Admin-C

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DerAdmin-C (Administrative Contact) ist der administrative Ansprechpartner einerDomain und ist auch alsAdministrator (neben dem Inhaber) in derWhois-Datenbank einiger Domainregistrierungsstellen mit seiner Adresse eingetragen.

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Situation in der EU

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Vor dem endgültigen Inkrafttreten derDatenschutz-Grundverordnung (DSGVO) am 25. Mai 2018 war derAdmin-C (Administrative Contact) der administrative Ansprechpartner einerDomain und war auch alsAdministrator (neben dem Inhaber) in derWhois-Datenbank mit seiner Adresse eingetragen.

Admin-C vor der Datenschutz-Grundverordnung

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Der Admin-C war nicht automatisch der Inhaber der Domain, auch wenn es im privaten Bereich eher die Regel war. Der Admin-C war gegenüber demDomaininhaber (Holder) weisungsgebunden und handelte in seinem Auftrag. Es war zwingend erforderlich, dass der Admin-C einenatürliche Person war, die zusätzliche Angabe einerFirma war optional. Der Admin-C war inDeutschland zum Teil auch rechtlich der Ansprechpartner der Domain. Er konnte unter bestimmten Umständen etwa für Wettbewerbsverstöße des Domaininhabers haftbar gemacht werden. Der Admin-C war jedoch kein Anbieter im Sinne desJugendmedienschutzrechts, was insbesondere für Domains mit pornografischen oder gewaltverherrlichenden Inhalten bedeutend ist.[1]

Admin-C nach der Datenschutz-Grundverordnung

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Seit die Umsetzung der DSGVO am 25. Mai 2018 für Unternehmen verpflichtend geworden ist, werden entsprechende Kontaktdaten des Admin-C gemäß der neuen Whois-Regelung nicht mehr erhoben und zwangsläufig auch nicht mehr angezeigt.[2] Ergänzend zu den persönlichen Pflichtangaben zum Domain-Inhaber fragt dasDENIC, das die Verantwortung für die Verwaltung der deutschenTop-Level-Domain (.de) trägt, stattdessen zwei nicht personalisierte E-Mail Adressen ab. Eine Adresse soll zum Zweck allgemeiner und technischer Anfragen angegeben werden, die zweite E-Mail Adresse zur Anzeige rechtswidriger oder missbräuchlicher Nutzung einer Domain (Domain-Abuse). Die Verantwortung für die entsprechenden E-Mail Adressen trägt der jeweilige Registrar.

Tech-C

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Die persönlichen Kontaktdaten des Ansprechpartners für technische Fragen zu einer Domain unter dem KürzelTech-C (Technical Contact) zusammengefasst.

In der EU werden auch diese Daten nicht mehr erfasst und können entsprechend auch nicht mehr in der Whois-Domainabfrage eingesehen werden. Als Ersatz dient dort seit dem 25. Mai 2018 die E-Mail Adresse für allgemeine und technische Anfragen. Auch die Angabe des Ansprechpartners für den zuständigen Nameserver, den sogenanntenZone-C (Zone Contact), entfällt in den neuen Richtlinien ersatzlos.[2]

Weblinks

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Einzelnachweise

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  1. Daniel Dingeldey: Admin-C ist kein Anbieter. In: domain-recht.de. Abgerufen am 5. Juli 2012. 
  2. abDomain-Registrierung: Angaben zum Admin-C und Tech-C nicht länger Pflicht. 1und1.de/digitalguide, 22. Januar 2018, abgerufen am 18. Juni 2018. 
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