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© Stadt Krems


Todesfall

Bei einem Sterbefall setzen Sie sich bitte so rasch wie möglich mit uns in Verbindung. Bei uns erfahren Sie, was im jeweiligen Fall zu tun ist und welche Unterlagen Sie benötigen.

Sie erreichen uns von Montag bis Donnerstag 07:00-16:00 Uhr und Freitag 07:00-12:00 Uhr. Außerhalb der Bürozeiten ist unser Team in Rufbereitschaft und wird im Sterbefall von der Polizeiwache Krems verständigt (Tel.:05 / 91 33 34 40).

Wenn Sie dies wünschen, kommen wir gerne zu Ihnen nach Hause, um die notwendigen Vorbereitungen besprechen zu können. Bitte vereinbaren Sie einen Termin mit uns.

Wo fand der Todesfall statt?

Wo fand der Todesfall statt?

Todesfall im Landesklinikum Krems

  • Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte mit der Bestattung Verbindung auf.
  • Bekleidung (ausgenommen Schuhe), mit der der Verstorbene beerdigt werden soll, samt der Dokumente des Verstorbenen in das Landesklinikum zum Schalter An- und Abmeldung bringen.
  • Die Anzeige des Sterbefalls erfolgt durch das Landesklinikum.
  • Danach kommen Sie bitte während der Öffnungszeiten ins Büro der Bestattung, um die Todesfallaufnahme für Begräbnis, Verabschiedung, Kremierung oder Überführung in Auftrag zu geben.
  • Die Bestattung erledigt für Sie alle organisatorischen Wege.

 

Todesfall in einem anderen Krankenhaus oder Altenwohnheim

  • Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte mit der Bestattung Verbindung auf.
  • Die Kleidung (ausgenommen Schuhe), mit der der Verstorbene beerdigt werden soll, samt der Dokumente des Verstorbenen bitte während der Öffnungszeiten in das Büro der Bestattung bringen. Hier wird auch alles Organisatorische besprochen.
  • Es ist meistens möglich, alle Wege nach der Todesfallaufnahme für Begräbnis, Verabschiedung, Kremierung oder Überführung für Sie durchzuführen, wodurch Ihnen weite Fahrten und Wege erspart werden.

 

Todesfall in einem Seniorenwohnheim der Stadt Krems

  • Nach Erhalt der Todesnachricht nehmen Sie bitte mit der Bestattung Verbindung auf.
  • Die Kleidung (ausgenommen Schuhe), mit der der Verstorbene beerdigt werden soll, samt der Dokumente des Verstorbenen bitte während der Öffnungszeiten in das Büro der Bestattung bringen. Hier wird auch alles Organisatorische besprochen: Todesfallaufnahme für Begräbnis, Verabschiedung, Kremierung oder Überführung,...
  • Die Bestattung Krems erledigt für Sie alle organisatorischen Wege.

 

Todesfall im Wohnhaus

  • Nach derFeststellung des Todes durch den Hausarzt/Notarzt, mit der Bestattung (Telefon: 0 27 32 / 801 632 oder 630) Verbindung aufnehmen. Außerhalb unserer Öffnungszeiten kontaktieren Sie bitte die Polizeiinspektion Krems-Stadt (Telefon: 05 91 333 440 100).
  • Ist der Tod außerhalb unserer Öffnungszeiten aufgetreten, nehmen Sie bitte am nächsten Werktag mit dem Büro der Bestattung Verbindung auf.
  • Die Kleidung (ausgenommen Schuhe), mit der der Verstorbene beerdigt werden soll, samt der Dokumente des Verstorbenen bitte während der Öffnungszeiten in das Büro der Bestattung Krems bringen. Hier wird auch alles Organisatorische besprochen: Todesfallaufnahme für Begräbnis, Verabschiedung, Kremierung oder Überführung,...
  • Die Bestattung Krems erledigt für Sie alle organisatorischen Wege.

 

Todesfall an einem öffentlichen Ort

  • Bei einem Todesfall an einem öffentlichen Ort oder in einem öffentlichen Verkehrsmittel erfolgt die Verständigung der Angehörigen, wenn erforderlich, durch die zuständige Polizeiinspektion. Bei dieser Verständigung wird den Angehörigen mitgeteilt, wohin der Verstorbene gebracht wurde.
  • Ist der Tod außerhalb unserer Öffnungszeiten aufgetreten, nehmen Sie bitte am nächsten Werktag mit dem Büro der Bestattung Krems Verbindung auf.
  • Die Kleidung (ausgenommen Schuhe), mit der der Verstorbene beerdigt werden soll, samt der Dokumente des Verstorbenen bitte während der Öffnungszeiten in das Büro der Bestattung bringen. Hier wird auch alles Organisatorische besprochen: Todesfallaufnahme für Begräbnis, Verabschiedung, Kremierung oder Überführung,...
  • Die Bestattung Krems erledigt für Sie alle organisatorischen Wege.

