DasAerarium, s. a.Ärar, (vonlateinischaes ‚Bronze‘) war die antikerömische Staatskasse, die das bewegliche Volksvermögen beinhaltete. Ihre vollständige Bezeichnung warAerarium populi Romani (‚Schatz des römischen Volkes‘). Sie befand sich imSaturntempel auf demForum Romanum und wurde deshalb auchaerarium Saturni genannt.
Dasaerarium wurde zunächst von zwei und später zum Ende derRepublik von bis zu acht vom Volk gewähltenQuaestoren verwaltet und unterstand dem Dispositionsrecht desrömischen Senats. Es bestand aus Edelmetallen, Geld und Schuldverschreibungen. Zugleich diente es auch als Depot für öffentliche Urkunden, wie Pachtverträge über öffentliches Gemeindeland, Steuerlisten und Abrechnungen über öffentliche Gelder. Es war auch das Magazin für dieFeldzeichen sowie das Archiv für die Volksbeschlüsse(plebiscita) und Senatsgutachten(senatus consulta). Die Richter- und Geschworenenlisten wurden ebenso dort aufbewahrt. Dasaerarium speiste sich aus Steuern, Überschüssen aus den Provinzialverwaltungen, Einnahmen aus Verpachtung, Geldstrafen und Kriegsbeute. Vomaearium aus wurden die Finanzaufsicht und Rechnungskontrolle gesteuert.
In derKaiserzeit nahm die Bedeutung desaerarium saturni ab, da die kaiserliche Kasse, derfiscus, seitAugustus einen beträchtlichen Teil der Einnahmen erhielt, die bisher demaerarium zugestanden hatten. Die Mehreinnahmen aus densenatorischen Provinzen flossen weiterhin in dasaerarium, das auch seine Bedeutung als Staatsarchiv beibehielt. Die Kassenverwaltung wurde im Jahre 23 v. Chr. auf zweipraetores aerarii übertragen.[1] Die fiskalische Administration desaerarium geriet schließlich unterNero in die Zuständigkeit von kaiserlichen Beauftragten(praefecti aerarii), um in der Folgezeit des Prinzipats vollends imfiscus aufzugehen.
Es existierten neben dem ursprünglichenaerarium populi romani drei weitere Sonderformen.
In dieses Ressort der Staatskasse, das als Rücklage für Notfälle gedacht war, flossen die Einnahmen aus einer fünfprozentigenFreilassungssteuer. Diese Taxe wurde 357 v. Chr. durch einelex Manlia eingeführt.[2]
Das von Augustus begründeteaerarium militare, aus derVeteranen ihre Versorgung erhielten, wurde anfangs mit dem Senat zusammen verwaltet, geriet aber im Lauf der Kaiserzeit ebenfalls völlig unter kaiserliche Kontrolle.[3] Diese Pensionskasse wurde durch eine fünfprozentigeErbschaftsteuer(vicesima hereditatium), die aber nur von römischen Bürgern gezahlt werden musste, sowie durch eine einprozentige Verkaufssteuer(centesima rerum venalium) finanziert. Als Startkapital zahlte Augustus im Jahr 6 n. Chr. 170 MillionenSesterzen aus seinem Privatvermögen in die Kasse ein; im Gegenzug mussten die Soldaten aber die Verlängerung ihrer Dienstzeiten (Prätorianer von 12 auf 16 und Legionäre von 16 auf 20 Jahre) akzeptieren. Dafür wurde anfänglich festgelegt, dass die Soldaten amEnde ihrer Dienstzeit folgende Summen erhalten sollten: jeder Prätorianer 20.000 und jeder Legionär 12.000 Sesterzen.[4]
Alsaerarium konnten auch die öffentlichen Kassen von Städten(Municipia) und kleineren Landgemeinden im römischen Reich bezeichnet werden.