Soziale Mindestsicherung Zahl der Empfängerinnen und Empfänger sozialer Mindestsicherungsleistungen 2024 um 0,5 % zurückgegangen
05. Dezember 2025 - Knapp 7,3 Millionen Menschen in Deutschland haben zum Jahresende 2024 Leistungen der sozialen Mindestsicherung erhalten. Dies entspricht einem Rückgang gegenüber dem Vorjahr um 0,5 %. Gemessen an der Gesamtbevölkerung (auf Grundlage des Zensus 2022) ging der Anteil der Leistungsempfängerinnen und -empfänger leicht zurück auf 8,7 % zum Jahresende 2024. Am Jahresende 2023 hatte der Anteil bei 8,8 % gelegen.
Die Transferleistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme sind finanzielle Hilfen des Staates, die zur Sicherung des grundlegenden Lebensunterhalts dienen. Dazu zählen folgende Leistungen:
- Gesamtregelleistungen (Bürgergeld für erwerbsfähige und nicht erwerbsfähige Leistungsberechtigte) nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII "Grundsicherung für Arbeitsuchende"). Diese Leistungen erhielten Ende 2024 rund 5,4 Millionen Menschen. Gegenüber dem Vorjahr sank die Zahl der Regelleistungsberechtigten damit um 0,7 %.
- Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch (SGBXII "Sozialhilfe"). Diese Hilfe bezogen knapp 1,3 Millionen Menschen. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg um 4,1 %.
- Regelleistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz (AsylbLG). Diese Leistungen bekamen knapp 461 000 Menschen. Dies entspricht einem Rückgang um 10,3 %.
- Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen nach demSGBXII "Sozialhilfe". Hilfe zum Lebensunterhalt bezogen knapp 126 000 Menschen. Das waren 0,3 % weniger als im Vorjahr.Zum Jahresende 2023 waren in Deutschland knapp 847 000 Personen mit ukrainischer Staatsangehörigkeit auf Leistungen der sozialen Mindestsicherungssysteme angewiesen. Ihre Zahl stieg zum Jahresende 2024 um 1,0 auf rund 855 000 Personen. Insbesondere stieg die Zahl der ukrainischen Empfängerinnen und Empfänger von Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung um 14,6 %. Auch die Zahl der Menschen mit deutscher und übriger ausländischer Staatsangehörigkeit, die diese Leistungen erhielten, ist gewachsen. Die Gesamtzahl der Empfängerinnen und Empfänger stieg um 4,1 %.
Deutlich weniger Menschen als im Vorjahr (-10,3 %) erhielten am Jahresende 2024 Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz. Die Zahl der Empfängerinnen und Empfänger von Gesamtregelleistungen nach demSGBII (-0,7 %) und von Hilfe zum Lebensunterhalt außerhalb von Einrichtungen (-0,3 %) ging zum Jahresende 2024 leicht zurück
Seit 1. Juni 2022 haben Geflüchtete aus der Ukraine unter den üblichen Voraussetzungen Anspruch auf Leistungen nach demSGBII beziehungsweiseSGBXII anstatt nach demAsylbLG. Dennoch erhalten neu ankommende Personen aus der Ukraine bis zur Erteilung der erforderlichen Aufenthaltserlaubnis und Klärung der Einordnung zumSGBII oderSGBXII zunächst Leistungen nach demAsylbLG.