Zunächst konntenDomains nur auf dritter Ebene registriert werden, erst seit Oktober 2009 sind auchSecond-Level-Domains zugelassen.[2] Inhaber bestehender Adressen konnten .do-Domains bevorzugt anmelden. Die vorhandenen Second-Level-Domains wurden nicht aufgelöst, sondern blieben weiter erhalten. Beispielsweise existieren.com.do,.net.do und.org.do als länderspezifische Alternative zu den generischen Adressen.com,.net und.org. Zwar können .do-Domains ohne einenWohnsitz oder eineNiederlassung im Land angemeldet werden, jedoch erfordert die Vergabestelle die Angabe derPersonalausweis- beziehungsweiseHandelsregister- undUmsatzsteuer-Nummer bei der Anmeldung.[3]