Jodl mit der Wahrnehmung der Geschäfte desOKW beauftragt. Am 15. Mai 1945 benutzte er diePräventivkriegsthese zur Rechtfertigung gegenüber erwarteten Anklagen der Siegermächte:
„Wir haben […] den Angriff gegen Rußland nicht geführt, weil wir den Raum haben wollten, sondern weil Tag für Tag der Aufmarsch der Russen gewaltig weiterging und zum Schluß zu ultimativen Forderungen geführt hätte.“[17]
1953 ordnete der bayerischeMinister für politische BefreiungOtto Weinkamm einSpruchkammerverfahren gegen Jodls Nachlass an. Gem. Art. 37 desGesetzes zur Befreiung von Nationalsozialismus und Militarismus (sogenanntesBefreiungsgesetz)[19][20] konnte ein Verfahren zur ganzen oder teilweisen Einziehung des im Lande gelegenen Nachlasses durchgeführt werden, wenn der Betroffene alsHauptschuldiger oder Belasteter im Sinne des Befreiungsgesetzes anzusehen war. Ungeachtet seiner Verurteilung als Kriegsverbrecher im Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess entschied die Spruchkammer unter Vorsitz eines Berliner Rechtsanwalts, von der Einziehung des Nachlasses abzusehen, da Jodl zu Lebzeiten von der Spruchkammer weder als Hauptschuldiger noch als Belasteter eingestuft worden wäre. Der öffentliche Kläger verzichtete auf Rechtsmittel, woraufhin der Spruch am 2. März 1953 rechtskräftig wurde.
Die Entscheidung der Hauptspruchkammer wurde jedoch von den US-amerikanischen Besatzungsbehörden nicht hingenommen. DerHohe Kommissar derVereinigten Staaten erreichte mit der Begründung, die Spruchkammer verstoße gegen das Urteil desInternationalen Militärgerichtshofs, dass Minister Weinkamm im Mai 1953 eine Wiederaufnahme des Verfahrens anordnete.[21]
Nach Intervention von Jodls Witwe deutete die US-amerikanische Seite an, sie könne sich gegebenenfalls auf dasGesetz der Alliierten Hohen Kommission Nr. 13 betreffend diealliierten Vorbehaltsrechte auf dem Gebiet der deutschen Strafrechtspflege berufen.[22] Nach Art. 3 des Gesetzes Nr. 13 war es den deutschen Behörden verwehrt, sich in Widerspruch zu einer Entscheidung der Besatzungsbehörden zu setzen und etwa das Nürnberger Urteil zu revidieren. Würden die amerikanischen Behörden die Entscheidung an sich ziehen, Jodl selbst einstufen und über seine Verantwortlichkeit und Heranziehung zu Sühnemaßnahmen entscheiden, werde die Entscheidung sicher nicht zugunsten Jodls bzw. seiner Witwe ausfallen.
Schließlich einigten sich Luise Jodls Anwalt und ein Vertreter der US-Amerikaner dahingehend, den Nachlass freizugeben und der Witwe Anspruch auf Versorgungsbezüge zu gewähren, ohne dass die US-Seite das Urteil von Nürnberg dadurch beeinträchtigt sah.
Für Jodl hatte das Anwesen seiner Familie inGstadt am Chiemsee eine große emotionale Bedeutung.[23] Auf dem Gemeindefriedhof der nahenFraueninsel erinnert an Jodl zwischen den Gräbern seiner Ehefrauen einScheingrab in Gestalt eines großen mittig positionierten Steinkreuzes mit seinem Namenszug, seinem militärischen Rang und seinen Lebensdaten im unteren Bereich.
In den Jahren 2015 und 2016 war dasKenotaph mehrmals Gegenstand von Protestaktionen des Münchner KünstlersWolfram Kastner. Unter anderem übergoss er am 2. September 2016 den unteren Bereich großflächig mit roter Farbe.[24][25][26] Anfang Dezember 2018 verurteilte das Landgericht München Kastner in zweiter Instanz zum Ersatz der Reinigungskosten.[27] Kastner habe bei seinen Aktionen die Substanz des Steinkreuzes beschädigt. DieKunstfreiheit müsse hinter demEigentumsgrundrecht zurücktreten. Die dagegen von Kastner eingelegteVerfassungsbeschwerde[28] hat dasBundesverfassungsgericht mit Beschluss vom 30. März 2021 nicht zur Entscheidung angenommen.[29]
Die gesamte Grabstelle sollte auf Wunsch der Gemeindeverwaltung und einzelner Inselbewohner[30] mit Ablauf des Grabnutzungsrechts im Januar 2018 aufgelöst werden.[31] Auf eine Klage noch lebender Grabberechtigter[32] wurde die Gemeinde mit Urteil desVerwaltungsgerichts München vom 26. März 2019 jedoch verpflichtet, das Grabnutzungsrecht um 20 Jahre zu verlängern.[33] Zur Wahrung der Friedhofsruhe habe sich der Kläger bereit erklärt, den „Stein des Anstoßes“, nämlich den Namenszug und die Lebensdaten Alfred Jodls zu entfernen und somit „alles getan, um selbst einen etwaigen Anschein einer Gedenkstätte zu beseitigen und das Grab zum Gedenken an die dort tatsächlich bestatteten Verstorbenen zu erhalten.“[34]
Mittlerweile verdeckt ein vor dem Steinkreuz gepflanztesLebensbäumchen und eine darüber befindliche Steinplatte den Namenszug Jodls.[35]
Axel Kellmann:Generaloberst Alfred Jodl – Chef des Wehrmachtführungsstabes: Ein Beitrag zur Diskussion über das Verhältnis zwischen Wehrmacht und NS-Regime. Pirrot, Saarbrücken 2004,ISBN 3-930714-95-7.
