Die Bestandteile 1) AnhängerkupplungSie besteht aus zwei äquivalenten Komponenten: die Kupplung Hängerseitig und Mopedseitig. a) Hängerseitig - ZugmaulDie Kupplung KK 25 MWH hängerseitig war eine patentierte Neuentwicklung mit offensichtlichem Schwerpunkt auf Sicherheit, und wie in Papieren und Berichten immer wieder betont wird, “Klapperfreiheit”. Selbstverständlich ist sie typgeprüft (KTA-BAG-Nr. 2217). Ein hohes Maß an Sicherheit gewährleistet der doppelte Sicherungsmechanismus, der selbsttätige Spielausgleich und eine große Bewegungsfreiheit auch in Seitenneigung (Kurvenfahrt, Wendemanöver). 
Die Kupplung KK 25 MWHDie Kupplung war eine komplette Neuentwicklung, einer “großen” Autokupplung nachempfunden und mit genialer doppelter Sicherung: Um den Hänger mit Hebel a abzukuppeln, müssen der seitliche Druckknopf c ge- drückt und der Federzug b nach oben gezogen werden. Die Arretierung ist gelöst, Hebel a lässt sich nun nach hinten ziehen. b1) Mopedseitig - Anhängerzugvorrichtung AHZV SR 50
Der Hänger MWH/RB wurde wie gesagt in erster Linie für die Roller SR50 & SR80 gebaut. Für diese Mopeds gibt es daher originale typgerüfte Anhängerzugvorrichtungen, kurz genannt “AHZV”. Ein 25-mm Kugelkopf, zwei Bleche zur Aufnahme der Steckdose und des Wippenschalters prägen die optischen Merkmale. Auf der Rückseite sind die amtlichen Daten eingeprägt: SEL AHZV SR50 1989 KTA-BAG-NR 2235 Vmax 40 Km/h Die AHZV gabs in zwei Ausführungen mit Aufnahme entweder für runde oder eckige Blinker. Die Rohre für die Version mit eckigen Blinkern dicker und von Werk aus bräunlich lackiert. Die Version für die alten runden Blinker hat dünnere Rohre und in schwarz. b2) Mopedseitig - Anhängerzugvorrichtung MWH S51Für das Mokick S51 wurden später auch Kupplungsbügel gefertigt, allerdings in kleiner Stückzahl, so dass diese selten zu sehen geschweige denn zu erwerben sind. Dazu gehörte noch ein Kombiblech zur Aufnahme von Steckdose und Wippenschalter. Auf dem festgenietetem Typenschild sind die amtlichen Daten eingeprägt: MWH S51 40 km/h KTA-BAG 2806-90 Hinweis: Einzig für dieSchwalbe und Co. gabs keine Anhängerzugvorrichtung für den MWH/RB! Da der SR 50 die Schwalbe als Nachfolger ersetzen sollte, hat man daher wahrscheinlich bewusst gar keine neue Kupplung mehr gebaut für die Schwalbe. Geplant war ursprünglich ein Adapter um die alten 18 mm-Kupplungen umrüsten zu können. Zwar erwähnt in der KFT 1/89 und “Der deutsche Straßenverkehr” 4/89, wurde der Adapter aber wohl nie gebaut.
2) Steckdose & SteckerDie 7-polige Steckdose nebst Stecker sind auch heute noch im Handel erhältlich, werden auch wieder reproduziert da schon bei den Vorgängermodellen verwendet. Über Steckerkontakte schalten Rück- und Bremslicht automatisch auf Hängerbetrieb um. Im Prinzip funktioniert der Stecker wie der Anhängerstecker am PKW. Ab Werk gab es die Steckdosendeckel mit schwarzem Plastik oder goldenem Kupfer. 3) Wippenschalter Der Wippenschalter dient dem Umschalten der Blinker auf Hängerbetrieb - die rückwärtigen Mopedblinker werden aus und die Hängerblinker auf Betrieb geschalten.
