Hier finden Sie Antworten auf die am häufigsten gestellten Fragen zur FBW.
Die FBW - Deutsche Film- und Medienbewertung hat die Aufgabe, auf Antrag Filme dahin zu begutachten, ob ihnen das Prädikat "wertvoll" und "besonders wertvoll" zuerkannt werden kann.
Die FBW hat ihren Sitz in Wiesbaden (Hessen). Unsere genaue Anschrift und weitere Informationen finden Siehier. Für die grafische Darstellung der Gütesiegel ist stets die deutsche Variante heranzuziehen.
Die Prädikate "wertvoll" und "besonders wertvoll" sind Auszeichnungen und Gütesiegel zugleich für ein hohes Maß an Qualität in der Filmindustrie. Darüber hinaus bieten Prädikate einige Vorteile. Bereits erteilte Prädikate finden Sie hier.
Die Prädikate gibt es übersetzt auch auf Englisch und Französisch. Die jeweiligen Sprachvarianten lassen sichhier nachlesen.
SeitenanfangSie reichen zunächst einen Antrag auf Begutachtung (PDF) bei der FBW ein. Sie werden dann über den Sitzungstermin, die erforderlichen Gebühren und später über das Ergebnis schriftlich informiert.
Die Gebühren sind u.a. abhängig von der Länge eines Films und ob es sich z.B. um einen Studentenfilm handelt. In einem solchen Fall besteht nach Einreichung einer Zusatz-Erklärung (PDF) ein Anspruch auf eine ermäßigte Prüfgebühr. Genaueres können Sie der aktuellen Gebührenordnung (PDF) entnehmen.
Nein. Die Übertragung eines Prädikats von der Kinofassung (35 mm-Format oder DVD) auf die identische DVD-Version (für DVD Auswertung) beantragen Sie bitte schriftlich mit dem Antrag auf Prädikatsübertragung (PDF). Hierfür wird eine Verwaltungsgebühr von € 200,- erhoben.
Ja. Wir schicken Ihnen die Datei mit dem jeweiligen Gütesiegel gerne zu. Beachten Sie bitte, dass hierfür - sofern der Film in der 35 mm-Fassung bewertet wurde - zunächst die Übertragung auf die identische DVD-Fassung vorgenommen werden muss.
Hierkönnen Sie unsere Gütesiegel runterladen.
Nein. Die Altersfreigabe eines Films wird durch die FSK geprüft. Ein Film muss dort separat eingereicht werden.
Nach Erhalt des offiziellen schriftlichen Bescheids über das Begutachtungsergebnis haben Sie 4 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen. Dazu benachrichtigen Sie die FBW schriftlich (gerne auch per Mail) und senden den Antrag auf Widerspruch. Der Film wird dann in einer der nächstmöglichen Sitzungen einer neu zusammen gesetzten FBW-Jury vorgestellt. Sie haben die Möglichkeit Ihrem Antrag eine Widerspruchsbegründung beizulegen. Das Widerspruchsverfahren ist kostenpflichtig (siehe Gebührenordnung).