Kenneth Macksey:Generaloberst Alfred Jodl. In:Gerd R. Ueberschär (Hrsg.):Hitlers militärische Elite. Band 1., Primus, Darmstadt 1998,ISBN 3-89678-083-2, S. 102–111.
Bodo Scheurig:Alfred Jodl: Gehorsam und Verhängnis. Propyläen, Berlin / Frankfurt am Main 1991. Lizenzausgabe: Bublies, Schnellbach 1999,ISBN 3-926584-66-1.
Alan Wilt:Alfred Jodl – Hitlers Besprechungsoffizier. In:Ronald Smelser,Enrico Syring (Hrsg.):Die Militärelite des Dritten Reiches. Ullstein, Berlin / Frankfurt am Main 1995,ISBN 3-548-33220-X, S. 236–250.
↑Raul Hilberg:Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer, Frankfurt am Main 1982, S. 296 f.
↑Office of Military Government for Germany (US): Case No. 9 – Einsatzgruppen Trial. (PDF abgerufen von der Library of Congress) Nurnberg Military Tribunals – Indictments, 1947, abgerufen am 19. Mai 2020.
↑Manfred Overesch, Friedrich Wilhelm Saal (Hrsg.):Deutsche Geschichte von Tag zu Tag. Digitale Bibliothek, Band 39 (Directmedia), Berlin 2000, S. 11178.
↑Alfred Jodl: Die strategische Lage am Anfang des 5. Kriegsjahres. (PDF abgerufen von der Library of Congress) In: Vol. XXXVII, S. 637 – 676, hier: S. 639. Trial of the Major War Criminals before The International Military Tribunal, Nuremberg, 14 November – 1 October 1946, 1949, abgerufen am 25. Mai 2020.
↑Kurt Pätzold:Alfred Jodl „… weil ich nichts zu verbergen hatte“. In: Kurt Pätzold, Manfred Weißbecker (Hrsg.):Stufen zum Galgen. Lebenswege vor den Nürnberger Urteilen. Militzke Verlag, Leipzig 1996, S. 356.
↑Raul Hilberg:Die Vernichtung der europäischen Juden. Fischer, Frankfurt am Main 1982, S. 590 f.
↑Arnim Lang:Operation Nordlicht – Die Zerstörung Nordnorwegens durch deutsche Truppen …. In: Robert Bohn, Jürgen Elvert (Hrsg.):Kriegsende im Norden: vom heissen zum kalten Krieg. Franz Steiner Verlag, 1995,ISBN 3-515-06728-0.
↑Kriegsverbrechen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit. In:Der Prozeß gegen die Hauptkriegsverbrecher vor dem Internationalen Gerichtshof Nürnberg.Band1. Nürnberg 1947,S.366–367 (Digitalisat.zeno.org – Urteilsbegründung gegen Jodl).
↑Veit Scherzer:Ritterkreuzträger 1939–1945. Die Inhaber des Eisernen Kreuzes von Heer, Luftwaffe, Kriegsmarine, Waffen-SS, Volkssturm sowie mit Deutschland verbündete Streitkräfte nach den Unterlagen des Bundesarchivs. 2. Auflage. Scherzers Militaer-Verlag, Ranis / Jena 2007,ISBN 978-3-938845-17-2, S. 421.
↑Percy Ernst Schramm (Hrsg.):Kriegstagebuch des Oberkommandos der Wehrmacht 1940–1945 – Eine Dokumentation. Sonderausgabe in 8 Bänden. Band 4, Weltbild, Augsburg 1996,ISBN 3-7637-5933-6, S. 1503. Hier zitiert nach: Bernd Wegner:Präventivkrieg 1941? Zur Kontroverse um ein militärhistorisches Scheinproblem. In: Jürgen Elvert, Susanne Krauß:Historische Debatten und Kontroversen im 19. und 20. Jahrhundert. 2002, S. 214;books.google.de