Der Wippenschalter erfüllt den IP54-Standard, ist somit spritzwassergeschützt. Ursprgl. war auch eine Staubschutzkappe vorgesehen - ob diese jemals produziert wurde ist leider nicht bekannt. Der Wippenschalter alleine ist wohl kaum noch erhältlich. Sind AHZVs im Angebot z. B. auf Teilmärkten oder bei Ebay, sind dort meist Steckdose + Schalter vormontiert. 4) Räder & ReifenDieRäder des Anhängers sind Leichtmetall-Druckgußräder mit 12”-Reifen. Das Dreispeichen-Laufrad war - die Kupplung KK 25 MWH - eine Neuentwicklung. Die Laufleistung wird mit 15.000 km angegeben. Laut dem berühmten Fachartikel aus der Zeitschrift KFT 1/89 sind dieReifen analog dem Roller SR50:“Die Bereifung 3.00-12 entspricht der der Zugfahrzeuge SR50/80, so daß damit die Austauschbarkeit gesichert wird.”Der Luftdruck in den Reifen wird mit0,8 bar angegeben. 5) FederungEine Federung hat der Hänger leider nicht (was man beim Fahren durch gelegentliches Holpern durchaus merkt), dafür hat sich Chefingenieur Thielecke eine ebenso genial-einfache wie kostengünstige Lösung ersonnen: “Durch das Fahren mit Niederdruck (80 kPa) wird einFederverhalten des Anhängers erreicht.” Hinweis: 80 kPA (Kilopascal) sind umgerechnet 0,8 bar.
6) AbdeckplaneDer Hänger hat seitlich je zwei und auf Vorder- und Rückseite je drei Nöppel für eine optionale Planenhalterung. Die braunen Original-Planen zu bekommen ist schwer. Man kann sich aber Ersatz passgenau anfertigen lassen beiwww.anhaengerplanen.de oder in einer örtlichen Autosattlerei. Besonders reizvoll wirkt, wenn man die selbe Farbe wählt wie das Zug-Moped! 7) Tempo 40-AufkleberDie Hänger hatten hinten standardmäßig einen 40 km/h-Aufkleber. Auch wenn das nicht besonders schick und cool ist - es ist fair gegenüber anderen Verkehrsteilnehmern und förderlich für die eigene Gesundheit! Autofahrer nehmen das Signal war und tatsächlich mehr Rücksicht als ohne - ähnlich bei einem Fahranfänger-Aufkleber. Mopedfahren mit einem voll beladenen Hänger ist schon so eine Sache und ich bin froh darüber, dass meine Hintermänner wissen, was sie für ein Gespann vor sich haben. Und es ist auch gesetzliche Pflicht den Aufkleber drauf zu haben! Der Original-Aufkleber hatte einen Durchmesser von 19,5 cm. Im Internet habe ich einen Anbieter gefunden, den einen 20 cm-Aufkleber vertreibt - also sehr passend:www.schilder-versand.com 8) BetriebserlaubnisUm im Straßenverkehr teilnehmen zu dürfen, benötigt der Hänger eine Allgemeine Betriebserlaubnis (ABE). Diese wird mittlerweile freundlicherweise wieder im Kraftfahrt-Bundesamt (KBA) in Flensburg ausgestellt:“Betriebserlaubnis für Anhänger Typ MWH/RB” In der Datenbestätigung ist vermerkt: Feld 22, Bemerkungen und Ausnahmen: “zu T i. V. m. §58 StVZO: mit ABE genehmigt 1 Geschw.-Schild “40” a. Fz.-Heck” Feld 22 a, Weitere Angaben: “zu 5: als einachsiger Anh. für Kleinkrafträder/Krafträder zulassungsfrei gem. §3(2) Nr.2 f. FZV” Kosten für die Betriebserlaubnis: 17,90 Euro + 3,40 Euro MwSt. + 3,45 Euro Postporto = gesamt 24,75 Euros. In der Betriebserlaubnsi für den Roller SR 50/1 CE ist unter Feld 22 vermerkt: “zu T: bei Mitführen eines Anhängers 40 km/h” => der Passus ist hilfreich, da hier explizit auf die Möglichkeit des Mitführens eines Hängers verwiesen wird! Zusammen mit der ABE für den Anhänger eine runde rechtliche Sache, alles verkehrsrchtlich dokumentiert und abgesichert! Wo gibts heute noch sowas in dieser Kombination, Zugfahrzeug (Moped) und Hänger optimal aufeinander abgestimmt und zugelassen? |