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Wohngeld ist eine Sozialleistung nach dem Wohngeldgesetz. Es unterstützt Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen bei ihren Wohnkosten. Wohngeld wird als Mietzuschuss (für Mieterinnen und Mieter) oder als Lastenzuschuss (für selbstnutzende Eigentümerinnen und Eigentümer) geleistet.
Es wird nur an Personen geleistet, die keine Transferleistungen (wie z. B. Bürgergeld, Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung) beziehen, da bei Transferleistungen die Unterkunftskosten bereits berücksichtigt werden.
Anspruch und Höhe des Wohngeldes hängen ab von der Anzahl der zu berücksichtigenden Haushaltsmitglieder, der Höhe des Gesamteinkommens und der Höhe der zuschussfähigen Miete bzw. Belastung.
Bitte verwenden Sie für Mitteilungen an die Wohngeldstelle per E-Mail nur:wohngeld@stadt.hamm.de
Mo. | 08:30 | - | 12:00 | Uhr | |||||
Mi. | 08:30 | - | 12:00 | Uhr | und | 14:00 | - | 15:30 | Uhr |
Fr. | 08:30 | - | 12:00 | Uhr |