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Agent (Nachrichtendienst)

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Agent ist im deutschen Sprachraum ein allgemeinsprachlich uneinheitlich benutzter Begriff. Er kann für einen hauptberuflichen (hauptamtlichen) Mitarbeiter einesNachrichtendienstes stehen (auchNachrichtendienstler oderGeheimdienstler genannt). Er wird ferner für Privatpersonen verwendet, deren planmäßige, dauerhafte Zusammenarbeit mit einem Nachrichtendienst Dritten nicht bekannt ist (nachrichtendienstliche Quellen,V-Leute,Spione) oder für solche, die in Einzelfällen oder gelegentlich und unaufgefordert einem Nachrichtendienst Informationen anbieten, ohne von diesem geführt zu werden und Aufträge zu erhalten (Informanten).[1] Als Agent wird auch bezeichnet, wer, unter vorangegangener Definition, mit einer anderen staatlichen oder nichtstaatlichen Stelle zusammenarbeitet, z. B. derPolizei. Als Rechtsbegriff werdenAgenten in Deutschland von der Definition fürGeheimdienstliche Agententätigkeit im § 99 desStrafgesetzbuches (StGB) erfasst.[2]

Agent im Objekt

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Nachrichtendienstliche Mitarbeiter, die sich im „Operationsgebiet“ (bei Auslandseinsätzen) aufhalten und dort unter Ausschöpfung ihrer Zugangsmöglichkeiten Informationen beschaffen, werden alsAgent im Objekt bzw.Objektquelle bezeichnet. Hierzu gehört auch, dass der Agent aufgrund seiner Lebensumstände undLegende im zu beobachtenden Objekt legal ein- und ausgeht.

Agent Provocateur

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Hauptartikel:Agent Provocateur

Als Agent Provocateur werden Mitarbeiter der Nachrichtendienste (oder auch der Polizei) genannt, welche inUntergrundorganisationen eindringen, aber nicht, um dort Informationen zu sammeln, sondern die Gruppe oder Einzelpersonen zu Handlungen zu verleiten, die ein staatliches Eingreifen oder Gegenmaßnahmen ermöglichen. Es handelt sich also um einen politischen Agenten, der als Lockspitzel gegnerische Gruppen bzw. Einzelpersonen zu Tätigkeiten oder Äußerungen provoziert. Auch ein Mitarbeiter derPolizei, der im Polizeiauftrag einen anderen zu einer Straftat anstiftet, um ihn dann bestrafen zu können, wird so bezeichnet.

Agentennetz

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Eine Gruppe von Agenten, welche organisatorisch miteinander verbunden sind, wird alsAgentennetz oderSpionagering bezeichnet. Die Mitglieder eines Agentennetzes müssen sich nicht persönlich kennen. Teilweise sind diese Verflechtungen auch hierarchisch gegliedert. Hierbei ist dann aber Voraussetzung, dass sich die Agenten desselben Netzes alle persönlich kennen.

Siehe auch

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Literatur

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Einzelnachweise

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  1. Glossar – Informant. In: verfassungsschutz.de. Bundesamt für Verfassungsschutz, archiviert vom Original (nicht mehr online verfügbar) am 15. November 2019; abgerufen am 15. November 2019. 
  2. Strafgesetzbuch § 99
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