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Soziale Mindestsicherung Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen 2024 um 0,5 % zurückgegangen

05. Dezember 2025 - Knapp 7,3 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2024 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,5 %. Gemessen an der Gesamtbevölkerung (auf Grundlage des Zensus 2022) ging der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger leicht zurück auf 8,7 % zum Jahresende 2024. Am Jahresende 2023 hatte der Anteil bei 8,8 % gelegen.

Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:

Deutlich weniger Menschen als im Vorjahr (-10,3 %) erhielten am Jahresende 2024 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Gesamtregelleistungen nach demSGBII (-0,7 %) und von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (-0,3 %) ging zum Jahresende 2024 leicht zurück

Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach demSGBII beziehungsweiseSGBXII anstatt nach demAsylbLG. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zumSGBII oderSGBXII zunächst Leistungen nach demAsylbLG.


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