 

Todesfall im Ausland

  • Auch bei einem Todesfall im Ausland stehen Ihnen die Mitarbeiter der Bestattung Krems zur Verfügung.
  • Beim Ableben eines österreichischen Staatsbürgers im Ausland erfolgt die Verständigung der Angehörigen erforderlichenfalls durch die österreichische Vertretungsbehörde, die auch bei allen weiteren Veranlassungen mithilft.
  • Nach Erhalt der Todesnachricht wenden Sie sich bitte an die Bestattung Krems. Wir unterstützen Sie in allen Belangen.

 

Bekleidung

Zum Thema Bekleidung ein kleiner Hinweis: Es muss nicht immer der schwarze Anzug sein oder das gute Kostüm. Gerne bestatten wir Ihre(n) liebe(n) Verstorbene(n) auch in seiner/ihrer Lieblingskleidung. Sie sollen ihn/sie so in Erinnerung behalten, wie er/sie gewesen ist.

Benötigte Dokumente

Benötigte Dokumente

Bei einem Todesfall in der Familie benötigen wir den Behandlungsschein des zuständigen Hausarztes, der auch den Tod festgestellt hat, das Protokoll des Notarztes oder den Totenbeschaubefund des Gemeindearztes.

Weiters sind folgende Unterlagen für die Organisation einer Bestattung notwendig:

Ledig

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel

 

Verheiratet

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde

 

Verwitwet

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde
  • Sterbeurkunde des Ehepartners

 

Geschieden

  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Meldezettel
  • Heiratsurkunde
  • Scheidungsdekret (oder Heiratsurkunde mit Scheidungsvermerk)

 

Ausländer (nicht im Besitz der österreichischen Staatsbürgerschaft)

  • zusätzlich noch Reisepass

 

 Religionsaustritt

  • zusätzlich noch kirchlicher Taufschein mit Austrittsvermerk

 

Die abgegebenen Dokumente mit den Sterbeurkunden erhalten Sie nach Erledigung der Formalitäten selbstverständlich wieder von uns zurück. Sollten Sie eine Polizze desWiener Vereins besitzen, bitten wir Sie, diese auch mitzubringen. 

Gleichzeitig mit der Todesfallaufnahme wird auch die Trauerzeremonie besprochen. Die Todesfallaufnahme kann in unserem Büro oder auch nach terminlicher Vereinbarung bei Ihnen zu Hause stattfinden. Bitte bringen Sie zu dem Termin auch die Bekleidung für den Verstorbenen (ausgenommen Schuhe) mit. 

Zum Thema Bekleidung ein kleiner Hinweis: Es muss nicht immer der schwarze Anzug sein oder das gute Kostüm. Gerne bestatten wir Ihre(n) liebe(n) Verstorbene(n) auch in seiner/ihrer Lieblingskleidung. Sie sollen ihn/sie so in Erinnerung behalten, wie er/sie gewesen ist.

Ärztenotdienst - Todesfall im Privatbereich

Ärztenotdienst - Todesfall im Privatbereich

Tritt ein Todesfall im Privatbereich ein, wird ein Arzt für die amtliche Todesfeststellung benötigt. Eine Liste mit Informationen zu jeweils diensthabenden Ärzten finden Sie unterNÖ Ärztekammer Wochenenddienst.

Totenbeschau

Totenbeschau

Der Totenbeschauer oder die Totenbeschauerin hat die Totenbeschau unverzüglich, spätestens aber binnen 24 Stunden nach Erhalt der Todesanzeige durchzuführen.

Totenbeschauärzte der Stadt Krems:
Dr. Claudia Grahovac, Tel.:02732 / 9025 30861, E-Mail:gesund.stadt-krems@noel.gv.at

Vertretung:
Dr. Hannes Winkler, Tel.:02732 / 82406
Dr. Beatrix Holzinger, Tel.:02732 / 85196

Wir sind für Sie da

werktags: Mo bis Do07:00 bis 12:00 Uhr
werktags: Mo bis Do13:00 bis 16:00 Uhr
werktags: Freitag07:00 bis 12:00 Uhr

Außerhalb der Bürozeiten - Polizeiinspektion Krems

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