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Gemäß demGesetz über Urheberrecht und verwandte Rechte (erlassen am 18. Mai 1999 und geändert im Jahr 2010) Kapitel II, Abschnitt 1, Artikel 5, Fall 3 derRepublik Litauen gilt das Urheberrecht nicht für „offizielle staatliche Symbole und Insignien (Flaggen, Wappen, Hymnen, Entwürfe für Banknoten und andere staatliche Symbolen und Insignien), deren Schutz durch andere Rechtsakte geregelt wird.“ Daher wird angenommen, dass dieses Bildgemeinfrei ist. In einigen Fällen kann die Verwendung dieses Bildes jedoch durch andere Gesetze geregelt sein. | ||
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