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Artikel des Tages

EinReichsfürst (lateinischprinceps regni bzw.imperii) war im Heili­gen Römi­schen Reich ein Adli­ger, ein Fürst, der ur­sprüng­lich sein Lehen nur und un­mittel­bar vom König bzw. Kaiser erhal­ten hatte. Es bestand also eine lehns­recht­liche und staats­recht­liche Reichs­unmittel­bar­keit. Als später auch geist­liche Reichs­fürsten einzel­nen welt­lichen Reichs­fürsten reichs­unmittel­bare Herr­schaften zu Lehen aus­gaben, behiel­ten diese Lehen (als Reichs­after­lehen) ihre imme­diate Quali­tät. Zu einem eige­nen Stand im Rechts­sinne bildete sich der Reichs­fürsten­stand im Spät­mittel­alter heraus. Der Titel eines Reichs­fürsten und die darin enthal­tene Reichs­unmittel­bar­keit in Ver­bin­dung mit fast unbe­schränk­ter Landes­hoheit bil­dete eine gewisse recht­liche Sicher­heit dage­gen, dass ein ande­rer, mächti­gerer Adliger einen Fürsten von sich abhän­gig machte. –Zum Artikel …

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Der wasserbenetzte Kopf einer jungen Frau im Profil: Sie schaut nach rechts, ist geschminkt und trägt ihre langen Haare zusammengebunden; in ihnen ist eine farbige Textilarbeit mithilfe von Spangen befestigt.

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