Als
Kieler Schule bezeichnet man eine Gruppe nationalsozialistischer Rechtswissenschaftler, die zur Zeit des Nationalsozialismus an der Christian-Albrechts-Universität zu Kiel gewirkt haben. An der Kieler Universität, die im NS-Sprachgebrauch „Grenzlanduniversität des nordischen Raumes Kiel“ genannt wurde, mussten nach der nationalsozialistischen Machtergreifung überdurchschnittlich viele jüdische und politisch unliebsame Professoren ihre Stelle verlassen. Ohne neue Professorenstellen zu schaffen, bot sich nun durch zielgerichtete Neubesetzung der Lehrstühle mit jungen systemkonformen Rechtswissenschaftlern die Möglichkeit, aus der Fakultät eine Art nationalsozialistische Musterfakultät („Stoßtruppfakultät“) zu schaffen, die der nationalsozialistischen Idee der „Rechtserneuerung“ dienen sollte. Die erforderliche Handhabe für die angestrebte personelle Neubesetzung der Lehrstühle der Kieler rechtswissenschaftlichen Fakultät mit Nationalsozialisten boten das „Gesetz zur Wiederherstellung des Berufsbeamtentums“ vom 7. April 1933 sowie das „Gesetz über die Entpflichtung und Versetzung von Hochschullehrern aus Anlass des Neuaufbaus des deutschen Hochschulwesens“ vom 31. Januar 1935. Diese Gesetze ermöglichten es, Professoren sowohl aus „rassischen“ als auch aus „politischen“ Gründen zu entlassen. –
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